Datum: 14.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2015
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Sachverhalt
Information über die Maßnahmen anlässlich der Anfragen seitens des Gemeinderates aus der Sitzung vom 27.07.2015
1. Sachstand Breitbandausbau
Zweiter Bürgermeister Unterhuber gibt bekannt, dass die Telekom der Gemeinde Kirchdorf a.Inn mitgeteilt hat, dass die Hauptkabeltrassen bereits fertig geplant sind und das vorgesehen ist, in den ersten Septemberwochen mit den Arbeiten zum Breitbandausbau zu beginnen. Nach derzeitigem Zeitplan sollten die gesamten Arbeiten dann in den ersten Novemberwochen abgeschlossen sein. Wenn die Witterung mitspielt und die derzeitige Planung so aufrechterhalten werden kann, dann sollten zum Ende des Jahres in dem ausgebauten Bereich die Haushalte buchbar sein.
2. Übergabe Förderbescheid Breitbandausbau
Zweiter Bürgermeister Unterhuber teilt mit, dass die Gemeinde Kirchdorf a. Inn am 09.09.2015 den Förderbescheid für den Breitbandausbau über eine Summe von 526.084,00 Euro erhalten hat.
3. Auswertung Geschwindigkeitsmessung Simbacher Straße
Zweiter Bürgermeister Unterhuber informiert den Gemeinderat über die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung in der Simbacher Straße im Zeitraum 13.08 bis 21.08.2015.
4. Bekanntgabe der Auftragsvergabe im Rahmen des Neubaus der Feuerwehrhauses
Der Vorsitzende gibt die Auftragsvergaben, die in der nicht-öffentlichen Sitzung am 27.07.2015 beschlossen wurden, bekannt:
- Der Auftrag für die Baumeisterarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Duldinger Bau GmbH aus 84371 Triftern vergeben.
- Der Auftrag für die Zimmererarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Zimmerei Hackl aus 84378 Dietersburg vergeben.
- Der Auftrag für die Dachdecker- und Spenglerarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Emmer GmbH &Co.KG aus Pfarrkirchen vergeben.
- Der Auftrag für die Aufzugsarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Aufzug Rösler GmbH aus 84339 Unterdietfurt vergeben.
- Der Auftrag für die Blitzschutzarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Würzinger Blitzschutz e.K. aus 84381 Johanniskirchen vergeben.
- Der Auftrag für die Elektroarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Elektro Klumbies, 84359 Simbach am Inn vergeben.
- Der Auftrag für die Heizungsarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Reischl GmbH aus Triftern vergeben.
- Der Auftrag für die Lüftungsarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Hofbauer OHG aus 84364 Bad Birnbach vergeben.
- Der Auftrag für die Sanitärarbeiten wurde an den günstigsten Bieter, die Firma Pauli aus 94078 Freyung vergeben.
5. Information über die Maßnahmen anlässlich der Anfragen / Anträge aus dem Gemeinderat
Zweiter Bürgermeister Unterhuber informiert den Gemeinderat über die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
- Anfragen von Gemeinderat Birneder betreffend der Entsorgung der Schlacke vom Abriss der alten Schule sowie wegen der Absenkung der Bordsteine
Der Bauschutt des wurde von dem Umweltinstitut Synlab beprobt und untersucht.
Das Büro für Geotechnik und Umweltschutz, Dipl.-Geol. Krömer hat der Gemeinde Kirchdorf a.
Inn mitgeteilt, dass aufgrund des Prüfberichts des Umweltinstituts Synlab aus Augsburg vom 11.08.2015 und unter Anwendung des Leitfadens „Anforderungen an die Verwertung von Bauschutt in technischen Bauwerken“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die vorgegebenen Richtwerte 1 (RW 1) mit allen untersuchten Parametern eingehalten werden. Demnach kann der Recycling-Baustoff gemäß dem o.g. Leitfaden in offener Einbauweise verwendet werden.
- Die Thematik Absenkung der Bordsteine wurde in der Bauausschusssitzung am 24.08.2015 behandelt und die dortigen Beschlüsse wurden bereits umgesetzt. Bei der Örtlichkeit Seibersdorfer Straße / PAN 23 sind nach einer Verkehrsschau und nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rottal-Inn derzeit keine Maßnahmen möglich.
- Anfrage von Gemeinderätin Reith wegen der Gefahrenstelle bei der Otto-Steidle-Halle, Ablagerung der Schlacke vom Heizwerk im Abfallcontainer
Der Abfallcontainer wurde zwischenzeitlich besser abgesichert.
