Datum: 23.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 26.10.2015
3 Neubau FFW -Übersicht über die Leistungsverzeichnisse verschiedener Gewerke
4 Bauanträge
4.1 BV Machendorf Am Moosgraben 20; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf-Nord zur Errichtung eines Gartenhauses (Maße ca. 3,0x4,0 m) und eines Sichtschutzzaunes an der Simbacher Straße (Höhe 1,80)
4.2 BV Blumenweg 4; Antrag auf Vorbescheid: Einbau einer zweiten Wohneinheit in bestehendes Einfamilienhaus und Anbau eines Carport und einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 276/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
4.3 BV Schulstr. 3; Neubau einer Doppelgarage (10,0 m x 7,m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2/7 Gemarkung Kirchdor fa.Inn
5 Härtefallregelung i.S. des § 9 Abs. 2 der "Winterdienstverordnung"
6 Änderung Bebauungsplan "Kirchdorf-Mitte, BA V" Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 BV Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Änderung des GE Atzing II mit Deckblatt-Nr. 1;
8 Jahresrechnung 2014
8.1 Bestätigung Vergabebeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss vom 27.11.2014
8.2 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014
8.3 Feststellung der Jahresrechnung 2014
8.4 Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2014
9 Breitensportförderung - Erlass Nutzungsgebühren Otto-Steidle-Halle
10 Mitbenutzung von Schulbussen durch Dritte
11 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö informativ 1

Sachverhalt

1.        Erster Bürgermeister Springer gibt das Schreiben der Deutschen Telekom vom 17.11.2015, hinsichtlich des modifizierten Zeitplanes des Breitbandausbaus in Kirchdorf a. Inn bekannt.
2.        Erster Bürgermeister Springer teilt mit, dass das Bräuhaus von einem Gläubiger des Voreigentümers ersteigert wurde. Der Käufername sowie der Kaufpreis sind der Gemeinde nicht bekannt.
3.        Erster Bürgermeister Springer informiert den Gemeinderat über das Gesprächsergebnis mit dem TSV Kirchdorf hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen in der Stockschützenhalle.
4.        Herr Architekt Gramer nimmt zu den Anfragen vom 26.10.2015 von Gemeinderat Kainzelsperger (Bodenaushub beim Neubau Feuerwehrhaus) sowie von Gemeinderat Birneder (Höhenlage der Bodenplatte des Feuerwehrhausneubaus) Stellung.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 26.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teilen des Protokolls vom 26.10.2015 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Neubau FFW -Übersicht über die Leistungsverzeichnisse verschiedener Gewerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 3

Sachverhalt

Herr Architekt Gramer empfiehlt die baldige Ausschreibung der folgenden Gewerke:
1.        Fensterbretter
Die Fensterbretter sollten vor den Verputzarbeiten gesetzt werden, damit diese nicht nachträglich eingeputzt werden müssen. Es werden Fensterbretter aus Naturstein vorgeschlagen. Diese sind robust und feuchtigkeitsbeständig. Ein Preisvergleich mit Kunststeinbänken beim Feuerwehrhaus Eggenfelden hatte ergeben, dass diese nicht teurer waren (Naturstein Granit kristallgrau, Kanten geschliffen, Oberfläche poliert, 3 cm stark 105,00 EUR/qm).

2.        Innentüren mit Stahlzargen
Es werden Stahlumfassungszargen für alle Türelemente vorgeschlagen. Stahlumfassungszargen werden in grundierter Oberfläche geliefert und vor den Verputzarbeiten montiert. Umfassungszargen sind robust. Die Leibungskanten benötigen  dadurch keinen zusätzlichen Kantenschutz. Die Oberflächen werden erst später vom Maler gestrichen. Für die Türflügel werden für alle technischen Bereiche Stahltürblätter vorgeschlagen. Oberfläche wie bei den Stahlzargen. Für die Verwaltungsräume und Sanitärräume werden Röhrenspantürblätter mit fertiger Resopaloberfläche vorgeschlagen.
Diese sind etwas günstiger und müssen nicht mehr gestrichen werden. Als Scharniere sind dreiteilige Türbänder sinnvoll. Als Türdrücker werden Alu Türdrücker empfohlen da diese preisgünstiger als Edelstahldrücker sind.

