Datum: 27.03.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
|
1 |
Ortsbesichtigungen
|
1.1 |
Antrag auf Prüfung und Durchführung einer Ortsrandänderung im Bereich Seibersdorf
|
1.2 |
Aussehen der Urnenwände am Friedhof - Antrag der Gemeinderäte Brodschelm und Reith
|
1.3 |
Neubau Schulstraße; Wasserrecht Einbau Sedimentationsanlagen
|
1.4 |
Antrag auf Erwerb einer kommunalen Grundstücksfläche/Wendefläche - Fl.Nr. 441/33
|
1.5 |
Sanierung Julbacherstraße mittels Dünnschichtasphaltierung
|
1.6 |
LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung - Auswahl des neuen Lampentyps
|
2 |
Mitteilungen
|
3 |
Genehmigung des Protokolls vom 28. November 2016
|
4 |
LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung - Auswahl des neuen Lampentyps
|
5 |
Wohnblock Hauptstraße - Fördermöglichkeit des kommunalen Wohnraumförderprogramms und weitere Alternativen
|
6 |
Aussehen der Urnenwände am Friedhof - Antrag der Gemeinderäte Brodschelm und Reith
|
7 |
Antrag auf Erwerb des Grundstücks FlNr. 441/33 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
|
8 |
BV Eschenweg 2, Tekturplan zum Antrag auf Baugenehmigung zur Geländeaufschüttung, Errichtung eines Pools und eines Gartentores auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/49 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
|
9 |
BV Ringstraße 7; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von Balkon und Bakonüberdachung, Einbau von Schleppdachgauben im DG mit Fassadenänderung auf dem Grundstück FL.Nr. 446/8 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
|
10 |
BV Feldstraße 12; Errichtung Grundstückseinfriedung, Höhe ca 2m auf best. Stützmauer auf Grundstück FlNr. 441/10 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
|
11 |
BV Münchnerstr. 7; Nutzungsänderung des ehem. Gastzimmers in Verkaufsraum auf dem Grundstück FlNr. 245 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
|
12 |
BV Kirchenweg 26; Errichtung einer Stein-/Granitmauer auf dem Grundstück FlNr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
|
13 |
BV Hauptstraße 110; Anbau - Esszimmer auf dem Grundstück FlNr. 708/16 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
|
14 |
BV Schloßstr. 3 b, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Stellplatzüberdachung für 2 Pkw (Carport) in Ritzing Grundstück Fl.Nr. 1453 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
|
15 |
BV Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Geräteraumes (L x B 5,80 m x 4,20m) in Ritzung, Piusstr. 22, Grundstück Fl.Nr. 62/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
|
16 |
BV Stadleckerweg 11, Abriss des best. Wintergartens und Anbau an das best. Wohnhaus Grundstück Fl.Nr. 706/18 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
|
17 |
BV Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Pool im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/109 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
|
18 |
BV Armeding 11; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports an best. Nebengebäude, Erneuerung der Dachkonstruktion und Erneuerung der Außenwände im OG des Nebengebädues, Grundstück Fl.Nr. 871/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
|
19 |
Wasserrecht; Einbau von Sedimentationsanlagen Schulstraße; Neubau Schulstraße
|
20 |
BV Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf um eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2310 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
|
21 |
Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 Hauptstraße Hitzenau; Antrag Hr. Grimm
|
22 |
Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Tannenstraße im OT Hitzenau
|
23 |
Anfragen/ Anträge
|
zum Seitenanfang
1. Ortsbesichtigungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Antrag auf Prüfung und Durchführung einer Ortsrandänderung im Bereich Seibersdorf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
1.1 |
zum Seitenanfang
1.2. Aussehen der Urnenwände am Friedhof - Antrag der Gemeinderäte Brodschelm und Reith
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
beschließend
|
1.2 |
zum Seitenanfang
1.3. Neubau Schulstraße; Wasserrecht Einbau Sedimentationsanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
1.3 |
zum Seitenanfang
1.4. Antrag auf Erwerb einer kommunalen Grundstücksfläche/Wendefläche - Fl.Nr. 441/33
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
1.4 |
zum Seitenanfang
1.5. Sanierung Julbacherstraße mittels Dünnschichtasphaltierung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
1.5 |
zum Seitenanfang
1.6. LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung - Auswahl des neuen Lampentyps
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
1.6 |
zum Seitenanfang
2. Mitteilungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende informiert die Gemeinderäte über den Sachstand zum Hangrutsch in Stadleck.
