Datum: 24.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 20. März 2017
3 Bauanträge
3.1 BV Kirchenweg 34, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an best. Wohnhaus (Wohnungserweiterung) auf dem Grundstück FlNr. 45/26 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
3.2 BV Bergstraße 27; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1230/ Teilfläche Gemarkung Kirchdorf a. Inn
3.3 BV Tannenstr. 2, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung eines Carports (9m x 7m) auf dem Grundstück FlNr. 517/92
4 Sondersitzung weiteres Verfahren zur Planauswahl Ersatzbau Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
5 BV Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2310 Gemkg. Kirchdorf a. Inn
6 Aktuelle Entwicklung Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
7 Wasserversorgung Kirchdorf a.Inn; Neubau einer Wasserleitung DN 200 von Berg bis Hochbehälter Hitzenau; Kostenmehrung
8 Oberflächensanierung Julbacherstraße mittels Dünnschichtasphaltierung
9 Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 25 Bereich Strohham Aufstellungsbeschluss
10 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt folgende Mitteilungen:
Einführung offenes Ganztagesangebot
Durch den Rektor der Grund- und Inntalmittelschule wurde das Antragsverfahren zur Einführung eines offenen Ganztagesangebotes an der Grundschule Kirchdorf a.Inn abgeschlossen. Nach der Elterninformation liegen derzeit 20 verbindliche Anmeldungen für Ganztagesgruppen bis 16 Uhr vor. Aus diesem Grund wurde durch die Grund- und Inntalmittelschule die Bildung einer offenen Ganztagesklasse für diese Jahrgangsstufen beantragt.
Vier Kinder aus dieser Ganztagesklasse waren parallel auch für die Schulkinderbetreuung im Kindergarten St. Martin angemeldet. Stand der Anmeldungen nach Korrektur dieser Kinder lautet für die Schulkinderbetreuung im Kindergarten St. Martin Gruppe 1 22 Kinder und Gruppe 2 9 Kinder.
Anfrage GR Probstmeier vom 20.3.3017 wegen kaputter Straße aufgrund der Kieslaster in Gstetten.
Antwort: Es wird ein Vorort-Termin mit Hr. Bauernhofer von der Firma Meier anberaumt.

Anfrage GR Spannbauer vom 20.3.2017 wegen Randmarkierungen Kreisstraßen.
Antwort: Lt. Landratsamt soll es hierzu eine Beschlussvorlage im Kreisausschuss geben. Entscheidung wird im 1. Halbjahr 2017 erwartet.

Anfrage GR Hitzenauer vom 20.3.2017 nach IB-Kosten für letzte Kanalsanierung.
Antwort: Rechnung wird im Umlauf zur Kenntnis gegeben.

Änderung des Geschäftsverteilungsplans
Ausgangspunkt: Prüfung des kommunalen Prüfungsverbandes.
Schwerpunkte der Änderung:
  • Änderungen in der Vertretungsregelung
  • Änderungen in der Anordnungsbefugnis
  • Geänderte Dienstanweisungen (z.B. Kasse)
  • Jugendbeauftragter in der Verwaltung.
  • Zudem gibt es räumliche Änderungen aufgrund des neuen Arbeitsbezugs von Fr. Neuburger zur Kasse. Fr. Neuburger und Fr. Mehlstäubl werden in diesem Zug zum 1.6.2017 Ihre Büroräume tauschen.
  • Darüber hinaus sind ab sofort personelle Grundsatzfragen beim Geschäftsleiter angelagert.

Anfrage GR Eichinger zum Brandschutzkonzept Feuerwehrhaus:
Der angepasste Tekturplan mit Brandschutzkonzept wurde an das Landratsamt mit der Bitte um Genehmigung weitergeleitet.

Termin im Landratsamt zur Wirts Kathi – Landratsamt fordert turnusmäßige Statik Kontrolle. Vorort-Termin wurde mit Hr. Wieser abgehalten.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 20. März 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 20. März 2017 mit den Änderungen von Gemeinderätin Reith zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 3
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3.1. BV Kirchenweg 34, Antrag auf Vorbescheid zum Anbau an best. Wohnhaus (Wohnungserweiterung) auf dem Grundstück FlNr. 45/26 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat sich bereits am 23.02.2015 mit einer ähnlichen Bauvoranfrage befasst. Der Antrag wurde mit 8:9 Stimmen abgelehnt. 