3.        Sektionaltore
Um den Innenausbau auch bei schlechter und kalter Witterung in der Fahrzeughalle zu ermöglichen sollten auch die Tore so bald wie möglich eingebaut werden.
Für Feuerwehrhäuser haben sich am besten Sektionaltore bewehrt. Diese lassen sich rasch öffnen und benötigen im geöffneten Zustand keinen Platz im Garagenbereich. Wegen der Energieeinsparung sind die Profile thermisch getrennt auszuführen. Die Verglasungen sollten Polykarbonat Doppelscheiben sein. Diese sind kratzfest und bruchsicher. Lt. Standard werden Feuerwehrtore mit einem Elektroanterieb versehen, der über Funk gesteuert werden kann. Zur Sicherheit sind bei allen Feuerwehrausfahrtstoren in der Fahrzeughalle Ampelanlagen erforderlich.  
Lt. Ansichtszeichnung sollten die Tore in sieben Felder gegliedert werden. Das unterste Feld wäre ein geschlossenes Panel. Darüber sollten zur guten Belichtung der Halle die Felder verglast werden. Die Tore sind in der Form auch mit der Feuerwehr so besprochen. Von der Farboberfläche würde ich die Tore den Alufenstern anpassen.

4.        Innenputz:
Wenn der Winter nicht allzu kalt ist könnten bei geschlossenen Fenstern und Toren die Innenputzarbeiten durchgeführt werden. Voraussetzung dafür wären Temperaturen nicht deutlich unter 0 grad und eine leichte Beheizung der Baustelle.
       Für alle Innenbereiche wird ein herkömmlicher Innenputz vorgeschlagen. Für alle Verwaltungsbereiche wird ein Kalkputz empfohlen. Für die Bereiche der Fahrzeughalle, der Werkstätten und für alle Nassräume wäre ein Kalk-Zementputz geeignet.

Herr Gramer stellt die einzelnen Gewerke vor, damit der Gemeinderat über die Ausführungen der einzelnen Gewerke vorab entscheiden kann. Danach werden die Ausschreibungen durchgeführt und die Vergabe dieser Gewerke soll in der nächsten Gemeinderatssitzung im Dezember 2015  erfolgen. 

