Datum: 29.02.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbesichtigungen
2 Mitteilungen
3 Genehmigung Protokoll vom 07.12.2015
4 Gehwege im Kirchenweg -Sachstand und weiteres Vorgehen
5 Kindergarten Machendorf -Sanierungsmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen
6 BV Tannenstr. 22; Antrag auf Geländeaufschüttung und Thujenhecken in Hitzenau Grundstück Fl.Nr. 517/55 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
7 BV Gehsteig entlang der Münchner Str. Verlängerung um7,0 m und Austausch des Pflaster auf einer Länge von 60 m;
8 BV Eschenweg 9, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines weiteren Gartenhauses (4.4 m x 5,10m ) im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III Grundstück Fl.Nr. 517/37 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
9 BV Anbau an bestehendes Wohnhaus in Seibersdorf, Kirchdorfer Straße 34, 84375 Kirchdorf a. Inn, Grundstück Fl. Nr. 2079, Gmkg Kirchdorf a Inn
10 BV Kirchenweg 1; Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung in best. gewerblich genutzte Räume auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/32 und 33/33, Gmkg. Kirchdorf a. Inn

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1. Ortsbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 1

Sachverhalt

1.        Kindergarten Machendorf wegen Sanierungsmaßnahmen und wegen Schallschutzmaßnahmen.

2. Besichtigung Neubau Feuerwehrhaus Kirchdorf a. Inn zur Information über den Baufortschritt.

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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö informativ 2

Sachverhalt

Zweiter Bürgermeister Unterhuber schlägt vor folgende zwei weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen:
Top 9: BV Anbau an bestehendes Wohnhaus in Seibersdorf, Kirchdorfer Straße 34, 84375 Kirchdorf a. Inn, Grundstück Fl. Nr. 2079, Gmkg Kirchdorf a Inn;

Top 10: BV Kirchenweg1; Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung in best. gewerblich genutzte Räume auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/32 und 33/33, Gmkg. Kirchdorf a. Inn.

Aus dem Gremium gibt es keine Einwände gegen die Aufnahme der zusätzlichen Tagesordnungspunkte.

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3. Genehmigung Protokoll vom 07.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 3

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Bau- und Umweltausschusssitzung wurde mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss stimmt dem Protokoll über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 07.12.2015 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Gehwege im Kirchenweg -Sachstand und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 4

Sachverhalt

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Fußgänger, wurde vorgeschlagen im Zufahrtsbereich des Edeka-Marktes im Kirchweg entsprechende Fußwege anzulegen.
Hierzu wurden mit dem Eigentümer Gespräche geführt und diesem einen Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung zugesandt. 

Am 12.02.2016 erhielt die Gemeinde Kirchdorf  ein Schreiben vom Eigentümer, in dem ausgeführt wird, dass sich der Marktbetreiber mit der Errichtung der Gehwege einverstanden erklärt.
Ein Problem stellt nunmehr die Räum- und Streupflicht der Fußwege dar, weil diese nicht vom Marktbetreiber übernommen werden könne.

Der Eigentümer teilt der Gemeinde diese Entscheidung mit und sieht in diesem Punkt weiteren Klärungsbedarf.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die beiden Fußwege nur angelegt werden, wenn der Eigentümer bzw. Marktbetreiber die Räum- und Streupflicht für diese übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Kindergarten Machendorf -Sanierungsmaßnahmen und Schallschutzmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 5

Sachverhalt

1.        Am 15.10.2015 erhielt die Gemeinde ein Schreiben der Kindergartenleitung und des Fördervereinsvorsitzenden:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stellen wir im Namen des Kindergartens Sonnenschein Machendorf und des Förderverein des Kindergarten Sonnenscheins folgenden Antrag auf einen Schallschutz im Küchenbereich.
Ist-Situation: Während des täglichen Mittagessens wird der Schall von den Wänden direkt reflektiert, was zu einer extremen Lärmbelastung der dort essenden Kinder führt.
Antrag: Verkleidung der Wände mit Schallschluckenden Elementen (Schalldämmplatten) um den Geräuschpegel auf ein normales Maß zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Catrin Auer (Kindergartenleitung) & Rudolf Mühlfellner (Fördervereinsvorsitzender)“

