Datum: 20.06.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2016
3 Neubau Feuerwehrhaus - Leistungsbeschreibung Gewerk Außenfassade
4 Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemeindliches Wasserwerk
5 Änderung des Bebauungsplans „ GE Atzing II“ mit Deckblatt 1; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; erneute Auslegung und erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belangen nach § 4 Abs. 3 BauGB
6 Flächennutzungsplan Deckblatt-Nr. 25 Bereich Strohham Aufstellungsbeschluss
7 Bauanträge
7.1 BV Bauhofstr. 2; Gewerbegebiet Stölln, Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Gewerbehalle und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 228/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7.2 BV Ulmenweg 9; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gerätehütte im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/70 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7.3 BV Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Geräteschuppens (3,0 x 5,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/14 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7.4 BV Altramerdinger Str. 9; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landw. Maschinenhalle in Ramerding, Altramerdinger Str. 9, Grundstück Fl.Nr. 1328 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
7.5 BV Seibersdorfer Straße Fl.Nr. 1297 - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Garage
7.6 BV Bierstr. 22; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung zweier Carports in Ritzing, Grundstück Fl.Nr. 1179/35 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7.7 BV Simbacher Str. 36; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf zur Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 388 Gmkg.- Kirchdorf a.Inn
7.8 BV Atzinger Allee; Neubau von 4 Nebengebäuden auf dem Grundsütck Fl.Nr. 579 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
8 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende bittet die Anwesenden um eine Gedenkminute für die Opfer der Flutkatastrophe am 01.06.2016.
Anschließende zeigt der Vorsitzende auszugsweise  Fotos von den Schäden in den Bereichen Weiher, Königsdobl, Stadleck, Ecken,  Armeding, Akazienweg und der Jägerluststraße. In Ecken wurden von Privatpersonen Niederschlagsmengen von 230 l/qm gemessen. Das daraus entstandene Hochwasser hat am Hitzenauer Bach schwere Schäden an der vorbeiführenden Gemeindeverbindungsstraße verursacht. Die Zufahrten zu den anliegenden Anwesen sind nicht mehr befahrbar. Die im Vorjahr bereits beschädigte Königsdobler Straße ist ab Beginn der Verrohrung vollständig zerstört.

Im Vergleich zu den Schäden im Stadtgebiet von Simbach a.Inn ist die Gemeinde Kirchdorf a.Inn „glimpflich“ davon gekommen. Der Vorsitzende lobte den unermüdlichen Einsatz der Feuerwehren Kirchdorf und Seibersdorf, die durch Ihre Hilfeleistungen und die Koordination der Einsatzzentrale im Sitzungsaal eine hervorragende Arbeit geleistet haben. Der Vorsitzende bedankte sich bei den Bauhofmitarbeitern und den zahlreichen freiwilligen Helfern und drückte sein Mitgefühl an die  zahlreichen Geschädigten des Hochwasserereignisses aus.

Ab Dienstag, den 21.06.2016 sind drei Teams aus dem Landkreis Passau im Gemeindebereich unterwegs um die Schäden der Privathaushalte  im Auftrag des Landratesamtes Rottal-Inn aufzunehmen. Nach Mitteilung des KEZ ist ab 01.06.2016 der Stadlecker Weg für den Verkehr freigegeben.

Die Gemeinde Julbach hat mitgeteilt, dass das Ergebnis des gemein samen Hochwasserkonzeptes seit 01.06.2016 vorliegt, dessen Umsetzung wird jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen.      

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2. Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.

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3. Neubau Feuerwehrhaus - Leistungsbeschreibung Gewerk Außenfassade

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 3

Sachverhalt

Herr Architekt Gramer empfiehlt die baldige Ausschreibung des Gewerkes - Außenfassade und stellt dem Gemeinderat die Leistungsbeschreibung des Gewerkes in der heutigen Sitzung vor. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gewerk Außenfassade „Damico Fassadenprofil“  Farbton Rot/Grau RAL 3003 mit einer Materialstärke von 1,25 mm

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemeindliches Wasserwerk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Durch den Kommunalen Prüfungsverband, vertreten durch Herrn Straßer wurde der Jahresabschluss 2014 des gemeindlichen Wasserwerks erstellt.
Die Unterlagen hierzu wurden dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.
Die Wasserverluste betragen 2014      % (Vorjahr: 8,37 %).
Die Bilanzsumme beträgt 1.217.393,26 €(Vorjahr: 1.296.467,72 €)
und weist einen Jahresverlust von 90.720,18 € (Vorjahr: 71.652,74 €) aus.

