Datum: 20.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
1.1 Anfrage aus Gemeinderatssitzung vom 30.01.2017 bezüglich des Parkproblems an der Otto- Steidle- Halle
2 Benennung der Jugendbeauftragten
3 Genehmigung des Protokolls vom 30. Januar 2017
4 Bauanträge
4.1 BV Seibersdorf, Pfarrer-Frank-Str. 14 b; Neubau eines Schulungsraumes in Holzbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 2024/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
4.2 BV Kirchenweg 44, Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Baugebiet "Kirchdorf - Nord, Bauabschnitt III "auf dem Grundstück Fl.Nr. 40/37 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
5 Spendenrichtlinie der Gemeinde Kirchdorf a. Inn
6 Denkmalpflegerisches Vorprojekt für das Schloss Ritzing
7 Kanalsanierungsmaßnahme Kirchdorf a.Inn
8 Notentlastung Sickermulden Oberjulbachring - Befreiung von Verboten der WasserschutzgebietsVO
9 Anfragen / Anträge

zum Seitenanfang

1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Folgende Mitteilungen werden durch den Vorsitzenden bekannt gegeben:
Terminvereinbarung mit Geologe Hr. Bertlein voraussichtlich am 02.03.2017 im Rathaus zum Thema “Hangrutsch Stadlecker Weg“ .
Die Trinkwasserwerte der Gemeinde Kirchdorf a.Inn werden künftig zwei mal pro Jahr im Mitteilungsblatt des Bürgermeisters veröffentlicht.
Die Statikunterlagen des Wirthauses „Kirchenwirt“ wurden zunächst an den Brauchtums-Förderverein geschickt. Der Statiker Herr Wieser versichert dem Bürgermeister die Übersendung der entsprechenden Unterlagen. Zudem ist ein Termin mit Frau Wojaczek und Herrn Wieser geplant.
Die Ergebnisse aus dem Gespräch bei der Regierung von Niederbayern zur geplanten Entlastungsstraße in Hitzenau-Ost werden von GL Übel in der nächsten Bauausschusssitzung vorgestellt.

zum Seitenanfang

1.1. Anfrage aus Gemeinderatssitzung vom 30.01.2017 bezüglich des Parkproblems an der Otto- Steidle- Halle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 1.1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 30.01.2017 wurde unter Top Anfragen / Anträge die Parksituation an der Otto- Steidle- Halle thematisiert. Wie bereits vom Vorsitzenden zugesagt, wurde hierzu eine Verkehrsschau mit Herrn POK Mayer durchgeführt.
Stellungnahme Herr POK Mayer F.:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer, Hr. Boborowski, Hr. Übel.
Anbei übersende ich Ihnen meine Anmerkungen zur Zufahrt Otto-Steidle-Halle. Die Zufahrt ist ordnungsgemäß und ausreichend beschildert. Ein Parken auf der Fahrbahn ist strikt untersagt. Ebenso ist es nicht zulässig, auf dem Grünstreifen neben der Fahrbahn zu parken. Im weiteren Verlauf der Zufahrt sind an beiden Seiten der Fahrbahn Parkplätze vorhanden. Zudem ist der große Lehrer- und Schulparkplatz weniger als 200 m vom Eingang der Turnhalle entfernt. Bei Großveranstaltungen sollte dringend ein Parkplatz-Einweiser vor Ort stehen, so wie das offenbar bei American Football auch funktioniert. Der Bereich vor dem Eingang der Turnhalle ist ebenfalls als Feuerwehranfahrtszone ausgeschildert und hier darf auch nicht geparkt werden. Es wird dringend gebeten, Veranstalter darauf hinzuweisen, dass die Rettungswege frei zu halten sind. Sollten Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt sein, sollte unverzüglich die Polizei verständigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veranstalter ggf. bei Schadensereignissen nicht nur in der Haftung, sondern auch strafrechtlich tangiert werden können, wenn Verbote nicht eingehalten werden.
Mit freundlichen Grüßen
F. Mayer, POK
Seitens der Verwaltung wurden die TSV- Verantwortlichen am 16.01.2017 in einer E- Mail auf die Haftungspflicht der Veranstalter bereits hingewiesen. Außerdem wurde angeregt mittels Durchsagen, Parkeinweiser und gegebenenfalls Anruf Polizei für die Freihaltung der Rettungswege zu sorgen.

