Datum: 14.12.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Mitteilungen
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2 |
Genehmigung des Protokolls vom 23.11.2015
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3 |
Bauanträge
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3.1 |
BV Errichtung einer Lager- und Produktionshalle im GE Atzing II; Grundstück Fl.Nr. 663/9 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
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3.2 |
BV Hitzenau-Ost, BA III, Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Doppel- und 2 Mehrfamilienwohnhäusern auf den Grundstücken Fl.Nr. 517/80, 517/93, 517/94, 517/95 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
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3.3 |
BV Lärchenweg 13, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage u. Carport Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III,Grundstück Fl.Nr. 517/62 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Lärchenweg 13, 84375 Kirchdorf a.Inn
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4 |
BV Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt-Nr. 24 SO GE Atzing II
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5 |
Erlass Friedhofsgebührensatzung zum 1.1.2016
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6 |
Kenntnisnahme geprüfter Jahresabschluss 2014 Zukunftsenergie GmbH
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7 |
Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gem. Art 25 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Datenschutzgesetz
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8 |
Verwendung Sitzungsgeld Weihnachtssitzung - Spende Weihnachtsgeschenke
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9 |
Anfragen / Anträge
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Springer gibt bekannt, dass aufgrund der Abwesenheit von Gemeinderat Erlemeier die Antwort auf seine Anfrage vom 23.11.2015 (Beschlussfassung über die Höhenlage des Feuerwehrhauses) in der Januarsitzung
2016 erfolgen wird.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 23.11.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teilen des Protokolls vom 23.11.2015 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
|
ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BV Errichtung einer Lager- und Produktionshalle im GE Atzing II; Grundstück Fl.Nr. 663/9 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
|
ö
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3.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „GE Atzing II“ entspricht aufgrund der folgenden Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Lt. Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 12 – 25 Grad und eine Traufhöhe von 7,0 m vorgegeben. Lt. Bauherr ist für den geplanten betrieblichen Ablauf die Dachform mit 5 Grad und die Traufhöhe auf 10,0 m auszuführen.
Die optische Wirkung des Vorhabens ist jedoch nicht beeinträchtigender als die Ausführung bei gleicher Gebäudetiefe und einer Wandhöhe von 7,0 m und einer Dachneigung von 25 Grad. In diesem Fall wäre die Firsthöhe bei 11,66 m. Das geplante Vorhaben erreicht eine Firsthöhe von 11,09 m und liegt somit deutlich tiefer.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.2. BV Hitzenau-Ost, BA III, Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 Doppel- und 2 Mehrfamilienwohnhäusern auf den Grundstücken Fl.Nr. 517/80, 517/93, 517/94, 517/95 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
|
ö
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3.2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 14.12.2015 haben die Antragsteller ihre Bauvoranfrage zurückgezogen.
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.
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3.3. BV Lärchenweg 13, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage u. Carport Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III,Grundstück Fl.Nr. 517/62 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Lärchenweg 13, 84375 Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Überschreitung der Baugrenze mit Wohnhaus im Osten um ca. 2,0 m
Walmdach statt Sattel- oder Pultdach
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. BV Änderung Flächennutzungsplan Deckblatt-Nr. 24 SO GE Atzing II
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
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ö
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4 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Träger öffentlicher Belange) und § 3 Abs. 1 BauGB (vorgezogene Bürgerbeteiligung) vom 20.10. bis. 20.11.2015 wurden weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht, so dass der Billigungs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den vom Ingenieurbüro S. Desch, Kirchham, gefertigten Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 24 einschließlich der Begründung in der Fassung vom 28.09.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslegung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Erlass Friedhofsgebührensatzung zum 1.1.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
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ö
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5 |
Sachverhalt
Gemäß § 6 Punkt 2) des Bestattungsvertrages vom 18.07.2006 kann die Firma Haberstock Südostbayern GmbH die Anpassung der Gebühren der an sie übertragenen Dienstleistungen an die Kostensituation beantragen. Sie orientiert sich dabei an den Ergebnissen der Tarifeinigungen im öffentlichen Dienst seit 1.1.2014 bis zum 1.3.2016 und beantragt eine Bindung vom 1.1.2016 bis 31.12.2016.
