Datum: 25.07.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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informativ
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1 |
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1.1. Haushaltssatzung 2016 - Stellungnahme Rechtsaufsicht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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1.1 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 10.06.2016 erteilt das Landratsamt Rottal-Inn, Rechtsaufsichtsbehörde, zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung 2016 der Gemeinde Kirchdorf a.Inn die rechtsaufsichtliche Genehmigung:
Für den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt in Höhe von 1.300.000 Euro (Art. 71 Abs. 2 GO).
Die Haushaltssatzung wurde daraufhin amtlich bekanntgemacht.
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1.2. Termine weitere Gemeinderatssitzungen 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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1.2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt die Sitzungstermine für das zweite Halbjahr 2016 bekannt:
Gemeinderatssitzung 19. September 2016
Gemeinderatsitzung 17.10.2016
Gemeinderatsitzung 14
. November 2016
Gemeinderatsitzung 19.12.2016
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1.3. Stellungnahme Anfragen GR Birneder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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1.3 |
Sachverhalt
Zweiter Bürgermeister Unterhuber nimmt zu den Anfragen von Gemeinderat Birneder wie folgt Stellung:
Zu Frage 1: Stand des Hochwasserkonzeptes der Gem. Kirchdorf
IB Dr. Ammer schlägt vor einen 190 m langen und 13 m hohen Damm mit einem Fassungsvermögen von 200000 m³ ca. 100 m hinter dem Anwesen Eckener-Str.4 zu errichten.
Die Maßnahme wird sich aufgrund folgender Probleme nicht umsetzen lassen.
- Wasserschutzgebiet
- Naturschutzgebiet
- Keine vorhandene gemeindliche Grundstücksflächen
- Vorhandene Quellenfassungen der Stadt Simbach
- Straßenführung etc.
Seitens der Verwaltung wird derzeit über Möglichkeiten gesprochen die zeitnahe umzusetzen sind (Retentionsflächen, Rahmengerinne in im Stadleckerweg).
Zu Frage 2: Beurteilung des Regenwasserablaufs im Baugebiet Hitzenau Ost durch die Ing. Desch. Im speziellen geht es hier um eine Einschätzung wo besteht Verbesserungspotenzial.
- Herr Desch teilt mit, dass für die örtlichen Niederschlagsereignisse das Entwässerungssystems im Baugebiet Hitzenau-Ost überdimensioniert ist und bestens funktioniert.
- Hochwasser- und Überschwemmungsereignisse wurden bei der Planung nicht berücksichtigt.
- Lediglich am südlichsten Becken muss aufgrund natürlicher Setzungen nachgebessert werden (bereits in Auftrag gegeben).
Zu Frage 3: Stand der illegalen Aufschüttungen in den Regenwasserabläufen im Baugebiet Hitzenau Ost. Wie wird hiermit weiter vorgegangen?
Dieser Punkt wird in der heutigen Sitzung unter TOP 7 behandelt.
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1.4. Kartierarbeiten an WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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1.4 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert über die Mitteilung des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf hinsichtlich der Kartierarbeiten an WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässern
Die Kenntnis über strukturelle Eigenschaften eines Fließgewässers ist eine wichtige fachliche Grundlage für die Einschätzung der Gewässerbelastungen und Bewertung des Zustandes der Oberflächengewässer nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Darüber hinaus sind die Daten für die Gewässerunterhaltung, die Gewässerentwicklungsplanung (Gewässerentwicklungskonzepte) sowie für die Dokumentation und Erfolgskontrolle von Maßnahmen von Bedeutung.
Aus diesem Grund erhebt der Freistaat Bayern bis Anfang 2017 an allen WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässern Bayerns (das sind alle Gewässer mit einem Einzugsgebiet größer 10 km2) die Gewässerstruktur. Für die Neuerfassung ist das vollständige Abgehen der Bäche und Flüsse nötig (Erfassung mit Tablet-PC, Fotodokumentation).
Die Kartierarbeiten im Landkreis Rottal-Inn wurden an folgendes Fachbüro vergeben:
Ingenieurbüro für Wasserbau, Umweltplanung & Kulturlandschaftsentwicklung, 82377 Penzberg
Die Kartierarbeiten werden voraussichtlich im Zeitraum von Ende Juni bis Anfang Oktober 2016 durchgeführt (witterungsbedingte Abweichungen sind möglich).
