Datum: 24.10.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbesichtigungen
1.1 Ortsbesichtigung; Waldseestraße
1.2 Ortsbesichtigung Königsdobler Straße
1.3 Ortsbesichtigung Hangrutsch Stadleck
2 Mitteilungen
3 Genehmigung des Protokolls vom 12.09.2016
4 Entlastungsstraße Hitzenau-Ost
5 BV Jägerluststraße 2, Errichtung eines Carports (Maße ca. 7,23 m x 6,53 m) auf dem Grundstück FlNr. 699/54 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
6 BV Simbacher Str. 14, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes (ca. Höhe 1,80m ) in Machendorf Grundstück FlNr. 439/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
7 BV Schulstraße 3, FlNr. 2/7 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrasse mit Überdachung und Einbau eines Wintergartens in best. Überdachung
8 BV Tannenstraße 15, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage und Pool im Baugebiet Hitzenau Ost BA lll
9 Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG
10 Anfragen / Anträge

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1. Ortsbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 1
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1.1. Ortsbesichtigung; Waldseestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 1.1

Sachverhalt

Am 23. September 2016 erhielt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn von POK Franz Mayer PI Simbach am Inn, ein Schreiben, in dem auf Anregung eines Bürgers von Kirchdorf a. Inn, im Rahmen einer Verkehrsschau zu prüfen wäre, die Waldseestr. auf 30 km/h zu beschränken.
Es wäre es durc haus sinnvoll, im Bereich nach der Eisenbahnunterführung bis zu den Parkplätzen die gefahrenen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge niedriger zu halten (siehe Kartenausschnitt).
Zur Begründung:
Die Waldseestr. ist sowohl im Sommer durch Badegäste als auch in der Übergangszeit durch Spaziergänger häufig frequentiert. Wenn ausreichend Frost herrscht, wird auch der Waldsee durch Wintersportler genutzt. Die gefahrenen Geschwindigkeiten teils über 50 km/h, sind für den Straßenverlauf und die Straßenbreite, bei Nutzung von Fußgängern, teils mit Kindern, Kinderwägen und Kinderfahrrädern, deutlich zu hoch.
Zudem ereigneten sich in den letzten Jahren durchaus auch schwere Verkehrsunfälle in dem besagten Streckenabschnitt. Sollten Details noch erforderlich sein, wird geeignet nachberichtet.

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1.2. Ortsbesichtigung Königsdobler Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 1.2

Sachverhalt

Herr POK Franz Mayer PI Simbach am Inn regte an, eine Verkehrsschau für den Teilbereich der Königsdobler Str., der durch das Hochwasser am 01.06.2016 massiv beschädigt wurde, und immer noch nicht befahren werden kann, durchzuführen.

Vorschlag seitens der PI Simbach a.Inn.

Dieser Streckenabschnitt war bis dato für Radfahrer nicht ganz ungefährlich, weil zeitweise Fahrzeuge verbotswidrig diesen Abschnitt befuhren. Zudem ist der Fahrbahnverlauf eng und unübersichtlich, so dass es auch bei Nutzung zur Land- und Forstwirtschaft auch zu Gefahren für Radfahrer und Fußgänger kommen kann.

Der derzeitige Fahrbahnzustand ist – auch für Fahrräder – nur sehr schwer passierbar, man kann auch mit Mountain-Bikes nicht fahren, so dass man schieben muss.

Unser Vorschlag wäre, den Zustand so zu belassen, einen gut befestigten Fußweg anzulegen. Derzeit ist es ideal für Kinder, die am Wasser gefahrlos spielen können, Es hat fast den Charakter eines Abenteuerspielplatzes.

Die Zufahrten für Land- und Forstwirtschaft wären nicht mehr durch die enge Königsdobler Str. – sondern über Flugplatzzufahrt und über Ach. Das hätte auch den Vorteil, dass die doch schweren landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht mehr durch die Königsdobler Str. fahren müssen.

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1.3. Ortsbesichtigung Hangrutsch Stadleck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 1.3

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Springer berichtet über den aktue llen Planungsstand und über das weitere Vorgehen.

