Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit vom 06. Februar 2018 bis zum 07.März 2018 sind von einem Bürger und Trägern öffentlicher Belange folgende Stellungnahmen eingegangen:
Herr P., Bergham;
Herr P. weist auf mögliche Lärm- und Geruchsbelästigungen durch das bestehende Fahrsilo hin, die das Wohnen beeinträchtigen können.
Regierung von Niederbayern, Raumordnung und Landesplanung;
Von der Regierung v. Niederbayern wird zusammenfassend festgestellt, dass
- „das Plangebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
- Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen, es besteht daher Einverständnis mit dem Vorhaben.“
Regionaler Planungsverband Landshut;
„Keine Einwände, da das Plangebiet aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt wurde.“
Bayernwerk Netz GmbH Eggenfelden;
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht gefährdet wird.
Es wurden Hinweise zur geplanten Erschließung des Baugebiets und auf die Notwendigkeit einer Trafostation (Flächenbedarf ca. 20 qm) hingewiesen. Hierzu wurde von der Bayernwerk Netz GmbH ein Standortvorschlag unterbreitet.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen;
Bereich Landwirtschaft:
„Durch diese Planung werden die landwirtschaftlichen Betriebe in Ihrer Entwicklungsfähigkeit immer mehr eingeschränkt. Zudem liegt im nördlichen Bereich des Mischgebietes ein Fahrsilo, dass nur durch eine Straße vom neu geplanten Wohngebiet getrennt ist. Bei der Siloentnahme können sich Emissionen entwickeln, die nach Auffassung des Amtes direkt auf die gegenüber liegenden Wohnhäuser (Parzellen Nr. 11 – 13) zu Konflikten führen können. Das Amt schlägt zur Abschirmung des Fahrsilos eine Eingrünung zwischen Wohnbebauung und dem Fahrsilo vor. Die im Norden vorgesehene Eingrünung soll nach Ansicht des Amtes in Richtung Osten weiter geführt werden.
Bereich Forsten:
Aus forstlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes, es wird jedoch angeraten, die Bebauung an der westlichen Seite des Planungsgebietes im Abstand von 25 Meter, gemessen vom westlichen Fahrbahnrand der nach Norden verlaufenden Straße einzuhalten und Bebauungen, die zum dauernden Aufenthalt von Personen dienen, auszuschließen.
Gem. Punkt 2.5 sollte der Bau von Gartenhäuschen im möglichen Fallbereich von Bäumen ebenfalls unterbleiben.
Hierzu fand am Mittwoch, den 09.05.2018 ein Ortstermin mit Herrn Forstdirektor Huber vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bergham statt. Ergebnis: Die Stellungnahme im Hinblick auf die geforderten 25 Meter - Abstände (Bäume stehen am Steilhang) entfällt, bzw. wird auf 10,0 Meter reduziert.
Hinweise:
Bei den öffentlichen Grünflächen wird eine Bepflanzung mit gebietseigenen Gehölzen (Wildobstarten wie z.B. Wildapfel oder Wildbirne) vorgeschlagen.
WWA Deggendorf
Seites des WWA Deggendorf bestehen keine Einwände wenn das Niederschlagswasser versickert wird und notwendige Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden.
Telekom Deutschland GmbH, Regensburg
Die Telekom macht darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung durch die Telekom Deutschland GmbH nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. „Es wird unter anderem beantragt dass
- für den Ausbau der Telekommunikationsnetze im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung gewidmeter Verkehrswege möglich ist,
- auf Privatwegen / Eigentümerwegen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH zur belastenden Fläche festgesetzt und entsprechend § 9 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingeräumt wird.“
Landratsamt Rottal-Inn
Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauverwaltung, und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.
Der Technische Umweltschutz hat ebenfalls keine Einwendungen, verweist aber auf die Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes vom 13.09.2016 zur diesbezüglichen Flächennutzungsplanänderung „Bergham“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Landwirtschaftliche Emissionen der best. Betriebe bzw. Fahrsilos)
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