Änderung Bebauungsplan Kirchdorf Nord Bauabschnitt I mit Deckblatt-Nr.2;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorgang wurde vom Gemeinderat am 24.04.2017 im Rahm eines Vorbescheides „Wohnungserweiterung“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/26 Gmkg. Kirchdorf a.Inn behandelt. Entsprechend dem damaligen Beschluss wurde nunmehr vom Architekturbüro Desch, Kirchham, am 02.11.2017 ein Änderungsdeckblatt-Nr. 2 angefertigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn beschließt die Änderung, gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch, des
qualifizierten Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord, Bauabschnitt I mit Deckblatt-Nr. 2.
Für das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Nordgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 38 und 37 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Im Osten: durch die Ostgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 45/26 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Im Süden: durch den Kirchenweg
Im Westen: durch die Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 45/26 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Das Änderungsdeckblatt betrifft folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Flurnummer: 45/26, 37 und 38 sowie die Teilflächen der Flurnummer 45/19.
Ein Planentwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 02.11.2017 wurde vom Architekturbüro Desch, Kirchham, angefertigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, auf der Grundlage der Planentwürfe durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 21.12.2017 11:17 Uhr