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchdorf Nord BA I entspricht aufgrund der Überschreitung der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aus Sicht des Landratsamtes ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Verlegung der Straße/ des Grünstreifens außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes betrifft die Grundzüge der Planung. Hinzu kommt die Überschreitung der bisher durchgängig eingehaltenen hinteren Bebauungsgrenze (Bzw. deren Ausweitung nach Norden). 

Fazit: Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Vorhaben unter folgenden Maßgaben zu.
  1. Die Zufahrt zu den landwirtschaftlichen Flächen darf nicht verschlechtert werden.
  2. Die anfallenden Kosten für die Änderung der Bauleitplanung (maßnahmenbezogener Bebauungsplan) bzw. eventuell erforderliche Erschließungsmaßnahmen und Vermessungskosten und das Risiko einer ggf. erfolglosen Planung sind vom Bauherrn als Verursacher zu tragen.
  3. Die Kosten für den erforderlichen Grundstückstausch für die Verlegung des Grünstreifens sind vom Bauherrn zu tragen. Für die erforderliche Mehrfläche (Mehrlänge des neuen Grünstreifens) erfolgt durch die Gemeinde kein Wertausgleich.
  4. Der Bauwerber hat die dingliche Sicherung der Hausanschlussleitungen (Kanal, Wasser, Strom, Telefon) und das notwendige Wegerecht am Grundstück Fl.Nr. 45/26 Gem. Kirchdorf a.Inn zu Gunsten des jeweiligen Versorgungsträgers in der nächstoffenen Rangstelle sicherzustellen.
  5. Der Bauwerber hat eine ggf. erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung für die Grenzgarage (über 9 m Länge) beizubringen.
  6. Mit dem Bauwerber ist ein städtebaulicher Vertrag über alle zu übernehmenden Verpflichtungen abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Bergstraße 27; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 1230/ Teilfläche Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt teilweise im Geltungsbereich der Satzung über die erleichterte Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich für den Ortsteil Strohham. Die Bebauung des Grundstücks richtet sich somit nach § 34 BauGB. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Tannenstr. 2, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung eines Carports (9m x 7m) auf dem Grundstück FlNr. 517/92

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau Ost BA III entspricht aufgrund der Überschreitung der Baugrenze (um ca. 2m) und der geplanten Dachform (Pultdach statt Satteldach) nicht den Festsetzungen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben vorbehaltlich der Unterschrift des Nachbargrundstücks FlNr. 517/91 zu und erteilt die nötigen Befreiungen (Baugrenze und Dachform) von Bebauungsplan. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Sondersitzung weiteres Verfahren zur Planauswahl Ersatzbau Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 4

Sachverhalt

Vorgesehenes Verfahren für die Planauswahl Seniorenheim
Mit den Fraktionssprechern wurden am 2. März 2017 Eckpunkte für ein Verfahren für eine Planauswahl für die Sondersitzung des Gemeinderates am 8. Mai 2017 vorbesprochen.
Die Verwaltung schlägt nach Prüfung zur Umsetzung der Eckpunkte nachfolgendes Verfahren für die Sondersitzung des Gemeinderates am 8. Mai 2017 vor:
  1. Vorgestellt werden sollen 4 Planungen durch die Architekten
    - Entholzner,
    - Schleich-Haberl,
    - Dillinger und
    - Hein-Hoefelmayr.

  1. Redezeiten: Die Redezeiten werden durch den Vorsitzenden wie folgt begrenzt:
    - Vorstellung Architekt je Planung: maximal 15 Minuten.
    - Anschließend: Fragen durch die Gemeinderäte: maximal 15 Minuten.
    Damit sollen alle 4 Pläne in einem Zeitrahmen von ca. 2 Stunden vorgestellt und diskutiert werden.

  1. Anhörung Personal: Im Anschluss daran soll dem Personal des Seniorenheims Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Das Personal hat zudem vorab die Möglichkeit erhalten die vorliegenden Planentwürfe zu begutachten.

