Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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informativ
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1 |
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2. Genehmigung des Protokolls vom 18.07.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss hat Kenntnis vom Inhalt des Protokolles und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Zuschussantrag Bräuhausschützen Ritzing e.V. für 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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3 |
Sachverhalt
Die Bräuhausschützen Ritzing e.V. beantragen zur Unterstützung der Jugendarbeit einen Zuschuss. Im Jahr 2023 wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Die Verwaltung empfiehlt einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr 2024 zur Unterstützung der Jugendarbeit des Vereins Bräuhausschützen Ritzing e.V.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Zuschussantrag Wildcats Sportbetrieb 1. Bundesliga für 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 19.01.2024 bittet der Verein Kirchdorf Wildcats e.V. die Gemeinde Kirchdorf um finanzielle Unterstützung für das Jahr 2024. Im Jahr 2023 erhielt der Verein einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 €.
Der Verein hat bei der Verwaltung eine Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2023 abgegeben. Diese kann aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht im RIS veröffentlicht werden, steht aber jederzeit während der Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses zur Einsicht zur Verfügung.
Die Verwaltung empfiehlt, für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss gewährt dem Verein Wildcats e.V. einen Zuschuss zum Sportbetrieb in der 1. Bundesliga in Höhe von 5.000,00 € für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Zuschussantrag Wildcats Sportbetrieb Jugend 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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Sachverhalt
Der Verein Kirchdorf Wildcats e.V. stellt mit Schreiben vom 19.01.2024 einen Antrag auf Zuschuss zum Sportbetrieb Jugend für das Jahr 2024. Im Jahr 2023 wurden dem Verein 3.000,00 € gewährt.
Derzeit spielen über 30 Spieler im Alter von 10 bis 18 in der Jugendabteilung der Kirchdorf Wildcats.
Die Verwaltung empfiehlt, für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss gewährt dem Verein Kirchdorf Wildcats e.V. einen Zuschuss von 3.000,00 € zum Sportbetrieb Jugend für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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6. Zuschussantrag TSV Kirchdorf a. Inn e.V. - Unterhalt Sportanlagen 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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6 |
Sachverhalt
Der TSV Kirchdorf a.Inn e.V. beantragt zur Unterhaltung und Erhaltung der Sportanlage in der Au für das Jahr 2024 einen Zuschuss.
In den Jahren 2018 bis 2023 wurde dieser in Höhe von 7.200,00 € gewährt.
Die Verwaltung empfiehlt, für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 7.200,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haushalts- und Finanzausschuss beschließt einen Zuschuss in Höhe von 7.200,00 € für den Verein TSV Kirchdorf am Inn e.V. zur Unterhaltung und Erhaltung der Sportanlage in der Au für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Zuschussantrag Grund- und Inntal-Mittelschule, Zirkuswoche 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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7 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 17.01.2024 bittet die Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf um finanzielle Unterstützung für die Zirkuswoche, die vom 15.04. – 19.04.2024 stattfinden soll, wobei die Schülerinnen und Schüler aktiv zur Gestaltung des Programms beitragen. Mit dem Zuschuss möchte die Schule den Eintritt für Schüler und Eltern minimieren.
Die Verwaltung empfiehlt, für das Projekt einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss gewährt der Grund- und Inntal-Mittelschule Kirchdorf einen Zuschuss zur geplanten Zirkuswoche in Höhe von 750,00 EUR.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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8. Zuschussantrag KSRK Seibersdorf 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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8 |
Sachverhalt
Die KSRK Seibersdorf beantragt in einer Email vom 24.01.2024 zur Unterstützung des Vereins einen Zuschuss. Genannte Projekte daraus sind unter anderem Materialkosten für einen neuen Fahnenschrank.
Die Verwaltung empfiehlt einen Betrag von 500,00 EUR zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss gewährt dem Verein KSRK Seibersdorf einen Zuschuss in Höhe 500,00 EUR für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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9. Zuschussantrag Kirchdorfer Feuerlöwen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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9 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 16.01.2024 bitten die Kirchdorfer Feuerlöwen um finanzielle Unterstützung in Höhe von 500,00 € für die Erstausstattung der Einsatzbekleidung für 25 Kinder.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss gewährt Kirchdorfer Feuerlöwen einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € für das Jahr für die Erstausstattung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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10. Zuschussantrag Edelweißschützen Machendorf e.V. für 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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10 |
Sachverhalt
Die Edelweißschützen Machendorf e.V. beantragen zur Unterstützung der Jugendarbeit einen Zuschuss. Im Vorjahr wurde ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Die Verwaltung empfiehlt einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € zu gewähren.
