Datum: 19.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
1.1 Zwischenbericht Sachstand Neubau Seniorenheim St. Josef
1.2 weitere Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 25.07.2016
3 Genehmigung des Protokolls vom 01.08.2016
4 Neubau Feuerwehrhaus - Leistungsbeschreibungen Notstromaggregat-
5 Bauanträge
5.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Carport , Hauptstraße, Fl.Nr. 478 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
5.2 Antrag auf Vorbescheid –BV Neubau eines Wohnhauses mit Grenzgarage , Grundstück Fl.Nr. 118/45, Gemarkung Kirchdorf a. Inn
5.3 Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses und Neubau einer Dachgaube am bestehenden Gebäude, Buchenhaimer Straße 13, Fl. Nr. 977/4, Gemarkung Kirchdorf a. Inn
6 Kenntnisnahme Jahresabschluss zum 31.12.2015
7 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö informativ 1
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1.1. Zwischenbericht Sachstand Neubau Seniorenheim St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 1.1

Sachverhalt

Durch die Verwaltung wurden insgesamt 7 Architekturbüros über die Möglichkeit an der Teilnahme am Plangutachten für die Errichtung eines Ersatzbaues entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses informiert. 6 der Büros haben in der Zwischenzeit ihr Interesse an der Teilnahme bekundet. Ein Büro hat nach anfänglichem Interesse seine Teilnahme zurückgezogen. Von mehreren Büros wurde angemerkt, dass kein konkretes Raumprogramm für das Projekt vorliege und deshalb der Kostenrahmen von 4,0 Mio nur ein Richtwert sein könne.

Mit Schreiben vom 22.08.2016 teilt das LRA Rottal-Inn, FQA, mit, dass die Bearbeitung des Antrags auf Fristverlängerung noch etwas Zeit in Anspruch nehmen wird.

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1.2. weitere Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 1.2

Sachverhalt

- Erster Bürgermeister Springer teilt mit, dass Herr Ing. Dr. Ammer in der öffentlichen  Gemeinderatssitzung am 17.10.2016 das Hochwasserschutzkonzept vorstellen wird.

- Erster Bürgermeister Springer informiert, dass die Regierung von Niederbayern die von der Gemeinde festgestellten Hochwasserschäden vor Ort besichtigt hat und den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zugestimmt hat. Deshalb werden zeitnah die Ausschreibungen stattfinden.

- Die Ausfahrt Bierstraße-PAN 26 wird Ende Oktober 2016 nachbearbeitet. 

- Termine Bürgerversammlungen: 08.11.2016 Seibersdorf und 10.11.2016 Kirchdorf a. Inn jeweils um 19.30 Uhr.

- Erster Bürgermeister Springer berichtet über den Sachstand „Hangrutsch Stadleck“, die Planungen liegen beim Landratsamt und er ist in ständiger Verbindung mit der dortigen Anwohnerin und dem Landratsamt. Sobald Ergebnisse über die Maßnahmen vorliegen, wird er diese an die Betroffenen weitergeben. 

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2. Genehmigung des Protokolls vom 25.07.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 25.07.2016 zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Genehmigung des Protokolls vom 01.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 3

Sachverhalt

Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderates versandt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 01.08.2016 zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Neubau Feuerwehrhaus - Leistungsbeschreibungen Notstromaggregat-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 4

Sachverhalt

Für die Stromversorgung des Feuerwehrhaus bei Stromausfall soll ein Notstromaggregat beschafft werden und (je nach Auftragssumme öffentlich oder beschränkt) ausgeschrieben werden.
Je nach Leistung des Notstromaggregats könnten weitere Gebäude (Fernwärme, Schule etc.) mitversorgt werden.
Es werden vom 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf a. Inn, Martin Eichinger die Varianten möglicher Notstromaggregate und die jeweiligen Kosten vorgestellt.

Es gibt drei Möglichkeiten welche Einrichtungen angeschlossen werden könnten:
Feuerwehrhaus
Feuerwehrhaus und Hackschnitzelanlage
Feuerwehrhaus, Hackschnitzelanlage und Sporthalle.

Für die Notstromversorgung des Feuerwehrhauses würde ein Notstromaggregat mit 40 kVA, Preis ca. 53.000 € ausreichen, für die Versorgung Feuerwehrhaus, Hackschnitzelanlage und Sporthalle müsste ein Notstromaggregat mit 80 kVA, Preis ca. 68.000 € beschafft werden.