Er führt aus, dass sich die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer äußerst zäh und schwierig gestalten.
zum Seitenanfang
3. Genehmigung des Protokolls vom 28. November 2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
3 |
Sachverhalt
Das Protokoll des öffentlichen Teils der Bau- und Umweltausschusssitzung wurde mit der Ladung versandt.
Beschluss 1
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Protokoll über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28. November 2016 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Beschluss 2
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Protokoll über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28. November 2016 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung - Auswahl des neuen Lampentyps
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Gemeinderatsbeschluss 30. Januar 2017:
Der Gemeinderat beschließt die Modernisierung der Straßenbeleuchtung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn flächendeckend auf LED-Lampen in 2017. Der Bauausschuss wird ermächtigt die hierfür benötigten Lampentypen festzulegen. Die für die Umrüstung notwendigen Mittel sind im Haushalt 2017 vorzusehen. Die endgültige Vergabe erfolgt durch den Gemeinderat nach Vorlage eines verbindlichen Angebotes durch die Bayernwerk AG.
Bemusterte Lampentypen / Preis:
Für die vorhandenen Pilzleuchten (338 Stück) soll ein neuer Lampentyp ausgewählt werden. Die Bemusterung ist durch das Bayernwerk in der Waldstraße in Hitzenau erfolgt.
Die Preise beinhalten die Leuchten einschließlich Montagearbeiten.
Leuchte
|
Preis netto
|
Preis brutto
|
Kosten gesamt (338 Stück)
|
Mehrkosten (ggü. günstigster Lampe)
|
Siteco Pilz 14 Watt
|
459,12 €
|
546,35 €
|
184 666,30 €
|
44.474,04 €
|
Schreder Pilzeo 19 Watt
|
427,15 €
|
508,31 €
|
171.808,78 €
|
31.616,52 €
|
Philips Townguide 18 Watt
|
391,48 €
|
465,86 €
|
157.460,68 €
|
17.268,42
|
Philips Microluma 15 Watt
|
348,55 €
|
414,77 €
|
140.192,26 €
|
---
|
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die vorhandenen Pilzleuchten durch das Modell „Philips Microluma“ zu ersetzen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. Wohnblock Hauptstraße - Fördermöglichkeit des kommunalen Wohnraumförderprogramms und weitere Alternativen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Für den gemeindlichen Wohnblock in der Hauptstraße werden derzeit nachfolgende Nutzungsalternativen gesehen.
- Sanierung im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms
Am 26. Januar 2017 hat ein Gespräch mit der Leitenden Baudirektorin, Fr. Reuschl, von der Regierung von Niederbayern zu den Modalitäten des Komm. Wohnraumförderprogramms stattgefunden.
Grundlagen:
- Die Modernisierung bestehenden Mietwohnraums ist nach derzeitigem Stand bis Ende 2019 förderfähig.
- Förderung grundsätzlich 30 % Zuschuss, 60 % zinsverbilligtes Darlehen, 10 % Eigenanteil.
- Bagatellgrenze 25.000 €, Mietwohnungen müssen allg. üblichen Wohnstandards entsprechen.
- Im Falle Wohnblock: Sowohl Komplettsanierung (kein Wohnungsausbau) als auch eine Erweiterung z.B. durch Dachgeschossausbau wäre förderfähig.
Im Falle einer positiven Grundsatzentscheidung für das Kommunale Wohnraumförderungsprogramm wäre im nächsten Schritt ein Architekturbüro mit der Grundlagenermittlung und Vorplanung der Maßnahmen zu beauftragen.
- Verkauf
Am Rande eines Gesprächs mit Hr. Meier von der VR-Bank hat dieser mitgeteilt, dass die Immobiliennachfrage nach entsprechenden Objekten derzeit äußerst gut sei.