Im Zuge der Arbeiten vor Ort werden die Mitarbeiter des oben genannten Büros Ufergrundstücke, Zufahrtswege etc. benutzen. Die Kartierer erfüllen eine Aufgabe der Technischen Gewässeraufsicht und führen ein Schreiben des Auftraggebers (Bayer. Landesamt für Umwelt) mit sich, das sie auf Verlangen vorzeigen.
Wir bitten Sie, die Kartierarbeiten wohlwollend zu unterstützen (z. B. vereinzelte Benutzung gesperrter Zufahrtswege zu ermöglichen) und Ihre Bürgerinnen und Bürger bei Anfragen entsprechend zu informieren.
Die bayerweiten Daten und Karten zur Gewässerstruktur werden voraussichtlich bis Ende 2017 fertig gestellt. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden Sie darüber informiert.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden. Weiterführende Informationen finden Sie auch im Internet unter www.lfu.bayern.de/wasser/gewaesserstruktur.
Die Information ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Kirchdorf a. Inn einzusehen.
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1.5. Stand Breitbandausbau Ortsteil Seibersdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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1.5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Breitbandausbau abgeschlossen ist und die Tarife nun gebucht werden können.
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1.6. Kläranlage Simbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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1.6 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt die Antwort des Bauamtes Simbach am Inn hinsichtlich der Funktion der Kläranlage Simbach bekannt.
Das Abwasser aus Kirchdorf/Julbach läuft seit 20.06. wieder in die Kläranlage Simbach.
Sämtliche Betriebszustände nach der Katastrophe wurden und werden vom Wasserwirtschaftsamt fachlich begleitet.
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1.7. Bekanntgabe Auftragsvergaben für den Neubau Feuerwehrhaus Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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1.7 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt folgende Auftragsvergaben für den Neubau des Feuerwehrhauses Kirchdorf a. Inn bekannt. Die Beschlussfassung erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 20.06.2016.
1. Gewerk – Außenanlagen an die Firma Swietelsky Baugesellschaft mbH, Burghausen
2. Gewerk Schlosserarbeiten Innenbereich, an die Firma Prex, Kirchdorf a.Inn.
3. Gewerk Schlosserarbeiten Außenbereich an die Firma Niederhammer, Triftern
4. Gewerk Glas-Alu-Innenelemente an die Firma Zogler, Johanniskirchen
5. Gewerk Bodenbeläge an die Firma Schultheis, Burghausen
6 . Gewerk Schiebefaltwand an die Firma Karl Günther GmbH, 72293 Glatten
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2. Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 25.04.2016 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Genehmigung des Protokolls vom 20.06.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 20.06.2016 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Genehmigung des Protokolls vom 04.07.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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4 |
Sachverhalt
Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 04.07.2016 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Stand Kosten Hochwasserschäden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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5 |
Sachverhalt
Durch den Bürgermeister wurden während der Hochwasserereignisse im Juni 2016 zahlreiche Aufträge im Wege einer dringlichen Anordnung nach Art. 37 Abs. 4 GO vergeben. Hiervon hat er dem Gemeinderat in der nächsten Sitzung Kenntnis gegeben (Bericht Mitteilungen Gemeinderat Sitzung 4.7.2016).
Durch diese Vergaben sind bisher außerplanmäßige Kosten in Höhe von 75.824,18 € (Stand 08.07.2016) angefallen. Nach Art. 66 GO dürfen diese Ausgaben geleistet werden wenn sie unabweisbar (Katastrophenfall) und ihre Deckung gewährleistet ist (Ausgabeeinsparungen bei anderen Haushaltsansätzen). Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt seine Zustimmung für die außerplanmäßigen, erheblichen Ausgaben zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2016. Die hierfür benötigten Mittel sind durch Ausgabeeinsparungen bei folgenden Haushaltsstellen zu decken:
Verwaltungshaushalt HH-Stelle 9100.8500 Allg. Deckungsreserve Ansatz 25.000 Euro
Vermögenshaushalt HH-Stelle 9100.9100 Zuführung an Rücklagen Ansatz 608.000 Euro
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemeindliches Wasserwerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.06.2016
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ö
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4 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Durch den Kommunalen Prüfungsverband, vertreten durch Herrn Straßer wurde der Jahresabschluss 2014 des gemeindlichen Wasserwerks erstellt.