Kommandant Eichinger erläutert, dass das Notstromaggregat mobil eingesetzt werden kann und dieses  elektronisch geregelt wird.

Nach der Diskussion im Gemeinderat wurde übereinstimmend festgestellt, dass das leistungsstärkere Notstromaggregat ausgeschrieben und beschafft werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt ein Notstromaggregat mit einer Leistung von 80 kVA auszuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 5
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5.1. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EFH mit Carport , Hauptstraße, Fl.Nr. 478 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 5.1

Sachverhalt

Dem Vorhaben wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 18.07.2016 grundsätzlich vorbehaltlich der Verlegung der nicht dinglich gesicherten Hauptwasserleitung aus dem Baufeld. Nunmehr wurde ein Lageplan mit den geplanten Baukörpern vom Landratsamt vorgelegt. Dabei wird die bestehende Wasserleitung mit der Garage überbaut.  Das Wohngebäude liegt im Näherungsbereich der Leitung.
Eine Leitungsverlegung durch den gemeindlichen Bauhof ist nicht möglich.  (Vergabe an Baufirma)

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorliegen den Bebauung zu. Die Gemeinde Kirchdorf a. Inn trägt die notwendigen Kosten für die Verlegung der Wasserleitung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.2. Antrag auf Vorbescheid –BV Neubau eines Wohnhauses mit Grenzgarage , Grundstück Fl.Nr. 118/45, Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 5.2

Sachverhalt

Gemeinderat Hitzenauer ist persönlich beteiligt und nimmt deshalb weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Mit Antrag vom 05.09.2016, eingegangen bei der Gemeinde Kirchdorf a. Inn am 07.09.2016 stellen Herr Manfred und Frau Alexandra Skrabl folgenden Vorbescheidsantrag: „ Bestehendes Garagengebäude wird abgebrochen, Neubau eines Wohnhauses mit Grenzgarage auf der Westseite, Überschreitung der Baugrenzen auf der Südseite um 5,00 m.“
Das Grundstück Fl. Nr. 118/45 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Dobl (Heuwiesenweg).

Das bestehende Garagengebäude soll abgebrochen und durch den Neubau eines Wohnhauses ersetzt werden. Die Garage soll nicht wie im Bebauungsplan festgelegt, sondern an der westlichen Grundstücksgrenze als Grenzgarage errichtet werden.
Die geplante Garage weicht somit von den planlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.

Bei Neubau des Wohnhauses soll die südliche Baugrenze  um 5,00 m überschritten werden, sodass hierzu eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig ist.
Das geplante Wohnhaus weicht außerdem von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Firstrichtung ab. Hierzu ist in den textlichen Festsetzungen unter Ziffer 1.1.2 Stellung der baulichen Anlagen folgendes vermerkt: „ die im Plan eingetragene Firstrichtung ist als Vorschlag anzusehen, abweichende Firstrichtung ist im Abstimmung mit der Gemeinde möglich.“
Die Nachbarn wurden beteiligt und haben bis auf ein Nachbar den Antrag auf Vorbescheid unterschrieben.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen.
Es werden ebenfalls die Befreiungen  vom Bebauungsplan hinsichtlich der Überschreitung der südlichen Baugrenze um 5,00 m und de r Errichtung der Garage an der westlichen Grundstücksgrenze erteilt.  Außerdem wird der abweichenden Firstrichtung des geplanten Wohnhauses zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5.3. Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses und Neubau einer Dachgaube am bestehenden Gebäude, Buchenhaimer Straße 13, Fl. Nr. 977/4, Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 5.3

Sachverhalt

Der Bauantrag von Herrn Andreas Fischer vom 09.08.2016 ging am 05.09.2016 bei der Gemeinde Kirchdorf a. Inn ein.
Es wird der Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Wohnhaus mit EG und 1. OG sowie der Neubau einer Dachgaube beantragt.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Satzung über die Festlegung der Grenzen der Bebaubarkeit des Ortsteils „Hitzenau-West“ vom 04.11.2010.

