Baugebiet "WA Am Aufeld - Kirchdorf-Ost" - Bildung einer Erschließungseinheit
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Erschließungsplanung durch das Ingenieurbüro läuft derzeit. Für die Festlegung bzw. Kalkulation der Erschließungsbeiträge ist festzulegen, ob eine Erschließungseinheit gebildet werden soll.
Durch die Bildung von Erschließungseinheiten kann für mehrere Erschließungsanlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden, der Erschließungsaufwand zusammengefasst werden (§ 130 Abs. 2 Satz 3 BauGB). Voraussetzung hierfür ist ein Funktionszusammenhang der Erschließungsanlagen. Dieser ist hier gegeben, da die Anlieger der Straßen B und C darauf angewiesen sind die Straße A zu benutzen um das übrige Straßennetz zu erreichen.
Im Abrechnungsgebiet befinden sich 3 Erschließungsanlagen (Straßen A, B, C).
Vorteil:
In der Praxis kommt eine Zusammenfassungsentscheidung in Betracht, um eine gleichmäßige Beitragsbelastung der Anlieger einer aufwändig hergestellten Hauptstraße einerseits und der Anlieger weniger aufwändig hergestellter Stich- oder Ringstraßen zu erreichen. Dies ist hier der Fall.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Bildung einer Erschließungseinheit.
Beschluss
Für die Erschließungsbeitragsberechnung des neue zu erschließenden Baugebiets „WA Am Aufeld – Kirchdorf-Ost“ wird eine Erschließungseinheit gebildet, die die Straßen A, B und C (vgl. Erschließungsplanung IB Aigner) umfasst.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 23.11.2022 09:35 Uhr