Datum: 12.06.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleines Sitzungszimmer Rathaus
Gremium: Bau-und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortsbesichtigungen
1.1 Ortbesichtigung Hartfeldweg
1.2 Ortsbesichtigung Kulaerstraße 4a, Antrag auf Fällung eines Baumes
1.3 Ortsbesichtigung Teichstraße 2a
1.4 Ortsbesichtigung Kreisverkehr Atzing
1.5 Ortsbesichtigung Hitzenauer Bach - Fl.Nr. 242/3
2 Mitteilungen
3 Antrag zu Fahrbahnverengungen in der Tannenstraße
4 Verbesserung Hartfeldweg
5 Antrag auf Fällung eines Baumes vor dem Grundstück Kulaer Straße 4a, Flur- Nr.: 414/15
6 Bepflanzung Kreisverkehr Atzing
7 Maßnahme Hitzenauer Bach - FlNr. 242/3
8 BV Julbacher Str. 1, Um- und Anbau am best. Wohnhaus und Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 487 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
9 BV Tannenstr. 20; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Errichtung eines Gerätelagers auf dem Grundstück FlNr. 517/83
10 BV Tannenstr. 32: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 517/50
11 BV Bahnweg 15, Errichtung von Dachgauben anstatt der Dachflächenfenster, sowie Errichtung einer Solaranlage auf den Dachgauben auf dem Grundstück FlNr. 441/24 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
12 BV Tannenstr. 21, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/117 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Hitzenau-Ost;
13 BV Kirchenweg 45, Errichtung Sichtschutzzaun (Höhe 2m) an der Westseite auf dem Grundstück FlNr. 45/36 Gemarkung Kirchdorf a. Inn
14 BV Hauptstraße 4 b; Nutzungsänderung zum Einbau eines "Aerosport Competence Centers" und Einbau einer Betriebsleiterwohnung in bestehende Flugzeughalle auf dem Grundstück FlNr. 71+1545 Gemarkung Kirchdorf am Inn
15 BV Atzinger Allee 1; Errichtung einer Schall- und Sichtschutzwand mit Grundstückszufahrt auf dem Grundstück FlNr. 570/6
16 BV Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Technikraum in Machendorf, Am Moosgraben 10, Grundstück Fl.Nr. 400/23 Gmkg. Kirchdor fa.Inn
17 BV Armeding Grundstück Fl.Nr. 818 und 819 jeweils Teilflächen zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Armeding;
18 BV Armeding 14 Einbau von Wohnräumen in best. Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 871 Gmkg.Kirchdorf a.Inn
19 BV Tannensr. 19, Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/116 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
20 BV Herbert-Zill-Str. 35; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage im Baugebiet Machendorf -Nord, Grundstück Fl.Nr. 506/13 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
21 BV Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen in Neuramerding, Grundstück Fl.Nr. 1284- Teilfläche Gmkg. Kirchdorf a.Inn
22 Anfrage / Anträge
23 Genehmigung des Protokolls vom 27.03.2017

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1. Ortsbesichtigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö informativ 1
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1.1. Ortbesichtigung Hartfeldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 1.1
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1.2. Ortsbesichtigung Kulaerstraße 4a, Antrag auf Fällung eines Baumes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 1.2
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1.3. Ortsbesichtigung Teichstraße 2a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 1.3
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1.4. Ortsbesichtigung Kreisverkehr Atzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 1.4
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1.5. Ortsbesichtigung Hitzenauer Bach - Fl.Nr. 242/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 1.5
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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 2
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3. Antrag zu Fahrbahnverengungen in der Tannenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 3

Sachverhalt

Der Verwaltung liegt folgender Antrag von acht Anwohnern der Tannenstraße zur Verkehrsberuhigung in der Tannenstraße vor.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen u. Herren des Gemeinderates,

hiermit stellen wir folgenden Antrag:

Antrag:
Bepflanzte Verengungen für die Fahrbahn als verkehrsberuhigende Maßnahme in der Tannenstraße ähnlich wie in der Mooseckerstraße in Simbach am Inn.

