Datum: 05.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsbesichtigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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1 |
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1.1. Deindorf - Standort möglicher BOS-Digialfunkmast
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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1.1 |
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1.2. Möglicher Hochwasserrückhalt am Hitzenauer Bach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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1.2 |
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2. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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informativ
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2 |
Sachverhalt
Keine Mitteilungen vorliegend.
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3. Genehmigung des Protokolls vom 16.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Inhalt des Protokolls und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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4 |
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4.1. BV Schillerstr.; Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 326/18, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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beschließend
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4.1 |
Sachverhalt
Die Bauherren beantragen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 326/18, Gem. Kirchdorf a. Inn. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplans „Am Aufeld, Kirchdorf-Ost“ (Schillerstraße). Das Wohnhaus soll folgende Maße aufweisen:
Länge: 10,74 m
Breite: 8,99 m
Traufhöhe: 5,855 m, Firsthöhe: 7,95 m
An das Wohnhaus wird ein Wintergarten angebaut, mit einer Länge von 7 m und einer Breite von 4 m. Weiterhin wird ein Doppelcarport mit Abstellraum errichtet (Länge insgesamt: 8,99 m, Breite Carport: 6,615 m, Breite Abstellraum: 3 m). Das Wohnhaus hat zwei Vollgeschosse. Das Vorhaben bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (Dachneigung und Dachform). Festgesetzt ist eine Dachneigung von 17° bis 32° bei Hauptgebäuden. Bei Nebengebäuden gilt die Festsetzung analog. Der Wintergarten soll eine Dachneigung von 2° aufweisen.
Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen. Gründe die gegen das Bauvorhaben bzw. die Befreiung sprechen sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag sowie der beantragten Befreiung wie eingereicht zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.2. BV Gstetten; Antrag auf Genehmigung für Abgrabung im Trockenabbauverfahren auf dem Grundstück Fl.Nr. 1813, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Die Entwurfsplanung für den Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für den Kiesabbau in Gstetten wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 20.11.2023 genehmigt. In der Zwischenzeit wurde der Antrag beim Landratsamt Rottal-Inn eingereicht. Dieser liegt der Verwaltung nun zur Stellungnahme vor.
Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn ist Eigentümerin des Grundstücks Flur-Nr. 1813, Gem. Kirchdorf a. Inn (nördlich der vorhandenen, bereits rekultivierten Kiesabbaufläche der Gemeinde). Das Flurstück grenzt an eine private, bereits bearbeitete Kiesabbaufläche an und hat eine Fläche von 6.065 m².
Es ist geplant, den Kies in eigener Zuständigkeit abzubauen; die genaue Ausgestaltung (Zufahrt über benachbartes Grundstück etc.) wird noch mit dem benachbarten Anlagenbetreiber vereinbart.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Genehmigung für die Abgrabung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1813, Gem. Kirchdorf a. Inn, zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Vorberatung Bebauungsplan "Ortsmitte" (Vorstellung Grobentwurf; Weiteres Vorgehen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Brachfläche in der Kirchdorfer Ortsmitte soll die nächsten Jahre mit Wohnbebauung weiterentwickelt werden. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Vom Planungsbüro ing Traunreut wurde in den letzten Monaten eine Skizze einer möglichen Planung entworfen, welche im RIS eingestellt ist.
Angestrebt werden die Umplanung der Hauptstraße sowie die Erschließung des Gebietes über diese. Bei einer Aufstellung des Bebauungsplans wird eine Teilaufhebung des Bebauungsplans „Kirchdorf-Mitte, BA IV“ notwendig werden.
Die Verwaltung empfiehlt, im Vorfeld eines Bauleitplanverfahrens (Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat) auf die Anlieger zuzugehen und vorab bestehende Zweifel aufzunehmen und diese ggf. in die Planung einfließen zu lassen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erklärt sich mit der Vorplanung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ des Büros ing Traunreut einverstanden und beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung nach Anforderung einer Beschattungssimulation sowie der Anzahl der Wohneinheiten den Anliegern vorzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Sonderprogramm kommunale Trinkbrunnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Für das Jahr 2024 kann im Rahmen der geltenden RZWAS (Nr. 2.4) die Errichtung von öffentlichen Trinkbrunnen gefördert werden. Vorteile wie Klimavorsorge, öffentliche Bereitstellung des Lebensmittels Wasser und Gesundheitsvorsorge sind zu nennen.
Förderfähig sind Planung und Errichtung mit Installation sowie Zu- und Ableitung.
Nicht förderfähig sind Betriebs- und Reparaturkosten.
Höhe der Zuwendung: 90 %, maximal 15.000 €.
Vorschlag der Verwaltung:
- Vorsorgliche Stellung eines Förderantrages.
- Prüfung der Umsetzbarkeit.