  1. Abstimmung/Beschlussfassung:
  1. Vorgesehen ist, durch eine abgestufte Punktevergabe, die vorgestellten Planentwürfe zu „ranken“.
  2. Die einzelnen Pläne sollen mit 4, 3, 2 oder 1 Punkten (d.h. 4 Punkte für den Favoriten) bewertet werden.
  3. Gem. Art. 51 Abs. 1 GO müssen Beschlüsse des Gemeinderats in offener Abstimmung mit Mehrheit der Abstimmenden gefasst werden. Eine geheime Abstimmung ist nur bei Wahlen möglich (Art. 51 Abs. 3 GO).
  4. Die Abstimmung soll daher durch Stimmzettel mit Namensangabe (vgl. Stimmzettelmuster) erfolgen.
  5. Unvollständige Stimmzettel, d.h. es wurden nicht alle Punkte verteilt, werden als ungültig gewertet, damit das „Ranking“ nicht durch Ausschläge verfälscht wird, bzw. die Wahrscheinlichkeit einer Stimmgleichheit vermindert wird.
  6. Nach Auszählung der Stimmzettel wird abschließend über den höchstbepunkteten Entwurf ein Beschluss durch den Gemeinderat gefasst.




















Stimmzettelmuster:

Gemeinderatssitzung 8. Mai 2017


Beschlussvorlage / Stimmzettel – Planentwurf Seniorenheim



Gemeinderat Name, Vorname


Architekt
Punkte
Entholzner

Schleich-Haberl

Dillinger

Hein-Hoefelmayr


Hinweise zu Punkteabgabe:
  • Verteilt werden müssen nach Rangfolge 4, 3, 2 und 1 Punkte
    (d.h. 4 Punkte für den Favoriten)
  • Unvollständige Stimmzettel, d.h. es wurden nicht alle Punkte verteilt, werden als ungültig gewertet.


Unterschrift Gemeinderat

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgestellten Verfahren für eine Planauswahl für die Sondersitzung des Gemeinderats am 8. Mai 2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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5. BV Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2310 Gemkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen wurde vom Landratsamt Rottal-Inn mit Bescheid vom 17.01.2017 unter Hinweis auf das Fehlen eines Bebauungsplanes bzw. der Außenbereichslage des Grundstücks abgelehnt.
Der Verwaltung liegt ein Antrag des Bauwerbers auf Einbeziehung einer Grundstücksteilfläche Fl.Nr. 2310 Gmkg. Kirchdorf a. Inn in den Geltungsbereich der Ortsabrundungsatzung Seibersdorf vor.

Der Bau- und Umweltausschuss hat den Tagesordnungspunkt am 27.03.2017 vorbehandelt und dem Gemeinderat empfohlen, das Verfahren zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf Fährweg durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf zu erweitern. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 BauGB anzuwenden. Der beiliegende Satzungsentwurf mit Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Satzungsentwurf
Gemeinde Kirchdorf a. Inn
Landkreis Rottal-Inn


Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung  vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Okt. 2015 (BGBl. I S. 1722) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Satzung:

Satzung zur Änderung der Ortsabrundungsatzung Seibersdorf - Fährweg
vom 13.07.2005


§ 1
Erweiterung des Geltungsbereiches

Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Ortsteil Seibersdorf, werden gemäß dem beiliegenden Lageplan M 1 : 1000 ersichtlichen Darstellungen erweitert. Der Lageplan vom 27.03.2017 ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2310 Gemarkung Kirchdorf a. Inn erweitert.

§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben

Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie

  • Einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
  • Die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.

§ 3
Rechtsfolgen

Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.

§4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.






Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Aktuelle Entwicklung Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.03.2017 ö 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung hat im Rahmen der Haupt- und Finanzausschuss Sitzung vom 28.03.2017 über das vom Bund angekündigte Sonderinvestitionsprogramm für Kinderbetreuungs­einrichtungen berichtet. Demnach will der Bund für Maßnahmen, die ab dem 01.07.2016 begonnen wurden, weitere 1,1 Mrd. Euro für den Ausbau dieser Betreuungsplätze bereitstellen. Förderfähig sollen zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt sein. Der Freistaat plant nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes eine entsprechende Förderrichtlinie zu erlassen. Grundzüge dieser Richtlinie können dem Schreiben des StMAS entnommen werden. Diese Information ist dem Tagesordnungspunkt im RIS beigefügt.