Die Unterlagen hierzu wurden dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.
Die Wasserverluste betragen 2014 8,37 % (Vorjahr: 8,37 %).
Die Bilanzsumme beträgt 1.217.393,26 €(Vorjahr: 1.296.467,72 €)
und weist einen Jahresverlust von 90.720,18 € (Vorjahr: 71.652,74 €) aus.
Hinweis Verwaltung:
Die Unterlagen zur Bilanzerstellung wurden vom Prüfer des BKPV Herrn Straßer erstellt und überprüft. Der Vergleich mit den Unterlagen ergab keine Differenzen.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 1.217.393,26 €
und einem Jahresverlust
von 90.720,18 €
ohne Änderungen fest. Der Jahresverlust 2014 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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7. Baugebiet Hitzenau-Ost- Bepflanzungen, Anbauten und Aufschüttungen an den Entwässerungsgräben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
|
ö
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|
7 |
Sachverhalt
Die Aufschüttungen, Bepflanzungen und Anbauten in den Entwässerungsgräben sind nach wie vor vorhanden. Teilweise befinden sich die Anbauten, Bepflanzungen und Einfriedungen auf Gemeindegrund.
Aufgrund des Beschlusses des Bau-und Umweltausschusses vom 22.04.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, die betroffenen Grundstückeigentümer aufzufordern, die nicht zulässigen Aufschüttungen, Bepflanzungen und Anbauten an und in den Entwässerungsgräben bzw. auf den gemeindlichen Grundstücken zu entfernen.
Die Eigentümer erhielten von der Verwaltung am 05. Mai / 20.Mai 2015 die entsprechende schriftliche Aufforderung.
Die Rückbauverpflichtung stieß bei einigen der Betroffenen auf Unverständnis, weshalb am 08.06.2015 eine weitere Ortsbesichtigung durch den Bauausschuss stattgefunden hat.
Der Bauausschuss hat beschlossen, dass die Gemeinde zusammen mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem für die Planung des Entwässerungsgrabens zuständigen Ingenieurbüro überprüfen soll, inwieweit sich die Bepflanzungen, Aufschüttungen, Anbauten etc. negativ auf die Funktion des Entwässerungsgrabens auswirkt.
Sobald die Ergebnisse vorliegen sollen die betroffenen Eigentümer zu einer Anliegerversammlung eingeladen werden, um dort die notwendigen Maßnahmen zu erläutern.
Bis zu diesem Termin wurde der gesetzte Termin zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes der Entwässerungsgräben bzw. der gemeindlichen Flächen ausgesetzt.
Die Stellungnahmen des WWA und des Ing.-Büros Desch liegen vor und werden dem Gemeinderat durch Verlesen zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der aktuellen Hochwasserereignisse sollten die Maßnahmen sobald als möglich durchgeführt werden.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, einen Beschluss zu fassen in dem die Verwaltung beauftragt wird, eine erneute Erhebung der gegenwärtigen Zustände an den einzelnen Grundstücken durchzuführen und danach die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen einer Anliegerversammlung über die Notwendigkeit der Maßnahmen zu informieren.
Die betroffenen Grundstückseigentümer sollen dann schriftlich, mit Fristsetzung, zur Entfernung der nicht zulässigen Aufschüttungen, Bepflanzungen und Anbauten an den Entwässerungsgräben bzw. auf den gemeindlichen Grundstücken aufgefordert werden.
In diesem Schreiben soll ggf. vorsorglich auf die Möglichkeit eventueller Zwangsmaßnahmen (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) hingewiesen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine Erhebung der gegenwärtigen Zustände an den einzelnen Grundstücken in Hitzenau-Ost hinsichtlich der Veränderungen an den Entwässerungsgräben bzw. den gemeindlichen Grundstücken durchzuführen und danach die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen einer Anliegerversammlung über die Notwendigkeit der Maßnahmen zu informieren.
