Datum: 20.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Öffentliche Sitzung
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9. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende gibt folgende Mitteilungen:
- Die neuen LED-Pilzlampen sind in der Waldstraße in Hitzenau bemustert.
- Vor der Gemeinderatssitzung am 24. April 2017 ist eine Besichtigung des neuen Feuerwehrhauses durch den Gemeinderat vorgesehen. Feuerwehr und Architekt können / sollen anwesend sein.
- Verweis auf den vorgesehenen Umzug der Feuerwehr am 24. oder 25. März 2017.
- Hinweis auf die Abweichungen im Brandschutzkonzept des Feuerwehrhauses.
GL Übel führt hierzu
den aktuellen Sachstand aus. Derzeit ist Architekt Gramer in der Verantwortung, die Abweichungen aufzuklären und ein gültiges Brandschutzkonzept zu bestätigen.
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10. Genehmigung des Protokolls vom 20. Februar 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Das Protokoll wurde zusammen mit der Ladung an die Mitglieder des Gemeinderats versandt.
Gemeinderat Erlemeier hat mit Schreiben vom 12. März 2017 folgenden Änderungsantrag eingereicht:
„Das Protokoll vom 20.02.2017 ist nicht korrekt.
Unter Nr. 9: „Anfragen und Anträge“:
Letzter Absatz ist nicht korrekt und muss wie folgt geändert werden:
Gemeinderat Erlemeier verweißt auf eine Anfrage seinerseits vom 26.10.2015 im nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung. Dabei erklären sich der erste Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden bereit, Herrn Erlemeier als fraktionsloses Mitglied des Gemeinderates zu Sitzungen der Fraktionsvorsitzenden mit einzuladen. Gemeinderat Erlemeier sagte, er sei zu dem geplanten Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 02.03.2017 zur Vorbesprechung der Thematik Seniorenheim Ritzing nicht eingeladen worden. Darum bittet er den ersten Bürgermeister um eine Stellungnahme. Der Bürgermeister sagte, er habe GR Erlemeier bewusst nicht eingeladen.“
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 20. Februar 2017 mit Änderungen von Gemeinderat Erlemeier zu
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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11. Flächendeckender Breitbandausbau der Gemeinde Kirchdorf am Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Die Ausbaustufen zum Breitbandausbau für die Gemeinde werden von Frau Monika Hiebl, Landratsamt Rottal-Inn, Koordinierungsstelle Breitbandausbau vorgestellt. Es wird unterschieden zwischen Ausbaustufen, die eigenwirtschaftlich von Netzbetreibern durchgeführt werden und Ausbaustufen, die mit Fördermitteln unterstützt werden.
Für die Gemeinde Kirchdorf am Inn wurde eine flächendeckende, gebäudescharfe Überplanung mit Berücksichtigung vorhandener Breitbandinfrastruktur als Entscheidungsgrundlage für geförderte Ausbaustufen erstellt. Herr Ernst Haller von der Breitbandberatung Bayern GmbH stellt die möglichen Erschließungsgebiete, geschätzte Kostenkalkulationen und Effekte der Ausbaumaßnahmen vor.
Für einen 2. Verfahrensstart im Bay. Programm 2012/2018 stehen noch Fördermitteln in Höhe von 258.915 € zur Verfügung. Die möglichen Erschließungsgebiete sind so festgelegt, dass die Bay. Fördermittel optimal eingesetzt werden. Es ist eine Deckungslücke von max. 325.000 € zu erwarten, der Eigenanteil für die Gemeinde beträgt max. 65.000 €.
Als dritte Ausbaustufe wird ein erster Vorschlag mit dem Einsatz von Bundesmitteln vorgestellt. Incl. Bay. Kofinanzierung wäre hier auch eine Förderung von Investitionen mit 80 % möglich. Für eine endgültige Entscheidung sind Entwicklungen im Förderbereich zu beobachten, die optimale Förderung soll eingesetzt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die flächendeckende Breitbandausbauplanung und die mögliche Aufteilung zur Nutzung von Fördermitteln zur Kenntnis.