zum Seitenanfang

2. Benennung der Jugendbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 2

Sachverhalt

In der Sitzung am 30. Januar 2017 wurde durch den Vorsitzenden gebeten, Vorschläge für die Benennung des Ehrenamtes „Jugendbeauftragte / Jugendbeauftragter der Gemeinde Kirchdorf a. Inn“ zu unterbreiten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Gründung eines Jugendausschusses. Entsprechende Satzungsänderungen werden bis zur nächsten Gemeinderatssitzung von der Verwaltung ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Genehmigung des Protokolls vom 30. Januar 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderats versandt. Nachfolgende Änderungsanregungen der Gemeinderäte Birneder und Eichinger können aus Sicht der Verwaltung ergänzt werden.
Gemeinderat Birneder:

Hallo die Herrn,

folgende Punkte zum Protokoll der GR-Sitzung vom 30.01.2017 sollen noch ergänzt werden.

zu TOP 9 unter Diskussionsverlauf:

  • Die Kämmerin erklärt dass die benötigten Räumlichkeiten im Kindergarten vorhanden sind.
  • Die Kämmerin weist darauf hin das bei nicht erreichen der notwendigen Schülerzahl für eine 2. Langgruppe, diese in eine Kurzgruppe umgewandelt werden kann.

Auch sollte wie in der Sitzung zugesagt die Stellungnahme des Rektors vom 27.01.2017 dem Protokoll beigefügt werden! Diese fehlt hier jedoch.

Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Birneder

Gemeinderat Eichinger:

Sehr geehrte Herrn,

zum Protokoll vom 30.01.17 Punkt 11. habe ich folgende Anmerkungen.
  • Zu meiner Anfrage wegen der durchnässten Isolierung, habe ich auch noch „eine Überprüfung dieser vor Ablauf der Gewährleistung  gefordert“, bitte im Protokoll aufnehmen.
  • Bei den Brandschutztüren möchte ich die Brandschutzklasse der Türen laut Genehmigungsbehörde wissen sowie den Istzustand (wünschenswert Sitzung 20.02.17).

 
Mit freundlichen Grüßen
Horst Eichinger

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 30.01.2017 unter Einarbeitung der Ergänzungswünsche der Gemeinderäte Birneder und Eichinger zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. BV Seibersdorf, Pfarrer-Frank-Str. 14 b; Neubau eines Schulungsraumes in Holzbauweise auf dem Grundstück Fl.Nr. 2024/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf.  Das Grundstück Fl.Nr. 2024/1 Gmkg Kirchdorf a.Inn bildet eine wirtschaftliche Einheit mit dem Grundstück Fl.Nr. 2022,  Gmkg. Kirchdorf a.Inn, welches an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen ist.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Das Vorhaben kann über die bestehenden Hausanschlüsse an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4.2. BV Kirchenweg 44, Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage Baugebiet "Kirchdorf - Nord, Bauabschnitt III "auf dem Grundstück Fl.Nr. 40/37 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 4.2

Sachverhalt

Die Baugenehmigung des Landratsamtes Rottal-Inn vom 14. 10.2002 ist erloschen. Die nunmehr vorliegende Planung ist identisch mit der damaligen Planung, die wegen Nichtausführung erloschenen ist. 
Dem Bauherrn wurde mit Schreiben vom 10.09.2002 mitgeteilt, dass das gemeindliche Einvernehmen zu den Bauanträgen vom Gemeinderat in der Sitzung vom 09.09.2002 erteilt wurde. Gemäß den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Doppelhauses vorgesehen. Nunmehr (2002) sollen zwei Einzelhäuser errichtet werden. Wegen der Abweichungen vom Bebauungsplan findet das vom Bauherrn beantragte Genehmigungsfreistellungsverfahren keine Anwendung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Spendenrichtlinie der Gemeinde Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19. Dezember 2016 Eckpunkte für die Verteilung der vorhandenen Spendengelder und die Bildung einer Spendenkommission beschlossen.

