BV Hopfenstraße 5; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung/Sichtschutz Grundstück Flurnummer 1151/21 Gemarkung Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.07.2018 ö 4.2

Sachverhalt

Für das gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a) Bayerische Bauordnung (BayBO) Verfahrensfreie Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Ritzingerbach“ erforderlich. Laut textlicher Festsetzungen (Nr. 2.4) ist die Höhe von Einfriedungen straßenseitig auf 0,80 m – 1,0 m beschränkt. Das Vorhaben umfasst eine Kombination aus Mauerwerk und Sichtschutzelementen mit einer Gesamthöhe von ca. 1,80 m.
Der Vorsitzende verweist auf die Besichtigung vor Ort und verliest die Begründung des Antragstellers für das geplante Vorhaben: Die Bauzeichnungen und Skizzen des Antragstellers werden an die Ausschussmitglieder zur Kenntnisnahme überreicht.

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 15.11.2018 10:53 Uhr