BV Kapellenfeld; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Stahlgitter-Mobilfunkmastes (h= 40,0 m) mit Systemtechnik auf Betonfundament auf dem Grundstück Fl.Nr. 197 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.11.2019 ö 3.7

Sachverhalt

Das Vorhaben im Außenbereich ist gem. § 35 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch privilegiert, weil es der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dient.

Von der Gemeindeverwaltung wurde auf Antrag des Bauherrn eine Beteiligung der Baunachbarn Flurnummer 195 und 198, Gemarkung Kirchdorf a.Inn, durchgeführt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Errichtung des Mobilfunkmasten wird die Versorgungslage in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn erheblich verbessern. Die Errichtung wird, wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 11. Juni 2018 (TOP 5) beschlossen, ausdrücklich begrüßt.

Zum Standort:
Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde Kirchdorf a. Inn und wurde mit Vertrag vom 28. Juni 2018 an die Deutsche Funkturm GmbH vermietet.

Gegenunterschriften:
Durch einen Stöllner Bürger wurden heute Unterschriften gegen den Mobilfunkmasten übergeben. Diese werden zur Kenntnisnahme verteilt.
Hinweis: Auch am 10. September 2018 wurden bereits Unterschriften übergeben. Der Gemeinderat wurde hierüber in der Sitzung am 17. September 2019 informiert (TOP 1 Mitteilungen).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 17.12.2019 16:51 Uhr