Der Gemeinderat stimmt den heute vorgeschlagenen Erschließungsgebieten für ein 2. Verfahren im Bay. Förderprogramm zu. Die notwendigen Verfahrensschritte und ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers sind durchzuführen.
Für eine dritte Ausbaustufe ist die Entwicklung im Breitbandförderbereich zu beobachten und die optimale Förderung für die Gemeinde Kirchdorf am Inn einzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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12. Entlastungsstraße Hitzenau-Ost
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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beratend
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12 |
Sachverhalt
Gemeinderat 19. Dezember 2016:
Der Gemeinderat hat am 19. Dezember 2016 beschlossen, die diskutierte Variante Tannenstraße bis Schützenstraße nicht mehr weiterzuverfolgen. Die Verwaltung wurde beauftragt die Höhe der Förderung für die Variante Hauptstraße bis von-Siemens-Straße abzuklären.
Ergebnis des Gesprächs bei der Regierung von Niederbayern am 16. Februar 2016
- Die geplante Entlastungsstraße zwischen Hauptstraße und von Siemens-Straße ist nach Meinung der Regierung von Niederbayern förderfähig nach Art. 2 Nr. 1a BayGVFG als verkehrswichtige innerörtliche Straße.
- Förderung könnte mit 50 % + x in Aussicht gestellt werden. Die endgültige Förderung hängt von der dann maßgeblichen Finanzlage der Gemeinde ab und kann derzeit nicht abschließend konkretisiert werden.
- Die Gestehungskosten der Grundstücke sind grundsätzlich zuwendungsfähig.
- Beleuchtung (derzeit geschätzt ca. 45.000 €) ist nicht zuwendungsfähig.
- Die Regierung hat darauf hingewiesen, dass insofern eine Veränderungssperre für 10 Jahre bestehen würde; falls Erschließung angebaut würde ist dies förderschädlich.
- Die Entlastungsstraße sollte in einem Zug gebaut werden. Zwei Bauabschnitte sind lt. Regierung von Niederbayern förderschädlich.
Es ist davon auszugehen, dass dann zwischen Haupt- und Tannenstraße eine reine Erschließung vorliegt. Zudem erschiene es unwirtschaftlich die Straße in zwei Teilabschnitten zu errichten.
- Stichtag Antragstellung jeweils 1.9. des Vorjahres. Bescheiderteilung nur bei ausreichenden HH-Mitteln der Regierung.
Kostenschätzung
Hauptstraße bis von Siemens-Straße ohne Grunderwerb: 1,68 Mio. €
davon:
Hauptstraße bis Tannenstraße 477.829 €
Tannenstraße bis von-Siemens-Straße 1.101.249 €
Ausgleichsflächen / Ökoflächen 104.400 €
zudem Grunderwerb für geschätzt ca. 15.000 Quadratmeter.
Aspekt Erschließung Fichtenstraße
Die Erschließung der Fichtenstraße in der im Bebauungsplan vorgesehenen Form kann erst erfolgen, wenn Klarheit besteht, ob die Entlastungsstraße gebaut werden soll. Mit Blick auf die noch nicht geklärten Verhandlungen zum Grundstückserwerb für die Entlastungsstraße, sollte eine Erschließung (nach Bebauungsplan) erst beauftragt werden, wenn die Grundstückverhandlungen zumindest vorvertraglich geregelt wurden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bau der Entlastungsstraße zwischen Hauptstraße und von Siemens-Straße weiter voranzutreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Planungsschritte mit dem IB Desch und den weiteren Fachbehörden abzustimmen, Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern aufzunehmen und dem Gemeinderat hierzu erneut zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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13. Vergabe von Ingenieurleistungen zur Kanalsanierung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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13 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20. Februar 2017 um eine Stellungnahme der Verwaltung zur Beauftragung eines Ingenieurbüros zum Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen der Kanalsanierungsmaßnahme gebeten.
Ziel eines Sanierungskonzeptes ist es, die im Kanalnetz schadhaften Haltungen hinsichtlich ihrer hydraulischen Leistungsfähigkeit, ihres baulichen Zustandes und gegenüber den möglichen Sanierungsvarianten richtig zu bewerten und einzustufen.