Im Rahmen eines Bieterverfahrens hält Hr. Meier einen Verkaufspreis im jetzigen Zustand in Höhe von 200.000 € bis 250.000 € für realistisch.
- Weiternutzung nach „kleiner“ Sanierung
Als kostengünstige Alternative könnte angedacht werden, die derzeit leerstehende Wohnung durch Reparaturen (Malerarbeiten, neue Böden, etc.) wieder „vermietbar“ zu machen.
Gerade mit Blick auf die Nachfrage nach der ausgeschriebenen gemeindlichen Wohnung im Gasthaus Wirt´s Kathi sollte ein dauerhafter Leerstand – falls keine große Maßnahme kommt oder ein Verkauf angestrebt wird – vermieden werden.
Dabei müsste mittelfristig jedoch auch über den äußerlichen Zustand des Gebäudes beraten werden (Stichwort Anstrich und Außenanlagen).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat hinsichtlich der weiteren Nutzung des gemeindlichen Wohnblocks in der Hauptstraße
Variante 1
eine Sanierung im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms anzustreben. Hierfür wäre in einem nächsten Schritt ein Architekturbüro mit Grundlagenermittlung und Vorplanung der Maßnahme zu beauftragen.
Variante 2
den Verkauf des Wohnblocks im Rahmen eines Bieterverfahrens zu prüfen.
Variante 3
die Wiedernutzbarmachung der derzeit leerstehenden Wohnung. Die Verwaltung sollte diesbezüglich darstellen, in welchem Kostenrahmen eine „kleine“ Sanierungsmaßnahme umgesetzt werden soll.
Darüber hinaus ist eine Entscheidung über äußerlichen Maßnahmen am Gebäude (Außenanstrich, Außenanlagen) zu diskutieren.
Variante 4
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat von jeglichen Sanierungsmaßnahmen am Wohnblock Abstand zu nehmen, die Fördermöglichkeiten für einen Neubau zu prüfen und den Wohnblock als Vorbehaltsfläche für die Erweiterung des Feuerwehrgebäudes (Abriss) vorzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. Aussehen der Urnenwände am Friedhof - Antrag der Gemeinderäte Brodschelm und Reith
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
Frau Gemeinderätin Reith und Herr Gemeinderat Brodschelm haben nachfolgenden Antrag gestellt:
„Sehr geehrter Herr Übel,
Frau Reith und ich werden immer wieder von Inhabern eines Urnengrabes auf das Aussehen der Urnenwand am Friedhof angesprochen.
Wie Sie auf den Bildern im Anhang erkennen können haben die Holzabdeckungen der Urnen Wasser- und Stockflecken.
Aus diesem Grund möchten wir den Antrag stellen, dass der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung die Urnenwand und das Leichenhaus besichtigt und erforderliche Maßnahmen
(Holzbehandlung) einleitet.
Wenn wir hierzu einen förmlichen Antrag stellen sollen, machen wir dies gerne.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Susi Reith und Jürgen Brodschelm“
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Situation zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. Antrag auf Erwerb des Grundstücks FlNr. 441/33 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Der Eigentümer des Grundstücks FlNr. 441/36 Gemarkung Kirchdorf a. Inn möchte das Grundstück FlNr. 441/33 Gemarkung Kirchdorf a. Inn aus folgendem Grund erwerben:
Durch Entfernung des Kiesunterbaus auf dem Grundstück FlNr. 441/33 und Aufschüttung mit Humus wurde das Mauerwerk des Grundstücks FlNr. 441/36 feucht und soll nun gründlich saniert werden.
Außerdem bittet der Eigentümer des Grundstücks FlNr. 441/36 um Gleichbehandlung mit dem Verkauf des Grundstücks FlNr. 441/13 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, mit den darin liegenden Erschließungsleitungen.
Das Grundstück FlNr. 441/33 ist bereits mit einem Nutzungsrecht für den potentiellen Käufer belastet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bau- und Umweltausschuss hat am 29. Juli 2014 einen gleichlautenden Antrag mit 0:6 Stimmen abgelehnt. Die damaligen Konditionen für einen Verkauf lauteten:
Kaufpreis: 69,62 EUR/ qm;
Sicherung der best. Leitungen durch Grunddienstbarkeit;
Übernahme der Entschädigungsleistung an die Bayernwerk AG im Hinblick auf den Konzessionsvertrag bei einem eventuellen Verkauf .
