BV Fichtenstr. 16; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Doppelgaragen im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/95 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.01.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III wurde als sog. Freistellungsverfahren eingereicht. Das Genehmigungsfreistellungsverfahren ist jedoch wegen der Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht anwendbar. Das Vorhaben wird als Antrag auf Baugenehmigung weiterbehandelt. Folgende Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III wurden festgestellt:
- Errichtung einer zusätzlichen Garage auf Fläche für Stellplätze
- Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ, vorhanden = 0,36 statt 0,25 lt. Bebauungsplan)
Die geplante zusätzliche Doppelgarage die anstelle der Stellplätze errichtet werden soll, wird direkt an der Grundstücksgrenze zum Schotterstreifen entlang des Gehwegs der Fichtenstraße errichtet. Durch die zusätzliche Garage werden die Grundzüge der Planung berührt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag mit der Auflage zu, dass die zusätzliche Garage einen Mindestabstand von1,0 m zur Grundstücksgrenze einhält.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 07.05.2019 08:42 Uhr