Datum: 24.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 26. Juni 2017
3 Bauanträge
3.1 BV Pfarrer-Weber-Str. 5 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Wirtsgarten zur Errichtung eins Garten-und Gerätehaues auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/17 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
3.2 BV Ulmenweg 14; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gerätehütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/74 Gemarkung Kirchdorfa.Inn
3.3 BV Bergham Fl.Nr. 1732 Gmkg. Kirchdorf a.Inn; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude
3.4 BV Rudolf-Diesel-Str. 17; Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Diskothek zu einem "Bierdorf" im Gewerbegebiet Atzing Grundsütck Fl.Nr. 684/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
3.5 BV Blumenweg 11; Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 85/54 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.6 BV Kirchdorfer Str. 8; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage in Seibersdorf Grundstück Fl.Nr. 2053 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
3.7 BV Fichtenstr. 1, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Fichtenstr. 1, Grundstück Fl.Nr. 517/103 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
4 Vorprojekt Schloss Ritzing
5 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung führt der Vorsitzende aus, das der Bauantrag zu TOP 3.8 wegen noch nicht eingereichter Unterlagen zurückgenommen wird.
  1. Bebauungsplan Bergham
    Der Bebauungsplan wird im Lauf des Jahres 2017 aufgestellt werden. Die Verwaltung hat hierzu morgen ein Gespräch am Landratsamt, ob das neue vereinfachte Verfahren
    (§ 13b BauGB) möglich ist.
    Zeitliches Ziel: Erschließung des Baugebiets im Lauf des Jahres 2018.
  2. Sanierung Hitzenauer Bach
    Der Zuwendungsbescheid für die Sanierung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur ist am 4. Juli 2017 eingegangen. Das IB Desch erstellt gerade die öffentliche Ausschreibung.
    Eine Vergabe soll in der Septembersitzung erfolgen. Die Bauarbeiten sollen dann so schnell wie möglich beginnen.
  3. Hochwasserschutzkonzept
    In der Besprechung am 3. Juli 2017 hat das WWA mitgeteilt, dass vor einer Beurteilung durch das WWA das Büro Dr. Ammer noch Unterlagen nachliefern muss. Das WWA hat Hr. Dr. Ammer entsprechend aufgefordert.
    Zudem sei nun auch ein Bau von Rückhaltebecken im Wasserschutzgebiet denkbar. Die Gemeinde wird diesbezüglich in Abstimmung mit dem WWA auch auf das Landratsamt zugehen.
  4. Maßnahmen Kindergarten
    In den Schließtagen wird der Gangbereich durch den Bauhof geweißelt. Eine Beschattung erscheint nach durchgeführtem Vororttermin nicht zweckmäßig (vgl. Bildmaterial).
    In Abstimmung mit den Eltern soll im U3-Bereich die Anbringung eines Klimagerätes geprüft werden.
  5. Feuerwehrhaus – Vergleich LED/Sparlampen
    Auf Nachfrage bei Hr. Gramer hat der Projektant Eder die versprochene Musterberechnung leider immer noch nicht übermittelt. Die Verwaltung wird diese nachreichen.
  6. 50 in Ecken
    Nach Verkehrsschau mit der Polizei wurde der Abschnitt Ecken 7 – 9 auf Tempo 50 beschränkt. Die Schilder wurden heute montiert.
  7. Kapelle Ritzing
    Die Widmung der Kapelle in Ritzing wird Thema der Septembersitzung sein.
  8. Hangrutsch Stadleck
    Nächster Schritt, vor Einstieg in die Ausschreibung der Baumaßnahme, ist die Vermessung durch die Firma Coplan. Diese kann aus Zeitgründen erst ab Ende August stattfinden. Ein Wechsel zu einer anderen Firma ist nach Aussage von Hr. Bertlein nicht sinnvoll, da die Firma Coplan bereits alle Voruntersuchungen gemacht hat.
    Zudem liegt der Entwurf eines Notarvertrags vor der demnächst verbrieft wird.
  9. Multifunktionsbüro / Barrierefreies Rathaus
    Das Rathaus erhält im Erdgeschoss ein barrierefreies, multifunktionales Besprechungsbüro mit integriertem kleinem Sitzungssaal. Dieser Schritt bietet die Möglichkeit, dass der jeweilige Sachbearbeiter bewegungseingeschränkte Bürger im Multifunktionsbüro empfangen kann und zudem unser regelmäßig genutzter kleiner Sitzungssaal in das Erdgeschoss verlagert werden kann.
Da die Gemeinde kurzfristig keinen Rathausanbau oder Aufzug realisieren kann, halte ich diese Maßnahme mit vertretbarem Kostenaufwand für geeignet das Rathaus kurzfristig wieder etwas bürgerfreundlicher und barrierefreier zu gestalten.
  1. Dank der Himmfelfahrtsnasen

Gemeinderat Kampfl hält die Aussage zur nicht notwendigen Beschattung am Kindergarten für nachvollziehbar. Gemeinderätin Josefine Strohhammer frägt nach, ob auch die Option eines Sonnensegels in Erwägung gezogen wurde. Der Vorsitzende gibt an, dass alle Varianten überlegt wurden.