Die vom Antragsteller vorgebrachte Begründung, die gründliche Sanierung des Garagenmauerwerks, kann auch ohne den Erwerb des Grundstücks durchgeführt werden.
Bezüglich des Verkaufs des Grundstücks FlNr. 441/13 Gemarkung Kirchdorf a. Inn ist anzumerken, dass diese Fläche rechtskräftig im Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinde Kirchdorf a. Inn als Ortsstraße eingetragen und somit als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet ist. Die beiden Fälle sind daher aus der Sicht der Verwaltung nicht vergleichbar.
Darüber hinaus werden durch einen Verkauf weder wirtschaftliche noch andere Vorteile für die Gemeinde gesehen. Im Gegenteil: es würde ein erneuter Bezugsfall geschaffen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Grundstücksfläche nicht zu veräußern.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. BV Eschenweg 2, Tekturplan zum Antrag auf Baugenehmigung zur Geländeaufschüttung, Errichtung eines Pools und eines Gartentores auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/49 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Der ursprüngliche Bauantrag wurde vom Gemeinderat am 14.01.2013 an den Bau- und Umweltausschuss verwiesen.
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III widerspricht den Festsetzungen:
Geländeaufschüttungen sind bis zu einer Höhe von max. 0,50 m zulässig. Im Südlichen Bereich ist eine Aufschüttung von 0,90 m auf der Ostseite von 0,42 m bis zu 1,0 m beantragt. Das geplante Schwimmbecken liegt außerhalb der Baulinie.
Hinweis:
Im Bebauungsplan sind keine Beschränkungen hinsichtlich der seitlichen Grundstücksgrenzen getroffen. Somit sind Mauern und Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0 m verfahrensfrei. Das straßenseitig geplante Gartentor hat eine Höhe von 1,50 m.
Die Zustimmung der östlich angrenzenden Baunachbarn Fl.Nr. 517/48 wurde zum ursprünglichen Bauantrag nicht erteilt. Der Bauherr hat die Gemeindeverwaltung mit der Beteiligung des Baunachbarn beauftragt, Fristende war der 06. März 2017.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Beschluss vom 14.01.2013 unverändert zu übernehmen: „Der Bau- und Umweltausschuss erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Lage des Swimmingpools außerhalb der Baugrenze, des 1,50 m hohen Gartentores und der Höhe der Aufschüttung unter der Voraussetzung, dass sich der Bauherr zur Abmilderung der Nachbarbeeinträchtigung verbindlich verpflichtet südlich der bestehenden Rundsäule (ca. 9,0 m bis zur südlichen Grundstücksgrenze) auf die Errichtung einer nach der BayBO bis zu 2,0 m Höhe verfahrensfreien Mauer zu verzichten und die bestehende Stützmauer weder durch ein Sichtschutzelement noch durch die Erhöhung der Mauer zu verändern. Zwischen Eschenweg und der Rundsäule kann ein Sichtschutzelement bis zur konstruktiven Gesamthöhe von 2,0 m gemessen von der tatsächlichen Geländehöhe des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 517/48 Gemarkung Kirchdorf a. Inn errichtet werden. Die Verzichtserklärung ist in schuldrechtlicher Form abzugeben und dem Genehmigungsbescheid beizufügen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. BV Ringstraße 7; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau von Balkon und Bakonüberdachung, Einbau von Schleppdachgauben im DG mit Fassadenänderung auf dem Grundstück FL.Nr. 446/8 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf entspricht aufgrund der geplanten Schleppdachgauben nicht den Festsetzungen. Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss Kirchdorf a. Inn stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der geplanten Dachgauben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. BV Feldstraße 12; Errichtung Grundstückseinfriedung, Höhe ca 2m auf best. Stützmauer auf Grundstück FlNr. 441/10 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Auf der vorhandenen Stützmauer (Höhe 1,10m) soll eine Grundstückseinfriedung errichtet werden. Dadurch ergibt sich eine Gesamthöhe von ca. 2m (Stützmauer und Zaun), die jedoch nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Machendorf (Zaunhöhe straßenseitig maximal 1,10m) entspricht. Die Grundstückseinfriedung ist auch als Absturzsicherung für ein Kleinkind gedacht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bau eines Zauns mit einer Höhe von 1,10 m, im Bereich der vorhandenen Stützmauer, aufgrund der Lage des Grundstücks (Bahnübergang) zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. BV Münchnerstr. 7; Nutzungsänderung des ehem. Gastzimmers in Verkaufsraum auf dem Grundstück FlNr. 245 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils von Machendorf in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das ehemalige Gastzimmer der Gaststätte Schönhofer soll als Verkaufsraum genutzt werden. Kundenparkplätze sind auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Kreisstraße PAN 26 vorhanden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Nutzungsänderung zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
