BV Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplan mit Deckblatt-Nr. 22; Aufstellung eines Bebauungsplanes Ritzing, An der Piusstraße;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 22 und die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet „Ritzing An der Piusstraße“, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden: durch die Piusstraße
Im Osten: durch den gemeindlichen Friedhof
Im Süden: durch den Pfarrhof und das Pfarrzentrum
Im Westen: durch die Albrecht-Dürer-Straße
Folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn sind betroffen: Flurnummer 53, sowie auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 53/8 und 53/4 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Ein Planentwurf wurde vom Architekturbüro Kremsreiter, Simbach a.Inn, ausgearbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes mit Deckblatt-Nr. 22 und die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch für das Gebiet „Ritzing An der Piusstraße“, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden: durch die Piusstraße
Im Osten: durch den gemeindlichen Friedhof
Im Süden: durch den Pfarrhof und das Pfarrzentrum
Im Westen: durch die Albrecht-Dürer-Straße
Folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn sind betroffen: Flurnummer 53, sowie auf den Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 53/8 und 53/4 der Gemarkung Kirchdorf a.Inn soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ein Planentwurf wurde vom Architekturbüro Kremsreiter, Simbach a.Inn ausgearbeitet. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 08.08.2017 07:45 Uhr