BV Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplan mit Deckblatt-Nr. 22; Aufstellung eines Bebauungsplanes Ritzing, An der Piusstraße;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.06.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 22 und die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet „Ritzing An der Piusstraße“, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden:        durch die Piusstraße
Im Osten:        durch den gemeindlichen Friedhof
Im Süden:        durch den Pfarrhof und das Pfarrzentrum
Im Westen:        durch die Albrecht-Dürer-Straße


Folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn sind betroffen: Flurnummer 53, sowie auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 53/8 und 53/4 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Ein Planentwurf wurde vom Architekturbüro Kremsreiter, Simbach a.Inn, ausgearbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 22 und die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet „Ritzing An der Piusstraße“, das wie folgt umgrenzt ist:

Im Norden:        durch die Piusstraße
Im Osten:        durch den gemeindlichen Friedhof
Im Süden:        durch den Pfarrhof und das Pfarrzentrum
Im Westen:        durch die Albrecht-Dürer-Straße


Folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn sind betroffen: Flurnummer 53, sowie auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 53/8 und 53/4 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ein Planentwurf wurde vom Architekturbüro Kremsreiter, Simbach a.Inn ausgearbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 08.08.2017 07:45 Uhr