Die Gemeinde führt die vereinbarten Beträge in der Friedhofsgebührensatzung auf. Die Satzung ist aus diesem Grund mit Wirkung vom 1.1.2016 zu ändern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
GEBÜHRENSATZUNG
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
der Gemeinde Kirchdorf a.Inn
(Friedhofgebührensatzung)
vom xx.xx.2015
Auf Grund von Art. 8 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn folgende Satzung:
§ 1
Gebührenpflicht
Für die Benutzung des gemeindlichen Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen sowie für Leistungen der Friedhofsverwaltung werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.
§ 2
Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner sind:
a)
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wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
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b)
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wer den Auftrag zur Durchführung einer Leistung erteilt hat,
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c)
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bei Grabstätten der Nutzungsberechtigte
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(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§ 3
Fälligkeit
(1) Die Gebühren werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(2) Rückständige Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden.
§ 4
Grabplatzgebühren
(1) Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion I (alter Friedhof) pro Ruhefrist für
a) Einzelgrab 544,40 €
b) Doppelgrab 1088,80 €
c) Kindergrab 68,05 €
d) Gruft pro qm 272,20 €
e) Mauergräber 1361,00 €
(2) Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion 2 (neuer Friedhof) pro Ruhefrist für
a) Einzelgrab 680,50 €
b) Doppelgrab 1224,90 €
c) Kindergrab 102,08 €
d) Gruft pro qm 272,20 €
e) Urnengrab pro qm 272,20 €
(3) Die Grabplatzgebühren betragen je Urnenkammer (Urnenmauer) pro Ruhefrist 680,50 €
(4) Vorstehende Gebühren gelten auch für die Verlängerung des Grabnutzungsrechts. Der Grabnachkauf auf jeweils 10 Jahre zum anteiligen Gebührensatz ist möglich.
(5) Die Grabplatzgebühren sind beim Ersterwerb für die gesamte Zeit der Ruhefrist (20 Jahre bei Erwachsenen und 5 Jahre bei Kindergräbern) im voraus zu entrichten.
(6) Erfolgt bei einem Familiengrab innerhalb der Ruhefrist eine weitere Bestattung, so ist die Nutzungsberechtigung auf die Dauer der Ruhefrist zu verlängern.
§ 5
Bestattungsgebühren
(1) Die Bestattungsgebühren betragen für
a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 364,39 €
aa) Leichenhausbenutzung bei Urnenbestattung
einschl. Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 75,00 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers 27,50 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes 222,00 €
d) Öffnen und Schließen der Gruft 110,50 €
e) Urnenbestattung 44,00 €
f) Öffnen und Schließen der Urnenkammer 20,00 €
g) Durchführung der Trauerfeier 24,50 €
(2) Die Bestattungsgebühren betragen bei Kindern unter 10 Jahren für
a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 190,42 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers 27,50 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes 79,50 €
e) Urnenbestattung 44,00 €
f) Öffnen und Schließen der Urnenkammer 20,00 €
g) Durchführung der Trauerfeier 24,50 €
§ 6
Sonstige Gebühren
Es werden folgende sonstige Gebühren erhoben:
a) Leichenumbettungen, pro Stunde 29,00 €
b) Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art,
außer Leichenfahrzeugen 15,30 €
Aufbahrung im Leichenhaus, pro Tag 40,50 €
c) Beschriftung der Urnenkammer wird nach Aufwand berechnet
d) Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand berechnet
§ 7
In-Kraft-Treten
(1) Diese Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn vom 21.09.2015, veröffentlicht im Mitteilungsblatt,
außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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6. Kenntnisnahme geprüfter Jahresabschluss 2014 Zukunftsenergie GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn hält 100 % der Gesellschaftsanteile der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH. Entsprechend Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 GO hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der GmbH nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt und geprüft werden.
Durch die KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, vertreten durch Herrn Unterforsthuber wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes der Geschäftsführung der Zukunftsenergie Kirchdorf a.Inn GmbH geprüft.