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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö informativ 2

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Springer gibt bekannt, dass an der Einfahrt Bierstraße in die Kreisstraße  vom 02.11.2016 bis 04.11.2016 Straßenbauarbeiten stattfinden werden, um den gegenwärtigen Straßenverlauf zu verbessern. 

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3. Genehmigung des Protokolls vom 12.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 3

Sachverhalt

Das Protokoll des öffentlichen Teils der Bau- und Umweltausschusssitzung wurde mit der Ladung versandt.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss stimmt dem Protokoll über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 12.09.2016 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.  Entlastungsstraße Hitzenau-Ost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 4

Sachverhalt

Zum diesem Thema werden die Herren Desch, vom Ingenieurbüro Desch anwesend sein und einen Sachstandsbericht hierzu abgebgeben. Außerdem soll über das weitere Vorgehen beraten und ein entsprechender Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat herbeigeführt werden.
Entlastungsstraße Hitzenau –Atzing
Sachstandbericht und weiteres Vorgehen.

A.        Schallschutz- und Bodengutachten

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 01.02.2016 die Verwaltung beauftragt, das Boden- und  Schallschutzgutachten in Auftrag zu geben.

Die beiden Gutachten liegen mittlerweile vor und wurden vom Ingenieurbüro Desch ausgewertet.

Bodengrunduntersuchungen
Das Bodengutachten kommt zum Ergebnis, dass die Entlastungsstraße im Bereich von der Einmündung in die Tannenstraße bis ins Gewerbegebiet ohne größere Bodenverbesserungsmaßnahmen gebaut werden könnte.

Schallschutzgutachten
Das Schallschutzgutachten kommt zum Ergebnis, dass es durch den Bau der Entlastungsstraße zu keinen schädlichen Immissionen für die südlichen Anlieger im Bebauungsplangebiet Hitzenau-Ost kommen wird. Deshalb sind beim Bau der Entlastungsstraße keine aktiven Schallschutzmaßnahmen notwendig.

B.        Weiteres Vorgehen

B.1.1  Bau der Entlastungsstraße von der Hauptstraße bis Gewerbegebiet Atzing 2 als Gemeindeverbindungsstraße

5,00 m Fahrbahn –2,5 m Geh- und Radweg – 6,00 m Entwässerungsmulde => 18,50 m Gesamtbreite

Kostenschätzung des Ing.-Büro Desch vom 24.10.2016 für die Entlastungsstraße von der Hauptstraße bis Gewerbegebiet Atzing 2, Gesamtlänge ca. 1.000 m (ohne Kosten für Grundstückskäufe):
Kosten für Erdarbeiten,                                                 brutto ca.   166.876,00 €
Straße                                                                                                               brutto ca.   447.300,00 €
Gehweg                                                                                                                   brutto ca.   156.700,00 €
Entwässerung                                                                                                         brutto ca.   288.000,00 €
Straßenbeleuchtung                                                                                              brutto ca.   181.500,00 €
Kleintierdurchlässe                                                                                                brutto ca.      50.000,00 €
Nebenkosten 15%                                                                                                  brutto ca.    193.556,00 €
Ausgleichs- u. Ökoflächen                                                                                    brutto ca.    104.400,00 €
Gesamtkosten                                                                                                       brutto ca. 1.870.278,00 €
*zzgl. Kosten für notwendige Grundstückskäufe und Bepflanzung
Kosten für den Teil der Entlastungsstraße von der Hauptstraße bis zur Einfahrt Tannenstraße (300 m) ca. 477.829,00€ brutto, zzgl. Kosten für notwendige Grundstückskäufe.

Kosten für den Teil der Entlastungsstraße von der Einfahrt Tannenstraße bis zum Anschluss an das Gewerbegebiet Atzing II  (700 m) ca. 1.288.049,00 € brutto, zzgl. Kosten für notwendige Grundstückskäufe.

Weiteres Vorgehen
- Detaillierte Planung der Trassenführung und Vermessung des Trassenbereichs und Erhebung der        Grundstücksflächen der Privateigentümer, welche für die Trassenführung benötigt werden;

- Scopingtermin mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (Änderung FNP, Aufstellung BeBauPl, Vorgaben und Einwände der Träger öffentlicher Belange und der Behörden);

- Kaufverhandlungen mit den Grundstückseigentümern im Bereich der geplanten Trassenführung; Abklären der Verkaufsbereitschaft und der Kaufpreisvorstellungen. 