Die Spendenkommission hat in der 1. Sitzung am 4. Januar 2017 die Grundzüge für eine Spendenrichtlinie erarbeitet. Im Anschluss daran wurden Spendenrichtlinie und Spendenantrag der Gemeinde Kirchdorf a. Inn ausgearbeitet und mit allen Kommissionsmitgliedern abgestimmt. Die Entwürfe wurden als Anlage mit der Ladung zur Gemeinderatssitzung versandt.

Geplantes weiteres Verfahren:
Nach Zustimmung durch den Gemeinderat und Bekanntgabe soll im Mitteilungsblatt nochmals auf die gemeindliche Spendenrichtlinie verwiesen werden. Zudem wird allen bereits vorliegenden Antragstellern ein aktueller Antrag mit der Bitte um Ergänzung und Rückübermittlung an die Gemeinde Kirchdorf a. Inn bis spätestens 31. März 2017 übermittelt.
Ab 1. April 2017 werden die vorliegenden Spendenanträge durch die Verwaltung gesichtet und im Anschluss daran eine Kommissionssitzung zur weiteren Spendenvergabe vorbereitet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Spendenrichtlinie, dem dazugehörigen Spendenantrag und dem geplanten weiteren Verfahren zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Denkmalpflegerisches Vorprojekt für das Schloss Ritzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, beim Büro für Architektur und Denkmalpflege Dietrich in Regensburg, einen Kostenvoranschlag für ein denkmalpflegerisches Vorprojekt für das Schloss Ritzing einzuholen.

Nach Vorbesichtigung des Schlosses Ritzing am 09.01.2017 hat Fr. Dietrich ein Angebot für ein denkmalpflegerisches Vorprojekt übermittelt. Gesamtkosten (brutto) 12.899,60 €.
Hinzukommen würden darüber hinaus vor Beginn der Maßnahme Kosten für die Räumung des Dachbodens (Entfernung von Isolierungen, etc.). Eine Kostenschätzung liegt hierzu bislang nicht vor.

Das Vorprojekt umfasst folgende Maßnahmen (Details vgl. Angebot):
1.        Bestandsaufnahme
2.        Baugefügeforschung
3.        Dendrochronologische Untersuchung
4.        Nutzungskonzept
5.        Kostenberechnung

Fördermöglichkeiten des Vorprojekts:
Nach Prüfung durch die zuständige Sachbearbeiterin beim Landkreis Rottal-Inn, Fr. Wojaczek, ist eine Förderung des Vorprojekts über den Landkreis bzw. das Landesamt für Denkmalpflege nicht möglich.
Die Gemeinde könnte aber Förderanträge für das Vorprojekt bei Bezirk und Landesstiftung stellen.
Zu den Erfolgsaussichten, ob eine Förderung bewilligt werden würde und einer evtl. Förderhöhe können lt. Fr. Wojaczek keine verlässlichen Prognosen getroffen werden.

Durch den Gemeinderat ist zu entscheiden, ob das Vorprojekt ggf. auch ohne Förderung durchgeführt werden soll und parallel dazu entsprechende Förderanträge bei Bezirk und Landesstiftung eingereicht werden sollen.