12. BV Kirchenweg 26; Errichtung einer Stein-/Granitmauer auf dem Grundstück FlNr. 45/29 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Kirchenweg 26 entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf Nord BA I. Laut Bebauungsplan sind an der seitlichen Grundstücksgrenze nur Holzzäune ohne Sockel oder Drahtzäune erlaubt. Geplant ist jedoch eine Granitmauer an der seitlichen Grundstücksgrenze zur FlNr. 45/28 Gemarkung Kirchdorf a. Inn, mit einer Höhe von 80 bis 90 cm und einer Länge von 16 m. Das Einverständnis der Nachbargrundstückseigentümerin (FlNr. 45/28 Gemarkung Kirchdorf a. Inn)
liegt vor.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Stein-/ Granitmauer.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
13. BV Hauptstraße 110; Anbau - Esszimmer auf dem Grundstück FlNr. 708/16 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
13 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils von Hitzenau in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Durch den Anbau wird das Wohngebäude um 4,0 m verlängert. Der Abstand zur Hauptstraße beträgt ca. 4,0 m. Das Anwesen ist an die gemeindlichen Ver- und Entsorgungseinrichtungen angeschlossen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
14. BV Schloßstr. 3 b, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Stellplatzüberdachung für 2 Pkw (Carport) in Ritzing Grundstück Fl.Nr. 1453 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
14 |
Sachverhalt
Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Bebauung richtet sich nach § 35 Abs. 2 Bau
GB (Sonstiges Vorhaben). Sonstige Vorhaben können im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist. Das Grundstück Fl.Nr. 1453 Gmkg. Kirchdorf a. Inn ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
15. BV Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Geräteraumes (L x B 5,80 m x 4,20m) in Ritzung, Piusstr. 22, Grundstück Fl.Nr. 62/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
15 |
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stiftungsgrundstücke“.
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl. Nr. 64/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn hat die Bauvorlage auf dem Lageplan unterzeichnet.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Piusstraße zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
16. BV Stadleckerweg 11, Abriss des best. Wintergartens und Anbau an das best. Wohnhaus Grundstück Fl.Nr. 706/18 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
16 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils von Hitzenau in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Das Vorhaben kann an die bestehenden Ver
– und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
17. BV Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Pool im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, Grundstück Fl.Nr. 517/109 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Walmdach statt Sattel- oder Pultdach
Überschreitung der Baugrenze mit Pool und Technikraum
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
18. BV Armeding 11; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports an best. Nebengebäude, Erneuerung der Dachkonstruktion und Erneuerung der Außenwände im OG des Nebengebädues, Grundstück Fl.Nr. 871/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
18 |
Sachverhalt
Vorhaben im Ortsbereich von Armeding ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Der Ortsteil Armeding ist lt. rechtskräftigem Flächennutzungsplan als „Splittersiedlung“ ausgewiesen.
Hinweis:
Lt. Auskunft des Bauherrn wird der Bauantrag bis zur Sitzung vorgelegt. Die Bauausführung wurde mit Anordnung des Landratsamtes Rottal-Inn, vom 24.02.2017,
eingestellt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Anbau eines Carports, der Erneuerung der Dachkonstruktion und der Außenwände zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
19. Wasserrecht; Einbau von Sedimentationsanlagen Schulstraße; Neubau Schulstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
19 |
Sachverhalt
Die beschränkte Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Bereich der Schulstraße auf den Grundstücken Flur- Nr. 111/25 und Flur- Nr. 141/11, Gemarkung und Gemeinde Kirchdorf a.Inn, in das Grundwasser durch die Gemeinde Kirchdorf a.Inn endet am 31.12.2019.
