BV Lindenweg 2 a; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Grundstück Flur- Nr. 478, Gemarkung Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wurde bereits im  Rahmen eines Vorbescheides am 21.03.2016 erteilt. Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 BauGB (Innenbereich ohne Bebauungsplan) zu beurteilen. Die Umlegung der Hauptwasserleitung wurde am 19.09.2016 vom Gemeinderat beschlossen. Am 17.10.2016 hat das Landratsamt Rottal-Inn den Vorbescheid mit Auflagen bezüglich der Lage des Vorhabens im Überschwemmungsgebiet genehmigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.01.2019 16:53 Uhr