Datum: 03.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Ortsbesichtigungen
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1.1 |
Brunnen Harter Forst
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1.2 |
Haltestelle Stölln
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1.3 |
Zaun Kindergarten Ritzing - Neueinteilung
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1.4 |
BV Hauptstr. 9
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2 |
Mitteilungen
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3 |
Genehmigung des Protokolls vom 05. Februar 2024
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4 |
Bauanträge
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4.1 |
BV Berg 15; Antrag auf Anbau an bestehendes Wohnhaus und Erweiterung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1072, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.2 |
BV Seibersdorfer Str. 104a; Antrag auf Errichtung einer Zaunanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1280/1, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.3 |
BV Hauptstr. 9; Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu 14 Wohneinheiten, energetische Sanierung und Abbruch des best. Holzlagers und des Späneturms auf dem Grundstück Fl.Nr. 48/1, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.4 |
BV Bergstr. 24; Antrag auf Abbruch eines Wohnhauses mit Gerätelager und Neubau eines Nebengebäudes mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1135, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.5 |
BV Kastanienplatz 4; Antrag auf Errichtung einer Zaunanlage als Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/129, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.6 |
BV Alter Pfarrhof 11; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1095/4, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.7 |
BV Blumenweg 8; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 85/26, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.8 |
BV Tannenstr. 32 u. 32a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung zweier Stellplätze sowie eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/50, Gem. Kirchdorf a. Inn
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4.9 |
BV Egerlandstr. 10; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Dachverlängerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 526/22, Gem. Kirchdorf a. Inn
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5 |
Antrag auf Errichtung eines Wartehäuschens für die Haltestelle in Stölln
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6 |
Beratung Struktur- und Sanierungskonzept Wasserversorgung
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7 |
Zaun Kindergarten Ritzing - Neueinteilung
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8 |
Anfragen, Anträge
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zum Seitenanfang
1. Ortsbesichtigungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
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beschließend
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Brunnen Harter Forst
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
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|
1.1 |
zum Seitenanfang
1.2. Haltestelle Stölln
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
|
beschließend
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1.2 |
zum Seitenanfang
1.3. Zaun Kindergarten Ritzing - Neueinteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
|
|
1.3 |
zum Seitenanfang
1.4. BV Hauptstr. 9
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
1.4 |
zum Seitenanfang
2. Mitteilungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
|
informativ
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2 |
Sachverhalt
Keine Mitteilungen vorliegend.
zum Seitenanfang
3. Genehmigung des Protokolls vom 05. Februar 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
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|
3 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Inhalt des Protokolls und stimmt diesem zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
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|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. BV Berg 15; Antrag auf Anbau an bestehendes Wohnhaus und Erweiterung eines Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 1072, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
03.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Sachverhalt
Die Bauleute beantragen einen Anbau an das bestehende Wohnhaus und die Erweiterung eines Balkons auf dem Anwesen Berg 15.
Der Anbau an das Wohnhaus soll im Nordwesten des Gebäudes auf zwei Geschossen errichtet werden und mittels einer Wendeltreppe von außen und eines Durchbruchs von innen begehbar sein. Der Anbau weißt eine Länge von 6,10 m, eine Breite von 4,70 m und eine Firsthöhe von 7,57 m auf.
Im Südosten des bestehenden Gebäudes soll der bestehende Balkon erweitert werden. Die Erweiterung soll 4,57 m x 3,275 m betragen.
Für den Anbau werden Abstandsflächenübernahmen von den westlich gelegenen Nachbarn notwendig. Diese liegen unterzeichnet vor.
Das Anwesen befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Das Grundstück ist an die zentrale Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlage der Gemeinde angeschlossen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag wie eingereicht zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.2. BV Seibersdorfer Str. 104a; Antrag auf Errichtung einer Zaunanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1280/1, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
|
beschließend
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4.2 |
Sachverhalt
Die Bauleute beantragen die Errichtung einer Zaunanlage auf dem Anwesen Seibersdorfer Str. 104a in Ramerding.
Der anthrazitfarbene Doppelstabmattenzaun soll eine Höhe von 1,70 m aufweisen. Die Entfernung zur Kreisstraße beträgt zwischen 1 m und 1,50 m. Die insgesamte Länge beträgt ca. 96,50 m. Südöstlich des Wohnhauses soll ein Durchgangstor (Breite 2,50 m) errichtet werden.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB (im Innenbereich wäre ein solcher Zaun ohne Bauantrag zulässig, Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO).