Ausblick hinsichtlich der Ausschreibung und Vergabe weiterer Gewerke:
In den kommenden Sitzungen sollen weitere Leistungsverzeichnisse beschlossen werden, damit diese Leistungen dann zeitnah ausgeschrieben und vergeben werden können.
Hierzu folgender Zeitplan vom Architekten Gramer:
Im Dezember sollten folgende Gewerke ausgeschrieben werden, die dann in der Gemeinderatssitzung im Januar vergeben werden:
Estricharbeiten
Boden Fahrzeughalle
Im Januar sollten folgende Gewerke ausgeschrieben werden, die dann im Februar vergeben werden:
Schlosserarbeiten zur Innentreppe; Malerarbeiten; Trockenbauarbeiten; Bodenbeläge; Fliesenarbeiten
Außenanlagen
Für die Außenanlagen wird noch bis zum Jahresende ein konkreter Ausführungsplan erstellt, der dann vor der Ausschreibung den Gremien vorgestellt wird. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass bei den bisherigen Kostenaufstellungen der Kanalanschluss bis zur Schulstraße noch nicht enthalten war. Bei der Vorstellung der Außenanlagenplanung wird auch eine konkrete Kostenberechnung mit vorgestellt.
Als letztes Ausschreibungspaket sind bis Februar folgende Gewerke vorgesehen, die dann im März vergeben werden könnten:
Fassadenarbeiten
Außenstahltreppe mit Geländer Übungsturm
Schiebefaltwand zum Sitzungssaal
Zaunanlage Nord-und Westseite
Bepflanzung
Möblierungen.
Die Alufenster und Außentüren wurden bereits beauftragt. Lt. Eingabeplanung ist eine rote vorgehängt Fassade vorgesehen. Als Kontrast dazu sind die Fenster und Außentüren sowie die Tore in einem Grauton dargestellt. Lt. Farbkarte wurde nun für alle Fenster und Außentüren der Farbton Graualuminium RAL 9007 festgelegt. Dieser Farbton wurde auch von der Feuerwehr Kirchdorf begutachtet und vorbehaltslos akzeptiert.
Der Farbton für die Fassade wird erst nach Vorlage eines Farbmusters vor Ort im Frühjahr
gemeinsam endgültig festgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Leistungsverzeichnisse für die Gewerke
1.        Die Fensterbretter sollen in Naturstein Granit kristallgrau ausgeführt werden.
2.        Für die alle Türelemente sollen Stahlumfassungszargen ausgeschrieben werden.
Die Türflügel für alle technischen Bereiche sind Stahltürblätter (Oberfläche wie bei den Stahlzargen) ausgeschrieben werden.
Für die Verwaltungsräume und Sanitärräume werden Röhrenspantürblätter mit fertiger Resopaloberfläche ausgeschrieben. Weiterhin sind als Scharniere dreiteilige Türbänder und  Alu Türdrücker mit in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. 
3.        Sektionaltore
Die Profile der Sektionaltore sind thermisch getrennt auszuführen. Die Verglasungen werden in Polykarbonat Doppelscheiben ausgeführt. Die Sektionaltore sollen mit einem Elektroanterieb ausgestattet sein und über Funk gesteuert werden. Zur Sicherheit werden bei allen Feuerwehraus-fahrtstoren in der Fahrzeughalle Ampelanlagen eingebaut.  
Die Farboberfläche soll wie bei den Alufenstern in Graualuminium RAL 9007 ausgeführt werden.
4.        Innenputz:
Die Innenbereichen sollen mit herkömmlichem Innenputz ausgestattet werden. In den Verwaltungsbereichen wird ein Kalkputz und für die Bereiche der Fahrzeughalle, der Werkstätten und für alle Nassräume wäre ein Kalk-Zementputz ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 4
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4.1. BV Machendorf Am Moosgraben 20; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf-Nord zur Errichtung eines Gartenhauses (Maße ca. 3,0x4,0 m) und eines Sichtschutzzaunes an der Simbacher Straße (Höhe 1,80)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 4.1

Sachverhalt

Die gem. Art. 57 der Bayer. Bauordnung verfahrensfreien Vorhaben widersprechen den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf-Nord wonach, die Höhe aller Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen auf max. 1 Meter beschränkt ist. Höhere Einfriedungen sind nur in Form von Hecken zulässig.

Das Gartenhaus soll außerhalb der Baugrenze im Abstand vom  0,5 zum Geh- und Radweg errichtet werden. Aufgrund des fehlenden Wohnhauskellers wird. Das Gartenhaus zur Lagerung von Geräten benötigt.  

Beschluss 1

Gartenhaus:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für das verfahrensfreie Vorhaben (Gartenaus) zu, wenn ein Abstand zum Geh- und Radweg von 0,5 m eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Sichtschutzzaun:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Sichtschutzzaunes (Höhe 1,80 m) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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4.2. BV Blumenweg 4; Antrag auf Vorbescheid: Einbau einer zweiten Wohneinheit in bestehendes Einfamilienhaus und Anbau eines Carport und einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 276/5 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Ost entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Garage und Carport liegen außerhalb der Baugrenze

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid vorbehaltlich der Zustimmung der Baunachbarn (Grenzbebauung) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. BV Schulstr. 3; Neubau einer Doppelgarage (10,0 m x 7,m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 2/7 Gemarkung Kirchdor fa.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 4.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat das Vorhaben in der letzten Sitzung zurückgestellt.
Eine Nachfrage beim Landratsamt Rottal-Inn hat ergeben, dass auf der zu übernehmenden  Abstandsfläche von 3,0 m x 7,0 m auf der Flurnummer 2/3 Gmkg. Kirchdorf a.Inn -trotz Abstandsflächenübernahme- Gebäude errichtet werden können, die ihrerseits ohne  Abstandsfläche an der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen. 