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5. Änderung des Bebauungsplans „ GE Atzing II“ mit Deckblatt 1; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; erneute Auslegung und erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belangen nach § 4 Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB, die in der Zeit von 09.12.2015 bis 25.01.2015 erfolgt ist, ist die Stellungnahme eines Grundstückseigentümers im dortigen Bereich eingegangen.
In dieser wird eingewendet, dass der Einmündungsbereich Waldblickstraße von –Siemens-Straße so ausgebaut werden soll, so dass mit sämtlichen landwirtschaftlichen Maschinen, insbesondere mit einer  Zugmaschine mit 2 Anhängern bzw. mit einem Mähdrescher mit Schneidwerkanhänger auf dem Grundstück des Einwenders, problemlos zu- und abgefahren werden kann.
Durch die Verlegung der Waldblickstraße entsteht ein Umweg, längere Wartezeiten usw., die dem Einwender die Bewirtschaftung erschweren.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Planer wird beauftragt, die Zufahrt von der von-Siemens-Straße bis zum Feldweg Fl.Nr. 665/1 so zu planen, dass diese für sämtliche Fahrzeuge, die zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen notwendig sind, nutzbar und befahrbar ist.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachte Einwendung zur Kenntnis. Der Planer ist zu beauftragen die Zufahrt so auszugestalten, damit diese für sämtliche landwirtschaftlichen Fahrzeuge, die zur Bewirtschaftung der dortigen landwirtschaftlichen Flächen notwendig sind, befahrbar ist.  

Abstimmungsergebnis                19 / 19 : 0

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  nach § 3 Abs. 2 BauGB, die mit Schreiben vom 02.12.2015 erfolgt ist, wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt:

- Bayerisches Land für Denkmalpflege, G 23 Bauleitplanung, München
- Deutsche Telekom Technik GmbH, NL Süd PTI 12, Regensburg
- Landratsamt Rottal-Inn, Sachgebiet 41.3, Bauamt
- Landratsamt Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz
- Landratsamt Rottal-Inn, Fachbereich Naturschutz
- Landratsamt Rottal-Inn ,Technische Abteilung
- Landratsamt Rottal-Inn ,Tiefbau
- Regierung von Niederbayern, Raumordnung und Landesplanung, Landshut
- Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrkirchen
- Regionaler Planungsverband Landshut
- E.ON Netz GmbH, Bamberg
- Stadt Simbach am Inn
- Bayernwerk AG, Eggenfelden
Keine Rückmeldung gab es von folgenden Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
- Landratsamt Rottal-Inn ,Technische Abteilung
- Landratsamt Rottal-Inn ,Tiefbau
- Regierung von Niederbayern, Raumordnung und Landesplanung, Landshut
- Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrkirchen
- Regionaler Planungsverband Landshut
- E.ON Netz GmbH, Bamberg

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Einwände bzw. Äußerungen vorgetragen:

- Landratsamt Rottal-Inn, Sachgebiet 41.3, Bauamt mit Schreiben vom 08.01.2016

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Einwände bzw. Äußerungen vorgetragen:

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 17.12.2015

Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Nachdem der Geltungsbereich des Deckblattes Nr.1 mit dem seit 1991 rechtskräftigen Bebauungsplan Atzing identisch ist und bereits ein Baurecht besteht, gilt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, Archäologischen Außenstelle Landshut vom 27.12.1995 weiter. Dort wird folgendes vermerkt: Belange der Bodendenkmalpflege werden durch die nochmalige Änderung des Bebauungsplans „ Gewerbegebiet Atzing II in Atzing nicht berührt. Es bestehen seitens unserer Dienststelle keine Bedenken.
 
