Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsbeamten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 04.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister der Gemeinde kann gemäß § 2 Abs. 3 AVPStG die Funktion als Eheschließungsstandesbeamter ausüben, sofern der Aufgabenbereich als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften beschränkt wird.
Gemäß § 3 Abs. 3 AVPStG erlischt die Bestellung der Bürgermeister nach § 2 Abs. 3 AVPStG spätestens mit Ablauf der Amtszeit. Die Bestellung der ersten Bürgermeister gilt im Fall ihrer Wiederwahl bis zur neuerlichen Entscheidung über die Bestellung durch das zuständige kommunale Gremium fort.
(Der 1. Bürgermeister ist bei diesem Tagesordnungspunkt nach Art. 38 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) wegen Interessenkollision von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den 1. Bürgermeister der Gemeinde Kirchdorf a.Inn, Herrn Johann Springer, mit Wirkung vom 5. Mai 2020
zum Standesbeamten mit eingeschränktem Aufgabenbereich für den Standesamtsbezirk Kirchdorf a.Inn zu bestellen. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden. Sie ist auf die Vornahme von Eheschließungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften beschränkt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 28.05.2020 10:52 Uhr