Datum: 21.03.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 07.03.2016
3 Zukunft Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
3.1 Machbarkeitsstudie Bauvorhaben
3.2 Vorschlag Pfarrer Resslhuber Stiftung
3.2.1 Eckdaten Mietvertrag
3.2.2 Förderung Ersatzbau
3.2.3 Benennung Stiftungsbeirat
3.2.4 Grundstückstausch
3.2.5 Abriss Nebengebäude
4 Bauanträge
4.1 BV Deindorf 5; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 2391/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.2 BV Hauptstraße / Lindenweg; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Carport in Machendorf Grundstück Fl.Nr. 478 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
4.3 BV Kulaerstr. 6a: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Garagenerweiterung und Terrassenüberdachung in Machendorf Grundstück FLNr. 414/2 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
4.4 BV Ulmenweg 10 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses im Baugebiet Hitzenau-Ost Grundstück Fl.Nr.517/76 Gem. Kirchdorf a. Inn
5 Flächennutzungsplan Änderung mit Deckblatt-Nr. 24; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange;
6 Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 24 zur Ausweisung eines Sondergebietes großflächiger Einzelhandel;
7 Änderung des Flächennutzungsplan-/Landschaftsplans mit Deckblatt-Nr. 23 (OT Bergham) Behandlung der Einwendungen und Anregungen; Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplans-/ Landschaftsplanänderung mit Deckblatt 23
8 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Springer informiert über den Presseartikel betreffend des geplanten Baus eines Gaskraftwerkes durch die OMV in Haiming. Dieses wird nun nicht wie vorgesehen durch die OMV errichtet, sondern es wird ein Investor gesucht.

Erster Bürgermeister Springer merkt an, dass die A 94, wie bereits schon in der Presse berichtet, im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf aufgenommen worden ist. 

Erster Bürgermeister Springer gibt die Auswertung der Geschwindigkeitskontrolle in der Seibersdorfer Straße in der Zeit vom 24.02.2016 bis 03.03.2016 bekannt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 07.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teilen des Protokolls vom 07.03.2016 zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Zukunft Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 28.09.2015 hat der Gemeinderat der Verwaltung den Auftrag erteilt hinsichtlich eines Ersatzbaues für das Seniorenheim St. Josef Verhandlungen aufzunehmen. In der Zwischenzeit konnten zahlreiche Fragestellungen hierzu geklärt und ein Konzept für die Umsetzung entwickelt werden.

Auf Grund der umfangreichen Thematik und den dazu notwendigen Einzelbeschlüssen soll in der heutigen Sitzung der Gemeinderat über das Grundkonzept und zahlreiche Einzelfragen informiert werden. Eine Beschlussfassung sollte ggf. erst in der nächsten Gemeinderatssitzung am 21.03.2016 erfolgen. Damit besteht die Möglichkeit evtl. aufgeworfene Fragen in der Zwischenzeit noch abzuklären.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Tagesordn ungspunkte 3. bis einschließlich 3.2.5 von der Tagesordnung abzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3.1. Machbarkeitsstudie Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3.1
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3.2. Vorschlag Pfarrer Resslhuber Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3.2
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3.2.1. Eckdaten Mietvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3.2.1
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3.2.1
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3.2.2. Förderung Ersatzbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3.2.2
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3.2.2
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3.2.3. Benennung Stiftungsbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3.2.3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3.2.3
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3.2.4. Grundstückstausch