Zudem ging bei der Verwaltung ein Zuschussantrag am 06.11.2023 für den Umbau des Schießstands ein.
Die Verwaltung empfiehlt hier einen einmaligen pauschalen Zuschussantrag in Höhe von 1.500 EUR.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € für das Jahr 2024 zur Unterstützung der Jugendarbeit und einmalig pauschal 1.500 EUR für den Umbau des Schießstands des Vereins Edelweißschützen Machendorf e.V.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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11. Zuschussantrag Männerchor Kirchdorf a.Inn für 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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Sachverhalt
Der Männerchor Kirchdorf a.Inn beantragt mit Schreiben vom 07.02.2024 einen Zuschuss zur finanziellen Unterstützung des Vereins.
Wie in den Vorjahren empfiehlt die Verwaltung einen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einen Zuschuss an den Männerchor Kirchdorf a.Inn in Höhe von 500,00 EUR.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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12. Zuschussantrag Sportfreunde Berg e. V. für 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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12 |
Sachverhalt
Die Sportfreunde Berg e.V. beantragen anlässlich ihres 30-jährigen Vereinsbestehens einen kommunalen Förderzuschuss für das Jahr 2024 einen Zuschuss der Gemeinde.
Die Verwaltung empfiehlt, für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss gewährt dem Verein Sportfreunde Berg e. V. für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 500,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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13. Zuschussantrag Pfarrer Resslhuber´sche Stiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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13 |
Sachverhalt
Die Pfarrer Resslhuber´sche Stiftung vertreten durch Herrn Pfarrer Janos Kovacs bittet die Gemeinde Kirchdorf a.Inn mit Schreiben vom 12.02.2024 in einem Zuschussantrag um einen Erlass von angefallenen Bauhofstunden aus der Abrechnung des Jahres 2023. Bei der Abrechnung schlug die Pflege des Hanggrundstücks (Stölln – Seeberg) verbunden mit einer Baumpflanzaktion erheblich zu buche. 2022 wurden zwischen Stiftung und Gemeinde rd. 80 Stunden (2.800 EUR) verrechnet. Für das Jahr 2023 sind rd. 310 Stunden (10.800 EUR) zur Zahlung fällig.
Die Stiftung bittet um einen pauschalen Erlass in Höhe von 7.000 EUR. Die Rechnung in Höhe von 10.753,84 EUR würde gekürzt werden auf 3.753,84 EUR.
Stellungnahme der Verwaltung:
Da die Pflanzaktion helfen soll das Areal langfristig zu entwässern und das Ortsbild nachhaltig verbessern soll, ist diese Maßnahme als gemeinsames Projekt zu werten. Der Zuschuss / Erlass stellt für die Kommune keinen finanziellen Nachteil dar. Eine derartige Unterstützung wird positiv gesehen.
Beschluss
Der Haupt – und Finanzausschuss beschließt den Zuschussantrag in Form eines pauschalen Erlasses von 7.000 EUR der Verrechnung von Bauhofstunden an die Pfarrer Resslhuber´sche Stiftung für das Jahr 2023. Zudem wird eine Unterstützung bei der Pflege des Hanggrundstücks durch den gemeindlichen Bauhof zugesichert.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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14. Zuschussantrag Katholisches Pfarramt Kirchdorf - Unterhalt Pfarrzentrum 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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ö
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14 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 22.02.2024 bittet das Pfarramt Kirchdorf a.Inn um einen Zuschuss (in üblicher Höhe) zur Unterhaltung des Pfarrzentrums Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2024. In den Vorjahren wurde jeweils ein Zuschuss in Höhe von 1.600,00 € bewilligt.
Die Verwaltung empfiehlt, für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 1.600,00 € zu gewähren.
Beschluss
Der Haupt– und Finanzausschuss beschließt den Zuschussantrag des Pfarramtes Kirchdorf a.Inn für das Jahr 2024 und bewilligt einen Betrag zur Unterhaltung des Pfarrzentrums Kirchdorf a.Inn in Höhe von 1.600,00 EUR.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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15. Zuschussantrag Pfarrverband Außenbeleuchtung Pfarrkirche Mariä-Himmelfahrt 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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ö
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15 |
Sachverhalt
Das Katholische Pfarramt beantragt mit Schreiben vom 22.02.2024 die Übernahme der Kosten für die Außenbeleuchtung der Pfarrkirche in Höhe von 317,48 € für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023.
Die Kosten wurden in den Vorjahren (2023 – 570,24 €) jeweils in voller Höhe übernommen.