Zu diesem Bescheid wurde bereits aufgrund der Sanierung der Schulstraße am 23.04.2013 sowie am 21.09.2016 je eine dreijährige Verlängerung beantragt und auch genehmigt.
Im wasserrechtlichen Bescheid wird die Verwaltung unter dem Punkt der Nachrüstungspflicht darauf hingewiesen, dass mit den Baumaßnahmen zur Sanierung der Versickerungsanlagen nach den geltenden Regeln der Technik bis spätestens 31.03.2019 zu beginnen ist.
Aufgrund des schlechten Allgemeinzustands der Schulstraße wäre es sinnvoll die Sanierung der Schulstraße mit dem Einbau der Versickerungsanlagen zu kombinieren. Zudem sollte eine Hauptwasserleitung (bisher nicht vorhanden) in der Schulstraße von der Hauptstraße bis zur Grafen- von Berchem- Straße eingebunden werden.
Überschlägige Kostenschätzung IB Xaver Aigner:
- Die Kostenschätzung liegt der Verwaltung am Tag zur Einhaltung der Ladungsfrist nicht vor. Diese wird bis zum Sitzungstermin nachgereicht.
Voraussichtlich führt diese Maßnahme zu Ausbaubeiträgen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Sanierung der Schulstraße und den Einbau von Sedimentationsanlage zu kombinieren. Die Mittel hierfür sollen in den Haushalt 2018 aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
20. BV Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf um eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 2310 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
20 |
Sachverhalt
Der Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen wurde vom Landratsamt Rottal-Inn mit Bescheid vom 17.01.2017 unter Hinweis auf das Fehlen eines Bebauungsplanes bzw. der Außenbereichslage des Grundstücks abgelehnt.
Der Verwaltung liegt ein Antrag des Bauwerbers auf Einbeziehung einer Grundstücksteilfläche Fl.Nr. 2310 Gmkg. Kirchdorf a. Inn in den Geltungsbereich der Ortsabrundungsatzung Seibersdorf vor.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung Seibersdorf zu erweitern. Die Verwaltung wird beauftragt bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen Beschlussvorschlag für die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung auszuarbeiten.
Satzungsentwurf
Gemeinde Kirchdorf a. Inn
Landkreis Rottal-Inn
Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Okt. 2015 (BGBl. I S. 1722) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Ortsabrundungsatzung Seibersdorf - Fährweg
vom 13.07.2005
§ 1
Erweiterung des Geltungsbereiches
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Ortsteil Seibersdorf, werden gemäß dem beiliegenden Lageplan M 1 : 1000 ersichtlichen Darstellungen erweitert. Der Lageplan vom 27.03.2017 ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich wird um eine Teilfläche des Grundstücks FlNr. 2310 Gemarkung Kirchdorf a. Inn erweitert.
§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie
- Einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
- Die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
§ 3
Rechtsfolgen
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.
§4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kirchdorf a. Inn, den …………………
Johann Springer, Erster Bürgermeister
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
21. Geschwindigkeitsreduzierung Tempo 30 Hauptstraße Hitzenau; Antrag Hr. Grimm
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
21 |
Sachverhalt
Aufgrund des nachfolgend angeführten Antrags von Herrn Grimm hat die Verwaltung eine Verkehrsschau mit Herrn POK Franz Mayer von der PI Simbach in der Hauptstraße Hitzenau durchgeführt.
Antrag Herr Grimm:
An die Mitglieder des Gemeinderates von Kirchdorf/Inn Kirchdorf, 8.12.2016
Verkehrssituation auf der Hauptstraße im Ortsteil Hitzenau
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Verkehrssituation auf der Hauptstraße im Ortsteil Hitzenau ist schon seit mehreren Jahren problematisch. Sie hat sich aber durch den rasanten Ausbau des Siedlungsgebietes Hitzenau- Ost noch erheblich verschärft. Und es ist damit zu rechnen, dass mit dem Hinzukommen weiterer Wohneinheiten in Hitzenau-Ost die Lage nicht besser wird, sondern sich weiter verschlechtert.
