Datum: 29.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 24.4.2017
3 Genehmigung des Protokolls vom 8.5.2017
4 Haushalt 2017
4.1 Haushaltsplan 2017
4.2 Mittelfristige Finanzplanung
4.3 Wirtschaftsplan 2017 Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
4.4 Haushaltssatzung 2017
5 Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
6 Erschließung Fichtenstraße
7 Trausaal Widmung im neuen Feuerwehrhaus
8 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt folgende Mitteilungen:

  1. Breitband
    Die Gemeinde führt das Auswahlverfahren für die Ermittlung eines Netzbetreibers für das 2. Bayer. Förderprogramm durch (vgl. Beschluss Gemeinderat vom 20.3.2017).
    Die Angebotsfrist läuft bis zum 20. Juli 2017. Alle Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar.

  1. Neubau Seniorenheim
Am kommenden Mittwoch findet ein erstes Treffen der Verwaltung mit den Architekten Entholzner und Kissling statt.
Für die Begleitung der Neubauplanung und des Neubaus ist die Einrichtung einer Projektgruppe mit folgenden Mitgliedern angedacht:
  • 1. Bürgermeister Springer
  • Architekten Entholzner und Kissling
  • Mitglieder des Werkausschusses
  • 2 Vertreter der Arbeitnehmer
  • Kämmerin Pfanzelt
  • Geschäftsleiter Übel

Geplant ist dabei ein regelmäßiges monatliches Treffen der Projektgruppe.
Über das weitere Vorgehen in Sachen Neubau Seniorenheim u.a. über die Standortfrage wird in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.

  1. Spendenverteilung
    Einige Begünstigte haben sich für die Spenden bedankt.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 24.4.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 24.4.2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3. Genehmigung des Protokolls vom 8.5.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 3

Sachverhalt

Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 8.5 .2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Haushalt 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 4
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4.1. Haushaltsplan 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 4.1

Sachverhalt

Der Haushaltsplan, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und dem Stellenplan, wurde zugestellt.
Dem Haushaltsplan sind folgende Anlagen beigefügt:
- Vorbericht
- Übersicht über den Schuldenstand
- Rücklagenübersicht
- Aufstellung der geplanten Deckungskreise und Übersicht über die laufenden Maßnahmen
- Finanzplanung 2018-2020
- Unterlagen über den Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef
- Unterlagen zu Unternehmensbeteiligungen.

Der Haushaltsplan schließt im Gesamthaushalt mit einer Summe von 15.460.000 Euro.
Der Verwaltungshaushalt beträgt 10.396.500,00   Euro.
Der Vermögenshaushalt beträgt 5.063.500,00  Euro.

Beschluss

Dem Haushaltsplan 2017, bestehend aus dem Gesamtplan, den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und dem Stellenplan und allen Anlagen gemäß § 2 (2) KommHV-K wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.2. Mittelfristige Finanzplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 4.2

Sachverhalt

Eine auf die stetige Aufgabenerfüllung (vgl. Art. 61 Abs. 1 GO) ausgerichtete Haushaltswirtschaft erfordert eine dem Jahreshaushalt ergänzende weitere Planung, um die mittelfristigen Auswirkungen der mit dem Jahreshaushalt verbundenen Entscheidungen und die für künftige Jahre beabsichtigten Maßnahmen deutlich zu machen. Da nur so beurteilt werden kann, ob vorgesehene Investitionen oder sonstige ausgabenwirksame Maßnahmen auch in die Zukunft mit der Leistungsfähigkeit der Gemeinden in Einklang zu bringen sind, hat die Gemeinde nach Art. 70 Abs. 1 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen.
Die Finanzplanung soll in erster Linie eine dauerhafte Ordnung der Finanzen der Gemeinden
sichern und die Ausgeglichenheit des Haushalts gewährleisten.

Über den Finanzplan, der kein Bestandteil, sondern nur Anlage zum Haushaltsplan ist (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 KommHV-K) ist gesondert zu beschließen, da in ihm Projekte für die Zukunft enthalten sind, die mit dem Haushaltsplan 2017 nicht direkt verbunden sind.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Finanzplanung 2018 bis 2020 und genehmigt diese.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.3. Wirtschaftsplan 2017 Eigenbetrieb Seniorenheim St. Josef

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 4.3

Sachverhalt

Der Wirtschaftsplan ist Bestandteil der Unterlagen zum Haushaltsplan 2017 und ist mit der Ladung zugestellt. Der Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.03.2017 den Wirtschaftsplan vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Seniorenheim St. Josef mit all seinen Bestandteilen (Vermögensplan, Erfolgsplan, Stellenplan) zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4.4. Haushaltssatzung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 4.4

Sachverhalt

Entwurf Haushaltssatzung:

H A U S H A L T S S A T Z U N G


der Gemeinde Kirchdorf am Inn (Landkreis Rottal-Inn) für das Haushaltsjahr


2   0   1   7


Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn
folgende Haushaltssatzung:


§ 1

1. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
im   Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        10.396.500,00 €                                                                                
im   Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf je        5.063.500,00 €        
festgesetzt.

2. Der Wirtschaftsplan 2017 für den Eigenbetrieb „Seniorenheim St. Josef“ wird
im  Erfolgsplan
in den Erträgen        1.278.000,00 €
und in den Ausgaben auf        1.272.500,00 €

und im Vermögensplan
in den Einnahmen        63.000,00 €
und Ausgaben auf je        55.000,00 €        
festgesetzt.                        

§ 2

1. Kreditaufnahmen für Investitionen- und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
auf 1.100.000,00 € festgesetzt.

2. Kreditaufnahmen für Investitionen des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ 
werden auf  0,00 € festgesetzt.






