BV Bierstr. 22; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an best. Einfamilienwohnhaus mit Teilnutzungsänderung in Ritzing, Grundstück Fl.Nr. 1189/35 Gmkg. Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.12.2019 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-West“ umfasst die teilweise Aufstockung der best. Garage zum Einbau von Wohnräumen und die Nutzungsänderung einer Garage sowie eines Hobbyraumes im Nebengebäude als „Reifenservice“.

Hinweis:
Gem. § 4 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in allgemeinen Wohngebieten (WA) nicht störende Handwerksbetriebe zulässig. Inwieweit die Nutzungsänderung „Reifenservice“ im allgemeinen Wohngebiet zulässig ist, ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Dem Bauherrn wurde empfohlen im Hinblick auf die Immissionsproblematik mit dem Landratsamt Rottal-Inn in Kontakt zu treten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag im Hinblick auf die Wohnungserweiterung zu. Das Einvernehmen zur Nutzungsänderung „Reifenservice“ wird vorbehaltlich der Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit durch das Landratsamt erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.01.2020 07:39 Uhr