- Als Standort wird der Bereich zwischen Parkplatz Wirt´s Kathi und Edeka Parkplatz vorgeschlagen (Ortsmitte von Kirchdorf, gut zugänglich und erschließbar).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Prüfung der Errichtung eines Trinkwasserbrunnens zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag zu stellen und mögliche Brunnenalternative zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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7. Radwegeprogramm Stadt und Land - mögliches Vorprojekt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Anlass:
Das Bundesförderprogramm Stadt und Land (Fördersatz i.d.R. 75 %) wurde bis zum Jahr 2028 verlängert. Die Verwaltung hat sich zu möglichen Radewegeverbesserungen (Stichwort Alltagsnetzradwege) Gedanken gemacht.
Projektvorschlag:
Vorgeschlagen wird die Verbesserung der Radwegeverbindung zwischen Seibersdorf und Ramerding (Ende in Ramerding frei wählbar, Ortsstraße nach Gstetten oder Dorfbeginn).
Vorteile:
- Schaffung einer Alltagsverbindung an einer Kreisstraße. Damit Anbindung von großen Ortsteilen bzw. Siedlungsstrukturen (Seibersdorf, Bergham) Richtung Kernort
(Aspekt sicherer Weg zu Schule und Kindergarten).
Dadurch: sichere Radwegeverbindung im nicht geschwindigkeitsbeschränkten Kreisstraßenbereich.
- Bauen in relativ ebener Fläche.
- Vorbereitung einer Anbindung der Brücke über die Autobahn. Brücke mit Radweg ist im Rahmen der Forderungen im Planfeststellungsverfahren enthalten. Bau eines Alltagsnetzradwegs durch die Gemeinde bis zur Brücke würde diese Forderung h.E. stärken.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung schlägt vor, in Zusammenarbeit mit dem IB Riess eine Grundlagenermittlung zu beginnen und zu prüfen, ob das Projekt baulich umsetzbar ist.
Im Anschluss könnte eine Anliegerabfrage stattfinden, ob ein entsprechender Grunderwerb möglich erscheint.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt das vorgeschlagene Radwegprojekt zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Grundlagenermittlung zur Umsetzbarkeit.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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8. Antrag auf Errichtung eines Bolzplatzes und eines Dirtparks auf dem Festwiesengelände, Flur-Nr. 22, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag von Herrn GR Dorner für die Errichtung eines Bolzplatzes (mit Nutzung der vorhandenen Tore/Fangnetze) sowie eines Dirtparks auf dem Festwiesengelände vor. Der Antrag ist im RIS eingestellt.
Ein Teilbereich des Grundstücks wurde an das BRK veräußert zum Neubau des Seniorenheims. Auf dem noch verbleibenden Anwesen wäre eine neue Nutzung grundsätzlich vorstellbar.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag:
Die Umsetzung eines Bolzplatzes wäre grundsätzlich möglich. Insbesondere die Weiternutzung der vorhandenen Tore bzw. Fangnetze wäre sinnvoll, sofern sich diese noch in einem guten Zustand befinden.
Ein Dirtpark erscheint als nicht umsetzbar. Zum einen wäre ein solcher besonders während der Bauzeit des Seniorenheims hinderlich, zum anderen erachtet es die Verwaltung als schwierig, den Verkehrssicherungspflichten in ausreichendem Ausmaß Rechnung zu tragen, was durchaus zu Haftungsfolgen bzw. Problemen im Versicherungsschutz führen kann.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Umsetzung nur eines Bolzplatzes auf dem Festwiesengelände in Kirchdorf a. Inn aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Verwendung der vorhandenen Tore/Fangnetze zu prüfen und ggf. Angebote für neue einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Vorberatung Innen statt Außen Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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9 |
Sachverhalt
Bei Inanspruchnahme von Förderprogramm der Städtebauförderung sind erhöhte Fördersätze möglich, wenn die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ gefasst hat.
Derzeit kann die „Regelförderung“ von 60 % dann auf bis zu 80 % erhöht werden.
Die Teilnahme am Programm Innen statt Außen hat aber verschiedene Einschränkungen und hohe Kosten für die Umsetzung zur Folge, über welche vorab beraten werden soll. Ein Beschluss könnte in etwa so aussehen (Mustervorschlag der Regierung von Niederbayern):
- Potentialflächen: Die Gemeinde beschließt, ein digitales Leerstandskataster für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen mit Erfassung aller leerstehender Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücke sowie aller im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, bisher aber noch nicht mit Bebauungsplan überplanten oder gar bebauten Flächen.
- Bauflächenbedarf: Die Gemeinde stellt die für die Planung des Flächenbedarfs relevanten statistischen Zahlen zusammen (tatsächliche und prognostizierte Einwohnerentwicklung, Altersstruktur, Anzahl der WE, Belegungsdichte der Wohnungen etc.) und ermittelt einen nachvollziehbaren Flächenbedarf. Die Flächenbedarfe werden mit den Potentialflächen abgeglichen und bewertet hinsichtlich eines zukünftigen Neubaubedarfs.
