BV Hart 8; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer neuen Blechgarage und Bau eines Ersatzhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2655/1, Gem. Kirchdorf a. Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt einen Vorbescheid zur Errichtung einer neuen Blechgarage und zum Bau eines Ersatzhauses auf dem Anwesen Hart 8. 
Das Ersatzhaus soll neben dem bisherigen Gebäude errichtet werden. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. 
Bereits im Jahr 2019 wurde eine ähnlich lautende Bauvoranfrage eingereicht, damals war das Ersatzhaus auf dem benachbarten Grundstück Flur-Nr. 2656/4 der Gemarkung Kirchdorf a. Inn geplant. Das Vorhaben wurde damals vom Landratsamt Rottal-Inn als nicht zulässig verbescheidet. Begründet wurde dies damit, dass das Vorhaben nicht privilegiert sei und es öffentliche Belange (z.B. Darstellungen des Flächennutzungsplanes) beeinträchtigt. Auch die erleichterten Voraussetzungen eines Ersatzhauses waren nicht erfüllt. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung vom 11.03.2019 dem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt. Der Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung ist grundsätzlich möglich. Ein Anschluss an die gemeindliche Kanalisation ist nicht möglich (bestehende Kleinkläranlage). In der damaligen Sitzung wurde die Auflage erteilt, dass der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2644/2 vom Bauwerber zu unterhalten ist (einschließlich Winterdienst).
Da das Ersatzhaus nun näher am bereits bestehenden Gebäude geplant ist, könnte das Vorhaben nun zulässig sein (Entscheidung beim Landratsamt). 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 31.01.2024 08:05 Uhr