Wasserrecht; Einbau von Sedimentationsanlagen Schulstraße; Neubau Schulstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die beschränkte Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Bereich der Schulstraße auf den Grundstücken Flur- Nr. 111/25 und Flur- Nr. 141/11, Gemarkung und Gemeinde Kirchdorf a.Inn, in das Grundwasser durch die Gemeinde Kirchdorf a.Inn endet am 31.12.2019.
Zu diesem Bescheid wurde bereits aufgrund der Sanierung der Schulstraße am 23.04.2013 sowie am 21.09.2016 je eine dreijährige Verlängerung beantragt und auch genehmigt.
Im wasserrechtlichen Bescheid wird die Verwaltung unter dem Punkt der Nachrüstungspflicht darauf hingewiesen, dass mit den Baumaßnahmen zur Sanierung der Versickerungsanlagen nach den geltenden Regeln der Technik bis spätestens 31.03.2019 zu beginnen ist.
Aufgrund des schlechten Allgemeinzustands der Schulstraße wäre es sinnvoll die Sanierung der Schulstraße mit dem Einbau der Versickerungsanlagen zu kombinieren. Zudem sollte eine Hauptwasserleitung (bisher nicht vorhanden) in der Schulstraße von der Hauptstraße bis zur Grafen- von Berchem- Straße eingebunden werden.
Überschlägige Kostenschätzung IB Xaver Aigner:
- Die Kostenschätzung liegt der Verwaltung am Tag zur Einhaltung der Ladungsfrist nicht vor. Diese wird bis zum Sitzungstermin nachgereicht.
Voraussichtlich führt diese Maßnahme zu Ausbaubeiträgen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Sanierung der Schulstraße und den Einbau von Sedimentationsanlage zu kombinieren. Die Mittel hierfür sollen in den Haushalt 2018 aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 04.07.2017 11:49 Uhr