Kirchenweg 3 - 5 - Voranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/35 und 33/36 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauwerber beantragt den rechtskräftigen Bebauungsplan Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt 2, dahingehend zu ändern, dass ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten errichtet werden kann. Der Bauwerber begründet dies wie folgt: „Es ist sicherlich im Interesse der Gemeinde, wenn in dieser geeigneten Lage bezahlbarer Wohnraum entsteht. Ich bitte um wohlwollende Unterstützung und freue mich auf die Antwort der Gemeinde Kirchdorf a. Inn“.
Laut rechtskräftigem Bebauungsplan sind die Grundstücke Fl.Nr. 33/35 und 33/36 Gmkg. Kirchdorf a. Inn als Mischgebiet mit je einem Einfamilienhaus in zweigeschossiger Bauweise zulässig.
Um das Vorhaben verwirklichen zu können ist eine Änderung des Bebauungsplans notwendig.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat eine Bebauungsplanänderung durzuführen. Die Kosten des Änderungsdeckblatts Nr. 1 zur Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt 2 mit Deckblatt Nr. 1, trägt der Antragsteller.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.09.2018 14:19 Uhr