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3.2.4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3.2.4
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3.2.5. Abriss Nebengebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.03.2016 ö 3.2.5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 3.2.5
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4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 4
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4.1. BV Deindorf 5; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 2391/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben ist gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch als sonstiges Vorhaben im Außenbereich einzuordnen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und di e Erschließung gesichert ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. BV Hauptstraße / Lindenweg; Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines EFH mit Carport in Machendorf Grundstück Fl.Nr. 478 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (Innenbereich / Gebiet ohne Bebauungsplan) einzustufen. Die Fläche ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als „allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Eine Grundstücksteilfläche ist in der geplanten VO zur  Festsetzung eines Überschwemmungsgebiet es Palmbach, Hitzenauer Bach  enthalten. Dies ist im Falle einer Baugenehmigung zur berücksichtigen. Durch das Grundstück verläuft eine Hauptwasserleitung die nicht überbaut werden darf / kann.
Das Grundstück könnte an die bestehenden zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden,  hierzu wäre mit dem Bauherrn eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage zu. Der Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen ist über eine Sondervereinbarung zu regeln. Die Hauptwasserleitung ist dinglich zu sichern. Im Falle einer Baugenehmigung ist auf die Möglichkeit, dass eine Grundstücksteilfläche in der geplanten VO zur  Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes Palmbach, Hitzenauer Bach  enthalten ist, hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4.3. BV Kulaerstr. 6a: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Garagenerweiterung und Terrassenüberdachung in Machendorf Grundstück FLNr. 414/2 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 4.3

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b der BayBO verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf-Nord. Der östlich angrenzende Baunachbar (FlNr. 414/4) hat den Antrag auf Befreiung unterschrieben.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Ant rag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Garagenerweiterung und der Terrassenüberdachung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.4. BV Ulmenweg 10 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses im Baugebiet Hitzenau-Ost Grundstück Fl.Nr.517/76 Gem. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 4.4

Sachverhalt

Das Verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost BA III entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Vorhaben grenzt an den öffentlichen Entwässerungsgraben sowie an das Grundstück FlNr. 517/77 Gem Kirchdorf a. Inn an.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag vorbehaltlich der Einwilligung des Nachbargrundstücks (FlNr. 517/77 Gem Kirchdorf a. Inn) zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. Flächennutzungsplan Änderung mit Deckblatt-Nr. 24; Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 5

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 28.Dezember 2015 bis 29. Januar 2016 sind folgende Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt-Nr. 24 für den Bereich des Gewerbegebietes Atzing II (Ausweisung „Sondergebiet Großflächiger Einzelhandel“) eingegangen:

Landratsamt Rottal-Inn:
„Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauverwaltung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“

Staatliches Bauamt Passau:
„Keine Äußerung“

Stadt Simbach a.Inn
„Keine Einwände“ 

Regierung von Niederbayern – Raumordnung und Landesplanung:

„Seitens der Belange von Raumordnung und Landesplanung besteht grundsätzlich Einverständnis mit der Änderung des Bebauungsplanes „GE Atzing II mit Deckblatt-Nr. 1 sowie des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 24, es muss aber gewährleistet sein, dass die positiv raumgeordnete Variante „Innaue – Simbach B 12 „ der landesplanerischen Beurteilung vom 30.08.1999  für den Bau der Bundesautobahn A 94 München – Pocking im Abschnitt Simbach a.Inn – Pocking durch die Planung nicht beeinträchtigt wird. Die dort getroffenen Maßnahmen haben nach wie vor Gültigkeit.“

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Änderung des Flächennutzungsplandeckblattes Nr. 24 lediglich die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Einzelhandel sowie dessen maximale Verkaufsfläche (920 qm) für einen Lebensmitteldiscounter festsetzt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes hat a uf die geplante Autobahn A 94 keine Auswirkungen, da der Geltungsbereich gegenüber dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan nicht verändert wird.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt-Nr. 24 zur Ausweisung eines Sondergebietes großflächiger Einzelhandel;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 6

Sachverhalt

Das von Architekturbüro Desch, Kirchham, gefertigte Deckblatt-Nr. 24 zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung in der Fassung vom 28.09.2015 wird hiermit festgestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das vom Architektu rbüro Desch, Kirchham, gefertigte Deckblatt-Nr. 24 zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, einschließlich der Begründung in der Fassung vom 28.09.2015 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Änderung des Flächennutzungsplan-/Landschaftsplans mit Deckblatt-Nr. 23 (OT Bergham) Behandlung der Einwendungen und Anregungen; Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplans-/ Landschaftsplanänderung mit Deckblatt 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö 7