Begründung:
Wie schon im letzten Antrag vom 10.03.2017 erwähnt, wird die erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h in der Tannenstraße kaum eingehalten und der gerade Verlauf und die Breite der Straße laden viele Autofahrer gerade zur Raserei ein. Dies wird von den Anwohnern als äußerst störend und gefährlich vor allem für die hier wohnenden Kinder empfunden. Für uns ist es unverständlich, dass dennoch unser Antrag auf Bremsschwellen einfach abgelehnt wurde, obwohl der Gemeinde sehr wohl unser Problem bekannt ist und uns seit Jahren versprochen wird, dass etwas gegen die Raserei auf der Tannenstraße unternommen wird. In einem Ort wie Kirchdorf, müsste es eigentlich möglich sein, dass man bei einem Antrag, der von sechs Bürgern gestellt wurde, auch mit diesen vor Ort spricht und sich ihre Anliegen genau anhört. Für uns wirkt es, als hätte sich der Bauausschuss in keinster Weise für unsere Probleme interessiert. Eigentlich schade, dass es sich ja dabei um Gewählte handelt, die die Interessen der Bürger vertreten sollen. Gerade die Kinder, die in dieser „jungen“ Siedlung wohnen, sind die Zukunft des Ortes. Steht ihr Wohlergehen nicht an erster Stelle?
Da bei Bremsschwellen die möglicherweise erhöhte Lärmbelästigung der Kritikpunkt war, fordern wir jetzt versetzte Fahrbahnverengungen, die zum Beispiel auch in der Mooseckerstraße in Simbach am Inn sind.
Wir haben schon die Empfehlung erhalten, Autos auf die Straße zu stellen, um die Raser einzubremsen. Solche Fahrbahnverengungen würden diesen Zweck ähnlich erfüllen, ohne dass wir Bürger ständig unsere Autos auf die Straße stellen müssten. Wir erwarten von einer Gemeinde, dass sie sich um die Belange ihrer Bürger kümmern und Rasern endlich ein deutliches Zeichen setzen, dass die Geschwindigkeitsübertretungen nicht akzeptiert und geduldet werden. Sollte der Bauausschuss wieder unseren Antrag ablehnen, erwarten wir auch, dass er sich andere Maßnahmen überlegt und nicht einfach ablehnt, denn das ist schließlich Aufgabe des Bauausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Rechenmacher, Simon Hackl, Johannes Niebler, August Lutz, Roland Zierer, Reiner Eichinger, Andreas Weißenbacher, Luise Schmidt

Von Donnerstag den 27.04.2017, 14:00 Uhr bis Montag 08.05.2017, 06:00 Uhr war die gemeindeeigene Geschwindigkeitsmesstafel in der Tannenstraße angebracht. Hierzu liegt der Verwaltung die Auswertung der Messtafel vor.
Auswertung 27.04.2017 bis 08.05.2017:
  •   0 – 15 km/h                18 %
  • 16 – 20 km/h                11 %
  • 21 - 25 Km/h                21 %
  • 26 – 30 km/h                30 %
  • 31 – 35 km/h                15 %
  • 36 – 40 km/h                 4  %
  • 41 – 45 km/h                 1  %
  • 46 – 50 km/h                 0  %
  • Über 50km/h                 0  %
Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 24 km/h.
Aufgrund des Hinweises von Herrn August Lutz wurde die Messtafel von Mittwoch den 17.05.2017, 07:00 Uhr bis Montag 29.05.2017, 07:00 Uhr erneut in entgegengesetzter Fahrtrichtung in der Tannenstraße angebracht. Hierzu liegt der Verwaltung die Auswertung der Messtafel vor.
Auswertung 17.05.2017 bis 29.05.2017:
  •   0 – 15 km/h                24 %
  • 16 – 20 km/h                16 %
  • 21 - 25 Km/h                26 %
  • 26 – 30 km/h                22 %
  • 31 – 35 km/h                  7 %
  • 36 – 40 km/h                  0 %
  • 41 – 45 km/h                   0,4  %
  • 46 – 50 km/h                 0  %
  • Über 50km/h                 0  %
Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 21 km/h.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei Nachkommen des Antrages ein Präzedenzfall geschaffen würde.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Antrag auf Fahrbahnverengungen nachzukommen und beauftragt die Verwaltung hierzu Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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4. Verbesserung Hartfeldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 4

Sachverhalt

Aufgrund des folgenden Antrages der Anlieger vom Hartfeldweg hat der Bau- und Umweltausschuss den Hartfeldweg besichtigt.
Antrag auf Profilierung des Hartfeldweges
Wir, die Anwohner des Hartfeldweges in Ramerding bitten um eine Profilierung des Hartfeldweges.                                                                                                                                               Schon lange Zeit befindet sich die Straße in einem desolaten Zustand, der für die Anlieger nicht tragbar ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis von der Situation am Hartfeldweg. Die Verwaltung wird die besprochenen Verbesserungen durch den Bauhof durchführen lassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Antrag auf Fällung eines Baumes vor dem Grundstück Kulaer Straße 4a, Flur- Nr.: 414/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 5

Sachverhalt

Folgender Antrag wurde an die Verwaltung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn gestellt.