Die betroffenen Eigentümer sind dann schriftlich, mit Fristsetzung, zur Entfernung der nicht zulässigen Aufschüttungen, Bepflanzungen und Anbauten an den Entwässerungsgräben bzw. auf den gemeindlichen Grundstücken aufzufordern. In diesem Schreiben soll vorsorglich auf die Möglichkeit eventueller Zwangsmaßnahmen (Zwangsgeld und Ersatzvornahme) hingewiesen werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Lieferung von elektrischer Energie für das Jahr 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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8 |
Sachverhalt
Der gegenwärtige Stromliefervertrag, der im Rahmen der ersten Bündelausschreibung mit Lieferbeginn 2014 mit den Stadtwerken Dachau geschlossen wurde, läuft zum 31.12.2016 aus.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.05.2015 beschlossen, dass die Gemeinde Kirchdorf a. Inn nicht an der Bündelausschreibung teilnehmen, sondern die Stromlieferung in eigener Regie ausschreiben soll.
Damit die Gemeinde den EU-Schwellenwert von 207.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge nicht überschreitet, soll die Stromlieferung nur für das Jahr 2017 öffentlich ausgeschrieben werden.
Für das Leistungsverzeichnis ist vorher eine Entscheidung notwendig, ob 100% Normalstrom (ca. 37,7 % davon ist Strom aus EEG-geförderten Anlagen) oder 100% aus erneuerbaren Energien (ohne Neuanlagenquote) beschafft werden soll.
Der Preisunterschied von Normalstrom zu „Ökostrom“ beträgt derzeit, nach Auskunft der Stadtwerke Dachau rd. 0,1 Cent / kWh, bei einer jährlichem Verbrauch der Gemeinde Kirchdorf a. Inn ca. 797,00 €/Jahr (Verbrauch 2015 = rd. 797.000 kWh)
Die öffentliche Ausschreibung soll Anfang August 2016 erfolgen, über die Vergabe soll dann in der Gemeinderatssitzung im September 2016 entschieden werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Stromlieferung
für das Jahr 2017 mit einem Anteil von 100% aus erneuerbaren Energien öffentlich ausgeschrieben werden soll.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Vergabe Gaskonzessionsvertrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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9 |
Sachverhalt
Der gegenwärtige Gaskonzessionsvertrag vom 12.03.1997 zwischen der Gemeinde Kirchdorf a. Inn und der Energie Südbayern läuft zum 11.03.2017 aus.
Nach § 46 Abs. 3 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) ist spätestens zwei Jahre vor dem Auslaufen des Vertrages das Vertragsende im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn hat das Vertragsende am 20.02.2015 im Bundesanzeiger, mit dem Hinweis, dass Interessenten innerhalb von drei Monaten ihre Bewerbung abgeben können, veröffentlicht. Auf diese Bekanntgabe hat sich innerhalb der gesetzten Frist nur die Energie Südbayern beworben.
Der neu abzuschließende Konzessionsvertrag entspricht dem Musterkonzessionsvertrag – Gas 2015 - des Bayerischen Gemeindetages, des Bayerischen Städtetages und dem Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Die Höhe der Konzessionsabgaben entspricht den Vorgaben der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung-KAV) vom 09.01.1992 zuletzt geändert am 1.11.2006.
Beschluss
Der Gemeinderat kenn
t den Konzessionsvertrag vom 25.01.2016 und beschließt diesen mit der Energienetze Bayern GmbH & Co. KG abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Beschaffung Ersatzfahrzeug Bauhof
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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10 |
Sachverhalt
Beim derzeit eingesetzten Kleinbus (Opel Vivaro 1,9 l Diesel, EZ: 02/2003, 132.000 km), der auch für die Beförderung von Schülern verwendet wird, müssten umgehend folgende Reparaturen durchgeführt werden:
- Austausch Hinterachse mit Stabilisator
- Austausch Servopumpe der Lenkung
Die Reparaturkosten belaufen sich auf ca. 3.000,00 €.
Aufgrund des Alters und der Laufleistung des Kfz und der noch zu erwartenden Reparaturen sollte für dieses Fahrzeug ein Ersatzfahrzeug beschafft werden. Als Ersatz wird vorgeschlagen ein Jahreswagen zu beschaffen (Kosten ca. 25.000 – 30.000 €). Hierzu sollen von drei bis fünf Firmen entsprechende Angebote eingeholt werden. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe soll vom Gemeinderat in der September- Sitzung getroffen werden.