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung in der Zeit vom 09.Dezember 2015 bis 15.Januar 2016 wurden von folgenden Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bereich Landwirtschaft:
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan sind in Bergham zwei Mischgebiete und ein Gewerbegebiet bereits ausgewiesen. In diesem Bereich liegen nach unseren Unterlagen 2 Haupterwerbs- und 1 Nebenerwerbsbetrieb. Zwei Betriebe halten Milchkühe einschließlich Nachzucht, ein Betrieb betreibt Ackerbau.
In der vorliegenden Planung sollen im südlichen und im nördlichen Bereich anschließend an das bestehende Mischgebiet Wohngebiete ausgewiesen werden. Durch diese Planung werden die drei landwirtschaftlichen Betriebe in ihrer Entwicklungsfähigkeit immer mehr eingeengt. Besonders die geplante Wohnbebauung im nördlichen Bereich wirkt sich auf die drei Betriebe aus.
Zudem liegt im nördlichen Bereich ein Fahrsilo, das nur durch eine Straße von dem neu geplanten Wohngebiet entfernt ist.
Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Bewirtschaftung und die Entwicklungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Planung nicht beeinträchtigt wird. Ebenso ist die uneingeschränkte Nutzung des Fahrsilos zu gewährleisten.“
Bereich Forsten:
„Entlang der im Westen des Geltungsbereichs verlaufenden Ortsstraße/Gemeindeverbindungsstraße befinden sich mehrere Baulücken bzw. Bauflächen im Norden. Diese sind nur durch diese Straße von den westlichen angrenzenden Waldgrundstücken im Bereich der Geländeböschung getrennt.
Teilweise befinden sich die westlich vorgelagerten Waldgrundstücke im gleichen Eigentum als die östlich nachgelagerten Baulücken.
Die Baumfallgefahr, die von diesen Waldgrundstücken auf die jeweiligen Baugrundstücke ausgeht, ist je nach Einzelfall unterschiedlich zu beurteilen.
In den meisten Fällen (Baulücken auf den FlNr. 1725, 1731, 1739/0 bis 1739/2, 1761, nördlicher Teil der FlNr. 1863) besteht aufgrund des aktuell relativ jungen Baumbestandes auf den vorgelagerten Waldflächen derzeit nur ein geringes Risiko für Schäden durch Baumfallereignisse.
Kritischer stellt sich die Situation dar für die Baulücke auf FlNr. 1755 und den südlichen Bereichen der FlNr. 1863, da hier Waldflächen mit älteren und höheren Baumbeständen vorgelagert sind. Mit Ausnahme der FlNr. 18763 befinden sich die genannten Flurstücke in privatem Besitz. Sofern Bauanträge für diese Privatgrundstücke gestellt werden, muss die Baumfallgefahr individuell geprüft werden.
Falls die Gemeinde Bauparzellen auf FlNr. 1863 (Grundstück im Eigentum der Gemeinde) ausweisen möchte, sollten diese aus hiesiger Sicht so konzipiert werden, dass besondere Gefahren durch Baumfall am besten erst gar nicht entstehen können (auf den Bauparzellen entlang der westlichen Gemeindeverbindungsstraße für dauerhaft bewohnte Gebäude erst ab einer Entfernung von 20 m ausgehend vom östlichen Straßenrand).
Weitere forstliche Belange werden durch die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes nicht berührt.“

Beschlussvorschlag 1:

Landwirtschaft:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes/ Landschaftsplanes soll der Ortsbereich von Bergham für einen längerfristigen Zeitraum mit Bauflächen versorgt werden. Durch die Aufnahme der südlichen Grundstücksteilflächen in den Geltungsbereich ist die Versorgung mit Bauflächen mittelfristig gesichert. Der nördliche Teilbereich (Grundstück FlNr. 1862/1 und 1863) sollte für zukünftige Baulandausweisungen zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Bauflächen vorgehalten werden. Im Rahmen eines künftigen Aufstellungsverfahrens für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes wird ein Hinweis auf eventuell im ländlichen Bereich auftretende Immisionen aufgenommen werden.
Forstwirtschaft:
Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um die unbebauten Flächen entlang der Ortsstraße in Bergham. Im Falle von Baugebietsausweisungen (Bebauungsplanaufstellung) werden die forstwirtschaftlichen Hinweise beachtet.

Bayerischer Bauernverband
„Nach den uns vorliegenden Unterlagen sind zwei Allgemeine Wohngebiete (WA) geplant, davon eines im Süden, das zwischen einem Mischgebiet (MI) und einem Allgemeinen Wohngebiet liegt und das zweite nördlich gelegene, das an das an das bestehende Dorfgebiet (MD) anschließt.
Gegen das im Süden geplante WA bestehen unsererseits keine Bedenken.
Das nördlich geplante Allgemeine Wohngebiet lehnen wir wegen der Nähe zum landw. Betrieb Pichler Helmut ab. Der Betrieb Pichler betreibt seine Landwirtschaft im Nebenerwerb. Es werden etwa 25 Milchkühe samt Nachzucht gehalten. Die einzige Erweiterungsmöglichkeit seines Betriebes ist nur in Richtung dieses geplanten Wohngebietes möglich. Dieses Wohngebiet würde außerdem wie ein Fremdkörper wirken, da auf 3 Seiten keinerlei Bebauung vorhanden ist und auf 2 Seiten freie landwirtschaftliche Flur verbaut werden würde.“

Beschlussvorschlag 2:

Die Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes bzgl. der Erweiterungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes Pichler kann nicht gefolgt werden, da auf den betriebseigenen Flächen ausreichen Erweiterungsmöglichkeiten nördlich und östlich zur Verfügung stehen.
Alternative:
Der Gemeinderat beschließt die Grundstücke FlNr. 1863 und 1862/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn aus dem Geltungsbereich des Änderungsdeckblattes Nr. 24 heraus zu nehmen.

Landratsamt Rottal-Inn
„seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauabteilung, des Technischen Umweltschutzes und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.“

Staatliches Bauamt Passau
„keine Äußerung“

Deutsche Telekom Technik GmbH
„Gegen die oben genannte Planung haben wir keine Einwände. Wir bitten Sie den Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan einen Hinweis aufzunehmen, dass bei der Aufstellung der Bebauungspläne in allen Straßen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Telekommunikationsanlagen vorgesehen werden.“

Beschlussvorschlag 3:

Der Planer wird beauftragt den Hinweis der Telekom in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Bayernwerk
„gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden.
Der Geltungsbereich wird von 20-kV-Versorgungsanlagen der Bayernwerk AG tangiert bzw. benutzt.“

Beschussvorschlag 4:
Die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleistungen und Entsorgungsleistungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verfahrenswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125, sowie die Schutzzonenbereiche werden beachtet.

Regierung von Niederbayern
Das Plangebiet befindet sich zwischen einem bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Misch- und einem Wohngebiet.
Seitens der Belange von Raumordnung und Landesplanung besteht Einverständnis mit dem Vorhaben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Amts  für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Kenntnis und beschließt folgende Vorgehensweise:

Landwirtschaft:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes/ Landschaftsplanes soll der Ortsbereich von Bergham für einen längerfristigen Zeitraum mit Bauflächen versorgt werden. Durch die Aufnahme der südlichen Grundstücksteilflächen in den Geltungsbereich ist die Versorgung mit Bauflächen mittelfristig gesichert. Der nördliche Teilbereich (Grundstück FlNr. 1862/1 und 1863) sollte für zukünftige Baulandausweisungen zur Deckung des örtlichen Bedarfs an Bauflächen vorgehalten werden. Im Rahmen eines künftigen Aufstellungsverfahrens für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes wird ein Hinweis auf eventuell im ländlichen Bereich auftretende Immissionen aufgenommen werden.
Forstwirtschaft:
Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um die unbebauten Flächen entlang der Ortsstraße in Bergham. Im Falle von Baugebietsausweisungen (Bebauungsplanaufstellung) werden die forstwirtschaftlichen Hinweise beachtet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Bayerischen Bauernverbandes zur Kenntnis und stellt fest, dass den Einwendungen des Bayerischen Bauernverbandes bzgl. der Erweiterungsmöglichkeiten des landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes Pichler nicht gefolgt werden kann, da auf den betriebseigenen Flächen ausreichen Erweiterungsmöglichkeiten nördlich und östlich zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschluss 3

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Kenntnis und beschließt den Planer zu beauftragen,  den Hinweis in die textlichen Festsetzungen mitaufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 4

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen des Bayernwerks zur Kenntnis und beschließt den Planer zu beauftragen,  die Hinweise im „Merkblatt über Baumstandorte und elektrische Versorgungsleistungen und Entsorgungsleistungen“, herausgegeben von der Forschungsanstalt für Straßenbau und Verfahrenswesen bzw. die DVGW-Richtlinie GW125, sowie die Schutzzonenbereiche im weiteren Verfahren zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 5

Flächennutzungsplanänderung mit Deckblatt Nr. 23 Ortsbereich Bergham –
Feststellungsbeschluss:
Der Gemeinderat stellt das Änderungsdeckblatt zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes einschließlich Begründung in der Fassung vom 26.10.2015 fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2016 ö informativ 8

Sachverhalt

Gemeinderat Birneder fragt nach, wann die Verengung auf der Seibersdorfer Straße vom Landkreis wieder entfernt wird. Die Gemeinde soll der Sache mit Nachdruck nachgehen. Diese Straße wird bei der Sanierung der PAN 23 als Umleitungsstrecke benötigt, deshalb sollte die Engstelle bis dorthin entfernt sein.
Weiterhin bittet Gemeinderat Birneder um Klärung beim Landkreis ob und wann die Sand- und Kiesaufschüttungen auf dem öffentlichen Parkplatz beim Bräuhaus entfernt werden, damit der Parkplatz wieder der Öffentlichkeit zu Verfügung steht.
Erster Bürgermeister Springer sagt eine baldige Überprüfung des Sachverhaltes beim Landkreis zu.
Dritter Bürgermeister Brodschelm fragt den Vorsitzenden, wann in diesem Jahr die Bürgerversammlungen stattfinden werden.

Erster Bürgermeister Springer teilt mit, dass die Bürgerversammlungen im Frühjahr oder späten Frühjahr 2016 stattfinden sollen.

Zweiter Bürgermeister Unterhuber fragt nach, ob der Gemeindeverwaltung bekannt ist, wer das Bräuhaus ersteigert hat und zu welchem Preis.

Erster Bürgermeister Springer erklärt, dass die Namen bekannt sind, er jedoch in der öffentlichen Sitzung keine konkreten Angaben zu den Erwerbern und zum Kaufpreis machen kann.

Gemeinderat Kainzelsperger merkt an, dass bei der Änderung im Flächennutzungsplan Bergham große Bäume einen Abstand von 20 m von dauerhaft bewohnten Gebäuden haben sollen. Beim Grünordnungsplan im Baugebiet Hitzenau-Ost wurden große Bäume unmittelbar in die Nähe von Wohnhäusern gesetzt.
Er bitte um Überprüfung der allgemeinen Rechtslage.

Datenstand vom 18.04.2016 12:07 Uhr