Die Verwaltung empfiehlt, die gesamten Kosten in Höhe von 317,48 € zu übernehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat gewährt dem Pfarrverband Kirchdorf einen Zuschuss in Höhe von 317,48 € für die Außenbeleuchtung der Pfarrkirche für den Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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16. Vorberatung Innen statt Außen Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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16 |
Sachverhalt
Bei Inanspruchnahme von Förderprogramm der Städtebauförderung sind erhöhte Fördersätze möglich, wenn die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ gefasst hat.
Derzeit kann die „Regelförderung“ von 60 % dann auf bis zu 80 % erhöht werden.
Die Teilnahme am Programm Innen statt Außen hat aber verschiedene Einschränkungen und hohe Kosten für die Umsetzung zur Folge, über welche vorab beraten werden soll. Ein Beschluss könnte in etwa so aussehen (Mustervorschlag der Regierung von Niederbayern):
- Potentialflächen: Die Gemeinde beschließt, ein digitales Leerstandskataster für das gesamte Gemeindegebiet zu erstellen mit Erfassung aller leerstehender Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücke sowie aller im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, bisher aber noch nicht mit Bebauungsplan überplanten oder gar bebauten Flächen.
- Bauflächenbedarf: Die Gemeinde stellt die für die Planung des Flächenbedarfs relevanten statistischen Zahlen zusammen (tatsächliche und prognostizierte Einwohnerentwicklung, Altersstruktur, Anzahl der WE, Belegungsdichte der Wohnungen etc.) und ermittelt einen nachvollziehbaren Flächenbedarf. Die Flächenbedarfe werden mit den Potentialflächen abgeglichen und bewertet hinsichtlich eines zukünftigen Neubaubedarfs.
- Die Gemeinde beschließt eine plausible Strategie zum Flächensparen und zum Vorrang der Innenentwicklung mit folgenden optionalen Komponenten:
o regelmäßige Eigentümeransprache der Besitzer von Leerständen und unbebauten Grundstücken.
o Grundsatzbeschluss, dass vor jeder neuen Ausweisung und vor der Planung neuer Nutzungen erst die vorhandenen Potentiale auf Eignung geprüft werden
o Grundsatzbeschluss, bei unveränderten Rahmenbedingungen, keine Neubaugebiete mehr auszuweisen, ggf. auch keinen Einzelhandel am Ortsrand oder in GEs zuzulassen.
o Beratungsangebot für Leerstandsbesitzer oder potentielle Interessenten
o Förderangebote wie z.B. Fassadenprogramm, Geschäftsflächenprogramm, Modernisierungsprogramm (h.E für uns nicht passend).
o Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Arbeitskreise Innenentwicklung o.Ä.
o ggf. weiteres
- Die beschlossene Innenentwicklungsstrategie muss zeitnah im Nachgang zum Grundsatzbeschluss von der Gemeinde ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Die Vorberatung zum Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ erfolgte am 5.2.2024 zustimmend im Bau- und Umweltausschuss und heute im Haupt- und Finanzausschuss.
Aufgrund der Empfehlungsbeschlüsse beider Ausschüsse soll eine Beschlussfassung im Gemeinderat vss. bis zur Sommerpause erfolgen.