Aufgrund dieser Stellungnahme vom 27.12.21995 sieht die Verwaltung einen Vertrauens- und Bestandsschutz, da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans durch die Änderung des Bebauungsplans mit dem Deckblatt 1 nicht verändert.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege vom 17.12.2015 zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis                19 / 19 : 0

Landratsamt Rottal-Inn, Untere Naturschutzbehörde vom 04.01.2016

Die Stellungnahme des Landratsamts Rottal-Inn, Untere Naturschutzbehörde vom 04.01.2016  wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hinweise des Landratsamts Rottal-Inn, Naturschutz werden beachtet. Zur Ausarbeitung und Umsetzung der Grünordnungsplanung für das Baugebiet soll das Landschaftsplanungsbüro Kloße-Dichtl, Triftern beauftragt werden.

Zur Umsetzung der ökologischen Anregungen müssten die sich im Privatbesitz befindenden Grundstücksflächen von der Gemeinde erworben werden.
Alternativ könnte das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 1434, Gemarkung Kirchdorf a. Inn mit einer Fläche von 7.072 m² als ökologische Ausgleichsfläche herangezogen werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen des Landratsamts Rottal-Inn, Naturschutz zur Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung der Grünordnungsplanung zu beauftragen.
Der Gemeinderat beschließt, dass das gemeindeeigene Grundstück Fl.Nr. 1434, Gemarkung Kirchdorf a. Inn mit einer Fläche von 7.072 m² als ökologische Ausgleichsfläche herangezogen wird.

Abstimmungsergebnis                19 / 15 : 4


Landratsamt Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz vom 05.01.2016

Die Stellungnahme des Landratsamts Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz vom 05.01.2016 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hinweise des Landratsamts Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz werden beachtet.

Zur Überarbeitung und Anpassung der Lärmkontingente sollte ein versiertes Ing. Büro beauftragt werden.
Da das Ing.- Büro Bekon GmbH, Landshut das Lärmgutachten bei der Aufstellung des Bebauungsplans GE Atzing II erstellt hat und auf dieses aufbauen könnte, wäre es sinnvoll das Ing.-Büro mit der Überarbeitung und Anpassung des Lärmschutzgutachtens zu beauftragen.

Der Gemeinde Kirchdorf a. Inn liegt ein Angebot des Ing.-Büros Bekon vom 14.04.2016 (Honorar ca. 4.000,00 € /brutto

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Anregungen des Landratsamts Rottal-Inn, Technischer Umweltschutz zur Kenntnis. er Gemeinderat beschließt das Ing.-Büro Bekon, Landshut auf Grundlage des Angebots vom 14.04.2016  mit der Überarbeitung und Anpassung des Lärmschutzgutachtens zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis                19 / 14 : 5

Deutsche Telekom Technik GmbH vom 15.12.2015

Die Stellungnahme des der Deutschen Telekom vom 15.12.2015 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Auf die Stellungnahme wird verwiesen und daher nicht verlesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hinweise der Telekom betreffen die Ingenieurleistungen im Rahmen der Baugebietserschließung werden beachtet.



Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Deutschen Telekom GmbH zur Kenntnis. Eine Planänderung ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis                19 / 19 : 0

Stadt Simbach a. Inn vom 14.12.2015

Die Stadt Simbach am Inn erhebt folgende Einwendungen:
Die Zufahrt vom geplanten Gewerbegebiet (von-Siemens-Straße) zum Feldweg Fl.Nr. 665/1 muss für landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Bewirtschaftung der Flächen gewährleistet sein.
Wir bitten um Eintragung der Schleppkurve in den Plan.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Planer soll beauftragt werden, den Einbindungsbereich der von-Siemens-Str. zum Feldweg Fl.Nr. 665/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn für die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gestalten. Im genannten Einmündungsbereich wird eine Schleppkurve im Plan eingetragen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen der Stadt Simbach am Inn zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis                19 / 19 : 0

Der Planer wird beauftragt, den Einbindungsbereich der von-Siemens-Str. zum Feldweg FlNr. 665/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn so zu gestalten, dass die Befahrbarkeit mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen gewährleistet wird (Eintragung einer Schleppkurve im Einmündungsbereich).