- Die Gemeinde beschließt eine plausible Strategie zum Flächensparen und zum Vorrang der Innenentwicklung mit folgenden optionalen Komponenten:
o regelmäßige Eigentümeransprache der Besitzer von Leerständen und unbebauten Grundstücken.
o Grundsatzbeschluss, dass vor jeder neuen Ausweisung und vor der Planung neuer Nutzungen erst die vorhandenen Potentiale auf Eignung geprüft werden
o Grundsatzbeschluss, bei unveränderten Rahmenbedingungen, keine Neubaugebiete mehr auszuweisen, ggf. auch keinen Einzelhandel am Ortsrand oder in GEs zuzulassen.
o Beratungsangebot für Leerstandsbesitzer oder potentielle Interessenten
o Förderangebote wie z.B. Fassadenprogramm, Geschäftsflächenprogramm, Modernisierungsprogramm (h.E für uns nicht passend).
o Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Arbeitskreise Innenentwicklung o.Ä.
o ggf. weiteres
- Die beschlossene Innenentwicklungsstrategie muss zeitnah im Nachgang zum Grundsatzbeschluss von der Gemeinde ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Die Vorberatung zum Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ erfolgt heute im Bau- und Umweltausschuss und Anfang März im Haupt- und Finanzausschuss.
Aufgrund der Empfehlungsbeschlüsse beider Ausschüsse soll eine Beschlussfassung im Gemeinderat vss. bis zur Sommerpause erfolgen.
Der konkrete Beschluss soll bis dahin von der Verwaltung ausgearbeitet werden. Bestimmte Themen sind in unserem Fall (z.B. Fassadenprogramm, etc.) aber nicht einschlägig. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass für eine derart umfassende Erhebung wohl ein Fachbüro beauftragt werden muss.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für den Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ aus.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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10. Möglicher BOS-Digitalfunkstandort in Deindorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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10 |
Sachverhalt
Das Bayerische Landeskriminalamt hat die Gemeinde informiert, dass der Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), aufgrund der hohen Sicherheits-Relevanz dieses Funksystems, ständig praxisbegleitenden Tests unterzogen wird. Insbesondere muss an potentiellen Einsatz- oder Unfallschwerpunkten zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eine gute Funkversorgung gewährleistet sein. In diesem Zusammenhang wurde eine Versorgungslücke bzw. eine teilweise Unterversorgung im Gemeindebereich festgestellt. Diese soll möglichst kurzfristig mittels Errichtung einer neuen BOS-Funkanlage behoben werden.
Ein gut geeigneter Standort wäre auf dem gemeindeeigenen Flurstück Nr. 2416/0 (ca. 250 qm) in Deindorf.
Errichtet werden soll ein Funkmast mit Antennenanlage max. 50m plus einem 7 m langen Aufsatzmast, verschiedene Bauten für die erforderliche Technik und eine Brennstoffzelle (Netzersatzanlage).
Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt ausdrücklich zu begrüßen.
- Für die Gemeinde entstehen keinerlei Kosten.
- Die Gemeinde erhält eine Pauschale von 5000 €.
- Das Schließen der Lücke im Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben ist zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger erforderlich und wird notfalls auch auf anderen, geeigneten Gebäuden/Grundstücken umgesetzt (dann keine Steuerungsmöglichkeit mehr).
Weiters Vorgehen:
GR-Behandlung von Standort (öffentlich) und Vertragswerk (nichtöffentlich).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für den Standort auf der gemeindeeigenen Flur-Nr. 2416/0 aus.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11. Anfragen, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.02.2024
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ö
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11 |
Sachverhalt
GR Guske spricht den Stacheldraht am Maschendraht an der Hauptstraße nördlich des Bahnübergangs in Machendorf an und betont, dass dieser gefährlich für Radfahrer ist. Die Verwaltung solle auf die Besitzerin zugehen und bitten, den Stacheldraht zu entfernen.
-> Die Verwaltung wird auf die Grundstückseigentümerin zugehen.
GR Brodschelm äußert sich zum andauernden schlechten Zustand der Hochstraße.
-> Der Bauhof füllt die Schadstellen regelmäßig auf. Es wird derzeit geprüft, ob man die Hochstraße befestigen kann. Das Problem stellt jedoch die Entwässerung dar.
GR Eichinger: Die Lautsprecher am Friedhof sind sehr schlecht.
-> Die zuständige Kollegin hat sich bereits bei der Firma erkundigt. Es erfolgt eine Alternativenprüfung.
GR Eichinger: Der Anliegerweg zum Rückhaltebecken wird z. B. nach einem Schneeereignis von den angrenzenden Waldbesitzern nicht freigemacht.
-> Bei Privatgrundstücken hat man als Gemeinde wenig handhabe. Eine Beseitigung von umgestürzten Bäumen erfolgt grundsätzlich nur bei Notfällen.
GR Dorner: In der Turnhalle fehlen aktuell noch Ablagen für Duschgel o. ä. und Haken für Handtücher.
-> Die Anfrage wird an Hr. Koidl weitergegeben.
2. Bürgermeister Unterhuber: Gibt es Neuigkeiten zu den Leitplanken an der Eckener Straße?
-> Die Firma wird die Montage dieses Jahr durchführen.
2. Bürgermeister Unterhuber: In der Bierstraße sind größere Löcher am Straßenrand (Übergang Straße/befahrbarer Gehweg)
-> Der Bauhof wird die Sachlage überprüfen.
Datenstand vom 05.06.2024 07:51 Uhr