Der konkrete Beschluss soll bis dahin von der Verwaltung ausgearbeitet werden. Bestimmte Themen sind in unserem Fall (z.B. Fassadenprogramm, etc.) aber nicht einschlägig. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass für eine derart umfassende Erhebung wohl ein Fachbüro beauftragt werden muss.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich für den Grundsatzbeschluss „Innen statt Außen“ aus.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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17. Neueinteilung der Wahllokale ab 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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ö
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17 |
Sachverhalt
Neue Wahllokaleinteilung
Ist-Zustand:
Die Einteilung der Wahllokale in der Gemeinde besteht derzeit aus fünf Urnenwahl- und drei Briefwahllokalen:
- Feuerwehrhaus Kirchdorf, Hauptstraße 19
Wahlberechtigte im Oktober 2023: 1.123
- Kindergarten Sonnenschein, Machendorf, Wahlraum 2, Hauptstraße 70 a
Wahlberechtigte im Oktober 2023: 1.078
- Kindergarten Sonnenschein, Machendorf, Wahlraum 1, Hauptstraße 70 a
Wahlberechtigte im Oktober 2023: 1.308
- Kindergarten St. Martin, Ritzing, Albrecht-Dürer-Straße 14
Wahlberechtigte im Oktober 2023: 1.161
- Feuerwehrhaus Seibersdorf, Feuerwehrgasse 1
Wahlberechtigte im Oktober 2023: 679
- Briefwahl 1, altes Feuerwehrhaus Kirchdorf, Hauptstraße 5
- Briefwahl 2, altes Feuerwehrhaus Kirchdorf, Hauptstraße 5
- Briefwahl 3, Rathaus, Hauptstraße 7
Mögliche Änderung:
Aufgrund dessen, dass es sich immer schwieriger gestaltet ehrenamtliche Helfer zu finden und auch im Hinblick auf die stark gestiegene Anzahl von Briefwählern (Landtagswahl 2023. rund 53 %) wird seitens der Verwaltung zukünftig folgende Urnenwahllokaleinteilung empfohlen:
- Feuerwehrhaus Kirchdorf, Hauptstraße 19
- Kindergarten Sonnenschein, Machendorf, Wahlraum 2, Hauptstraße 70 a
- Kindergarten Sonnenschein, Machendorf, Wahlraum 1, Hauptstraße 70 a
- Kindergarten St. Martin, Ritzing, Albrecht-Dürer-Straße 1
Diese Urnenwahllokale hätten nach neuer Einteilung folgende Wahlberechtigte:
- Feuerwehrhaus Kirchdorf, Hauptstraße 19
Wahlberechtigte: 1.358
- Kindergarten Sonnenschein, Machendorf, Wahlraum 2, Hauptstraße 70 a
Wahlberechtigte: 1.265
- Kindergarten Sonnenschein, Machendorf, Wahlraum 1, Hauptstraße 70 a
Wahlberechtigte: 1.278
- Kindergarten St. Martin, Ritzing, Albrecht-Dürer-Straße 14
Wahlberechtigte: 1.448
Je nach Größe der Wahl sollen dann zukünftige 3 oder 4 Briefwahlbezirke eingerichtet werden.
Die Erhöhung der Wahlberechtigten begründet sich darauf, dass das Wahllokal Feuerwehrhaus Seibersdorf überwiegend auf den Kindergarten Ritzing aufgeteilt und bei den weiteren Wahllokalen eine neue Aufteilung erfolgte.
Dies wird insbesondere bei der ersten Wahl nach neuer Einteilung dazu führen, dass sich Wählerinnen und Wähler neu orientieren müssen.
Sollte die neue Wahllokaleinteilung erfolgen, werden für die kommenden Wahlen (Bundestag im Herbst 2025) die Wahlberechtigten in der Wahlbenachrichtigung und im Mitteilungsblatt entsprechend darauf hingewiesen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich für die Neueinteilung der Wahllokale (3 Urnenwahllokale und wahlweise – je nach Umfang der Wahl - 3 oder 4 Urnenwahllokale) ab 2025 aus und empfiehlt dies dem Gemeinderat.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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18. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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05.03.2024
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ö
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informativ
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Sachverhalt
Anfrage Gemeinderat Dobler: Der TSV Kirchdorf erzielt hohe Einnahmen beim Kirchdorfer Weihnachtmarkt und könnte dies anstatt für charitative Zwecke der eigenen Jugendarbeit zukommen lassen. Gemeinderat Unterhuber teilt mit, dass der Weihnachtsmarkt aus einem Benefizgedanken heraus ins Leben gerufen wurde. Man könnte aber dennoch den Spendenzweck überdenken und die Kirchdorfer Jugend in den Vereinen unterstützen.
Gemeinderat Dobler teilt mit, dass der Grundsatzbeschluss Innen statt Außen zwingend notwendig ist. Es seien schon viele Daten durch das ISEK Konzept vorhanden und müssten lediglich aktualisiert werden. Die verfügbaren Zuschüsse sind bei den großen Projekten der kommenden Jahre unbedingt erforderlich.
Gemeinderat Dobler merkt an, dass der Verbleib der Resslhuber Stiftung im Zweifel nur durch ein Gerichtsurteil entschieden werden kann.
Gemeinderätin Reith möchte beim Grundsatzbeschluss Innen statt Außen nochmal erklären, dass es ihr um die Möglichkeit geht, in naher Zukunft neue Gewerbegebiete ausweisen zu können. Und dass sie befürchtet, durch den Beschluss eine Ausweisung zu verhindern oder zu verzögern.
Gemeinderätin Reith lobt das Mitteilungsblatt ausdrücklich mit dem Verweis auf die neue Rubrik „schon gewusst“. Das Gremium spricht dem Verfasser der Artikel Klaus Millrath viel Lob aus.
Datenstand vom 02.08.2024 11:12 Uhr