Die Verabschiedung dieses Programmes erfolgt voraussichtlich im Mai 2017, ebenso wie der Erlass der Förderrichtlinie.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich für die Inanspruchnahme dieses Programmes für die Sanierung bzw. Erweiterung des Kindergartens Sonnenschein, Machendorf ausgesprochen. Auf Grund der begrenzten Fördermitteln ist allerdings ein zügiges Verfahren notwendig. Folgende grundsätzliche Baumaßnahmen wurden im Rahmen der Sitzung angedacht:

  • Fassadensanierung
  • Erweiterung um max. 10 Kindergartenplätze
  • Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Kellerräume für den Kindergartenbetrieb

Ein Auszug aus den Bestandsplänen ist im RIS abrufbar.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich auf Grund der Ausgangslage dafür ausgesprochen ohne weitere Verzögerung einen Planungsauftrag für dieses Vorhaben zu vergeben. Die hierfür notwendige Vergabe ist als TOP 16 durch die Verwaltung vorbereitet worden.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Möglichkeit der Teilnahme der Gemeinde am Sonderinvestitionsprogramm für Kinderbetreuungs­einrichtungen. Er beauftragt die Verwaltung alle notwendigen Schritte für eine Umsetzung folgender Maßnahmen im Rahmen dieses Programmes zu ergreifen:
  • Fassadensanierung
  • Erweiterung um max. 10 Kindergartenplätze
  • Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Kellerräume für den Kindergartenbetrieb

Die hierfür notwendigen Mittel sind im Haushalt 2017 bzw. 2018 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Wasserversorgung Kirchdorf a.Inn; Neubau einer Wasserleitung DN 200 von Berg bis Hochbehälter Hitzenau; Kostenmehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 7

Sachverhalt

Die Verwaltung hat am 04.04.2017 eine detaillierte Kostenschätzung zum Neubau der Wasserleitung DN 200 (Bypass von Berg zum Hochbehälter) erhalten. Hierbei wurde eine deutliche Kostenmehrung festgestellt.
Das IB Aigner erstellte der Verwaltung am 08.12.2015 eine überschlägige Kostenschätzung für die Wasser- Bypass- Leitung in Höhe von 704.000 Euro (netto).
Die aktualisierte Kostenschätzung vom 09.03.2017 beträgt 1.036.000 Euro (netto).

Auf Nachfrage der Verwaltung bei IB Xaver Aigner teilte dieser folgende Gründe zur Kostenmehrung mit.