Dort ist in § 2 Satz 3 geregelt, dass pro Grundstück nur zwei Wohneinheiten zulässig sind.
Hierzu müsste eine Befreiung von den Festsetzungen der oben genannten Satzung zugelassen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt dem vorgelegten Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen und erteilt hinsichtlich der beantragten 3. Wohneinheit die Befr eiung von den Regelungen der Satzung über die Festlegung der Grenzen der Bebaubarkeit des Ortsteils „Hitzenau-West“ vom 04.11.2010.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Kenntnisnahme Jahresabschluss zum 31.12.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 02.08.2016 ö 5
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö 6

Sachverhalt

Durch die KPWT, Eggenfelden wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 1.604.850,86 € (1.737.544,56 € Vorjahr)  und einem Jahresfehlbetrag von 92.260,58  € (72.786,29 € Vorjahr )  erstellt.
Der vollständige Bilanzentwurf wurde den Mitgliedern des Werkausschusses mit der Ladung zur Werkausschuss-Sitzung zugestellt. Die Unterlagen können aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt werden, aber in der Verwaltung durch die Mitglieder des Gemeinderats eingesehen werden.
Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 02.08.2016 vom Jahresabschluss Kenntnis genommen und dem Gemeinderat empfohlen der Bilanz zu zustimmen.
Entsprechend § 8 Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Verlust aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen, wenn eine Deckung über Gewinne der folgenden fünf nicht möglich ist.

Beschluss

Der Ge meinderat hat Kenntnis vom Jahresabschluss zum 31.12.2015 des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit einer Bilanzsumme von 1.604.850,86 € (Vorjahr 2014: 1.737.544,56 €) und einem Jahresfehlbetrag von 92.260,58 € (Vorjahr 2014: 72.786,29 €) und stellt diesen ohne Änderungen fest. Der Jahresfehlbetrag ist aus Haushaltsmitteln entsprechend der EBV auszugleichen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2016 ö informativ 7

Sachverhalt

Gemeinderat Erlemeier fragt nach dem Stand des Spendenkontos „Hochwasser“ und wie diese ausgezahlt werden sollen.

Erster Bürgermeister Springer erklärt, dass das Spendenkonto einen Stand von 32.000 € aufweist, derzeit 5 Anträge vorliegen und noch weiter Anträge erwartet werden. Wenn alle Anträge vorliegen soll der Finanz-und Hauptausschuss über das weitere Vorgehen beschließen.

Gemeinderat Kainzelsperger merkt an, dass ein Termin vom Forst wegen dem Hang stattgefunden hat und kein Vertreter der Gemeinde dabei war.

Gemeinderat Hitzenauer fragt nach dem Stand der Untersuchungen „ Entlastungsstraße Hitzenau-Ost“.

Die Ergebnisse sollen in der Gemeinderatssitzung am 17.10.2016 präsentiert werden. Dort sollen auch die notwendigen Beschlüsse über das weitere Vorgehen gefasst werden.

Gemeinderätin Reith regt an, dass der Bordstein an der Zufahrt zum Edeka abgesenkt werden soll, damit Radfahrer die Zufahrt einfacher befahren können.

Zweiter Bürgermeister Unterhuber regt an, dass die Gemeinderatssitzung in der Aula –Schule stattfinden soll, da zum Thema „Hochwasserschutz“ mehr Zuhörer zu erwarten sind. Zum Thema „Hangrutsch“ sollte ggf. ein Vertreter des Landratsamts Rottal-Inn daran teilnehmen.

Gemeinderat Feirer fragt nach, ob es schon Aussagen bezüglich der Abfall—und Schuttablagerungen auf dem Hera klith-Gelände gibt.  

Diese Ablagerungen fanden im Rahmen des Katastrophenfalls statt. Nach Entfernung der Abfall- und Schuttablagerungen werden Bodenproben veranlasst und ggf. ein Bodenaustausch durchgeführt.

Gemeinderat Feirer schlägt vor, auf die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Dr. Ammer zu verzichten, da die Ergebnisse nicht zufriedenstellend seien.

Gemeinderat Feirer weist darauf hin, dass die Wiederherstellungsmaßnahmen am Hitzenauer Bach zusammen mit den Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden sollten.

Gemeinderat Eichinger weist darauf hin, dass Bäume angezeichnet aber noch nicht entfernt worden sind…..

Datenstand vom 20.10.2016 08:19 Uhr