Die Nachbarunterschriften sind vorhanden. Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag wie eingereicht zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4.3. BV Hauptstr. 9; Antrag auf Nutzungsänderung von Gewerbeflächen zu 14 Wohneinheiten, energetische Sanierung und Abbruch des best. Holzlagers und des Späneturms auf dem Grundstück Fl.Nr. 48/1, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
|
beschließend
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4.3 |
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt auf dem Anwesen Hauptstr. 9 eine Nutzungsänderung von gewerblichen Flächen zu 14 Wohneinheiten, die energetische Sanierung sowie den Abbruch des bestehenden Holzlagers und Späneturms.
Das Nord-Süd-Gebäude hat eine Länge von 38,67 m und eine Breite von 11,60 m. Das Ost-West-Gebäude hat eine Länge von 18,80 m und eine Breite von 10,10 m.
Die Nutzungsänderung findet auf zwei Geschossen statt, das Gebäude ist teilunterkellert. Die Wohnungen sind im Erdgeschoss von verschiedenen Eingängen aus erreichbar, im Obergeschoss über diese über Außentreppen und anschließend Balkone erreicht. Dem Gebäude stünden künftig insgesamt 23 Stellplätze zur Verfügung (4 Stellplätze sind derzeit auf Fremdgrund geplant).
Der bestehende Dachstuhl soll abgebrochen werden. Das neue Dach soll eine niedrigere Neigung wie bisher aufweisen, weshalb der First um knapp 80 cm niedriger liegen soll. Der Bestand soll an der Außenwand neu gedämmt werden.
Die Zufahrt soll zwischen dem Rathaus und dem bestehenden Gebäude erfolgen.
Laut Bauantrag verändern sich die Abstandsflächen gegenüber dem Bestand nicht.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich nach § 34 BauGB. Ob sich das Vorhaben in die umgebende Bebauung einfügt, entscheidet das Landratsamt Rottal-Inn.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag wie eingereicht zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4.4. BV Bergstr. 24; Antrag auf Abbruch eines Wohnhauses mit Gerätelager und Neubau eines Nebengebäudes mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1135, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
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beschließend
|
4.4 |
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt den Abbruch eines Wohnhauses mit Gerätelager und den anschließenden Neubau eines Nebengebäudes mit Carport auf dem Grundstück Bergstr. 24.
Die neue Garage soll eine Innenfläche von 32,67 m², der Hauswirtschaftsraum 22,68 m² und der Carport 32,85 m² aufweisen.
Der First des Neubaus ist mit einer Höhe von 6,331 m geplant.
Vom westlich gelegenen Nachbarn liegt eine Abstandsflächenübernahme vor.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag wie eingereicht zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4.5. BV Kastanienplatz 4; Antrag auf Errichtung einer Zaunanlage als Einfriedung auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/129, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
03.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.5 |
Sachverhalt
Die Antragsteller begehren eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Zaunanlage als Einfriedung des Grundstücks Kastanienplatz 4 im Ortsteil Hitzenau.
Der Zaun soll als Doppelstabmattenzaun aus Stahl mit einer Elementgröße von ca. 220 cm (Breite) auf 200 cm (Höhe) auf einem betonierten Fundament (40 – 70 cm) errichtet werden.
Da eine Einfriedung gem. Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BayBO lediglich bis zu einer Höhe von 2 Metern abstandsflächenfrei ist, wird von den jeweiligen Grundstücksnachbarn eine Abstandsflächenübernahme benötigt. Die Abstandsflächen betragen dann 3 Meter. Die Übernahmen liegen vor.
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Hitzenau-Ost III, Deckblatt Nr. 2“. Da die zulässige Höhe der Grundstückseinfriedungen überschritten wird, wurde eine Abweichung beantragt. Straßenseitig sind Grundstückseinfriedungen bis zu einer Gesamthöhe von 1,0 Metern zulässig.
Der Erstantrag vom 28.04.2023 wurde in der letztjährigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 19.06.2023 einstimmig abgelehnt. Per Bescheid vom 01.08.2023 erhielt die Verwaltung vom Landratsamt Rottal-Inn den Bescheid, dass der Bauantrag vom Bauherrn zurückgenommen wurde.