Bayernwerk AG  vom 15.01.2016

Die Stellungnahme der Bayernwerk AG vom 15.01.2016 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Hinweise der Bayernwerk AG bzgl. der 110 kV-Leitungen und der Mittel- und Niederspannungsanlagen werden in den Bebauungsplan mitaufgenommen.
Aufgrund der mittlerweile auf dem öffentlicher Feld- und Waldweg zwischen Waldblickstraße und Hitzenau (Fl.Nr. 557 Gemarkung Kirchdorf a.Inn) verlegten 20kV-Kabel, sollte auf die im rechtskräftigen Bebauungs-plan geplante Verlegung des Weges verzichtet werden.
Der Planer soll mit der entsprechenden Umplanung beauftragt werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Bayernwerk AG zur Kenntnis.

Der Planer wird beauftragt, die Hinweise der Bayernwerk AG in den Bebauungsplan aufzunehmen und die gennannte Umplanung hinsichtlich der geplanten Verlegung des Weges durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis                19 / 19 : 0

Staatliches Bauamt Passau vom 21.12.2015

Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Passau vom 21.12.2015 wurde dem Gemeinderat durch Veröffentlichung im RIS-Programm zur Kenntnis gegeben. Deshalb wird auf die Stellungnahme verwiesen und nicht gesondert verlesen .

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Einwendungen des Staatlichen Bauamtes Passau zu Nr. 1 Anbauverbotszone, Nr. 2 Zufahrten, Erschließung und Nr. 3 Kreuzung B12 sind in der Planung bereits berücksichtigt. 
Die Hinweise zur Oberflächenentwässerung, der Errichtung von Werbeanlagen, der Bepflanzung werden beachtet. Die Hinweise bzgl. des Lärmschutzes werden im Rahmen des Immissionsschutzgutachtens berücksichtigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt die Einwendungen des staatlichen Bauamts Passau zur Kenntnis und beauftragt den Planer diese im Bebauungsplan mitaufzunehmen.


Abstimmungsergebnis                19 / 19 : 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die erneute Auslegung und erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belangen nach § 4 Abs. 3 BauGB. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Flächennutzungsplan Deckblatt-Nr. 25 Bereich Strohham Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund der negativen Stellungnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Strohham von Seiten des Landratsamtes und der Regierung von Niederbayern ist eine Bebauung des Grundstücks FlNr. 1221/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
In der Gemeinderatssitzung am 22.02.2016 wurden die Stellungnahmen der Träger der Behörden und der sonstigen Träger vorgetragen. Vom Gemeinderat wurde kein Beschluss gefasst, die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt Rottal-Inn zu klären, ob die Möglichkeit das besteht das gesamte Gebiet hinsichtlich einer Bebaubarkeit zu überplanen. 
Eine Möglichkeit für die Baugebietsausweisung bestünde, wenn der Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan geändert werden könnte und die bisher als Splittersiedlung ausgewiesene Bebauung entlang der Seibersdorfer Straße bzw. der Bergstraße als WA oder MI  ausgewiesen werden könnte. Hierzu müssten die Möglichkeiten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geprüft werden. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu einem möglichen Baugebiet (Erschließungskonzept) wurde vom Ingenieurbüro Desch, Kirchham im Jahr 1998 überprüft und auch Vorentwürfe erstellt. Das damalige Flächennutzungsplan Deckblatt für den Bereich Strohham wurde nicht mehr weitergeführt, da das Baugebiet Hitzenau- Ost ausgewiesen wurde und somit ausreichende Bauplätze zur Verfügung standen.
Herr Zipfhauser hat bei einem Gespräch in der Gemeindeverwaltung geäußert, dass er eine Erschließung eines möglichen Baugebiets nördlich seines Anwesens auf der Westseite des Anwesens Seibersdorfer Str. 60, begrüßen würde.  
Bei einem Gespräch im Kreisbauamt (Teilnehmer: Fr. Schmid, Hr. Hofer, Bürgermeister Springer, Hr. Desch, sen. Hr. Edmüller) wurde die Angelegenheit nochmals besprochen. Von Seiten des Kreisbauamtes besteht keine Möglichkeit die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1221/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn über eine Ortsabrundungssatzung zu ermöglichen.  Als mögliche Lösung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens angesprochen.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses hat sich Gemeinderat Feirer dafür ausgesprochen, dass weitere Planungen, die über die Änderung des Flächenutzungs- und Landschaftsplan hinausgehen, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen sollen.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das Architekturbüro Desch, Kirchham und das Landschaftsplanungsbüro Klose-Dichtl, Triftern, mit der Ausarbeitung eines Erschließungskonzepts sowie eines Flächennutzungsplans-/ Landschaftsplandeckblattes zu beauftragen.

