Datum: 11.04.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 21.03.2016
3 Bebauungsplan und Grünordnungsplan GE Atzing ll Änderung mit Deckblatt Nr. 1; Behandlung der Einwendungen und Anregungen
4 Ratsbegehren "Krematorium"
4.1 Ratsbegehren " Bau eines Krematoriums im Gewerbegebiet Ach in Kirchdorf a. Inn“"
4.2 Terminfestlegung für den Bürgerentscheid " Bau eines Krematoriums im Gewerbegebiet Ach in Kirchdorf a. Inn"
4.3 Berufung eines Abstimmungsleiters /einer Abstimmungsleiterin und dessen / deren Stellvertreters/ in für Bürgerentscheid " Bau eines Krematoriums im Gewerbegebiet Ach in Kirchdorf a. Inn"
5 Haushalt 2016
5.1 Haushaltsplan 2016
5.2 Finanzplanung 2017-2019
5.3 Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
5.4 Haushaltssatzung 2016
6 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Springer teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte  TOP 3 –Bebauungsplan und Grünordnungsplan GE Atzing II und TOP 4 – Ratsbegehren „Krematorium“ von der heutigen Tagesordnung abgesetzt werden.

Der TOP 3 wird abgesetzt, da bis zur heutigen Sitzung der Verwaltung nicht alle notwendigen Unterlagen vorgelegen haben.

Der TOP 4 wurde abgesetzt, weil der Antragsteller mit Schreiben vom 11.04.2016 seinen Antrag auf Bau eines Krematoriums in Kirchdorf a. Inn zurückgezogen hat. Erster Bürgermeister Springer gibt dem Gemeinderat den Wortlaut des Schreibens bekannt.  

Aus dem Gremium ergeben sich keine Einwände gegen die Absetzung der beiden oben genannten Tagesordn ungspunkte.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 21.03.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

In das Protokoll vom 21.03.2016 wird in TOP 2 – Genehmigung des Protokolls vom 07.03.2016- der Redebeitrag von Gemeinderat Erlemeier, wie von diesem beantragt- modifiziert.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 21.03.2016 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bebauungsplan und Grünordnungsplan GE Atzing ll Änderung mit Deckblatt Nr. 1; Behandlung der Einwendungen und Anregungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

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4. Ratsbegehren "Krematorium"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 4
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4.1. Ratsbegehren " Bau eines Krematoriums im Gewerbegebiet Ach in Kirchdorf a. Inn“"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 4.1

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

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4.2. Terminfestlegung für den Bürgerentscheid " Bau eines Krematoriums im Gewerbegebiet Ach in Kirchdorf a. Inn"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 4.2

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

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4.3. Berufung eines Abstimmungsleiters /einer Abstimmungsleiterin und dessen / deren Stellvertreters/ in für Bürgerentscheid " Bau eines Krematoriums im Gewerbegebiet Ach in Kirchdorf a. Inn"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 4.3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

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5. Haushalt 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 5
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5.1. Haushaltsplan 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 5.1

Sachverhalt

Der Haushaltsplan, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und dem Stellenplan, wurde mit der Sitzungsladung zugestellt.
Dem Haushaltsplan sind folgende Anlagen beigefügt:
- Vorbericht
- Übersicht über den Schuldenstand
- Rücklagenübersicht
- Aufstellung der geplanten Deckungskreise und Übersicht über die laufenden Maßnahmen
- Finanzplanung 2017-2019
- Unterlagen über den Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
- Unterlagen zu Unternehmensbeteiligungen.


Der Haushaltsplan schließt im Gesamthaushalt mit einer Summe von  Euro.
Der Verwaltungshaushalt beträgt   9.341.500,00 Euro.
Der Vermögenshaushalt beträgt  5.964.000,00 Euro.
Der Schuldenstand zum 31.12.2016 beträgt voraussichtlich   2.630.413,00  Euro.

Beschluss

Dem Haushaltsplan 2016, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und dem Stellenplan und allen Anlagen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. Finanzplanung 2017-2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 5.2

Sachverhalt

Eine auf die stetige Aufgabenerfüllung (vgl. Art. 61 Abs. 1 GO) ausgerichtete Haushaltswirtschaft erfordert eine dem Einjahreshaushalt ergänzende weitere Planung, um die mittelfristigen Auswirkungen der mit dem Jahreshaushalt verbundenen Entscheidungen und die für künftige Jahre beabsichtigten Maßnahmen deutlich zu machen. Da nur so beurteilt werden kann, ob vorgesehene Investitionen oder sonstige ausgabenwirksame Maßnahmen auch in die Zukunft mit der Leistungsfähigkeit der Gemeinden in Einklang zu bringen sind, hat die Gemeinde nach Art. 70 Abs. 1 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
Die Finanzplanung soll in erster Linie eine dauerhafte Ordnung der Finanzen der Gemeinden
sichern und die Ausgeglichenheit des Haushalts gewährleisten.

Über den Finanzplan, der kein Bestandteil, sondern nur Anlage zum Haushaltsplan ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K) ist gesondert zu beschließen, da in ihm Projekte für die Zukunft enthalten sind, die mit dem Haushaltsplan 2016 nicht direkt verbunden sind.


Die Kämmerin Frau Pfanzelt stellt dem Gemeinderat die Finanzplanung der Jahre 2017 bis 2019 vor.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Finanzplanung 2017 bis 2019 und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.3. Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 5.3

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushaltsplan 2016 und wird mit der Ladung zugestellt. Der Werkausschuss wird in seiner Sitzung vom 04.04.2016 den Wirtschaftsplan vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat fassen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit all seinen Bestandteilen (Vermögensplan, Erfolgsplan, Stellenplan) zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5.4. Haushaltssatzung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö 5.4

Sachverhalt

Entwurf Haushaltssatzung:

H A U S H A L T S S A T Z U N G

der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr
2   0   1   6
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn
folgende Haushaltssatzung:

§ 1

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
im   Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        9.341.500,00 €                                                                                
im   Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        5.964.000,00 €        
festgesetzt.

2. Der Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im  Erfolgsplan
in den Erträgen        1.225.500,00 €
und in den Ausgaben auf        1.227.000,00 €

und im Vermögensplan
in den Einnahmen        50.000,00 €
und Ausgaben auf je        47.000,00 €        
festgesetzt.        
§ 2

1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
auf 1.300.000,00 € festgesetzt.

2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“  werden auf  0,00 € festgesetzt.
§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
   1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                        330 v.H.                                            
   b) für die Grundstücke (B)                                                        330 v.H.                                                                                      
   2. Gewerbesteuer                                                                   350 v.H.                                                                                                       

§ 5

1. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf   1.000.000 €   festgesetzt (Art. 73 GO).

2. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf   350.000 €  festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.

§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am   01. Januar 2016   in Kraft.

Beschluss

Der Haushaltssatzung wird zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist zur Niederschrift zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.04.2016 ö informativ 6

Sachverhalt

Keine Anfragen und Anträge

Datenstand vom 27.04.2016 08:13 Uhr