Am 25.09.2023 wurde von Seiten der Gemeinde angefragt, wie sich der rechtliche Zustand der Einfriedung gestaltet, worauf das Kreisbauamt entgegnete (E-Mail vom 27.09.2023), dass der Zaun weiterhin als „Schwarzbau“ eingestuft werde und beabsichtigt sei, den Bau beseitigen zu lassen. Da bis zum 12.01.2024 keine Anordnung erging, wurde erneut beim Kreisbauamt angefragt. Per Anschreiben erhielt der Bauherr vom Landratsamt die Aufforderung, bis spätestens 09.02.2024 zuzusichern, dass der Zaun auf das zulässige Maß zurückgebaut wird. Am 16.02.2024 fand ein gemeinsamer Gesprächstermin mit dem Bauherrn und der Verwaltung statt, worauf dem Landratsamt vorgeschlagen wurde, die Situation vor Ort nochmals gemeinsam zu besichtigen (insbesondere hinsichtlich der Frage, ob tatsächlich eine unzulässige Stützwand errichtet wurde). Am 01.03.2024 wurde von Seiten der Verwaltung dem Landratsamt nochmals mitgeteilt, dass ein Einvernehmen im Wege der laufenden Verwaltung nicht erteilt werden kann, da der Beschluss vom Bau- und Umweltausschuss vom 19.06.2023 weiterhin Bestand hat. Eine Teilnahme an einem gemeinsamen Ortstermin wurde erneut zugesichert. Am 04.03.2024 sodann erläuterte das Kreisbauamt, dass seinerseits das Bauvorhaben genehmigungsfähig sei. Der E-Mail-Verkehr zwischen der Gemeinde und dem Landratsamt Rottal-Inn wurde per Schreiben vom 04.03.2024 vom Kreisbauamt an den Bauherrn mit dem Hinweis übersandt, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werde und sich der Bauherr für weitere Informationen an die Gemeindeverwaltung richten solle. Mit Schreiben vom 04.04.2024 erhielt die Verwaltung nochmals eine E-Mail des Kreisbauamtes mit folgendem Inhalt: Aus Sicht des Landratsamtes Rottal-Inn erscheine eine nachträgliche Genehmigung als möglich. Hierbei wurde seitens des Landratsamtes festgestellt, dass sich im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach vergleichbare Fälle befinden und die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden können. Hinsichtlich der von der Verwaltung herrschenden Unsicherheiten bezüglich der Einordnung des Sockels als Fundament oder Stützmauer (Stützmauer lt. Bebauungsplan unzulässig) kann das LRA darauf hinweisen, dass die Übergange in diesem Fall fließend sind und je nach Argumentation bzw. Sichtweise beide Begriffe für den bestehenden Sockel verwendet werden können. Gemäß Landratsamt müssten evtl. beidseitig entlang des Entwässerungsgrabens mehrere Beseitigungen erfolgen.
Der Schriftverkehr ist im RIS zur Kenntnisnahme eingestellt.
Aufgrund des neuen Antrags des Bauherrn und der nicht vorhandenen bauaufsichtlichen Entscheidung hinsichtlich des „Schwarzbaus“, hat der Bau- und Umweltausschuss erneut über den Antrag zu entscheiden.
Der Antrag ist derart abgeändert, dass nun nicht mehr „Stützmauer“ als Begriff verwendet wird, sondern „Zaunfundament“.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauantrag mit den benötigten Befreiungen/Abweichungen zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4.6. BV Alter Pfarrhof 11; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1095/4, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.6 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück Alter Pfarrhof 11 ein Gartenhaus errichten. Dieses soll im Norden des Grundstücks errichtet werden.
Das Gebäude soll eine Länge von 4 m und eine Breite von 3 m erhalten. Das Vorhaben ist verfahrensfrei gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO (Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³).
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf a. Inn – West“. Das Gartenhaus hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Nebengebäude wären in Dachform, Dacheindeckung und Putzgestaltung dem Hauptgebäude anzupassen (Nr. 1.64). Zudem ist die Festsetzung der Baugrenzen betroffen (Nr. 2.26).
Das Gartenhaus soll ein Pultdach erhalten; zudem wird das Gebäude außerhalb der Baugrenzen errichtet.
Die Nachbarunterschriften sind vorhanden. Öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Kirchdorf a. Inn – West“ zur Errichtung eines Gartenhauses wie beantragt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.7. BV Blumenweg 8; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 85/26, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
03.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.7 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück Blumenweg 8 einen Carport errichten. Dieser soll im Norden des Grundstücks errichtet werden.