Ich hatte im Rahmen der Bürgerversammlung am 16. November 2016 im Inntalhof die Möglichkeit, dieses Problem kurz anzusprechen. Da jedoch nicht alle Damen und Herren des Gemeinderates an dieser Versammlung teilgenommen haben, möchte ich Ihnen meine Überlegungen in dieser Sache nun auf diesem Wege vortragen.
Der Straßenabschnitt der Hauptstraße, der durch Hitzenau führt, weist im Vergleich zu allen anderen wichtigen, durch die Gemeinde Kirchdorf führenden Straßen gewisse Besonderheiten auf:
Sie ist äußerst schmal und verfügt zudem, im Gegensatz zu allen anderen vergleichbaren Straßen, über kein Trottoir. An manchen Stellen reicht die Straßenbreite gerade so weit aus, dass zwei sich begegnende Autos nur knapp aneinander vorbeikommen. Ein Fußgänger, der an einer solchen Stelle und in einer solchen Situation unterwegs ist, ist gut beraten, wenn er sich, soweit möglich, rechtzeitig eine schützende Stelle am Straßenrand sucht und dort stehen bleibt.
Außerdem weisen nahezu alle Grundstücke zur Straße hin eine Hecke oder eine massive, gemauerte Begrenzung auf, die an manchen Stellen sogar noch etwas in die Straße hineinragen und eine zusätzliche Gefahrenstelle darstellen. Da die Hauptstraße durch Hitzenau zudem nicht geradlinig verläuft, sondern mehrere Kurven aufweist, ergibt sich daraus eine weiteres Problem: an solchen Stellen kann der Verkehrsteilnehmer zum Teil nur 20 Meter weit die Straße bzw. den Verkehr überblicken. Das hat zur Folge, dass sich die Ausfahrt aus manchen Grundstücken stets zu einem gefährlichen Abenteuer gestaltet. Selbst bei äußerster Vorsicht kommt es immer wieder zu äußerst gefährlichen Beinahe-Zusammenstößen.
Mir ist bewusst, dass an dieser über viele Jahre gewachsenen Situation bauliche Eingriffe kaum realisierbar sind. Eine Verbreiterung der Straße also nicht möglich ist. Es gibt aber andere Möglichkeiten, das bestehende Problem wenigstens etwas zu entschärfen.
Eine Möglichkeit wäre, die Hauptstraße im Bereich Hitzenau nur noch als Einbahnstraße zu nutzen. In diesem Fall könnte man nachträglich zum Schutze der Fußgänger ein Trottoir anlegen. Solche Lösungen gibt es in vielen vergleichbaren Orten schon seit Jahren.
Die zweite Möglichkeit: eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, wie zum Beispiel in Julbach geschehen. Hierzu ist noch anzumerken: der entsprechende Straßenabschnitt in Julbach weist im Vergleich zu Hitzenau sogar einen Fußgänger-Weg auf und ist schnurgerade und daher auch voll einsehbar.
Unabhängig von der Einführung eines Tempolimits sollten aber auch umgehend alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um wenigstens an einigen besonders kritischen Stellen bessere Sichtverhältnisse zu schaffen. Es gibt einige Hecken, die deutlich über die Grundstücksgrenzen hinausragen. Hier wäre es Aufgabe der Gemeinde, Abhilfe zu schaffen. Ebenso ist es unverständlich, dass sogar in jüngster Zeit noch der Bau einer zwei Meter hohen Mauer, die direkt entlang der Straßenbegrenzung verläuft, genehmigt bzw. nicht verhindert wurde.
Zum Schluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass an der Hauptstraße in Hitzenau ausschließlich Wohnhäuser stehen. Es gibt keinen einzigen Gewerbebetrieb. Somit handelt es sich also um ein reines Wohngebiet, das sich auch noch dadurch „auszeichnet“, dass hier der Anteil älterer Menschen besonders hoch ist.
