Datum: 22.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 25.01.2016
3 Neubau Feuerwehrhaus- Leistungsbeschreibung Gewerk Trockenbau - Akustikdecke
4 Bauanträge
4.1 BV Umbau eines best. Wohnhauses in Hitzenau, Sudetenstr. 20, Grundstück fl.Nr. 708/18 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.2 BV Hauptstr. 54, Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 238/1 und 238/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn Neubau eines Nebengebäudes, einer Stellplatzüberdachung und einer Gartenmauer;
4.3 BV Joseph-Rathgeber-Str. 8, Grundstück Fl.Nr. 14/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Neubau eines Bürogebäudes mit Garagen
5 BV Satzung über die erleichterteZulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich Ortsteil Strohham 5. Erweiterung; Behandlung der Einwendungen im Rahmen der Auslegung;
6 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Springer weist darauf hin, dass die Bauarbeiten zum Breitbandausbau in Seibersdorf begonnen haben.

Erster Bürgermeister Springer weist darauf hin, dass das Thema “Krematorium“ kein öffentlicher Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung ist.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 25.01.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teilen des Protokolls vom 25.01.2016 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Neubau Feuerwehrhaus- Leistungsbeschreibung Gewerk Trockenbau - Akustikdecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Das Gewerk Trockenbau-Akustikdecken soll demnächst beschränkt ausgeschrieben werden. Vorab wird von Herrn Architekt Gramer die Leistungsbeschreibung für dieses Gewerk vorgestellt. Zur Veranschaulichung der verschiedenen Ausführungen werden dem Gemeinderat Muster vorgestellt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt für die Trockenbauarbeiten –Akustikdecken die Variante Rasterdecke sowie die Lüftungselemente (weiß) auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt für die beiden Stirnwände die vorgestellten Akustikwandelemente auszuschreiben. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö 4
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4.1. BV Umbau eines best. Wohnhauses in Hitzenau, Sudetenstr. 20, Grundstück fl.Nr. 708/18 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des bebauten Ortsteils von Hitzenau und ist baurechtlich dem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen. Gem. § 34 Abs. 1 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das bestehende Anwesen ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem  vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4.2. BV Hauptstr. 54, Machendorf, Grundstück Fl.Nr. 238/1 und 238/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn Neubau eines Nebengebäudes, einer Stellplatzüberdachung und einer Gartenmauer;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich dem unbeplanten Innenbereich § 34 Abs. 1 BauGB zuzuordnen. Die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen sind vorhanden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. BV Joseph-Rathgeber-Str. 8, Grundstück Fl.Nr. 14/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Neubau eines Bürogebäudes mit Garagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö 4.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA IV, entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Dachneigung 13,5 ° statt 27 -33 ° lt. Bebauungsplan

Baugrenze mit Hauptgebäude um ca. 2,0 m überschritten

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt de m  vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. BV Satzung über die erleichterteZulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich Ortsteil Strohham 5. Erweiterung; Behandlung der Einwendungen im Rahmen der Auslegung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Satzung vom 10.11.2015 bis 11.12.2015 wurden folgende Stellungnahmen abgeben:

Regierung von Niederbayern SG Raumordnung u. Landesplanung:
„Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn beabsichtigt die 5. Änderung der Außenbereichssatzung für den Ortsteil Strohham, um eine neue Baufläche hinzuzufügen.

Ziele der Raumordnung, die eine Anpassungspflicht nach § 1 Abs. 4 BauGB nach sich ziehen, sowie Grundsätze der Raumordnung, die zu berücksichtigen sind:

Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 (LEP) sind in den Siedlungsgebieten die vorhandenen Potenziale der Innentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innentwicklung nicht zur Verfügung stehen (vgl. LEP3.2.2).
Eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte, insbesondere bandartige Siedlungsstruktur soll vermieden werden (vgl. LEP3.3.G)

