Neuabschluss Strom-Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Gemeinde hat mit amtlicher Bekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH zum 30.09.2023 endet und die Gemeinde interessierte Unternehmen darum bittet, Interessensbekundungen für den Neuabschluss eines Konzessionsvertrages einzureichen.

Auf diese Bekanntmachung bekundete nur die Bayernwerk Netz GmbH Interesse.

Zum Konzessionsvertrag:
  • Der Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) regelt die Benutzung öffentlicher Grundstücke für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zur allgemeinen Stromversorgung.
  • Der Musterkonzessionsvertrag wird zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und der VBEW verhandelt und vom Wirtschaftsministerium genehmigt.
  • Die Gemeinde erhält für das eingeräumte Recht zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsflächen eine Konzessionsabgabe
  • Die Höhe der Konzessionsabgabe legt die Gemeinde (hier: gesetzliche Höchstgrenze) fest
  • Gesetzliche Grundlage für den Konzessionsvertrag bilden das EnWG (zuletzt geändert 25.05.2020) und die KAV (01.11.2006)

Ausgangssituation Gemeinde Kirchdorf a. Inn:
  • Vertrag endet am 30. September 2023
  • Nach Ende der Bekanntmachungsfrist am 26. August 2021 ist das Bayernwerk einziger Bewerber
  • Vertragsangebot durch das Bayernwerk am 27. September 2021
  • Nächster Schritt Zustimmung zum neuen Vertrag im Gemeinderat

Einnahmen durch Konzessionsabgabe 2020:
  • rund 128.000 € (abhängig vom Stromverbrauch in der Gemeinde)

Stellungnahme der Verwaltung:
Der vorgelegte Konzessionsvertrag entspricht dem Mustervertrag der zwischen Gemeindetag und dem Verband der Bayer. Elektrizitätswirtschaft vereinbart wurde.
Die darin enthaltene Konzessionsabgabe (§4 des Vertrages) entspricht dem gesetzlich festgelegten Höchstsatz. Dem Vertrag sollte so zugestimmt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH zu und ermächtigt den ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung des Konzessionsvertrages.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.11.2021 13:51 Uhr