Aufgrund der Komplexität der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen (z.B. Untersuchung und Sanierung gemäß Isybau, Baustoffe, Bauarten, Bauteile, Rohrprofil, Schadstellen, Druckleitungen usw.) ist es aus Sicht der Verwaltung unumgänglich hierzu ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Auch die Auswertung nach der TV- Untersuchung kann seitens der Verwaltung gerade mit Blick auf die komplexe Bewertung der verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten nicht bewältigt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Erstellen von Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsunterlagen sowie die Auswertung von TV- Untersuchungen, Befahrungen und Sanierungen an ein Ingenieurbüro zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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14. Bestellung eines Jugendbeauftragten - Aufhebungsbeschluss zum Jugendausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Gemeinderat am 20. Februar 2017
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20. Februar 2017 die Neugründung eines Jugendausschusses beschlossen.
Haupt- und Finanzausschuss am 1. März 2017
Die geplante Neueinrichtung eines Jugendausschusses wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 1. März 2017 nochmals intensiv diskutiert. Dabei wurde u.a. eine evtl. haftungsrechtliche Problematik für den Jugendausschuss mit Blick auf die anstehende Prüfungsmitteilung des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes zum Ferienprogramm durch die Verwaltung angesprochen.
Das Gremium einigte sich auf folgende Lösung:
Der Jugendausschuss wird nicht gegründet. Dafür wird auf Vorschlag der Verwaltung ein Jugendbeauftragter in der Verwaltung bestimmt, der für die Anliegen der Gemeinderäte in diesem Bereich zuständig und Ansprechpartner sein soll. Ein entsprechender Beschluss wird für die Gemeinderatssitzung am 20. März 2017 vorbereitet.
Hinweis:
Es ist vorgesehen, im Rahmen der Geschäftsverteilung durch den Bürgermeister, Hr. Koidl mit dieser Aufgabe betrauen.
Ergänzend zum Jugendbeauftragten in der Verwaltung, besteht weiterhin die Möglichkeit einen Jugendbeauftragten aus den Reihen des Gemeinderates zu bestellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt von der Einrichtung eines Jugendausschusses abzusehen und dafür einen Jugendbeauftragten aus den Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung zu bestimmen.
Dieser Jugendbeauftragte ist für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit als Ansprechpartner in Sachen Jugendarbeit, Ferienprogramm, etc. zuständig.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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15. Jahresabschluß zum 31.12.2015 des gemeindlichen Regiebetriebs Wasserwerk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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beschließend
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15 |
Sachverhalt
Durch den Kommunalen Prüfungsverband, vertreten durch Herrn Straßer wurde der Jahresabschluss 2015 (Bilanz zum 31.12.2015) des gemeindlichen Regiebetriebs Wasserwerk erstellt.
Die Unterlagen hierzu wurden dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.
Die Wasserverluste betragen 2015 11,53 % (Vorjahr: 8,37 %).
Die Bilanzsumme beträgt 1.064.965,18 € (Vorjahr: 1.217.393,26 €)
und weist einen Jahresverlust von 19.748,23 € (Vorjahr: 90.720,18 €) aus.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 1.064.965,18 € und einem Jahresverlust von 19.748,23 € ohne Änderungen fest. Der Jahresverlust 2015 ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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16. Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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16 |
Sachverhalt
Art. 102 (2) GO sieht vor, dass die Jahresrechnung bis zum 30. Juni des folgenden Jahres aufzustellen ist, damit sie dem Gemeinderat anschließend vorgelegt werden kann. Diese Vorlage dient dem Gemeinderat zur Kenntnis. Die GO knüpft daran keine weiteren Tätigkeiten des Gemeinderats.
Bis zum Haushaltsjahr 2015 fasste der Gemeinderat jeweils nach Prüfung durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss entsprechend Art. 102 (3) GO Feststellungs- bzw. Entlastungsbeschlüsse zur Jahresrechnung.
Der Bay. Komm. Prüfungsverband hat darauf hingewiesen, dass sofern eine Vorlage der Jahresrechnung 2016 an den Gemeinderat noch während des Prüfungszeitraumes erfolgt, dieses Haushaltsjahr noch in den Prüfungsbericht aufgenommen werden kann.