Auslegung:
Innerhalb des Umgriffs der bestehenden Satzung sowie am unmittelbar angrenzenden Hauptort sind noch ausreichend Flächenreserven für eine Wohnbauentwicklung vorhanden. Nach dem Landesentwicklungsprogramm 2013 sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen (vgl. Ziel 3.2). Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Dies ist hier aber nicht der Fall, da ausreichend Potenziale für ein Einzelnes Wohnhaus vorhanden sind. Die Planung steht somit in erheblichem Konflikt mit dem genannten Ziel.
Hinweise:
Die Planung wird aus städtebaulicher Sicht abgelehnt. Eine Außenbereichssatzung (Lückenfüllungssatzung) nach § 35 Abs. 6 BauGB dient ausschließlich der Innenentwicklung und Lückenschließung innerhalb bereits bestehender Splittersiedlungen im Außenbereich. Die vorhandene Bebauung Strohham wird als im Zusammenhang bebauter Ortsteil nach § 34 Abs. 1 BauGB beurteilt. Für diesen Ortsteil ist ein Außenbereichssatzung kein wirksames Rechtsinstrument. Die geplante Erweiterung außerhalb des bebauten Ortsteils auf den Außenbereich würde auch bei etwaiger Anwendung des Satzungsrechts nach § 34 Abs. 4 Satz 1 BauGB eine ortsuntypische, ungegliederte Bebauung in zweiter Reihe eröffnen und damit vor allem dem landesplanerischen Grundsatz der Vermeidung von Zersiedelung (vgl. LEP 3.3 G) zuwiderlaufen.
Es wird empfohlen, die Rechtsberatung des Landratsamtes Rottal-Inn in Anspruch zu nehmen. „

Landratsamt Rottal-Inn Technische Abteilung:

„Mit der Änderung soll der Geltungsbereich der Satzung nach § 35  Abs. 6BauGB (Außenbereichssatzung) nach Norden erweitert werden.
Bei der geplanten Erweiterung handelt es sich um eine sog. „nasernartige“ Erweiterung des Geltungsbereiches in den landwirtschaftlich genutzten Außenbereich hinaus. Dies widerspricht eindeutig einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie unter  § 35 Abs. 6 S.  2 Nr. 1 BauGB gefordert.    

Durch die Bebauung  in zweiter Reihe begibt man sich in einen rein landwirtschaftlich genutzten Bereich, welcher nicht die nach § 35 Abs. 6 S. 1 erforderliche Bebauung aufweist. Innerhalb des derzeitigen Satzungsbereiches befinden sich noch ausreichend Bauflächen, so daß  diese Erweiterung auch dem Gebot des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden widerspricht.

Da außerdem ein einzelnes Baugrundstück in den Geltungsbereich einbezogen werden soll, liegt es nahe, dass hier für ein bestimmtes Vorhaben Baurecht geschaffen werden soll. Dies wiederspräche dem Gebot der erforderlichen Planung, welche sich nur am allgemeinen Bedarf orientieren darf.

Aus den genannten Gründen muss die vorgelegte Planung las unzulässig abgelehnt werden.“

Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren zur 5. Änderung der Außenbereichssatzung Strohham  aufgrund der negativen Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden (Regierung - Raumordnung und Technische Abteilung Landratsamt Rottal-Inn) einzustellen.

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6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.02.2016 ö informativ 6

Sachverhalt

Gemeinderat Erlemeier fragt nach, ob in Sachen Inventarisierung beim Bauhof schon Maßnahmen ergriffen wurden.

Erster Bürgermeister Springer erklärt, dass die Inventarisierung derzeit noch in Bearbeitung ist.

Gemeinderat Hitzenauer fragt nach, ob es in der Angelegenheit „Krematorium“ neue Informationen gibt, die der Öffentlichkeit präsentiert werden können.

Erster Bürgermeister Springer verweist auf den Presseartikel der vergangenen Tage.

Gemeinderat Birneder fragt nach dem Stand der Vertragsverhandlungen in Sachen „Bolzplatz Seibersdorf“.

Erster Bürgermeister Springer erklärt, dass die Verwaltung mit der Eigentümerin im Kontakt steht, es aber derzeit noch keinen endgültigen Vertragsentwurf gäbe. 

Datenstand vom 09.03.2016 12:05 Uhr