Sehr geehrter Herr Boborowski,

Sie haben für die o.g. Wasserleitungsverbindung eine neue, aktualisierte Kostenschätzung erhalten.
Dabei wurden die Baukosten nach den weiteren Planungserkenntnissen und dem aktuellen Kostenniveau fortgeschrieben. Wie Sie sehen, haben sich die Kosten gegenüber der Konzeptstudie vom 08.12.2015 erhöht.
Dies ist wie folgt begründet:
Bei der damaligen Konzeptstudie handelt es sich um eine überschlägige Abschätzung der zu erwartenden Kosten. Es gab hierfür noch keinerlei Planungsgrundlagen.
Den Gemeinderat habe ich damals ausdrücklich hingewiesen, dass Kosten ohne Planung nicht genau sein können. (Nach Definition der DIN 276 hat eine Kostenschätzung zur LP 2 = Vorentwurf eine Genauigkeit von ca. +/- 30%)
Der jetzigen Planung liegen z.B. folgende Kenntnisse zugrunde:
  • Bestandspläne von Kabel für Strom, Telekommunikation, Inn Werke, Beleuchtung
  • Gasleitungen
  • Bodengutachten
Gerade in Hochstraße und Seebergstraße befinden sich im gesamten Straßenquerschnitt Kabel und Leitungen (Bayernwerke, Telekom, Inn Werke).
Um die neue Wasserleitung zu verlegen, sind bestehende Kabel zu sichern bzw. teilweise umzulegen.
Um die Leitung in Hoch- und Seebergstraße bauen zu können, ist die bestehende Wasserversorgungsleitung DN 80 außerbetrieb zu nehmen. Es ist eine Notversorgung der Anwesen zu errichten.
Die jetzige Leitung in Hoch- und Seebergstraße besteht aus AZ-Rohren. Diese sind ohnehin sehr schadensanfällig (besonders bei Baumaßnahmen im Umfeld). Sie werden zum Bau der neuen Leitung ausgebaut und anschließend als PE erneuert. Die ohnehin sinnvolle Erneuerung der alten AZ-Leitung mit den Anschlüssen in der Straße ist in der neuen Kostenschätzung enthalten (106.000,-€).
Die Querung der Bahnlinie gestaltet sich nach mehreren Gesprächen mit der Bahn als schwieriger und aufwendiger.
Mit dem vorliegenden Bodengutachten ist nun der Grundwasserstand bekannt. Entlang des Palmbaches sind hier Erschwernisse zu erwarten und in den Kosten berücksichtigt.
Unabhängig von den o.g. projektspezifischen Gründen ergab sich seit 2015 eine erhebliche allgemeine Baupreiserhöhung. Bei vergleichbaren Ausschreibungen betragen diese Steigerungen z.T. 20 – 25 %.
Durch viele Maßnahmen, gerade in diesem Jahr, sind die Baufirmen stark ausgelastet. Entsprechend erhöht haben sich dabei auch die Materialpreise. Gerade die Rohre (PVC und PE) haben sich durch die derzeitige Ölpreiserhöhung wesentlich verteuert.

Aufgrund der genannten allgemeinen Baupreiserhöhung sollte überlegt werden, ob die Ausschreibung für den 1.BA (Berg – Bahnlinie) evtl. auf Spätsommer oder Herbst verschoben wird. Gleichzeitig sollte die Bauzeit über den Winter verlängert werden (ca. Oktober 2017 – Mai 2018).

Für den 2.BA (Bahnlinie – Hitzenau) könnte die Ausschreibung über den Winter erfolgen. Bauzeit ca. März 2018 – Oktober 2018. Bis dahin müsste auch die Genehmigung der Bahnquerung vorliegen.

mit freundlichen Grüßen
Franz Xaver Aigner

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kostenmehrung für den Bau der Wasserleitung von Berg bis zum Hochbehälter zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Ausschreibungen zum Bau der Wasser- Bypass-Leitung in zwei Bauabschnitten weiter voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. Oberflächensanierung Julbacherstraße mittels Dünnschichtasphaltierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 8

Sachverhalt

Aufgrund der Schäden und zur Vorbeugung einer größeren Sanierungsmaßnahme schlägt die Verwaltung vor die Julbacherstraße mit Dünnschichtasphalt überziehen zu lassen. Die Ingenieurbüros Aigner und Ing. Altötting GmbH befürworten diese Maßnahme bei Rissen. Jedoch weisen Beide darauf hin, dass eine Dünnschichtasphaltierung nur eine Lösung für ca. 10 Jahre sei.
Die Dünnschichtasphaltierung wäre eine kostengünstige Lösung im Vergleich zu konventionellen Oberbauverstärkung.

Die zu asphaltierende Fläche der Julbacherstraße beträgt ca. 6500 m².
Angebot VSI GmbH:
Überschlägige Kosten Dünnschichtasphaltierung:                ca. 6,62 €/ m²                      Gesamt:   43.030€
Der Kosten für eine konventionelle Oberbauverstärkung beträgt ca. 40 €/m².       Gesamt: 260.000€

Am 20.04.2017 findet zur Berechnung der genauen Kosten ein Ortstermin an der Julbacherstraße mit Herrn Kleinert Fa. VSI statt.
Zur Gemeinderatssitzung am 24.04.2017 wird die daraus folgende Kostenrechnung dem Gremium mitgeteilt.
Aufgrund der Besichtigung vor Ort empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat die Julbacherstraße mittels einer Dünnschichtasphaltierung zu sanieren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Julbacherstraße mittels einer Dünnschichtasphaltierung zu sanieren.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 25 Bereich Strohham Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö 9