Beschluss 1

Variante a.)
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des angebotenen denkmalpflegerischen Vorprojekts durch Beauftragung des Büros für Architektur und Denkmalpflege Dietrich ggf. auch ohne Fördermöglichkeit. Die Verwaltung wird beauftragt, im Vorfeld die Räumung des Dachbodens zu veranlassen und parallel dazu Förderanträge für das Vorprojekt bei Bezirk und Landesstiftung einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 10

Beschluss 2

Variante b.)
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des angebotenen denkmalpflegerischen Vorprojekts bis zur Klärung einer evtl. Fördermöglichkeit zurückzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt Förderanträge für das Vorprojekt bei Bezirk und Landesstiftung einzureichen und nach Klärung der Fördermöglichkeiten erneut zu berichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

7. Kanalsanierungsmaßnahme Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 7

Sachverhalt

Aufgrund der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV Nr. 2.2.1) und des bayerischen Wasserhaushaltsgesetzes (BayWG) ist die Gemeinde Kirchdorf a.Inn gesetzlich verpflichtet, die gemeindeeigenen Entwässerungsanlagen in einem Intervall von 10 Jahren auf Schäden zu prüfen.
Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn betreibt ein 54,06 Km langes Kanalnetz (Misch- / Trennsystem). Zu dem kommen noch die jeweiligen Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze.
Damit eine Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung, sowie sich die daraus ergebenden Sanierungen gemäß der EÜV durchgeführt werden können, muss jährlich eine Länge von 5,406 Km zuzüglich der  Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze nach anerkannten Regeln der Technik befahren und saniert werden.
Gemäß § 12 der Entwässerungsatzung (EWS) der Gemeinde Kirchdorf a.Inn muss der Grundstückseigentümer die von ihm unterhaltenden Grundstücksanschlüsse in Abständen von 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Hierzu schlägt die Verwaltung vor, bei den jährlichen Sanierungsmaßnahmen der gemeindeeigenen Entwässerungsanlagen die zum sanierenden Abschnitt gehörenden Grundstückseigentümer aufzufordern eine Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung Ihres Grundstücksanschlusses der Gemeinde Kirchdorf a.Inn vorzulegen.
Zusammen mit dem IB Desch wurde ein Masterplan zur TV- Untersuchung der gemeindlichen Abwasserkanäle erarbeitet. Aus diesem geht hervor in welcher jährlichen Abfolge die Entwässerungsleitungen zu untersuchen sind.
Aufgrund der Komplexität von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen von TV- Untersuchungen, Befahrungen und Sanierungen sollte ein Ingenieurbüro beauftragt werden. Die Abwicklung sowie die Überwachung der Baumaßnahme könnte seitens der Verwaltung übernommen werden.
Die Kosten für die Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung sowie der Kanalsanierungsmaßnahme belaufen sich jährlich auf ca. 300.000 € und sind in den gemeindlichen Haushalt einzuplanen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den oben ausgeführten Masterplan für eine jährliche Mängelfreiheits- und Dichtheitsprüfung. Die sich daraus ergebenden Sanierungsteilschritte sollen jährlich in Etappen von ca. 5,4 Kilometer durchgeführt werden.
In den Haushalt 2017 sollen für den Sanierungsteilschritt 2017  300.000 € eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Notentlastung Sickermulden Oberjulbachring - Befreiung von Verboten der WasserschutzgebietsVO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt eine Anfrage des Landratsamtes Abt. Wasserrecht vor, wonach die Gemeinde Kirchdorf am Inn als Trägerin der Wasserversorgung gebeten wird, zu der geplanten Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung Stellung zu nehmen.

„Die Gemeinde Julbach beabsichtigt am Oberjulbachring Maßnahmen zum Hochwasserschutz durchzuführen. Unter anderem ist die Notentlastung der best. Sickermulden geplant. Die Maßnahmen werden in den Wasserschutzgebieten der Gemeinden Julbach und Kirchdorf a.Inn durchgeführt. Das WWA Deggendorf hat zu der geplanten Maßnahme mitgeteilt, dass nur ein geringer Bodeneingriff innerhalb oberflächennaher Bodenschichten erfolgt und somit einer Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung aus wasserwirtschaftlicher Sicht ohne besondere Inhalts- und Nebenbestimmungen zugestimmt wird.