Gem. Art. 6 Abs. 9 der BayBO sind dies z. B. Garagen oder Carports einschließlich Nebenräume, Gartengerätehäuser mit einer Wandhöhe von bis. zu 3,0 m und einer Gesamtlänge von bis zu 9,0 m an der Grundstücksgrenze.
Somit ergeben sich durch die Übernahme der Abstandfläche keine Beeinträchtigungen bei einer evtl.  späteren Bebauung der Abstandsfläche z.B. mit einem Carport oder einem Gartengerätehaus.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Vorhaben einschließlich der Abstandsflächenübernahme zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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5. Härtefallregelung i.S. des § 9 Abs. 2 der "Winterdienstverordnung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 5

Sachverhalt

Aufgrund von § 9 Abs. 2 der „Winterdienstverordnung“ kann die Gemeinde in Fällen in denen die Vorschriften dieser Verordnung zu einer erheblichen Härte führen würde die dem Betroffenen auch unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange nicht zugemutet werden  kann, entweder auf Antrag durch Bescheid eine Befreiung aussprechen oder eine angemessene Regelung treffen (Härtefallregelung).
Folgende Geh- bzw. Radwege sind seit in krafttretend der Verordnung am 24. Januar 2006 von der Räum- und Streupflicht ausgenommen:
-        KR PAN 23 in Ramerding
-        KR PAN 23 (von der Zollhausstraße in Ritzing bis Einmündung in die KR PAN 26 in Machendorf, Ost- und Westast)
-        Münchner Str. / KR PAN 26 in Machendorf
-        Hauptstraße von Unterführung PAN 26 bis Hitzenau
-        Grafen-von-Berchem-Straße (von Kirchenweg bis Schulstraße)
-        Schulstraße
-        Rudolf-Diesel-Straße
-        Robert-Bosch-Ring
-        von-Siemens-Straße
-        Simbacher Straße
-        Atzinger-Allee (KR PAN 26) von Simbacher Straße bis Gemeindegrenze Bayernwerkstraße
-        Inntalstraße von KR PAN 23 bis Einmündung Schulstraße
-        Kirchenweg von Hauptstraße KR PAN 23 bis Inntalstraße
-        Pfarrer-Weber-Straße (Bau- u. Umweltausschuss 07,01.2015)
-        Wirtsgarten (Gehweg zwischen Kirchenweg und Am Wirtsgarten)(Bau- u. Umweltausschuss vom 07.01.2015)
-        Buchner Weg in Seibersdorf bis Haltestelle (Bau- u. Umweltausschuss 07.01.2015)

Von Seiten der Verwaltung wird in Absprache mit dem Bauhofleiter vorgeschlagen, folgende Geh- bzw. Radwege, die bisher bereits vom Bauhof geräumt wurden, in die Liste aufzunehmen:
-        B 12 (Geh- und Radweg zum Grenzübergang nach Österreich) gem. Vereinbarung SWA PAN
-        Geh- und Radweg (von Deindorf bis zur Grenze nach Oberbayern) gem. Vereinbarung SWA PAN
-        Feldstraße (Teilstück bei Trafostation)
-        Innviertlerstraße von Anwesen Hauptstraße 74 bis Einmündung ÖFW FlNr. 501/1 Gemarkung Kirchdorf
-        Tannenstraße
-        Einsiedlerstraße (auf Höhe Spielplatzgelände)
-        Bushaltestelle Hart
-        Bierstraße von Seibersdorfer Straße bis Anwesen Bierstraße 3
-        „Kirchenweg Nord“ (auf Höhe Trafo)
-        Kirchenweg bei FlNr. 1181 Gemarkung Kirchdorf
Hopfenstraße (auf Höhe Ritzinger Bach)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt d er vorgeschlagenen Härtefallregelung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Änderung Bebauungsplan "Kirchdorf-Mitte, BA V" Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 6

Sachverhalt

Die in der Sitzung vom 26.10.2015 vom Gemeinderat beschlossenen Änderungen aus dem Anhörungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgerbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB wurden vom Architekturbüro Manfred Gramer, Simbach, in den Bebauungsplan Entwurf eingearbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Manfred Gramer, Simbach, gefertigten Bebauungsplan einschließlich der Begründung in der Fassung vom 26.10.2015. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und dem B ebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. BV Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Änderung des GE Atzing II mit Deckblatt-Nr. 1;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 7

Sachverhalt

Der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1996 entspricht nicht mehr den Anforderungen der Betriebe. Neben einiger redaktionellen Änderungen wie z.B.  Anpassung des Straßenverlaufs an die tatsächlichen Gegebenheiten beinhaltet das Deckblatt Nr. 1 folgende Änderungen:

Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche der Fa. Netto von 800 qm auf ca. 920 qm hat die Regierung von Niederbayern, Abt. Raumordnung und Landesplanung die Änderung sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes (Ausweisung eines „Sondergebietes großflächiger Lebensmitteleinzelhandel“  gefordert und folgende Festsetzung vorgeschlagen: „Zulässig ist die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 qm“.