Sachverhalt

Aufgrund der negativen Stellungnahmen im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Strohham von Seiten des Landratsamtes und der Regierung von Niederbayern ist eine Bebauung des Grundstücks FlNr. 1221/1 Gemarkung Kirchdorf a. Inn nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
In der Gemeinderatssitzung am 22.02.2016 wurden die Stellungnahmen der Träger der Behörden und der sonstigen Träger vorgetragen. Vom Gemeinderat wurde kein Beschluss gefasst, die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Landratsamt Rottal-Inn zu klären, ob die Möglichkeit besteht das gesamte Gebiet hinsichtlich einer Bebaubarkeit zu überplanen. 
Eine Möglichkeit für die Baugebietsausweisung bestünde, wenn der Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan geändert werden könnte und die bisher als Splittersiedlung ausgewiesene Bebauung entlang der Seibersdorfer Straße bzw. der Bergstraße als WA oder MI  ausgewiesen werden könnte. Hierzu müssten die Möglichkeiten im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens geprüft werden. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu einem möglichen Baugebiet (Erschließungskonzept) wurde vom Ingenieurbüro Desch, Kirchham im Jahr 1998 überprüft und auch Vorentwürfe erstellt. Das damalige Flächennutzungsplan Deckblatt für den Bereich Strohham wurde nicht mehr weitergeführt, da das Baugebiet Hitzenau- Ost ausgewiesen wurde und somit ausreichende Bauplätze zur Verfügung standen.
Herr Zipfhauser hat bei einem Gespräch in der Gemeindeverwaltung geäußert, dass er eine Erschließung eines möglichen Baugebiets nördlich seines Anwesens auf der Westseite des Anwesens Seibersdorfer Str. 60, begrüßen würde.  
Bei einem Gespräch im Kreisbauamt (Teilnehmer: Fr. Schmid, Hr. Hofer, Bürgermeister Springer, Hr. Desch, sen. Hr. Edmüller) wurde die Angelegenheit nochmals besprochen. Von Seiten des Kreisbauamtes besteht keine Möglichkeit die Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 1221/1 Gmkg. Kirchdorf a.Inn über eine Ortsabrundungssatzung zu ermöglichen.  Als mögliche Lösung wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens angesprochen.

Der Tagesordnungspunkt wurde  bereits mehrmals sowohl vom Gemeinderat als auch vom Bau- und Umweltausschuss behandelt.

Die im möglichen Geltungsbereich liegenden Grundstückeigentümer wurden bereits im Vorfeld der Bauleitplanung von der Verwaltung befragt.
Ergebnis: Lediglich ein Grundstückseigentümer sprach sich ausdrücklich gegen eine geplante Flächennutzungsplan-/ Landschaftsplanänderung aus.


Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 27.03.2017 empfohlen, den Planungsauftrag für die Änderung des Flächennutzungsplanes an das Ingenieurbüro BauArt, Pfarrkirchen zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn beschließt den rechtskräftige Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan für das Gebiet Strohham mit Deckblatt-Nr. 25 zu ändern.
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt.
Im Norden:        durch die Nordgrenze der Grundstücke Fl.Nr. 1221 bzw. 1177 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Im Osten:        durch die Zollhausstraße
Im Süden        durch die Bebauung entlang der Seibersdorfer Straße
Im Westen:        durch die Bebauung entlang der Bergstraße

Und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn: 

Fl.Nr. 1177, 1185, 1188, 1189, 1190, 1187, 1186, 1203, 1204, 1205, 1206, 1207, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 1213, 1214, 1215, 1216, 1217, 1218, 1219, 1220, 1222/4, 1222, 1221, 1172 (Teilstück Zollhausstr.).


Mit der Ausarbeitung eines Änderungsdeckblattes Nr. 25 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes wird das Architekturbüro BauArt, Pfarrkirchen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.04.2017 ö informativ 10
Datenstand vom 04.07.2017 10:55 Uhr