- Anfrage von Gemeinderat Erlemeier wegen fehlendem Gehweg im Bereich der Zufahrt zum Edeka-Markt hin.
Am 31.08.2015 fand hierzu mit dem Eigentümer eine Vorortbesprechung statt.
Dort wurden folgende Möglichkeiten erörtert:
Es sollen zwei Gehwege angelegt werden, damit der Edeka Markt außerhalb der Fahrbahn erreicht werden kann.
Über die Herstellung, die Nutzung und die Verkehrssicherungspflicht der beiden Gehwege auf den Grundstücken des Eigentümers wurde von der Verwaltung bereits eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet, die dem Eigentümer zur Prüfung und Unterzeichnung bereits zugegangen ist.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 27.07.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2015
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.
Beschluss
D
er Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teilen des Protokolls vom 27.07.2015 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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3.1. BV Feuerwehrgasse 9; Seibersdorf, Grundstück Fl.Nr. 2033/9; Neubau eines Wohnhauses mit Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2015
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid am 18.05.2015 vom Gemeinderat behandelt und einer Befreiung (Bungalow mit Walmdach) zugestimmt.
Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes An der Feuerwehrgasse wie folgt ab (siehe Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB vom 21.07.2015):
Geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit Wohnhaus m Süden (ca. 1,75 m)
Begründung: „Gesamtstruktur des Baugebietes wird nicht verändert, Nachbarunterschriften liegen vor.“
Verlegung der Garage von der Ostseite an die Nordseite des Grundstücks (entlang Fußweg Gemeinde)
Begründung: „Die geplante Garage ist somit außerhalb der Wasserleitung die an der Grundstücksostseite verläuft und mittels Grunddienstbarkeit gesichert ist. Die Gesamtstruktur des Baugebietes sowie der das Nachbargrundstück (Fußweg) wird nicht beeinträchtigt.“
Höhenlage des Gebäudes 0,45 cm statt max. 0,30 cm über Straßenoberkante
Begründung: „Vorbeugung insbesondere Wassertechnischen Problemen bei Fertigeilhäusern (Standardvorgabe des Herstellers 0,45 cm über Straßenniveau. Die vorgegebenen Wandhöhen werden eingehalten.“
Dachüberstand 0,50 cm statt 0,60 – 1,00 m lt. Bebauungsplan
Begründung: „Gesamtstruktur des Baugebietes wird nicht verändert.“
Garagen und Nebengebäude sind in Dachform und Neigung dem Hauptgebäude anzupassen.
Begründung: „Die Garage ist an das Wohnhaus angebaut und wird mit einem begrünten Flachdach geplant. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich mit einem Satteldach unterhalb der Traufe des erdgeschossigen Wohnhauses mit Walmdach zu bleiben. Die Struktur des Baugebietes wird durch das Flachdach nicht beeinträchtigt und ist städtebaulich vertretbar zumal bereits flach geneigte Dächer im Baugebiet vorhanden sind.“
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu und erteilt die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes im Bereich Bergham
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2015
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4 |
Sachverhalt
Im Bauausschuss wurde ein Bauantrag auf Vorbescheid (Einzelbauvorhaben in Bergham, welches baurechtlich dem Außenbereich, § 35 Baugesetzbuch zuzuordnen ist) behandelt.
Das Kreisbauamt hat bei einem vorherigen Bauantrag in diesem Bereich der Gemeinde Kirchdorf a.Inn und dem Bauwerber bereits mitgeteilt, dass es im dortigen Außenbereich keine Einzelbaugenehmigungen erteilen wird.
Das Kreisbauamt hat angeregt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung im Bereich Bergham zu schaffen.
Der Bau- und Umweltausschuss hat dem oben genannten Bauantrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt und dem Gemeinderat durch Beschluss empfohlen, den Planungsauftrag für die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes „Bergham-Am Feldberg“ auf die gesamte Ortschaft Bergham auszuweiten, damit dieser an die bestehenden Verhältnisse angepasst werden kann.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 26.01.2015 Frau Dipl. Ing. Klose Dichtl mit der Ausarbeitung des Deckblattes zur Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Bergham-Am Feldberg“ beauftragt.
Da im Falle des Beschlusses über die Ausweitung des Planungsauftrages für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes in der ganzen Ortschaft Bergham eine Auftragserweiterung Frau Klose-Dichtl sinnvoll erscheint, wurde sie um Vorlage eines entsprechenden Kostenvoranschlages gebeten.