Die Gebäudehöhen (Traufhöhen) waren bisher auf 7,0 m begrenzt, Ausnahmen sind im Einzelfall nur bei betriebsbedingter Notwendigkeit zulässig. Für den geplanten betrieblichen Ablauf eines auf Fl.Nr. 663/9 Gmkg. Kirchdorf a.Inn anzusiedelnden Betriebes ist eine Wandhöhe von 10,0 m bei einer Dachneigung von 5 Grad notwendig. Die textlichen Festsetzungen des Deckblatt-Nr. 1 Punkt 1.3.4 (Wandhöhe) sowie Punkt 1.12.3 (Dachneigung) wurden entsprechend angepasst. 

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn billigt den vom Ingenieurbüro Desch, Kirchham, gefertigten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „GE Atzing II“ mit Deckblatt-Nr. 1 in der Fassung vom 23.11.2015 einschließlich der Begründung und textlichen Festsetzungen. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:

-        im Norden: durch den Moosgraben bzw. den Wirtschaftsweg entlang des Moosgraben
-        im Westen: durch die Ostgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 545, 572 bzw. 572/2 und 578/1
-        im Süden: durch die Atzinger Allee,  (Kreisstraße KR PAN 26)
-        im Osten: durch die West- und Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr.  176 Gemarkung Simbach, die Waldblickstraße und  eine gedachte Linie im Abstand von 20 m zum westlichen Einschleifungsast der B 12 bzw. der linienbestimmten Alternativtrasse der A 94

und umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 395/12, 573, 574, 574/1, 574/4, 575, 575/1, 576, 576/1, 577, 577/1, 654, 656, 656/1, 656/2,660, 660/2, 660/3, 660/4, 660/6, 660/7,660/8,660/9,660/10, 660/11, 660/12, 660/13, 660/14, 660/15, 660/16, 660/17,  663, 663/3, 663/5, 663/6, 663/7 und 663/8, 664/3, sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 395/2, 557, 558, 658, 660/5, 662/5, 663/2, 663/4, 664, 664/2,  und 665 Gem. Kirchdorf a.Inn. Mit der Ausarbeitung des Änderungsdeckblattes Nr. 1 wird das Ingenieurbüro Desch, Kirchham, beauftragt.
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren gem.  § 3 Abs. 2 BauGB  (öffentliche Auslegung und § 4 Abs.1 (BauGB) (Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) des Baugesetzbuchs (BauGB) auf Grundlage des Entwur fs vom 23.011.2015 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 8
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8.1. Bestätigung Vergabebeschluss durch den Haupt- und Finanzausschuss vom 27.11.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 8.1

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 27.11.2014 die Abbrucharbeiten an der „Alten Schule“ mit einer Gesamtsumme von 22.586,20 € vergeben. Zuständig für die Vergabeentscheidung wäre der Gemeinderat gewesen, weil nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates die Bewirtschaftung von Haushaltsmit teln nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro obliegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes hat den gesamten Vorgang auf Anfrage von Gemeinderat Eichinger geprüft und sieht grundsätzlich in der Vergabeentscheidung keinen haushaltsrechtlichen oder vergaberechtlichen Verstoß (s. Stellungnahme vom 10.03.2015, Az.: 21-27-15/01) Zu beanstanden war lediglich die Höhe der Vergabe des Haupt- und Finanzausschuss, die durch eine nachträgliche Genehmigung durch den Gemeinderat vollständig geheilt werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Vergabeentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 27.11.2014 und stimmt dieser nachträglich zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8.2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 8.2

Sachverhalt

Die Jahresrechnung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss gem. Art. 102 GO vorgelegt.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung 2014 in der Zeit vom 21.09.2015  bis  03.11.2015 geprüft (Art 103 GO) und ein Rechnungsprüfungsbericht mit Datum vom  04.11.2015 erstellt. Der Rechnungsprüfungsbericht ist Teil der Jahresrechnung 2014. Von der Verwaltung wurde zu den einzelnen Feststellungen des Berichtes Stellung genommen. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht und den Erläuterungen hierzu wurden alle offenen Fragen bzw. Unstimmigkeiten abgeklärt bzw. ausgeräumt.