Ein möglicher Geltungsbereich für ein Änderungsdeckblatt ist im Lageplan M 1 : 5000 blau gekennzeichnet.

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7. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7
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7.1. BV Bauhofstr. 2; Gewerbegebiet Stölln, Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Gewerbehalle und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 228/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.1

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Stölln umfasst die Errichtung einer Gewerbehalle (Bauabschnitt I) und einer Lagerhalle. Die Lagerhalle soll im späteren Bauabschnitt II  errichtet werden. Beide Hallen liegen teilweise außerhalb der im rechtskräftigen Bebauungsplan GE Stölln festgesetzten Baugrenzen.  Das Sichtdreieck im Einmündungsbereich wird nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid mit der Auflage, dass zur bestehenden Wasserhauptleitung ein drei Meter breiter Schutzstreifen beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung frei gehalten wird, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.2. BV Ulmenweg 9; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gerätehütte im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/70 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.2

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs.  Nr. 1 Buchst. a) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht auf der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Bauvorlage wurde vom nördlich angrenzenden Baunachbarn Unterschrieben. Im Osten befindet sich die öffentliche Grünfläche der Gemeinde Kirchdorf a.Inn.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.3. BV Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Geräteschuppens (3,0 x 5,0 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/14 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.3

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. Nr. 1 Buchst. a) der BayBO verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Wirtswiese entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl. Nr. 1/20 und 1/22 Gmkg. Kirchdorf a.Inn haben den Lageplan unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine Verfahrensfreies Vorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.4. BV Altramerdinger Str. 9; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landw. Maschinenhalle in Ramerding, Altramerdinger Str. 9, Grundstück Fl.Nr. 1328 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Außenbereich ist gem. Art. 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als privilegiertes Vorhaben einzustufen. Öffentliche Belange werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.5. BV Seibersdorfer Straße Fl.Nr. 1297 - Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.5

Sachverhalt

Das Vorhaben südlich der Kreisstraße PAN 23 in Neuramerding ist mit einer Teilfläche im Geltungsbereich der „Satzung über die Festlegung der Grenzen der Bebaubarkeit des Ortsteils Neuramerding“  vom 01.07.1997, enthalten.

Das Vorhaben könnte an die bestehenden zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. Mit dem Bauherrn wäre dazu eine Sondervereinbarung gem. § 8 WAS /EWS abzuschließen (d.h. der Grundeigentümer / Bauherr übernimmt die Kosten für die Erstellung der Hausanschlüsse von der jeweiligen Hauptleitung bis zum Baugrundstück.      

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7.6. BV Bierstr. 22; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung zweier Carports in Ritzing, Grundstück Fl.Nr. 1179/35 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.6

Sachverhalt

Die gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Bust. B) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreien Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf – West, entsprechen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. (Lage außerhalb der Baugrenze). Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1179/14 Gmkg. Kirchdorf a.Inn hat die Unterlagen unterzeichnet. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.7. BV Simbacher Str. 36; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf zur Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 388 Gmkg.- Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.7

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben liegt außerhalb der Baugrenze des Bebauungsplanes Machendorf. Die Zufahrt erfolgt über die Simbacher Straße (Abstand ca. 7,0 m).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7.8. BV Atzinger Allee; Neubau von 4 Nebengebäuden auf dem Grundsütck Fl.Nr. 579 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö 7.8

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich (§ 35 Abs. 2 BauGB) zuzuordnen. Sonstige vorhaben können im Einzelfall genehmigt werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegen stehen und die Erschließung gesichert ist.

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2016 ö informativ 8
Datenstand vom 28.07.2016 09:40 Uhr