Wolfgang Tischer
Kulaer Str. 4a
84375 Kirchdorf am Inn

An die
Gemeindeverwaltung Kirchdorf am Inn

Antrag
auf Fällung eines Baumes vor dem Grundstück Kulaer Str. 4a (Fl.-Nr. 414/15)

Sachverhalt:
Während der vergangenen Wintermonate habe ich beaobachtet, dass sich der Gartenzaun unseres Grundstücks (Grundstücksgrenze zur Kulaer Str., Parkstreifen) nach oben durchgebogen hatte. Der unter dem Gartenzaun befindliche Begrenzungsstein hatte sich angehoben (Fotos 1, 2). Ich habe den Begrenzungsstein vorsichtig freigelegt (nur wenige cm tief) und festgestellt, dass 2 stärkere Wurzeln des unmittelbar vor dem Zaun auf dem Parkstreifen (Gemeindegrund) stehenden Baumes von unten gegen den Begrenzungsstein stoßen (Fotos 3, 4) und diesen offensichtlich angehoben haben. Ich habe den Gartenzaun entfernt, sonst aber keine weiteren Maßnahmen unternommen. Letzte Woche habe ich Herrn Edmüller über die Situation informiert.
1.
Damit besteht m.E. eine latente Gefährdung in diesem Bereich, zumahl die Entwicklung im weiteren Zeitverlauf nicht abschätzbar ist.
Deshalb beantrage ich, diesen Baum zu fällen, die Wurzeln im Bereich unter dem Begrenzungsstein zu entfernen und bitte die Gemeindeverwaltung um entsprechende Maßnahmen.
2.
Ursprünglich (seit der Bebauung) standen in diesem Bereich der Kulaer Str. (von uns aus bis vor zur Kreuzung) insgesamt vier Bäume auf dem Parkstreifen. Vor ein paar Jahren wurden drei dieser Bäume gefällt (Bauhof?), die Baumstümpfe sind noch erhalten (Foto 5). Ich bitte Sie aus dem o.g. Anlass um Auskunft über den Grund, warum 3 der 4 Bäume gefällt wurden, nur der vor unserem Grundstück nicht.

Mit freundlichen Grüßen
W. Tischer

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt dem Antrag nachzukommen und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Pflanzung von drei neuen Bäumen zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass keine neuen Bäume gepflanzt werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 4

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine neue Linde zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Beschluss 5

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, zwei neue Linden zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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6. Bepflanzung Kreisverkehr Atzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 6

Sachverhalt

Die Verwaltung schlägt vor den Kreisverkehr umzugestalten.
Angedacht werden könnte die Pflanzung eines Baumes in der Mitte des Kreisverkehrs (ähnlich Kreisverkehr Simbach/Kirchberg) und die Anlegung von 4 Staudenbeeten (mindestens ca. 3 x 3 Meter, 1 Beet je Zufahrt) durch den gemeindlichen Bauhof. Die Restfläche wird als Grünfläche angelegt und durch den Bauhof regelmäßig gemäht.
Das Anlegen von klassischen Blumenbeeten ist aufgrund der Größe des Kreisverkehrs und der fehlenden Bewässerungsmöglichkeit aus Sicht der Verwaltung nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand darstellbar; davon wird abgeraten.
Die Maßnahme soll möglichst kostengünstig umgesetzt werden. Die Maßnahme wurde mit dem Gärtner des Bauhofs besichtigt und erscheint – zumindest weitgehend – in Eigenregie und innerhalb des Entscheidungsbudgets des Bürgermeisters umsetzbar. Ggf. müssen aber Fräsarbeiten vergeben werden.