Der Prüfungsbericht vom 13.11.2015 schließt mit folgendem Bestätigungsvermerk:
„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Der gesamte Prüfungsbericht liegt in der Verwaltung (Kämmerei, Frau Pfanzelt) zur Einsichtnahme für den Gemeinderat auf. Eine Veröffentlichung des Prüfungsberichtes ist analog zu den örtlichen und überörtlichen Prüfungsberichten der Rechnungsprüfung nicht möglich.
Der Lagebericht, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wird mit der Ladung zugeschickt.
Die erstellte Bilanz zum 31.12.2014 der Zukunftsenergie Kirchdorf GmbH weist folgende Werte aus:
Bilanzsumme: 1.198.121,95 € (Vorjahr 1.266.655,25 €)
Jahresüberschuss: 213,83 € (Vorjahr Jahresüberschuss: 232,39 €)
Verbindlichkeiten: 1.017.897,82 € (Vorjahr 1.084.186,08 €)
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Jahresabschluss zum 31.12.2014.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 für das Geschäftsjahr 2014 wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von Euro 213,83 € und einer Bilanzs
umme von Euro 1.198.121,95 € festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 213,83 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Dem Aufsichtsrat der GmbH und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Bestellung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragten gem. Art 25 Abs. 2 Satz 2 Bayerisches Datenschutzgesetz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.06.2015 wurde die gemeinsame Datenschutzbeauftragte des Landkreiskreise Rottal-Inn abbestellt.
Am 19.11.2015 erhielt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn ein Schreiben vom Landratsamt Rottal-Inn, in dem mitgeteilt wird, dass es zum 01.01.2016 einen neuen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten geben wird.
Nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayDSG haben öffentliche Stellen einen ihrer Beschäftigten zum Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können mehrere öffentlichen Stellen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten bestellen (Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG). Die Bestellung erfolgt durch die Beschlussfassung des Gemeinderates.
Beschluss
Der Gemeinderat beste
llt Herrn Regierungsoberinspektor Hans Ruderer gemäß Art. 25 Abs. 2 Satz 2 BayDSG zum Datenschutzbeauftragten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Verwendung Sitzungsgeld Weihnachtssitzung - Spende Weihnachtsgeschenke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
|
ö
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8 |
Sachverhalt
Wie in den Vorjahren schlägt die Verwaltung vor zu Gunsten einer caritativen Einrichtung auf die Auszahlung des Sitzungsgeldes für die „Weihnachtssitzung“ an den Gemeinderat zu Gunsten einer caritativen Einrichtung zu verzichten.
Beschluss
Der Gemeinderat verzichtet zu Gunsten der Aktionsgemeinschaft Kind in Not, Rottal-Inn auf eine Auszahlung des Sitzungsgeldes der Dezembersitzung. Die Verwaltung wird angewiesen, das Sitzungsgeld an die Aktionsgemeinschaft weiter zu reichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6
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9. Anfragen / Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.12.2015
|
ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Erster Bürgermeister Springer zieht ein Resümee des Jahres 2015 und gibt einen Ausblick für das Jahr 2016, verbunden mit dem Wunsch auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Verwaltung. Er dankt dem Gemeinderat für gute Zusammenarbeit im Jahr 2015.
Gemeinderat Millrath spricht sich im Namen der CSU-Fraktion für mehr Vertrauen im Gemeinderat und zwischen dem Gemeinderat und der Verwaltung aus.
Zweiter Bürgermeister Unterhuber erwähnt, dass die Freien Wähler die vertrauensvolle Zusammenarbeit stehen.
Dritter Bürgermeister Brodschelm merkt im Namen der Fraktion „Wir für Kirchdorf“ an, dass die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gemeinderat besser geworden ist.
Gemeinderat Feirer gibt im Namen der Fraktionsgemeinschaft SPD/Grüne ein Statement zum aktuellen Geschehen hinsichtlich der Flüchtlinge ab. Er erwähnt im Anschluss, dass die Berichterstattung im Gemeindeblatt über die Tätigkeit des Gemeinderates wieder intensiviert werden sollte.
Datenstand vom 08.03.2016 11:49 Uhr