Die Verwaltung hat daraufhin entsprechende Angebote eingeholt.
Für die Schallschutzmaßnahmen wird die Installation eines Deckensegels empfohlen, für das die Fa. Leserer aus Mettenheim das wirtschaftlichste Angebot (2.856,00 € / brutto) abgegeben hat.
2. Nach der Besichtigung des Außenbereichs des Kindergartengebäudes am 29.02.2016 wird die Sanierung und Trockenlegung der beschädigten Außenwände als dringend notwendig erachtet.
Als weiteres Vorgehen wird festgelegt, dass die Verwaltung vor Ort mit einer Zimmerei und einer Spenglerei die Sanierung der Außenfassade mit Zement- oder Glasfaserplatten und einer darüber liegenden Blechverkleidung erörtern wird.
Die Firmen sollen zur Ermittlung der eventuellen Kosten ein Angebot bzw. eine Kostenschätzung abgeben, auf deren Grundlage dann das weitere Vorgehen beschlossen werden soll.
Bei einer Summe von über 100.000,00 € wäre evtl. eine energetische Sanierung zu prüfen.

Beschluss 1

1.        Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Schallschutzmaßnahmen an die Firma
Leserer aus Mettenheim zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung ein Angebot zur Sanierung und Trockenlegung der beschädigten Außenfassade im Kindergarten Sonnenschein einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. BV Tannenstr. 22; Antrag auf Geländeaufschüttung und Thujenhecken in Hitzenau Grundstück Fl.Nr. 517/55 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 6

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind -talseits- bis max. 0,50 m zum natürlichen Geländeverlauf zulässig. (Die Böschung wurde zumindest auf der Südseite auf das Graben- Grundstück der Gemeinde hinausgezogen.) 

In der Negativliste ist die Thuja – Lebensbaum aufgeführt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Antrag zur Kenntnis.
Die Thujenhecke sowie die Aufschüttung werden bis auf weiteres geduldet. Der Bau- und Umweltausschuss behält sich vor, die Duldung jederzeit zu widerrufen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

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7. BV Gehsteig entlang der Münchner Str. Verlängerung um7,0 m und Austausch des Pflaster auf einer Länge von 60 m;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde von Seiten des Grundanliegers Herrn Hitzenauer Josef, aufgefordert, das Gehwegende auf Höhe des Anwesen Münchner Str. 1 zu besichtigen, da es für den Fußgängerverkehr nicht  verkehrssicher sei.

Im Rahmen eines Ortstermins mit dem Bauhofleiter ergab, dass der gemeindliche Räum- und Streudienst die bislang nicht befestigte Fläche zischen Gehwegende und der asphaltierten Grundstücksfläche (ca. 7,0 m) befährt. Durch die Verlängerung des Gehwegpflasters um ca. 7,0 m könnte die Situation entschärft werden. 

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8. BV Eschenweg 9, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines weiteren Gartenhauses (4.4 m x 5,10m ) im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III Grundstück Fl.Nr. 517/37 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 8

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Baer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Als Grundstücksnachbar ist nur die Gemeinde Kirchdorf a.Inn (Graben) betroffen. 

Beschluss

Der Bau- und Um weltausschuss stimmt der vorliegenden Bauvoranfrage auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu. Vom Antragsteller ist ein entsprechender Bauantrag einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. BV Anbau an bestehendes Wohnhaus in Seibersdorf, Kirchdorfer Straße 34, 84375 Kirchdorf a. Inn, Grundstück Fl. Nr. 2079, Gmkg Kirchdorf a Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 9

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich innerhalb des bebauten Ortsteils und fügt sich in die umliegende Bebauung ein.
Das der Mindestabstand von 3,0 m zum Nachbargrundstück unterschritten wird, ist vom Baunachbarn (Fenzl) die Übernahme der Abstandsflächen erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird vorbehaltlich der Abstandflächenübernahme durch den Eigentümer des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 2073 (Fenzl) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. BV Kirchenweg 1; Nutzungsänderung zum Einbau einer Wohnung in best. gewerblich genutzte Räume auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/32 und 33/33, Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.02.2016 ö 10

Sachverhalt

Gemeinderat Gantner ist als Eigentümer und Antragsteller persönlich beteiligt und nimmt deshalb weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Das Vorhaben ist baurechtlich dem unbeplanten Innenbereich § 34 BauGB zuzuordnen. Der Bereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Dorfgebiet MD ausgewiesen.
Laut Baunutzungsverordnung dienen Dorfgebiete vorwiegend der Unterbringung der Wirtschaftsstellen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, dem Wohnen und der Unterbringung nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe.
Die Gebäude stehen unmittelbar auf der Grundstücksgrenze.
Der Eigentümer des westlich angrenzenden Grundstückes Fl.Nr. 15, Gmkg. Kirchdorf a. Inn hat die Unterschrift zum o.g. Vorhaben verweigert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der beantragten Nutzungsänderung zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.05.2016 16:03 Uhr