Der vollständige Prüfungsbericht kann von den Mitgliedern des Gemeinderates als Teil der Jahresrechnung jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Abschließend kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Beschluss:

Nach Prüfung aller Einnahmen- und Auszahlungsanordnungen und der entsprechenden Rechnungen und deren Belege hat der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt:

1. der Haushaltsplan des Jahres 2014 wurde eingehalten

2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.

3. Den mit der Abwicklung der Finanzverwaltung beauftragten Mitarbeitern ist eine gute und gewissenhafte Arbeit zu bescheinigen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt nach Überprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss fest:

1. der Haushaltsplan des Jahres 2014 wurde eingehalten

2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2014 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8.3. Feststellung der Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 8.3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2014 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 8.716.701,76 € und im Vermögenshaushalt 3.675.894,14 € mit.

Die Unterlagen zur Jahresrechnung wurden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Rechenschaftsbericht dem Gemeinderat mit der Ladung übersandt.

Beschluss

Feststellung der Ergebnisse (§ 79 Komm HV):
Die Jahresrechnung 2014 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 8.716.701,76 € und im Vermögenshaushalt mit 3.675.894,14 € und ist nicht zu beanstanden.
Die Jahresrechnung wurde örtlich geprüft.

Die im Rechnungsjahr 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO den Jahresabschluss bzw.
die Jahresrechnung 2014 der Gemeinde Kirchdorf a.Inn im Verwaltungshaushalt mit 8.716.701,76  € und im Vermögenshaushalt mit 3.675.894,14 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8.4. Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 8.4

Sachverhalt

Mit Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Entlastung über die Haushaltsrechnung zu beschließen. Bei der Beratung bzw. Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO ist der erste Bürgermeister aber wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. (Grundsätzlich ist die Sitzungsleitung auch während dieses Tagesordnungspunktes durch ihn davon nicht betroffen). Über die Entlastung ist ein eigener Beschluss nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO zu treffen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung der Verwaltung und des Bürgermeisters für den Vollzug der Haushaltsführung 201 4.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Breitensportförderung - Erlass Nutzungsgebühren Otto-Steidle-Halle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 9

Sachverhalt

Vom TSV Kirchdorf a.Inn wurde die Hallenbelegung September 2014 bis Juli 2015 gemeldet. Auf dieser Grundlage wurde folgende Abrechnung erstellt:
Verein Nutzungsgebühren
TSV Kirchdorf a.Inn 28.190,00 €
FC Julbach – Kirchdorf a.Inn 14.022,00 €
TSV Simbach, Abt. Handball 4.752,00 €
River Striker 1.584,00 €
Frauenbund 120,00 €
Reha Sport Gruppe 792,00 €
TSC Boogie Lipsticks 968,00 €
VHS Alt-/Neuötting 792,00 €
Kath. Pfarramt, Ministrantengruppe 792,00 €
Die Vereine beantragen wie in den Vorjahren einen Teilerlass der Nutzungsgebühren als Förderung der Jugendarbeit bzw. des Breitensports.

Beschluss

Den Vereinen, die die Otto-Steidle-Halle bzw. den Gymnastikraum der Grund- und Inntalmittelschule Kirchdorf a.Inn benützen, wird eine Förderung in Höhe von 90 % der angefallenen Nutzungsgebühren für die Hallensaison 2014/2015 gewährt.
Im Einzelnen ergeben sich somit folgende Beträge:
Verein                                Nutzungsgebühren        Förderung