Der Beschluss über die Beauftragung erfolgt im nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 14.09.2015.
Beschluss
Der Gemeinderat, beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes „Bergham-Am Feldberg“ auf die gesamte Ortschaft Bergham auszuweiten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Erlass Friedhofsgebührensatzung zum 1.1.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Friedhofsgebührensatzung wurde letztmals zum 1.1.2015 erlassen. In § 5 der Satzung wurden bisher nur Benützungsgebühren für das Leichenhaus bei Aufbahrung und Mitwirkung einer Person bei der Beerdigung erhoben. In der Praxis hat sich nun herausgestellt, dass bei Urnenbestattungen oftmals keine Aufbahrung der Urne mehr vermutlich aus Kostengründen erfolgt. Um in Zukunft wieder mehr Aufbahrungen zu ermöglichen, sollte die Kostensatzung um eine derartige Bestimmung erweitert werden. Die restliche Gebührensatzung wurde bis auf die Streichung der nicht mehr am Friedhof vorhandenen Wahlgräber (bisheriger § 4 (2) e)) unverändert übernommen. Eingefügt wurde § 5 (1) aa) Leichenhausbenutzung bei Urnenbestattungen in Höhe von 75 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
GEBÜHRENSATZUNG
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
der Gemeinde Kirchdorf a.Inn
(Friedhofgebührensatzung)
Vom 21.09.2015
Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn folgende Satzung:
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung des gemeindlichen Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind:
a)
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wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
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b)
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wer den Auftrag zur Durchführung einer Leistung erteilt hat,
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c)
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bei Grabstätten der Nutzungsberechtigte
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(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(2) Rückständige Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.
§ 4
Grabplatzgebühren
(1) Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion I (alter Friedhof) pro Ruhefrist für
a) Einzelgrab 544,40 €
b) Doppelgrab 1088,80 €
c) Kindergrab 68,05 €
d) Gruft pro qm 272,20 €
e) Mauergräber 1361,00 €
(2) Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion 2 (neuer Friedhof) pro Ruhefrist für
a) Einzelgrab 680,50 €
b) Doppelgrab 1224,90 €
c) Kindergrab 102,08 €
d) Gruft pro qm 272,20 €
e) Urnengrab pro qm 272,20 €
(3) Die Grabplatzgebühren betragen je Urnenkammer (Urnenmauer) pro Ruhefrist 680,50 €
(4) Vorstehende Gebühren gelten auch für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts. Der Grabnachkauf auf jeweils 10 Jahre zum anteiligen Gebührensatz ist möglich.
(5) Die Grabplatzgebühren sind beim Ersterwerb für die gesamte Zeit der Ruhefrist (20 Jahre bei Erwachsenen und 5 Jahre bei Kindergräbern) im voraus zu entrichten.
(6) Erfolgt bei einem Familiengrab innerhalb der Ruhefrist eine weitere Bestattung, so ist die Nutzungsberechtigung auf die Dauer der Ruhefrist zu verlängern.
§ 5
Bestattungsgebühren
(1) Die Bestattungsgebühren betragen für
a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 364,39 €
aa) Leichenhausbenutzung bei Urnenbestattung 75,00 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers 21,00 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes 160,00 €
d) Öffnen und Schließen der Gruft 80,00 €
e) Urnenbestattung 34,00 €
f) Öffnen und Schließen der Urnenkammer 20,00 €
g) Durchführung der Trauerfeier 18,00 €
(2) Die Bestattungsgebühren betragen bei Kindern unter 10 Jahren für
a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 190,42 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers 21,00 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes 50,00 €
d) Öffnen und Schließen der Gruft 80,00 €
e) Urnenbestattung 34,00 €
f) Öffnen und Schließen der Urnenkammer 20,00 €
g) Durchführung der Trauerfeier 18,00 €
§ 6
Sonstige Gebühren
Es werden folgende sonstige Gebühren erhoben:
a) Leichenumbettungen, pro Stunde 20,00 €
b) Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art,
außer Leichenfahrzeugen 15,30 €
Aufbahrung im Leichenhaus, pro Tag 35,00 €
c) Beschriftung der Urnenkammer wird nach Aufwand berechnet
d) Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand berechnet
§ 7
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn vom 16.09.2014, veröffentlicht im Mitteilungsblatt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Sanierung der Schäden an den Hauptkanalhaltungen im Ortsteil Kirchdorf-Ost und Dobl;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2015
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6 |
Sachverhalt
Die in den Ortsteilen Kirchdorf-Ost und Dobl durchgeführte TV-Untersuchung der gemeindeeigenen Kanalhaltungen und der privaten Hausanschlüsse ist abgeschlossen. Die Ergebnisse der Kanalbefahrungen wurden durch das Ingenieurbüro Desch ausgewertet und die dabei festgestellten Schäden im Kanalleitungslageplan eingetragen (siehe Dokumente).
