Datum: 28.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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8. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt
1. Erster Bürgermeister Springer gibt bekannt, dass der Zweckverband Freizeit- und Erholungsgebiet Unterer Inn die Gaststätte „Waldsee-Stub´n“ neu verpachten wird. Entsprechende Bewerbungen sind bis zum 11.10.2015 an die Geschäftsstelle des ZV Freizeit- und Erholung zu richten.
2. Erster Bürgermeister Springer gibt die Einladung zur Bürgerversammlung zum Thema Interkommunales Raumentwicklungskonzept (IREK), Mittelzentrumsregion Simbach am Mittwoch 21.10.2015 von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr im Hotel Inntalhof in Kirchdorf a.
Inn bekannt.
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9. Genehmigung des Protokolls vom 14.09.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teilen des Protokolls vom 14.09.2015 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Vorstellung Machbarkeitsstudie Umbau/Neubau Seniorenheim St. Josef
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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10 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatsitzung vom 06.07.2015 beauftragte der Gemeinderat das Architekturbüro Hein-Höfelmayr, Pullach mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Umsetzung der baulichen Anforderungen nach DIN 18040 für das Seniorenheim St. Josef.
In dieser Studie sollte auch berücksichtigt werden, dass das pflegerische Konzept der Einrichtung von einer Stationspflege auf Wohngruppen umgestellt werden soll.
Nach mehreren Vorgesprächen mit der Verwaltung und Heimleitung liegt nun das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie vor.
Nach den ersten Vorgesprächen erfolgte die Feststellung, dass die Umsetzung eines Wohngruppenmodells im Altbestand nicht realisierbar ist.
In der Folge wurde deshalb auch nach einer weiteren baulichen Nutzung des bestehenden Gebäudes, nach einem evtl. Neubau des Seniorenheimes, gesucht.
Die Architekten des Büros Hein-Höfelmayr werden dem Gemeinderat in der Sitzung die gesamte Studie vorstellen.
Unter Top 3 – Nichtöffentliche Sitzung wurde dem Gemeinderat das Ergebnis der Verhandlungen hinsichtlich eines möglichen Trägerwechsels des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit verschiedenen Einrichtungen mitgeteilt.
Beschluss 1
a) Die Verwaltung wird beauftragt konkrete Verhandlungen mit dem BRK Kreisverband Rottal-Inn hinsichtlich der Übernahme der Trägerschaft des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit folgendem Inhalt zu führen:
- Übernahme des gesamten Personalstandes zu dem TVöD vergleichbaren Bedingungen
- Erstellung ein
es Neubaus durch das BRK auf Grundlage der vorgestellten Studie bis spätestens 2020
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss 2
b) Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Kostenschätzung zu Variante a) Zweigeschossiger Bau/b) Dreigeschossiger Bau Verhandlungen mit der Regierung von Niederbayern bzw. dem Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung Verhandlungen über mögliche Förderungen bzw. eines möglichen Investitionskostentagessatzes zu führen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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11. Anträge zur Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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11 |
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11.1. Antrag GR Feirer auf Beschlussfassung zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen um den kurzfristigen Neubau des Altersheimes zu ermöglichen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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11.1 |
Sachverhalt
Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a. Inn auf Beschlussfassung zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen um den kurzfristigen Neubau des Altersheim zu ermöglichen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
hiermit beantrage ich, dass sich der Gemeinderat in der kommenden Sitzung, derzeit geplant für den 28. September 2015, mit dem Thema Neubau Altersheim befassen soll.
Begründung:
Das bestehende Gebäud
e erfüllt nicht mehr die Anforderungen, ein Um- bzw. Neubau ist unumgänglich.
Schnell realisierbare Unterbringungsmöglichkeit für Asylbewerber im bestehenden Gebäude.
Spätere Nutzung für betreutes Wohnen möglich.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zur Geschäftsordnung auf Rücknahme des Antrages zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11.2. Antrag GR Feirer auf Beschlussfassung zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen um kurzfristig eine Übersicht von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber zu erhalten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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beschließend
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11.2 |
Sachverhalt
Gemeinderat Feirer stellt mit Schreiben vom 15.09.2015 folgenden Antrag:
Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.
Inn auf Beschlussfassung zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen um kurzfristig eine Übersicht von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber zu erhalten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
hiermit beantrage ich, dass sich der Gemeinderat in der kommenden Sitzung, derzeit geplant für den 28. September 2015, mit dem Thema Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber im Gemeindegebiet, befassen soll.
