Grundsatzentscheidung Catering ab 01.01.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 29.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 29.07.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Speiseversorgung des Seniorenheims St.Josef erfolgt über einen Speiseliefervertrag mit der Ameos Klinik Simbach a.Inn. Der Lieferant versorgt das Altenheim mit Frühstück, Mittag- und Abendessen.
Für die angebotene Leistung wird je Person pro Beköstigungstag ein Preis von 10,10 EUR (inkl. MWST) veranschlagt. Bei einem Betrag von 10,53 EUR der für die Verpflegung der Bewohner erhoben wird (inkl. Getränkeversorgung) ist keine flexible Gestaltung von Speiseplänen möglich. Alle zusätzlichen Kosten und Angebote trägt das Seniorenheim ohne Refinanzierung.
Vorsorglich wurde der Speiselieferungsvertrag zum 31.12.2019 gekündigt. Die Heimleitung hat bereits einen flexiblen Speiseversorgungsplan entwickelt. Hierbei sollen Frühstück und Abendessen selbst durch regionale Versorger abgedeckt werden. Das Mittagessen durch einen Anbieter, der ein kostengünstiges Angebot abgegeben hat.

Beschluss

Der Werkausschuss stimmt der Umstellung der Speiseversorgung zum 01.01.2019 grundsätzlich zu und beauftragt die Heimleitung zur Ausarbeitung eines konkreten Versorgungsplans mit regionalen Anbietern und eines geeigneten Anbieters für Mittagessen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.10.2019 11:04 Uhr