Davon unbenommen bleibt das Prüfungsrecht bzw. die Prüfungspflicht des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses nach Art. 103 GO für die Jahresrechnung 2016.
Die Jahresrechnung 2016 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 9653.639,94 € und im Vermögenshaushalt mit 4.480.133,31
€.
Die Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt beträgt 898.204,30 €, die Zuführung des Vermögenshaushaltes an die Allgemeine Rücklage beträgt 1.650.856,45 €. Entnommen wurden im Haushaltsjahr 2016 der Allgemeinen Rücklage 1.834.513,98 €.
Beschluss
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der vorgelegten Jahresrechnung 2016.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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17. Antrag Gemeinderat Birneder - Veröffentlichung der Wasseranalysen zur Trinkwasserversorgung in Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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17 |
Sachverhalt
Herr Gemeinderat Birneder stellt folgenden Antrag:
„Antrag:
Regelmäßiges (mind. 2 x jährlich) Veröffentlichen der Wasseranalysen zur Trinkwasserversorgung in Kirchdorf am Inn im Mitteilungsblatt und auf der Internetseite der Gemeinde.
Begründung:
Diese regelmäßig durchgeführten Untersuchungen sind kein Geheimnis uns sollten und können in der heutigen Zeit einfach veröffentlicht werden.
Auch wurde eine Veröffentlichung vom Rechnungsprüfungsausschuss gefordert.
Auch in der Bürgerversammlung wurde dieses Thema angesprochen.“
Stellungnahme Verwaltung:
Bürgermeister Springer hat in der Gemeinderatssitzung vom 20.2.2017 unter dem TOP Mitteilungen darauf hingewiesen, dass die Trinkwasserwerte der Gemeinde Kirchdorf a. Inn künftig zweimal pro Jahr im Mitteilungsblatt des Bürgermeisters veröffentlicht werden.
Im Mitteilungsblatt März 2017 und auf der Homepage der Gemeinde ist die einmal jährlich gesetzlich vorgeschriebene Vollanalyse des Kirchdorfer Trinkwassers enthalten (Mitteilungsblatt Seiten 2 und 3).
Der Antrag kann damit als erledigt betrachtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass lt. Trinkwasserverordnung einmal jährlich eine Vollanalyse vorgeschrieben ist. Eine zweimalige Veröffentlichung erscheint daher erlässlich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Antrag zur Kenntnis. Die Veröffentlichung der jeweils aktuellen Trinkwasserwerte der Gemeinde Kirchdorf a. Inn soll zukünftig als Gesamtübersicht
im Mitteilungsblatt und auf der Homepage erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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18. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.03.2017
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ö
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informativ
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18 |
Sachverhalt
Gemeinderat Erlemeier hat mit Schreiben vom 12. März 2017 folgenden Antrag eingereicht:
„Antrag: Zur Änderung/ Umsetzung der „Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf am Inn“ / Teil IV. Sitzungsniederschriften § 32 Form und Inhalt
Sehr geehrter Herr 1. Bürgermeister Springer,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
Wortlaut des § 32 Absatzes (2) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf am Inn:
„Als Hilfsmittel für das Anfertigen der Niederschrift können Tonaufnahmen gefertigt werden. Der Tonträger ist unverzüglich nach Genehmigung der Niederschrift zu löschen und darf Außenstehenden nicht zugänglich gemacht werden.
Ich stelle hiermit den Antrag auf Umsetzung dieses Passus um künftig bei Unstimmigkeiten bezüglich des Wortlautes der Sitzungsniederschrift, zur Nachregulierung auf dieses Hilfsmittel zurückgreifen zu können. Weiterhin könnten somit die ständig widerkehrenden Anfragen/ Änderungswünsche von den Gemeinderäten für die Zukunft mal ein Ende haben.
Es muss kein Wortprotokoll geführt werden, jedoch muss ein Sachverhalt sachlich richtig und der Wahrheit entsprechend –so wie gesprochen- niedergeschrieben sein!
Mit freundlichen Grüßen
____________________
Torsten Erlemeier“
Datenstand vom 08.05.2017 15:33 Uhr