TSV Kirchdorf a.Inn                              28.190,00 €        25.371,00 €
FC Julbach – Kirchdorf a.Inn                 14.022,00 €        12.619,80 €
TSV Simbach, Abt. Handball                   4.752,00 €          4.276,80 €
River Striker                                   1.584,00 €          1425,60 €
Frauenbund                                      120,00 €            108,00 €                
Reha Sport Gruppe                              792,00 €            712,80 €
TSC Boogie Lipsticks                              968,00 €            871,20 €
VHS Alt-/Neuötting                              792,00 €            712,80 €
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Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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10. Mitbenutzung von Schulbussen durch Dritte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Kirchdorf erhielt am 24.09.2015 von zwei Erziehungsberechtigten ein Schreiben, in dem die Mitnahme von nichtbeförderungsberechtigten Schülern in den Schulbussen beantragt wurde. 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.10.2015 den Sachverhalt erörtert, jedoch keinen Beschluss gefasst.
Erster Bürgermeister Springer erklärte, dass sich die Verwaltung bei den zuständigen Stellen im Landratsamt Rottal-Inn, bei der Regierung von Niederbayern usw. erkundigen wird.
Das Ergebnis sollte dem Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt werden, damit dann über den Sachverhalt erneut beraten und beschlossen werden kann.
Da derzeit noch keine Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses terminiert ist und der Antrag der Eltern vom 24.09.2015 datiert, wurde dieser Sachverhalt in die Tagesordnung des Gemeinderates aufgenommen.

Um eine einheitliche Regelung zu schaffen bzw. beizubehalten, sollte der Gemeinderat eine Grundsatzentscheidung treffen, ob die Mitbenutzung von Schulbussen durch Dritte erlaubt oder nicht erlaubt wird.

Zum Thema „ Zuweisungen nach Art. 10 a FAG zu den Kosten der Schülerbeförderung“ gibt es vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen Vollzugshinweise vom 03.04.2007.
Dort wird unter Ziffer 2.2 folgendes ausgeführt (auszugsweise):
… Eine Kürzung um rein fiktive Beförderungseinnahmen kann künftig unterbleiben, wenn durch die Mitbeförderung von nicht beförderungsberechtigten Schülern oder Kindergartenkindern tatsächlich keine Mehrkosten verursacht werden. ……………….
Bei Streckenänderungen, Neueinteilungen oder Neuvorgabe von Schulbuslinien sollte nachvollziehbar sein, welches Kosten ohne die Mitnahme von nichtanspruchsberechtigten Dritten entstehen würden.“

Das beauftragte Schulbusunternehmen setzt derzeit täglich zwei Omnibusse mit jeweils 49 Sitzplätzen ein, die von insgesamt 82 beförderungsberechtigten Schülern genutzt werden.
Die Erlaubnis für die Benutzung der Schulbusse durch nicht beförderungsberechtigte Schüler kann demnach nur für weitere 16 Schüler erteilt werden. Eine Erhöhung der Beförderungskapazität durch die Bereitstellung weiterer Busse ist jedoch nicht möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Mitbenutzung von Schulbussen von nichtbeförderungsberechtigten Dritten erlaubt wird, solange freie Sitzplätze in den Schulbussen vorhanden sind. 
Die Erlaubnis soll, nach entsprechendem Antrag von den Eltern der Schulkinder stets widerruflich erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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11. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2015 ö informativ 11

Sachverhalt

Gemeinderat Kainzelsperger weist darauf hin, dass er von einem Bürger darauf hingewiesen worden ist, dass der Spiegel beim Bahnweg nicht korrekt aufgestellt sei.
Er wurde von Eltern darauf hingewiesen, dass die Schulbusse für die überörtlichen Schulen immer überfüllt sind.
Frau Pfanzelt merkt an, dass die Zuständigkeit für die Schulbusse für die überörtlichen Schulbusse beim Landratsamt Rottal-Inn liege.

Gemeinderat Eichinger weist auf defekte Straßenlampen hin und bittet um Überprüfung der Straßenlampen im Gemeindegebiet.

Gemeinderat Erlemeier beantragt, dass in der nächsten Sitzung der Beschluss vorgelegt wird, in dem die Höhe der Bodenplatte des Feuerwe hrhauses festgelegt und um Mitteilung, ob der Beschluss des Gemeinderates so ausgeführt worden ist.

Datenstand vom 08.03.2016 11:47 Uhr