Begründung:
Durch den derzeitigen Zustrom von Flüchtlingen und entsprechend hoher Zahl an Asylanträge wird der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten sprunghaft ansteigen. Darauf müssen wir vorbereitet sein.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Bürgermeister und Verwaltung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung eine Übersicht von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber erstellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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11.3. Antrag GR Feirer auf Beschlussfassung zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen um den kurzfristigen Bau von Mietwohnungen in der Gemeinde Kirchdorf a.Inn zu ermöglichen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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11.3 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.09.2015 stellt Gemeinderat Feirer folgenden Antrag:
Antrag an den Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.
Inn auf Beschlussfassung zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen um den kurzfristigen Bau von Mietwohnungen in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn zu ermöglichen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
hiermit beantrage ich, dass sich der Gemeinderat in der kommenden Sitzung, derzeit geplant für den 28. September 2015, mit dem Thema schnellstmöglich Ausweisung von Bauland für den Mietwohnungsbau, befassen soll.
Begründung:
Derzeit weist der Immobilienbestand in Kirchdorf a. Inn überwiegend Ein- oder Zweifamilienhäuser auf, Wohnblöcke bzw. Mietwohnungen sind anteilig nur wenige vorhanden. Auch durch den derzeitigen Zustrom von Flüchtlingen mit hoher Anerkennungsquote der Asylanträge wird der Bedarf an Mietwohnungen sprunghaft ansteigen.
Im Gemeindegebiet Kirchdorf a. Inn ist aktuell kein geeignetes Bauland ausgewiesen.
Junge Erwachsene und junge Familien, die sich im ersten Schritt einen Eigenheimbau nicht leisten können, sind die Zukunft unserer Gemeinde. Gerade Ihnen müssen wir Anreize schaffen in Kirchdorf a. Inn wohnen zu bleiben, um die vorhandene Infrastruktur erhalten zu können.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Bürgermeister und Verwaltung die notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um den kurzfristigen Bau von Mietwohnungen in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn zu ermöglichen. In erster Linie sind dies die Vorschläge geeigneter Grundstücke an den Gemeinderat und die Information über erforderliche Handlungsakte. Die einzelnen Schritte dazu werden gesondert behandelt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Die Vorschläge sind dem Gemeinderat in der nächsten Gemeinderatsitzung zu präsentieren.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Beschluss über die Durchführung des Weihnachtsmarktes "Wirts Kathi"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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12 |
Sachverhalt
Gemeinderat Spannbauer berichtete in der letzten Gemeinderatssitzung über die anlaufende Vorbereitung des Weihnachtsmarktes beim Anwesen Wirts Kathi. Das Gremium kam überein über die Organisation derartiger Veranstaltungen auf diesem gemeindlichen Anwesen einen Beschluss fassen zu wollen.
Beschluss
Der Gemeinderat begrüßt die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt Wirts Kathi“. Die Leitung dieser Veranstaltung wird Gemei
nderat G. Spannbauer übertragen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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13. Änderung des Flächennutzungsplanes GE Atzing II; Sondergebiet"großflächiger Einzelhandel" mit Deckblatt-Nr. 24
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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13 |
Sachverhalt
Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche der Fa. Netto, von 800 auf ca. 920 qm, hat die Regierung von Niederbayern, Abt. Raumordnung und Landesplanung die Änderung des Flächennutzungsplanes Ausweisung eines „Sondergebietes (SO) großflächiger Einzelhandel“ gefordert.