- Antrag beim Landratsamt Rottal-Inn bzw. bei der Regierung von Niederbayern auf Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) für die Gemeindeverbindungsstraße. Dabei sollte auch abgeklärt werden, ob der Bau der Gemeindeverbindungsstraße in zwei Teilabschnitten und zeitversetzt erfolgen kann, ohne dass dies Auswirkungen auf die Förderung hat.

- Der Abschnitt Hauptstraße bis Tannenstraße könnte im Jahr 2018 und der Abschnitt Tannenstraße bis Gewerbegebiet Atzing II im Jahr 2019 bis 2020 realisiert werden. 

- Festlegung des Beginns der Erschließung der Fichtenstraße (Bestätigung des im Bebauungsplan festgelegten Straßenverlaufs, Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen und Festlegung des Baubeginns). 

B.1.2 Verzicht des Bau der Entlastungsstraße insgesamt

Die Planungen der Straßen im Bebauungsplangebiet Hitzenau-Ost BA III erfolgte durch das Ingenieurbüro Desch, nach den Vorgaben der Gemeinde Kirchdorf a. Inn sowie unter der Annahme, dass die Entlastungsstraße im südlichen Bereich des Bebauungsplangebietes, von der Hauptstraße bis zur Einmündung in die Tannenstraße realisiert wird (Aufrechterhaltung der Nord-Süd-Achse).

Sollte die Entlastungsstraße weder im gesamten Verlauf noch im Teilbereich Hauptstraße bis Einmündung Tannenstraße gebaut werden, müsste die Fichtenstraße, wenn diese wie im Bebauungsplan dargestellt  gebaut wird, den gesamten Verkehr des südlichen Bereichs der Hauptverkehrsachse „Tannenstraße“ aufnehmen (Zu- und Abfahrt).

Bei dieser Variante würde die Tannenstraße an deren südlichen Ende als Sackgasse enden, was bei der Abfallentsorgung der beiden südlichsten Grundstücke zu Schwierigkeiten führen könnte. Deshalb müsste ggf. eine Wendeplatte gebaut werden.

Außerdem könnte es wegen der engen und unübersichtlichen Einmündungen von der Fichtenstraße in die Innviertler Straße und im weiteren Verlauf in die Hauptstraße, zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit kommen. 

Deshalb sollten für diesen Fall Überlegungen angestellt werden, ob die Fichtenstraße einen anderen Verlauf nehmen soll. Dazu müssten ggf. die im bestandskräftigen Umlegungsverfahren festgelegten Grundstücke neu geordnet, der Bebauungsplan geändert und der Straßenverlauf neu geplant werden.

Weiter müsste eine juristische Prüfung erfolgen, ob ein Eingriff in das bestandskräftige Umlegungsverfahren aufgrund einer nachträglichen Änderung der Straßenführung der Fichtenstraße möglich ist und wenn ja, welche Schritte hierzu unternommen werden müssten. 

Für diese alternative Maßnahme ist derzeit keine Kostenschätzung vorhanden.

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5. BV Jägerluststraße 2, Errichtung eines Carports (Maße ca. 7,23 m x 6,53 m) auf dem Grundstück FlNr. 699/54 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 5

Sachverhalt

Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO verfahrensfrei, entspricht jedoch aufgrund seiner Lage außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau. Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung von den Festsetzungen erforderlich. Der Eigentümer des Grundstücks FlNr. 977/40 Gemarkung Kirchdorf a. Inn hat durch Unterschrift des Lageplans seine Zustimmung erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Kirchdorf a. Inn stimmt dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. BV Simbacher Str. 14, Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes (ca. Höhe 1,80m ) in Machendorf Grundstück FlNr. 439/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 6