Vor einer Umsetzung der Maßnahme ist eine Beteiligung des Eigentümers Landkreis Rottal-Inn erforderlich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, abhängig von der Zustimmung des Landkreises Rottal-Inn, den Kreisverkehr umzugestalten.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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7. Maßnahme Hitzenauer Bach - FlNr. 242/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 7

Sachverhalt

Die auf Gemeindegrund liegende Hangseite (FlNr. 242/3) gibt kontinuierlich etwas nach.
Der Zweckverband Gewässer 3. Ordnung hat die Stelle bereits besichtigt und könnte die Maßnahme durchführen. Erforderlich dafür wäre jedoch eine Baustelleneinrichtung auf dem privaten Anliegergrundstück Fl.Nr. 238. Die Grundstücksanliegerin wäre hierzu bereit. Eine Sanierung vom Grundstück der Gemeinde aus, wäre enorm schwierig darstellbar und mit hohen Kosten verbunden. Eventuell durch den Zweckverband verursachte Schäden am Privatgrundstück müssen ausgeglichen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Zweckverband mit der Sanierungsmaßnahme zu beauftragen. Der privaten Grundstücksanliegerin wird zugesichert, dass Schäden, die durch den Zweckverband verursacht werden, ausgeglichen werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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8. BV Julbacher Str. 1, Um- und Anbau am best. Wohnhaus und Nebengebäude auf dem Grundstück FlNr. 487 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 8

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) als sonstiges Vorhaben einzustufen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Das bestehende Anwesen wird umgebaut bzw. erweitert. Das Grundstück ist an die Ver- und Entsorgungsanlagen der Gemeinde angeschlossen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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9. BV Tannenstr. 20; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage und Errichtung eines Gerätelagers auf dem Grundstück FlNr. 517/83

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 9

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau Ost BA III entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da das geplante Gerätelager außerhalb der Baugrenze liegt.
Das Vorhaben soll im Abstand von 1,0 m zum Entwässerungsgraben  errichtet werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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10. BV Tannenstr. 32: Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 517/50

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 10

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost BA III entspricht aufgrund folgender Punkte nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

  • Verlagerung der Doppelgarage von der Südseite auf die Nordseite des Grundstücks
  • Der Grenzabstand nach Norden bei der Doppelgarage beträgt 2,00 m
  • Die Baulinienüberschreitung der Doppelgarage auf der Nordseite beträgt 1,00 m
  • Die Baulinienüberschreitung beim Wohnhausanbau auf der Südseite beträgt 3,00 m
  • Überbauung des vorh. Wassergrabens für die neue Garagenzufahrt auf der Nordseite des Grundstücks
  • Kostenübernahme für sämtliche  Änderungen an der Erschließungsanlage der Gemeinde (Verlegung der bisherigen Zufahrt an die geplante Zufahrt)
Überbauung der öffentlichen Grünfläche durch Grundstückszufahrt 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid unter folgender Auflage zu:
Kostenübernahme für sämtliche  Änderungen an der Erschließungsanlage der Gemeinde (Verlegung der bisherigen Zufahrt an die geplante Zufahrt).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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11. BV Bahnweg 15, Errichtung von Dachgauben anstatt der Dachflächenfenster, sowie Errichtung einer Solaranlage auf den Dachgauben auf dem Grundstück FlNr. 441/24 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 11

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf entspricht aufgrund der geplanten Dachgaub en nicht den Festsetzungen. Die Eigentümerin des Grundstücks FlNr. 441/23 Gemarkung Kirchdorf a. Inn hat die Bauvorlagen nicht unterzeichnet. Diese kann die Vorlagen bis zum 24.05.2017 in der Verwaltung einsehen und gegebenenfalls noch nachträglich unterzeichnen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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12. BV Tannenstr. 21, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Einfachgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/117 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, Hitzenau-Ost;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 12

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund der Lage des Baukörpers nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Lt. Bebauungsplan sind an der Stelle nur Stellplätze vorgesehen.
Der Bauherr begründet die Bebauung im Abstand von 1,50 m entlang der Tannenstraße damit, dass das Grundstück noch mit einem Wohnhaus bebaut werden kann.
Das Grundstück wurde bereits mit einem Nebengebäude bebaut.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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13. BV Kirchenweg 45, Errichtung Sichtschutzzaun (Höhe 2m) an der Westseite auf dem Grundstück FlNr. 45/36 Gemarkung Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 13

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchdorf-Nord BA I entspricht nicht den Festsetzungen. Laut Nr. 2.4 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sind an der seitlichen Grundstücksgrenze nur Zaunverläufe zulässig, welche entweder als Holzzaun ohne Sockel oder als Drahtzaun (max. 1m hoch), jedoch beidseitig hinterpflanzt, errichtet werden. 
Der Bauherr begründet den Sichtschutz mit „dem andauernden unzumutbaren Anblick des Nachbargrundstücks.“ Zur Veranschaulichung der Situation schlägt er einen Ortstermin auf seinem Grundstück vor.