Der Carport soll eine Länge von 6 m und eine Breite von 3 m erhalten (Entfernung zur Straße ca. 1 m). Das Vorhaben ist verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO (überdachter Stellplatz mit einer Fläche bis 50 m²).
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-Ost, BA I“, zul. geändert durch Deckblatt Nr. 1. Das Vorhaben hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Folgende Festsetzungen sind betroffen:
- Nr. 2.3.2 (Baugrenzen)
- Nr. 3.3.0 (Garagen und Nebengebäude): Unzulässig außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, Dächer als Satteldach, Garagen sind in Bauhöhe, Dachform und Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen
- Nr. 3.4.0 (Stellplätze): Garagenzufahrt min. 5 m tief
Der Carport soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Zudem soll der Carport ein Pult- bzw. Flachdach erhalten (wird in Bauhöhe, Dachform und Dachneigung nicht dem Hauptgebäude angepasst). Die Zufahrtstief soll einen Meter betragen.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden. Öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Kirchdorf-Ost, BA I“ zur Errichtung eines Carports wie beantragt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.8. BV Tannenstr. 32 u. 32a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung zweier Stellplätze sowie eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/50, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
03.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
4.8 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück Tannenstr. 32 bzw. 32a zwei Stellplätze und einen Carport errichten. Diese sollen im Nordwesten errichtet werden.
Der Carport soll eine Breite von 6,03 m und eine Tiefe von 5,05 m erhalten bei einer Höhe von 2,18 m. Das Vorhaben ist verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO (überdachter Stellplätz mit einer Fläche bis 50 m².
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hitzenau-Ost, BA III“, zul. geändert durch Deckblatt Nr. 2. Das Vorhaben hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Folgende Festsetzungen sind betroffen:
- Nr. 2.2 (Garagen und Nebengebäude): Garagen sind nur auf den hierfür festgelegten Flächen zulässig.
- Nr. 2.3 (Stellplätze): Stellplätze sind nur auf den hierfür vorgesehenen Flächen zulässig.
Der Carport und die Stellplätze sollen jedoch außerhalb der hierfür vorgesehenen Flächen errichtet werden.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden. Öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Hitzenau-Ost, BA III“ zur Errichtung eines Carports und zweier Stellplätze wie beantragt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.9. BV Egerlandstr. 10; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses mit Dachverlängerung auf dem Grundstück Fl.Nr. 526/22, Gem. Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
03.06.2024
|
ö
|
beschließend
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4.9 |
Sachverhalt
Der Antragsteller möchte auf seinem Grundstück Egerlandstr. 10 in Hitzenau ein Gartenhaus mit Dachverlängerung errichten. Das Vorhaben soll an der Westgrenze des Anwesens errichtet werden.
Das komplette Gebäude soll eine Länge von 8,75 m, eine Breite von 3,50 m und eine Höhe von 2,17 m aufweisen. Somit wäre das Vorhaben verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO (Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³).
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hitzenau-Ost, BA I“. Das Vorhaben hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Folgende Festsetzungen sind betroffen:
- Nr. 06 (Garagen und Nebengebäude): Nebengebäude sind dem Hauptgebäude gestalterisch und materialmäßig anzupassen. Dächer sind als Satteldach auszubilden.
- Nr. 3.2 (Baugrenzen)
Das Gebäude soll außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden. Zudem ist ein flaches Pultdach geplant.
Die Unterschrift des westlich gelegenen Nachbarn ist vorhanden. Eine Abstandsflächenübernahme liegt nicht vor. Sonstige öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Hitzenau-Ost, BA I“ zur Errichtung eines Gartenhauses mit Dachverlängerung wie beantragt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Antrag auf Errichtung eines Wartehäuschens für die Haltestelle in Stölln
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
03.06.2024
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Errichtung eines Wartehäuschens an der öffentlichen Haltestelle in Stölln vor (bei Anwesen Seebergstr. 5a). Der Antrag ist zur Kenntnisnahme in das RIS eingestellt.
Der betroffene Streckenabschnitt ist derzeit auf 70 km/h reduziert. Gemäß Information des Landratsamtes Rottal-Inn (Straßenmeisterei) vom 08.05.2024 wäre wichtig, dass die Holzbalken keinen größeren Durchmesser als 8 cm haben, da diese dann noch als umfahrbar gelten.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung eines Wartehäuschens an der beantragten Haltestelle in Stölln zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Beratung Struktur- und Sanierungskonzept Wasserversorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Anlass / Historie:
Die Wasserversorgung im Gemeindegebiet gehört zu den Pflichtaufgaben einer Kommune.