Sachverhalt

Für das Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a) BayBO verfahrensfreie Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf (Zaunhöhe Straßenseitig max. 1,10 m) notwendig.
Der Zaun soll aus Doppelstabgitterelementen und Holzelementen bestehen und soll die bestehende Thujenhecke auf einer Länge von ca. 25 m ersetzen.
Der südlich angrenzende Grundstücksnachbar (FlNr. 439/2) hat die Bauvorlage unterzeichnet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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7. BV Schulstraße 3, FlNr. 2/7 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Terrasse mit Überdachung und Einbau eines Wintergartens in best. Überdachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 7

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich Kirchdorf-Dobl-Machendorf Deckblatt Nr. 3 (Volksschule) entspricht aufgrund der Lage der überdachten Terrasse außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der Grundstücksausgleich könnte über einen Flächengleichen Tausch mit der FlNr. 2/12 Gemarkung Kirchdorf a. Inn (12 m²) erfolgen.

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8. BV Tannenstraße 15, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage und Pool im Baugebiet Hitzenau Ost BA lll

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 8

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau Ost BA lll entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen:

?        Geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit dem Wohnhaus auf der Süd- und Ostseite

Begründung des Bauherrn/ Planers:
Da das Wohnhaus und die Garage dieselbe Traufhöhe haben, muss im Norden die Abstandsfläche von mindestens 3 Meter zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Aufgrund der großen Grundstücksfläche des Gebäudes ergibt sich dadurch eine Überschreitung der Baugrenze auf der Südseite. Da der Garten auf der Westseite so groß wie möglich sein soll, ergibt sich eine Überschreitung der Baugrenze auch auf der Ostseite.

?         Walmdach mit 30° Dachneigung (statt Sattel- oder Pultdach)

Begründung des Bauherrn/ Planers:
Da in der bestehenden umliegenden Siedlung bereits mehrere Häuser im Toskanerstil gebaut wurden, also mit Walmdach, möchte der Bauherr auch ein solches Dach realisieren.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschluss stimmt dem vorliegenden Bauantrag und den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Straßenwidmung gemäß Art. 6 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 9

Sachverhalt

I. Straßenbeschreibung:

Das im Rahmen der Baugebietserschließung „Hitzenau-Ost BA III“ wurden folgende Straßen/ Teilstücke zu Ortsstraßen gewidmet:

Tannenstraße

Anfangspunkt:        Einmündung Stadlecker Weg
Endpunkt:        Ausbauende bei Grundstück FlNr. 517/160
FlNr.        517/55,   Teilfläche 517/200        
Gesamtlänge:        733 m

Das im Rahmen der Baugebietserschließung „Hitzenau-Ost BA III“ wurden folgende Wege beschränkt öffentlich gewidmet:

Fußweg vom Baugebiet Hitzenau Ost nach Machendorf

Anfangspunkt:        Wendeplatz FlNr. 517/140
Endpunkt:        FlNr. 415/0        
FlNr.        514/14,   414/24
Gesamtlänge:        200 m                
               
II. Verfügung:

Die unter I. bezeichneten Straßen- bzw. Teilstücke werden zu Ortsstraßen bzw. zu beschränkten öffentlichen Wegen gewidmet.

III. Träger der Straßenbaulast:

Der Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kirchdorf a. Inn

IV. Wirksamwerden:

Die Verfügung wird mit dem Tag der Verkehrsübergabe wirksam.

V. Sonstiges:

Die Widmung/ Umstufung erfolgt aufgrund des Straßenausbaues.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss widmet die vorstehend genannten Straßen und Wege gemäß Art. 6 BayStrWG.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.10.2016 ö 10

Sachverhalt

Dritter Bürgermeister Brodschelm erkundigt sich nach Sachstand der Planungen hinsichtlich der Maßnahmen (Fassadensanierung) im Kindergarten Machendorf. 

Erster Bürgermeister Springer erklärt, dass die Fachfirma Veith, die derartige Sanierungen plant, hinzugezogen werden soll. Er wird auch eine energetische Sanierung der Fassade in Betracht gezogen, für die dann ggf. Fördergelder beim Freistaat Bayern beantragt werden können.
Die Firma Veith könnte ebenfalls eine Planung für die Sanierung des Wohnblocks in der Hauptstraße erstellen.

Datenstand vom 13.12.2016 09:31 Uhr