Das Landeratsamt Rottal-Inn beabsichtigt deshalb, die beantragte Befreiung von den Verboten der Schutzgebiets-VO zu erteilen. 

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der beabsichtigten Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung. Da aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Hinderungsgründe für eine Befreiung bestehen, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

9. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2017 ö informativ 9

Sachverhalt

Gemeinderat Spannbauer berichtet von einem Anrainer des Feldweges in Hitzenau (geplante Fichtenstraße). Immer wieder fahren PKW und LKW in und aus dem Baugebiet Hitzenau OST. Durch eine Verkehrsschau mit Bauausschuss und Polizei Simbach a.Inn wurde die ausreichend vorhandene Beschilderung versichert. Die Polizei schlug bereits damals vor, alle Fahrzeugkennzeichen zu notieren und an die Dienststelle in Simbach a.Inn weiterzuleiten. Nach Einschätzung der des POK Mayer ist eine Einbahnstraßenregelung nicht zweckmäßig. Weiterhin müsse der Wirtschaftsweg für den landwirtschaftlichen Verkehr frei bleiben. Der Bürgermeister bittet auch weiterhin, dem Angebot der PI Simbach nachzukommen und unberechtigte Verkehrsteilnehmer aufzuschreiben und zu melden.

Gemeinderat Spannbauer bittet um Klärung des folgenden Sachverhalts. Bei der Sanierung der B12 in Höhe Stölln wurde der Seitenstreifen nicht mehr neu markiert. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Straßenbehörde des Landkreises dies aus Kostengründen nicht mehr vorsieht.

Gemeinderat Eichinger bittet um Information zur Vergabe des Gemeindemobils. Im konkreten Fall handle es sich um eine Auslandsfahrt nach Österreich, die nicht genehmigt wurde. Der Vorsitzende teilt mit, dass nach Prüfung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses ein sozialer Zweck im Vordergrund stehen und die Fahrten auch der Jugendarbeit dienen sollten. Eine erneute Prüfung des Antrags seitens Bürgermeister und Verwaltung wird zugesichert.

Gemeinderat Eichinger bittet den Vorsitzenden um Information zu den aktuellen Gesamtkosten des neuen Feuerwehrhauses in Kirchdorf a.Inn. Der Bürgermeister hat die Anfrage bereits im Vorfeld an das Architekturbüro Gramer weitergeleitet. Eine Stellungnahme dazu erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Übermittlung der angeforderten Daten.

Gemeinderätin Reith trägt erneut den Sachverhalt zur Parksituation an der Otto-Steidle-Halle vor. Sie spricht sich für eine Fahrbahnmarkierung im Parkbereich aus. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Parkproblematik vorwiegend im Winter auftritt. Bei entsprechender Witterung wäre eine Fahrbahnmarkierung nicht zu sehen. Die Vereine müssen entsprechende Ansagen während den Veranstaltungen machen und/oder Personen zur Parkplatzeinweisung abstellen.

Gemeinderat Erlemeier verweißt auf eine Anfrage seinerseits vom 26.10.2015 im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung. Dabei erklären sich der erste Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden bereit, Herrn Erlemeier als fraktionsloses Mitglied des Gemeinderates zu Sitzungen der Fraktionsvorsitzenden mit einzuladen. Gemeinderat Erlemeier sagte, er sei zu dem geplanten Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 02.03.2017 zur Vorbesprechung der Thematik Seniorenheim Ritzing nicht eingeladen worden. Darum bittet er den ersten Bürgermeister um eine Stellungnahme. Der Bürgermeister sagte, er habe GR Erlemeier bewusst nicht eingeladen.
    

Datenstand vom 06.04.2017 18:14 Uhr