Die Kosten sind im Haushalt 2016 nicht vorgesehen. Im Zuge der Auftragsvergabe hat der Gemeinderat nach Art. 66 GO die überplanmäßigen Ausgaben (Unabweisbarkeit und Deckungsmöglichkeit) auf Grund der Erheblichkeit der Vergabesumme zu genehmigen. Grundsätzlich ist die Deckung für diesen Erwerb gewährleistet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den vorhandenen Kleinbus eine Ersatzbeschaffung durchzuführen und beauftragt die Verwaltu
ng entsprechende Angebote einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
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11. Breitbandausbau in Kirchdorf a. Inn- Grundsatzbeschluss über die Durchführung eines 2. Förderverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn hat am 04.07.2016 folgende Nachricht von Frau Hiebl, Koordinierung Breitbandausbau, Landratsamt Rottal-Inn erhalten:
Sehr geehrter Herr Englert,
im Anhang ein Folgeangebot von der Breitbandberatung Bayern GmbH für ein 2. Förderverfahren für unsere Kommunen im Landkreis Rottal-Inn.
Die Datengrundlagen aus dem 1. Verfahren werden verwendet und müssen nicht neu erfasst werden.
Wie sehen die nächsten Schritte für ein 2. Verfahren aus:
- Grundsatzbeschluss im Gemeinderat für ein 2. Förderverfahren im Bay. Förderprogramm 2012 / 2018 für eine Verbesserung der Breitbandversorgung im restlichen Gemeindegebiet
- Beschluss zur Auftragsvergabe an Breitbandberatung Bayern GmbH
Bitte geben Sie mir Bescheid, wie sich der Gemeinderat entschieden hat.
Wie geht’s dann weiter –
- Start eines 2. Verfahrens mit dem Bay. Programm mit der Markterkundung
- flächendeckende Überplanung des Gemeindegebietes durch die Breitbandberatung Bayern GmbH mit Bay. Mitteln und evtl. mit Bundesmitteln
- Abstimmungsgespräch mit der Kommune zur Planung und Kostenkalkulation
- Sondierungsgespräch mit Telekom
Zur Vorgehensweise Bundesprogramm erhalten Sie noch eine separate Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hiebl
Koordinierung Breitbandausbau
Kreisentwicklung
Beschluss
Der Gemeinderat besch
ließt die Teilnahme der Gemeinde Kirchdorf a. Inn am 2. Förderverfahren im Bay. Förderprogramm 2012 / 2018 für eine Verbesserung der Breitbandversorgung im restlichen Gemeindegebiet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Gewährung zinsfreie Mitarbeiterdarlehen bei Hochwasserschäden 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
|
ö
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12 |
Sachverhalt
Mehrere Mitarbeiter der Gemeinde haben durch die Hochwasserereignisse im Juni/Juli 2016 größere Schäden an ihren Eigenheimen bzw. Hausrat erlitten. Ein erster Antrag auf Gewährung eines zinsfreien Gehaltsvorschusses wie er in der Vergangenheit durch die Gemeinde gewährt wurde, liegt bereits vor. Durch die von der Gemeinde erlassene Beihilferichtlinie für Arbeitnehmerdarlehen wäre eine Gewährung in diesen Fällen nicht möglich. Auf Grund der besonderen Situation schlägt die Verwaltung vor, bei nachgewiesenen Hochwasserschäden auf die Anwendung der Vorschussrichtlinie zu verzichten und den betroffenen Mitarbeitern einen zinsfreien Gehaltsvorschuss bis zur Höhe von 5000 Euro zu gewähren.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Gewährung von zinslosen Gehaltsvorschüssen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro bei nachgewiesenen Hochwasserschäden für Mitarbeiter grundsätzlich zu. Die Gehaltsvorschüsse sind in monatlichen Raten bis zu 150 Euro zurück zu bezahlen. Die Anträge können bis 31.12.2016 mit entsprechenden Nachweisen gestellt werden. Über die Gewährung im Einzelfall entscheidet der
Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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13. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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25.07.2016
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ö
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informativ
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13 |
Sachverhalt
Gemeinderat Erlemeier fragt nach, ob der Termin für die Bürgerversammlung schon feststeht.
Zweiter Bürgermeister
Unterhuber erklärt, dass ihm seitens des Ersten Bürgermeisters noch kein Termin genannt wurde.
Datenstand vom 20.09.2016 10:16 Uhr