§ 3

1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
2. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes werden nicht festgesetzt.
§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
   1. Grundsteuer
   a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe                330 v.H.                                            
   b) für die Grundstücke (B)                                                        330 v.H.                                                                                      
   2. Gewerbesteuer                                                                   350 v.H.                                                                                                       

§ 5

1. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf   1.000.000 €   festgesetzt (Art. 73 GO).

2. Der Höchstbetrag der  Kassenkredite  zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Seniorenheim St. Josef“ wird auf   300.000 €  festgesetzt.

§ 6

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.



§ 7

Die Haushaltssatzung tritt am   01. Januar 2017   in Kraft.

Beschluss

Der Haushaltssatzung wird in der vorgelegten Form zugestimmt. Die Haushaltssatzung ist zur Niederschrift zu nehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 5

Sachverhalt

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen die Erschließungsbeitragssatzung in Anlehnung an das neue Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags neu zu erlassen. Diesem Anliegen kann bereits vor dem Vorliegen des Prüfberichts nachgekommen werden.

Der in Anlage beigefügte Satzungsentwurf entspricht weitgehend dem Muster des Bayer. Gemeindetages.
In § 7 – Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke – weicht der Satzungsentwurf von der Mustersatzung ab. Eckgrundstücke sollen – wie auch bisher – weiterhin mit 55 % der Grundstücksfläche angesetzt werden (Gemeindetagsmuster 2/3 der Grundstücksfläche).
Der vom Gemeindetag gesehene Mehrwert für Eckgrundstücke wird von der Verwaltung nicht geteilt. Eine derartige Verteuerung von Eckgrundstücken wird nicht empfohlen. Mehrkosten für die Gemeinde entstehen dadurch nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der als Anlage beigefügten Form zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Erschließung Fichtenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die im Baugebiet Hitzenau-Ost geplante Erschließungsanlage Fichtenstraße mit 16 Parzellen ist derzeit vollständig ausreserviert (2 „Eckgrundstücke“ davon liegen an der Tannenstraße und werden erst mit Erschließung der Fichtenstraße veräußert).
Aufgrund regelmäßiger Anfragen der Bauwerber ist davon auszugehen, dass – sollte die Erschließungsanlage noch längere Zeit nicht gebaut werden – Bauwerber vom Kauf zurücktreten könnten. Es wird daher vorgeschlagen, über die Erschließung der Fichtenstraße zu entscheiden.

Dabei ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere auf folgende Punkte hinzuweisen:
  1. Ein Ergebnis zu den Grundstücksverhandlungen für die Entlastungsstraße ist noch nicht absehbar. Mit dem Beschluss zur Erschließung der Fichtenstraße wird die Straßenführung im südlichen Bereich des Baugebiets Hitzenau-Ost festgelegt. Vermehrter Verkehrsfluss über die Fichtenstraße ist zu erwarten.
  2. Das IB Desch hat eine aktuelle Kostenschätzung vorgelegt. Aufgrund der Baukostensteigerungen ist mit Erschließungskosten von derzeit geschätzt rund 29,6 € / Quadratmeter zu rechnen. Der Grundstücksgesamtpreis wird sich damit im Bereich von geschätzt um die 85 € / Quadratmeter bewegen (Grundstück, Erschließung, Ökoausgleich, Wasser, Abwasser ohne Geschossflächenbeitrag).
  3. Gegenüber allen Käufern ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass zwar ein politischer Wille zum Bau der Entlastungsstraße besteht, die Maßnahme aber vom Ausgang der Grundstücksverhandlungen abhängig ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Erschließung der Fichtenstraße wie im Bebauungsplan vorgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung durch das IB Desch veranlassen zu lassen.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass ein Ergebnis zu den Grundstücksverhandlungen für die Entlastungsstraße noch nicht absehbar ist und mit dem Beschluss zur Erschließung der Fichtenstraße die Straßenführung im südlichen Bereich des Baugebiets Hitzenau-Ost festgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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7. Trausaal Widmung im neuen Feuerwehrhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö 7

Sachverhalt

Nach § 14 (2) Personenstandsgesetz (PStG) und Nr. 14.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) ist die Gemeinde Kirchdorf a. Inn als Organisationshoheit befugt, zu den Diensträumen der Standesbeamtin/des Standesbeamten auch Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes zu bestimmen.
Voraussetzung ist  u.a., dass die Nutzung des Raumes auf keinen besonderen Personenkreis beschränkt ist und generell genutzt werden kann. Durch die Gemeinde Kirchdorf a. Inn  als Eigentümer ist dies sichergestellt und auch weitere Voraussetzungen, wie Einrichtung und Ausstattung der Würde des Anlasses entsprechend, sind gegeben. 
Als weiteres Trauzimmer soll ab sofort der Saal im Feuerwehrhaus in der Hauptstraße 19 zum weiteren Trauzimmer des Standesamtes der Gemeinde Kirchdorf a. Inn gewidmet werden.
Der Saal im bisherigen Feuerwehrhaus in der Hauptstraße 5 und das Büro des Bürgermeisters, bleiben weiterhin als Trauzimmer gewidmet.

Beschluss

Der Saal im Feuerwehrhaus in Kirchdorf a. Inn, Hauptstraße 19, wird ab sofort als Raum zur Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften gewidmet. Die bisher gewidmeten Räumlichkeiten gelten neben Eheschließungen auch für Begründungen von Lebenspartnerschaften. Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der gewidmeten Räumlichkeiten trägt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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8. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 29.05.2017 ö informativ 8
Datenstand vom 04.07.2017 11:42 Uhr