Bebauungsplan Bergham "Am Feldberg" - Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von den beauftragten Planungsbüros Entholzner, Kirchdorf, und Klose-Dichtl, Triftern, wurde ein Bebauungsplanentwurf vorgelegt. Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung ist im RIS enthalten.
Geplant ist die Ausweisung von 13 Bauparzellen mit einer Größe von 641 Quadratmeter bis 1.005 Quadratmeter.
Gemäß § 13 b BauGB wird das beschleunigte Verfahren angewandt (vgl. Beschlussvorlage).
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn billigt den vom Planungsbüro Entholzner, Kirchdorf a. Inn, und Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, gefertigten Planentwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 22.01.2018.
Die Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13b i.V.m. §13a Abs. 1 Satz 2 und § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz entfällt (§ 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn: Fl.Nr. 1863 und 1862/1. Die Verwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 05.03.2018 09:31 Uhr