Datum: 30.11.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Besprechungsraum Seniorenheim St. Josef
Gremium: Werkausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 02.08.2016
3 Ergebnis Pflegesatzverhandlung 2016
4 Auswirkungen PSG II auf Bewohner
5 Wirtschaftsbericht zum 30.09.2016
6 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 30.11.2016 ö informativ 1

Sachverhalt

-        Der Vorsitzende berichtet über den Stand der neuen Heimvertragsmuster:

Durch die Juristen unserer Dachorganisation AfA wird gerade ein Vertragsmuster für Heimverträge ab dem 1.1.2017 geprüft. Erst nach Abschluss der Prüfung wird das Vertragsmuster an die Einrichtungen herausgegeben. Aus diesem Grund konnte bisher den Mitgliedern des Werkausschusses das angekündigte Vertragsmuster noch nicht übersandt werden.

-        Der Vorsitzende berichtet über den Stand der Ergebnisses der angeforderten Plangutachten:

Durch folgende Architekten wurden Planvarianten eingereicht:
a)        Architekt Gramer, Simbach – dreigeschoßige Variante
b)        Architekt Entholzner, Kirchdorf – zweigeschoßige Variante
c)        Architekt Dillinger, Altötting – zweigeschoßige Variante
d)        Firmengruppe Schleich & Haberl, Pfarrkirchen – dreigeschoßige Variante
e)        Architekten Hein-Höfelmayr, Pullach – dreigeschoßige Variante


In der Folge werden die einreichten Pläne nun mit den Fraktionsvorsitzenden vorbesprochen.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 02.08.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 30.11.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Mitgliedern des Werkausschusses wurde der Entwurf des Protokolles mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Werkausschuß hat Kenntnis vom öffentlichen Teil des Protokolls vom 02.08.2016 und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Ergebnis Pflegesatzverhandlung 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 30.11.2016 ö 3

Sachverhalt

Am 03.11.2016 hat das Seniorenheim St. Josef die Entwürfe für die neuen Vergütungsvereinbarungen erhalten.

Im Rahmen der Vergütungsverhandlungen für den Verhandlungszeitraum 1.10.2016 bis 30.09.2017 konnten folgende Ergebnisse erzielt werden:


Personalschlüssel:

Pflegeklasse I                1:3,00
Pflegeklasse II                1:2,25
Pflegeklasse III        1:1,90

Pflegebedingter Aufwand bei
Pflegestufe
Alt
Neu
Änderungen in €
0
28,92 €
31,93 €
3,01 €
I
51,44 €
55,80 €
4,36 €
II
65,03 €
70,20 €
5,17 €
III
75,22 €
81,01 €
5,79 €
Tagessatz U+V
16,97 €
17,40 €
0,43 €
davon fallen auf Unterkunft
6,45 €
6,83 €
0,38 €
davon fallen auf Verpflegung
10,52 €
10,57 €
0,05 €




Maßnahmepauschale Rüstige
15,50 €
15,75 €
0,25 €




Vergütungszuschlag nach § 87 b SGB XI
4,62 €
5,40 €
0,78 €




Ausbildungszuschlag nach § 85 SGB XI
0,00 €
0,62 €
0,62 €

Mit Vergütungsvereinbarung vom 03.11.2016 werden diese Sätze ab dem 1.1.2017 wie folgt übergeleitet:

Pflegebedingter Aufwand bei
Pflegegraden

Neu

1

31,93 €

2

40,37 €

3

56,55 €

4

73,41 €

5

80,97 €

PSG II Zuschlag für die Pflegegrade 2 – 5

1,83 €

Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5

16,89 €





Vergütungszuschlag nach § 43b SGB XI

5,40 €


Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Ergebnis der Vergütungsverhandlungen und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Auswirkungen PSG II auf Bewohner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 30.11.2016 ö 4

Sachverhalt

Das Bundesgesundheitsministerium hat „Gemeinsame Empfehlungen des BMG sowie Verbände der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene zur Umsetzung einer einheitlichen und rechtssichereren Vergütungsabrechnung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ herausgegeben. Diese Unterlage, die wichtige offene Fragen klärt, wird mit der Ladung zugesandt. In einer Sondersitzung der Landespflegesatzkommission am 21. November wird auf der Grundlage dieser Unterlage das weitere Vorgehen diskutiert. Bei unserem Fachtag am 23. November in Eching wird der Einrichtung das Ergebnis bekanntgegeben.