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2. Genehmigung des Protokolls vom 26. Juni 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 26.6.2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3
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3.1. BV Pfarrer-Weber-Str. 5 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am Wirtsgarten zur Errichtung eins Garten-und Gerätehaues auf dem Grundstück Fl.Nr. 20/17 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3.1

Sachverhalt

Das gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der Bayerischen Bauordnung „verfahrensfreie Vorhaben“ entspricht aufgrund seiner Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Baunachbar (Grundstück Fl.Nr. 20/16) hat seine Zustimmung durch Unterschrift des Lageplanes zu dem unter 75 cbm umbauten Raumes großen Gebäude erteilt.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.2. BV Ulmenweg 14; Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Gerätehütte auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/74 Gemarkung Kirchdorfa.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3.2

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III.
Der Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 517/73 hat dem Vorhaben durch Unterschrift auf dem Lageplan zugestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.3. BV Bergham Fl.Nr. 1732 Gmkg. Kirchdorf a.Inn; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Nebengebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben im Ortsbereich von Bergham ist mittlerweile im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kirchdorf a.Inn (Deckblatt-Nr. 23 „Be rgham) als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Vorhaben ist somit dem unbeplanten  Innenbereich ( § 34 BauGB) zuzuordnen.

Das Grundstück kann an zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. Mit dem Bauherrn ist eine entsprechende Sondervereinbarung gem. § 8 WAS /EWS abzuschließen, d.h. der Grundstückseigentümer / Bauherr übernimmt die Kosten für die Erstellung der jeweiligen Hauptleitung bis zum Baugrundstück.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Zum Zwecke der Grundstückserschließung ist mit dem Bauherrn ist eine entsprechende Sondervereinbarung gem. § 8 WAS /EWS abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.4. BV Rudolf-Diesel-Str. 17; Antrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Diskothek zu einem "Bierdorf" im Gewerbegebiet Atzing Grundsütck Fl.Nr. 684/1 Gemarkung Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3.4

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Atzing (I) betrifft die Innenraumgestaltung der bestehenden Halle im GE-b (Mischgebiet), die bisher als Diskothek genehmigt war, mit nunmehr insgesamt 7 Kneipen und einem Bistro (Pizzabäcker).
Erforderliche Stellplätze: 72 Stellplätze sind lt. Baubeschreibung in Summe bereits vorhanden. Insgesamt ergibt sich für das geplante „Bierdorf“ ein Stellplatzbedarf von 56 Stellplätzen. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geplanten Nutzungsänderung zu.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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3.5. BV Blumenweg 11; Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 85/54 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3.5

Sachverhalt

Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) verfahrensfrei Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf – Ost, BA I“ entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, vorbehaltlich der Zustimmung des Baunachbarn zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.6. BV Kirchdorfer Str. 8; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Garage in Seibersdorf Grundstück Fl.Nr. 2053 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3.6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteiles von Seibersdorf in einem Gebiet ohne Bebauungsplan.

Die Unterschriften der Baunachbarn liegen vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3.7. BV Fichtenstr. 1, Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Fichtenstr. 1, Grundstück Fl.Nr. 517/103 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 3.7

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

Walmdach statt Sattel oder Pultdach;
Lager- und Geräteraum liegen teilweise außerhalb der Baugrenze;

Die Eigentümer der Nachbargrundstücke haben die Bauvorlagen unterzeichnet.

Mit dem Bau darf erst nach Abschluss der Erschließungsarbeiten und Freigabe durch die Gemeindeverwaltung begonnen  werden!

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Mit dem Bau darf erst nach Abschluss der Erschließungsarbeiten und Freigabe durch die Gemeindeverwaltung begonnen  werden!!

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Vorprojekt Schloss Ritzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö 4

Sachverhalt

Gemeinderatsbeschluss 14. November 2016:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, beim Büro für Architektur und Denkmalpflege Dietrich in Regensburg, einen Kostenvoranschlag für ein denkmalpflegerisches Vorprojekt für das Schloss Ritzing einzuholen.

Nach Vorbesichtigung des Schlosses Ritzing am 09.01.2017 hat Fr. Dietrich ein Angebot für ein denkmalpflegerisches Vorprojekt übermittelt. Gesamtkosten (brutto) 12.899,60 €. Hinzukommen würden darüber hinaus vor Beginn der Maßnahme Kosten für die Räumung des Dachbodens (Entfernung von Isolierungen, etc.).
Eine Förderung des Vorprojekts durch das Landratsamt bzw. das Landesamt für Denkmalpflege ist nicht möglich.

Gemeinderatsbeschluss 20. Februar 2017:
Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung des angebotenen denkmalpflegerischen Vorprojekts bis zur Klärung einer evtl. Fördermöglichkeit zurückzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt Förderanträge für das Vorprojekt bei Bezirk und Landesstiftung einzureichen und nach Klärung der Fördermöglichkeiten erneut zu berichten.

Rückmeldung Bezirk und Landesstiftung:
Sowohl der Bezirk Niederbayern als auch die Bayer. Landesstiftung haben mitgeteilt, dass das Vorprojekt nicht förderfähig ist. Lediglich die Landesstiftung hat mitgeteilt, dass die Kosten eines Vorprojekts bei Umsetzung einer späteren Maßnahme hinzugerechnet werden könnten.
Fazit: Für das Vorprojekt bestehen keine Fördermöglichkeiten. Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob ein denkmalpflegerisches Vorprojekt ohne Fördermöglichkeit durchgeführt werden soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das denkmalpflegerische Vorprojekt durchzuführen auch ohne Fördermöglichkeiten. Bürgermeister Johann Springer wird ermächtigt den Vertrag mit Fr. Architektin Dietrich zum Vorprojekt zu schließen.


Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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5. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.07.2017 ö informativ 5
Datenstand vom 12.10.2017 09:31 Uhr