Da sich in den letzten Jahren erhebliche Veränderungen bei den Rahmenbedingungen ergeben haben (Hochwasserkatastrophe 2016, Klimawandel, Trockenzeiten, Schonung von Tiefenwasser) ist das Wasserwirtschaftsamt auf die Gemeinde zugekommen und hat die Entwicklung eines Wasserversorgungskonzeptes durch ein Fachbüro empfohlen.
Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 20.9.2021 für die Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes ausgesprochen. Beauftragt wurden die Büro Rieß (Ingenieurleistung) und Bertlein (Hydrogeologie) im Dezember 2021.
Verbesserungen in den letzten Jahren:
Bereits in den letzten Jahren wurde beständig in die Infrastruktur der Wasserversorgung investiert. Als größere Maßnahmen sind zu nennen:
- Neubau Bypass-Wasserleitung zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit von Berg nach Hitzenau
- Erneuerung der Brunnensteuerung zur Optimierung der Wassergewinnung
- Zahlreiche Leitungserneuerungen (Schulstraße, Hauptstraße Bauabschnitt 1 und 2, Unterführung Kreisstraße PAN 26, Feldstraße, Albrecht-Dürer-Straße)
- Ausbildung von Fachpersonal (Wassermeister)
- Erneuerung der Brunnenanlagen (Zäune, Pumpen, Abdeckungen, u.v.m.)
- Ausstattung Wasserwerk (zus. Kleinbus, Werkzeug)
Konzeptentwurf:
Heute wird durch das federführende IB Rieß der Konzeptentwurf zum Sanierungs- und Strukturkonzept vorgestellt (Konzept mit Anlagen ist im RIS eingestellt).
Dieses Konzept soll der Handlungsleitfaden für die Umsetzung von investiven Maßnahmen in der Wasserversorgung für die nächsten 20 Jahre sein. Die Durchführung der im Konzept vorgesehenen Maßnahmen ist in drei Prioritätsstufen eingeteilt.
Die Umsetzung steht unter Haushaltsvorbehalt und erfolgt stets abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde.
Der Bau- und Umweltausschuss berät das Thema vor. Vor der Sommerpause wird das Struktur- und Sanierungskonzept auch im Gemeinderat beraten.
Entnahmegenehmigung Brunnen:
Parallel dazu wurde eine neue Wasserentnahmegenehmigung beantragt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf des Wasserkonzeptes zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Zaun Kindergarten Ritzing - Neueinteilung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Der Bau- und Umweltausschuss hat die vorgeschlagenen Varianten zur Zaunneuerrichtung vor Ort besichtigt.
Vorgesehen ist eine Erweiterung des Kindergartengartens in Richtung Resslhuber Garten.
Zu entscheiden ist, wie groß der Garten werden soll. Es gibt eine größere Variante A (gerader Zaunverlauf durch Blumenbeet) oder eine kleinere Variante B (eckiger Zaunverlauf neben Blumenbeet).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss spricht sich für die Variante A (gerader Zaunverlauf durch Blumenbeet) aus.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Anfragen, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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03.06.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Gemeinderat Dobler bringt eine Beschwerde von Bürgern aus der Flurstraße hervor, dass diese mit den neu markierten Parkplätzen am „Wendehammer“ unzufrieden sind – insbesondere, weil dort überwiegend von jenen geparkt wird, die in 1984 sich nicht an den Erschließungskosten beteiligt hätten. Von der Verwaltung wird erläutert, dass rechtlich keine Handhabe besteht, die Parkmöglichkeit nur einem bestimmten Personenkreis zu ermöglichen.
Gemeinderat Guske merkt an, dass die Heraklithstraße durch die Regenfälle der vergangenen Tage wieder ausgewaschen und in einem schlechten Zustand ist. Herr Bürgermeister Springer erläutert, dass der Bauhof bereits beauftragt wurde, die Schadstellen wieder zu beseitigen. Ein Ausbau der Heraklithstraße erscheint derzeit aus Kostengründen (Kostenschätzung wurde in der Vergangenheit bereits eingeholt) nicht möglich.
Datenstand vom 08.10.2024 14:57 Uhr