Folgende Kernpunkte sollen ab Januar 2017 für die Entgeltabrechnung angewandt werden:


1. Die Pflegesätze und der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) werden auf Grundlage einer monatlichen Durchschnittsbetrachtung auf Basis von 30,42 Tagen als täglicher und monatlicher Wert im Rahmen der Vergütungsvereinbarung ermittelt d. h. es wird in der Regel mit einheitlichen und gleichen Monatsbeträgen gerechnet.

2. Bei der Ermittlung des durchschnittlichen monatlichen und täglichen EEE kommt es zwangsläufig zu Rundungsdifferenzen im Cent-Bereich, die allerdings der gesetzlichen Anforderung nicht entgegenstehen, sondern als systembedingt akzeptiert werden.

3. Alle Entgeltbestandteile sollen zukünftig in Höhe des festgesetzten monatlichen Durchschnittswertes auf Basis von 30,42 Tagen unabhängig von der konkreten Anzahl der Kalendertage des Monats in Rechnung gestellt werden.

4. Bei Ein- und Austritt im laufenden Monat wird der in der Vergütungsvereinbarung vereinbarte Pflegesatz pro Tag als Basis für die Abrechnung der Anwesenheitstage genutzt.

5. Die Berechnung des Abschlags nach § 87a Abs. 1 S. 7 SGB XI (Abzug von 25%) zur Be-rücksichtigung von Abwesenheitszeiten erfolgt im Bereich des pflegebedingten Auf-wands auf Basis des vereinbarten Pflegesatzes pro Tag unter Berücksichtigung der in-dividuellen Landesregelungen. Der Monatsbetrag reduziert sich demnach um den Abschlagsbetrag für die relevanten Tage.

6. Der Besitzstandsschutzbetrag ermittelt sich aus der Differenz zwischen den individu-ellen Eigenanteilen für den Monat Dezember 2016 auf Basis von 30,42 Tagen und dem individuellen Eigenanteil auf Basis von 30,42 Tagen für Januar 2017.


7. Der Besitzstandsschutzbetrag ist ein Monatsbetrag und wird auch für Teilmonate voll geleistet.

8. Bei Abwesenheiten wird der Besitzstandsschutzbetrag grundsätzlich in voller Höhe weiter gezahlt. Im Fall der Kürzung der Leistungsbeträge durch die zuständige Pflege-kasse kann der Besitzstandsschutzbetrag anteilig im gleichen Umfang gekürzt werden.

Auf Basis dieser Empfehlungen und der vorliegenden Vergütungsvereinbarungen ergäbe sich für unsere Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 ein monatliches zu zahlendes Gesamtentgelt von 1.261,52 € im Doppelzimmer. Anlä sslich der Gemeinderatssitzung vom 05.04.2016 hat die Verwaltung eine Beispielrechnung zu PSG II aufgelegt. Unter Berücksichtigung der damals vorliegenden Informationen kam man auf einen einheitlichen Bewohnereigenanteil von 1216 Euro.

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5. Wirtschaftsbericht zum 30.09.2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 30.11.2016 ö 5

Sachverhalt

Der Wirtschaftsbericht zum 30.09.2016 wird den Mitgliedern des Werkausschusses mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Werkausschuss hat Kenntnis vom Wirtschaftsbericht zum 30.09.2016 und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 30.11.2016 ö informativ 6
Datenstand vom 22.03.2017 17:06 Uhr