Bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Hintergrund:
Die Staatsregierung hat seit 1.12.2018 ein bayerisches Mobilfunk-Förderprogramm gestartet. Das Programm soll Mobilfunklücken in bislang unversorgten Gebieten schließen.
Eckpunkte des Förderprogramms:
- Förderung der Kommune beim Bau von Masten (Bau von passiver Infrastruktur) in bisher unversorgten Gebieten
- Förderquote im RmbH-Gebiet bis zu 90 %
- Förderhöchstbetrag 500.000 € - 550.000 € (keine Förderung von Grunderwerb)
- Zweckbindungsfrist 7 Jahre
- Freiwilliges Förderangebot
- Umsetzung durch eigenen Bau oder im Wege einer Baukonzession
Markterkundung:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11. März 2019 (TOP 7) die Verwaltung zur Einleitung eines Markterkundungsverfahrens beauftragt.
Ergebnis:
Im Gemeindebereich bestehen im Bereich Ecken sog. weiße Flecken. Damit bestünde die Möglichkeit einer Förderung gem. Mobilfunkrichtlinie (vgl. Karte).
Weiteres Vorgehen:
Im nächsten Schritt muss mitgeteilt werden, ob man grundsätzlich weiter am Förderprogramm teilnehmen möchte. Die Mobilfunkbetreiber bezeichnen dann den Suchkreis, welche Standorte zur Lückenschließung geeignet wären und mit welchen Kosten pro Standort zu rechnen wäre.
Vorschlag der Verwaltung:
Der nächste Schritt, d.h. Bezeichnung des Suchkreises, Standort- und Kostenermittlung sollte eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird man sehen, ob Netzbetreiber überhaupt Interesse bekunden und ob ein evtl. Mobilfunkmast kostenmäßig noch wirtschaftlich errichtet werden könnte. Die Priorisierung sollte mit „mittel“ erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Mobilfunkzentrum mit der Bezeichnung des Suchkreises, Standort- und Kostenermittlung zu beauftragen und weiterhin am Förderverfahren teilzunehmen. Die Priorisierung erfolgt mit „mittel“.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.09.2019 11:26 Uhr