Aus verschiedenen Äußerungen, die im Rahmen der erwähnten Bürgerversammlung gefallen sind, habe ich entnommen, dass die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung in die Zuständigkeit des Gemeinderates fällt. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Hauptstraße in Hitzenau und das „Zurechtstutzen“ von Hecken und anderen Gefahrenstellen würde zwar nicht alle aufgrund zu hoher Geschwindigkeit bedingten Verkehrsprobleme beseitigen, sie aber doch etwas entschärfen.
Es ist aus meiner Sicht eine wichtige Aufgabe des Gemeinderates, dafür zu sorgen dass in allen Gemeindebereichen die Bewohner ohne Gefahr für Leib und Leben ihre Straße nutzen können, unabhängig davon wie laut und massiv sich die betroffenen Bürger dafür einsetzen.
Ich möchte Sie bitten, dieses Anliegen, wohlwollend zu prüfen und eine positive Entscheidung in dieser Sache zu treffen. Es betrifft nicht nur die Anwohner der Hauptstraße in Hitzenau, sondern auch alle die anderen Bürger, die diese Straße nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Anton Grimm
Ergebnisse der Verkehrsschau:
POK Mayer befürwortet die Temporeduzierung aufgrund drei gezählter Verkehrsunfälle seit 2010 in diesem Bereich, der unübersichtlichen Kurven, der Einengungen und des schlechten Straßenzustandes.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Hauptstraße in Hitzenau auf Tempo 30 zu reduzieren.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
zum Seitenanfang
22. Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Tannenstraße im OT Hitzenau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
22 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Kirchdorf a.Inn hat mit dem Schreiben vom 10.03.2017 folgenden Antrag zur Verkehrsberuhigung in der Tannenstraße im OT Hitzenau erhalten.
Antrag „Bremsschwellen in der Tannenstraße“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,
hiermit stellen wir folgenden Antrag:
Antrag:
Bremsschwellen für die Fahrbahn als verkehrsberuhigende Maßnahme in der Tannenstraße ähnlich wie in Reut beim Sportplatz.
Begründung:
In der Tannenstraße wird die erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h kaum eingehalten und der gerade Verlauf und die Breite der Straße laden viel Autofahrer gerade zur Raserei ein. Diese wird von den Anwohnern als äußerst störend und gefährlich vor allem für die hier wohnenden Kinder empfunden. Seit Jahren wird uns von Seiten der Gemeinde versprochen, dass etwas gegen die Raserei auf der Tannenstraße unternommen wird. Mit den Bremsschwellen könnte die Gemeinde Rasern ein deutliches Zeichen setzen, dass Geschwindigkeitsübertretungen nicht akzeptiert und geduldet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Rechenmacher, Simon Hackl, Johannes Niebler, August Lutz, Roland Zierer, Reiner Eichinger
Hierzu wird die Verwaltung eine Verkehrsschau mit dem Verkehrsbeauftragen der PI Simbach am Inn, Herr POK Franz Mayer durchführen und das Ergebnis dem Bau- u. Umweltausschuss in der Sitzung am 27.03.2017 vorlegen.
Aus Sicht der Verwaltung ist darauf hinzuweisen, dass dadurch haftungsrechtliche Konsequenzen entstehen können und dass sich für die Anwohner die Lärmbelästigung erhöht.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Antrag nachzukommen und beauftragt die Verwaltung, sogenannte Bremsschwellen zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
zum Seitenanfang
23. Anfragen/ Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau-und Umweltausschuss
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
27.03.2017
|
ö
|
|
23 |
Sachverhalt
Auf Anfrage von Gemeinderat Probstmeier bezüglich der „Erschließung Fichtenstraße“ entgegnet der Vorsitzende, dass derzeit die Grundstücksverhandlungen für den Bau der Entlastungsstraße im Gewerbegebiet Atzing auf einer Basis von 15,00€/ m² laufen. Um keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, sollte daher der Ausgang der Verhandlungen abgewartet werden. Laut Aussage der Verwaltung könnte die Maßnahme jederzeit ausgeschrieben werden, sodass in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen eine Entscheidung getroffen werden könnte.
Datenstand vom 04.07.2017 11:49 Uhr