Für die dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen der Hauptkanalleitungen Kirchdorf-Ost und Dobl müssen nach der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Desch ca. 65.450 Euro aufgewendet werden.
Um die Kosten der Sanierung der in öffentlicher Hand befindlichen Kanalhaltungen und der privaten Kanalanschlüsse getrennt zu halten, werden zwei Maßnahmen zur Schadensbehebung durchgeführt.
Vorab sollen die Kanalhauptleitungen der Gemeinden Kirchdorf a.Inn saniert werden.
Im Anschluss soll die Sanierung der privaten Kanalhausanschlüsse erfolgen. Hierzu wird den privaten Grundstückseigentümern in einem gesonderten Anschreiben angeboten, sich an der Sanierungsmaßnahme von der Gemeinde Kirchdorf a.Inn anzuschließen.
Das Ingenieurbüro Desch soll nunmehr mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die notwendigen Maßnahmen beauftragt werden (Stundenbasis auf Nachweis), alle weiteren Schritte wie Ausschreibung, Begleitung der Sanierungsmaßnahmen etc. werden von Seiten der Verwaltung durchgeführt.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt das Ingenieurbüro Desch mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Kanalsanierungsmaßnahmen Kirchdorf-Ost u. Dobl auf Stundenbasis (Nachweis).
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.09.2015
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informativ
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7 |
Sachverhalt
1. Gemeinderat Eichinger fragt nach dem Spendenstand in Sachen Kinderbusse für den Kindergarten und ob die Gemeinde den fehlenden Betrag nach Abschluss der Spendenaktion beisteuern wird. Er spendet das heutige Sitzungsgeld für diese Aktion.
Gemeinderätin Strohhammer, J. spendet ihr Sitzungsgeld der heutigen Sitzung ebenfalls.
Frau Pfanzelt erklärt, dass die Spenden direkt auf der Hompage der Aktion abgegeben werden können. Sie wird die Adresse dieser Seite den Gemeinderätinnen und Gemeinderäte per E-Mail mitteilen.
Zweiter Bürgermeister Unterhuber sagt zu, dass die Gemeinde den nach Abschluss der Aktion fehlenden Betrag beisteuern wird.
2. Gemeinderat Hitzenauer fragt nach dem Stand der Leitungsverlegung seitens der Telekom bei der Erschließung der Tannenstraße
Herr Boborowski erklärt, dass die Telekom derzeit das Material (Glasfaserkabel) nicht beschaffen kann. Die Gemeinde wird aber weiterhin auf die Telekom einwirken, damit die Glasfaserleitung rechtzeitig verlegt wird.
3. Gemeinderat Kainzelsperger fragt nach dem Sachstand der Verlegung der Gasleitung.
Herr Boborowski erläutert den Sachstand und wird die Energie Südbayern darauf hinweisen, dass nach Herstellung der Straße eine Verlegung der Gasleitung nicht mehr möglich ist.
4. Gemeinderätin Reith spricht ein Lob an die Mitarbeiter des Bauhofes wegen der vorbildlichen Grünanlagenpflege während der Sommermonate aus.
Sie bittet um Prüfung der Eichenbäume beim Spielplatz beim Josef-Karl-Nerud-Platz und ob diese ggf. zurückgeschnitten werden können.
Zweiter Bürgermeister Unterhuber wird veranlassen, dass bei der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung ein Vorortbesichtigung stattfinden wird.
5. Gemeinderat Erlemeier fragt nach dem Sachstand betreffend der neuen Buswartehäuschen an der Hauptstraße
Geschäftsleiter Englert erklärt, dass der entsprechende Förderantrag bei der Regierung von Niederbayern vorliegt und die Gemeinde auf die dortige Zustimmung warten muss. Danach können die Maßnahmen umgehend beginnen.
Datenstand vom 08.03.2016 11:40 Uhr