Die geplante Verkaufsfläche von 920 qm entspricht dabei den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Für die Realisierung des Vorhabens ist der Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass an einem Standort ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel ausgewiesen wird. Ebenso ist ein Bebauungsplan aufzustellen, bei dem in den textlichen Festsetzungen die maximale Verkaufsfläche für den Lebensmittelmarkt festgesetzt wird. Folgende Formulierung wird vorgeschlagen: „ Zulässig ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1000 qm.“
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 24, für den Bereich Gewebegebiet Atzing II; Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Nordgrenze des Grundstücks FlNr. 663/3, Gemarkung Kirchdorf
- im Westen: durch von-Siemens-Straße
- im Süden: durch die Atzinger Allee, (Kreisstraße KR PAN 26)
- im Osten: durch die Waldblickstraße und eine gedachte Linie im Abstand von 20 m zum westlichen Einschleifungsas
t der B 12 bzw. der linienbestimmten Alternativtrasse der A 94
und umfasst die Grundstücke / Teilflächen der Grundstücke 663/3, 663/6, 663/8 Gem. Kirchdorf a.Inn. Mit der Ausarbeitung des Änderungsdeckblattes Nr. 24 wird das Ingenieurbüro Desch, Kirchham, beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) des Baugesetzbuchs (BauGB) anhand der Vorentwürfe durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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14. Änderung des Bebauungsplanes GE Atzing mit Deckblatt-Nr. 1; Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und vorgezogene Bürgerbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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14 |
Sachverhalt
Der südliche Teil des GE Atzing II ist weitgehend bebaut. Die Straßenführung wurde auf die Bedürfnisse der anzusiedelnden Betriebe abgestellt und stimmt deshalb nicht mehr mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Gewerbegebiet Atzing II aus dem Jahr 1996 überein.
Die vom Bau- und Umweltausschuss am 10.06.2014 beschlossene Aufteilung in einen nördlichen und einen Südlichen Geltungsbereich ist nicht mehr notwendig, da die Anforderungen der anzusiedelnden Betriebe nunmehr bekannt sind. Vom Bau- und Umweltausschuss wurde empfohlen eine sichere Geh- und Radwegverbindung zwischen Waldblickstraße und dem Geh- und Radweg entlang der Kreisstraße PAN 26 herzustellen.
Durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche für den Lebensmitteldiscounter auf ca. 920 qm ist eine Beschränkung auf 1000 qm Verkaufsfläche festzulegen.
Vom Ingenieurbüro Desch, Kirchhan, wurde ein Planentwurf ausgearbeitet der die vorstehenden Anforderungen berücksichtigt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt-Nr. 1, für den Bereich Gewebegebiet Atzing II; Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch den Moosgraben bzw. den Wirtschaftsweg entlang des Moosgraben
- im Westen: durch die Ostgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 545, 572 bzw. 572/2 und 578/1
- im Süden: durch die Atzinger Allee, (Kreisstraße KR PAN 26)
- im Osten: durch die West- und Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 176 Gemarkung Simbach, die Waldblickstraße und eine gedachte Linie im Abstand von 20 m zum westlichen Einschleifungsast der B 12 bzw. der linienbestimmten Alternativtrasse der A 94
und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 395/12, 573, 574, 574/1, 574/4, 575, 575/1, 576, 576/1, 577, 577/1, 654, 656, 656/1, 656/2,660, 660/2, 660/3, 660/4, 660/6, 660/7,660/8,660/9,660/10, 660/11, 660/12, 660/13, 660/14, 660/15, 660/16, 660/17, 663, 663/3, 663/5, 663/6, 663/7 und 663/8, 664/3, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 395/2, 557, 558, 658, 660/5, 662/5, 663/2, 663/4, 664, 664/2, und 665 Gem. Kirchdorf a.Inn. Mit der Ausarbeitung des Änderungsdeckblattes Nr. 1 wird das Ingenieurbüro Desch, Kirchham, beauf
tragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 (vorgezogene Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs.1 (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) des Baugesetzbuchs (BauGB) anhand der Vorentwürfe durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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15. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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28.09.2015
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ö
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informativ
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Sachverhalt
1. Gemeinderat Feirer richtet folgende Anfrage an die Vertreter des Zweckverbandes Freizeit- und Erholungsgebiet Unterer Inn:
- Gilt die Hundesperre am Waldsee ganzjährig und wie wird die Einhaltung überprüft?
- Die Toiletten im Erholungsgebiet sollten täglich bis ca. 20.00 Uhr, auch außerhalb der Öffnungszeiten der Gaststätte geöffnet sein.
Erster Bürgermeister Springer wird die beiden Anfragen / Anregungen bei der nächsten Verbandsversammlung zur Sprache bringen.
2. Gemeinderat Kainzelsperger weist darauf hin, dass die Steinplatten auf dem Friedhofsweg durch das Befahren mit schweren LKw in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Er bittet um Prüfung, ob in der entsprechenden Verordnung eine Tonnagebegrenzung zum Befahren des Friedhofweges enthalten ist.
Datenstand vom 08.03.2016 11:42 Uhr