BV Tannenstr. 21, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung mit einer Höhe von 1,30 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/117 Gemarkung Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.03.2018 ö 4.4

Sachverhalt

Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) BayBO verfahrensfreie Vorhaben ist eine Befreiung von  den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Antrag wurde bereits am 05. Februar 2018 vom Bau- und Umweltausschuss behandelt und mit Hinweis auf die Schaffung eines Präzedenzfalles abgelehnt. Vor Erteilung eines gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheides sollte aber nochmals ein Ortstermin stattfinden um die Gegebenheiten in diesem Einzelfall vor Ort begutachten zu können.

Hinweis:
Die stringente Festsetzung, des ursprünglichen Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, wonach die Höhe aller Zaunarten auf einen Meter beschränkt wurde, ist seit Inkraftsetzung des Deckblatt-Nr. 2 am 18.02.2013 aufgeweicht. Gem. Deckblatt-Nr. 2 wird die Gesamthöhe von Stützmauern / mit Grundstücksmauern / Sichtschutzelementen auf eine konstruktive Gesamthöhe von 1,50 m gemessen von der tieferliegenden Grundstücksseite erweitert.

Beschluss

Nach nunmehr erfolgter Ortseinsicht hebt der Bau- und Umweltausschuss den Beschluss vom 05.02.2018 auf und stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) der BayBO verfahrensfreien Grundstückseinfriedung in diesem Einzelfall zu.

 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 08:48 Uhr