Beschluss

Der Bau-und Umweltausschuss lehnt den beantragten Sichtschutzzaun ab und empfiehlt dem Bauwerber den bestehenden Maschendrahtzaun mit Sträuchern zu bepflanzen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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14. BV Hauptstraße 4 b; Nutzungsänderung zum Einbau eines "Aerosport Competence Centers" und Einbau einer Betriebsleiterwohnung in bestehende Flugzeughalle auf dem Grundstück FlNr. 71+1545 Gemarkung Kirchdorf am Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 14

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich als Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsbereichs von Kirchdorf in einem Gebiet ohne Bebauungsplan (§ 34 BauBG) einzustufen.
Es fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die Erschließung des Vorhabens (Wasser, Kanal, Straße) ist gesichert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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15. BV Atzinger Allee 1; Errichtung einer Schall- und Sichtschutzwand mit Grundstückszufahrt auf dem Grundstück FlNr. 570/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 15

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils Machendorf-Weier in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Bebauung richtet sich somit nach § 34 BauGB. Die bestehende Backsteinmauer des Nebengebäudes soll durch eine 2 m vom Fahrbahnrand abgesetzte Schallschutzmauer ersetzt werden. Die Maßnahme ist laut Bauherrn bereits mit der Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Rottal-Inn abgesprochen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Vorhaben zu. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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16. BV Neubau eines EFH mit Doppelgarage und Technikraum in Machendorf, Am Moosgraben 10, Grundstück Fl.Nr. 400/23 Gmkg. Kirchdor fa.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 16

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf-Nord entspricht wegen der geplanten Dachform (Bungalow mit Walmdach) und der Verlegung der Garage von der West – auf die Ostseite nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Baunachbarn haben die Bauvorlage unterschrieben und somit zugestimmt. Der Bauherr wurde darauf hingewiesen, dass sämtliche Änderungen an der Erschließungsanlage aufgrund der abweichenden Bebauung vom Verursacher (Bauherr) zu tragen sind.

Frau Birndorfner müsste gem. Notarvertrag mit dem WWA Deggendorf bereits im August 2017 aus dem vom Hochwasser beschädigten Wohnhaus in Simbach, Bachstr. 9 b, ausgezogen sein. Um Verzögerungen zu vermeiden, wurde das gemeindliche Einvernehmen von der Verwaltung am 17.05.2017 erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss hat Kenntnis vom Bauvorhaben und erteilt die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich Dachform und Garagenverlegung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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17. BV Armeding Grundstück Fl.Nr. 818 und 819 jeweils Teilflächen zum Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Armeding;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 17

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Armeding“. Das Vorhaben kann an die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. Mit dem Bauherrn ist eine Sondervereinbarung gem. § 7 EWS und § 7 WAS abzuschließen, wonach der Bauherr die Kosten für den öffentlichen Teil der Ver-und Entsorgungsanlage zu tragen hat. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauherrn eine Sondervereinbarung gem. § 7 EWS und § 7 WAS abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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18. BV Armeding 14 Einbau von Wohnräumen in best. Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 871 Gmkg.Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 18

Sachverhalt

Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich gem. § 35 BauGB als sonstiges Vorhaben einzustufen. Armeding ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Splittersiedlung ausgewiesen. Sonstige Vorhaben können im Außenbereich zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen. 

Beschluss

Der Bau und Umweltausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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19. BV Tannensr. 19, Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/116 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 19

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der geplanten Dachform, (Walmdach statt Sattel- oder Pultdach) und geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit der Terrassenüberdachung um ca. ,50 m.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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20. BV Herbert-Zill-Str. 35; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage im Baugebiet Machendorf -Nord, Grundstück Fl.Nr. 506/13 Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 20

Sachverhalt

Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machdorf-Nord Deckblatt-Nr. 3 weicht von den Festsetzungen wie folgt ab:

Wandhöhe 4,88 m (statt 4,50 m lt. Bebauungsplan) 

Kniestockhöhe 1, 70 m (statt max. 1,50 m lt. B-Plan).

Geringfügige Überschreitung der Baugrenze mit Garage um ca. 1,5 qm  

Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Wasser- und Kanalhausanschlüsse einzuholen und an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote für die Wasser- und Kanalhausanschlüsse einzuholen und an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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21. BV Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garagen in Neuramerding, Grundstück Fl.Nr. 1284- Teilfläche Gmkg. Kirchdorf a.Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 21

Sachverhalt

Das Vorhaben ist nur teilweise im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Neuramerding enthalten. Durch das Vorhaben werden sonstige Belange gem. § 35 BauGB (Erweiterung einer Splittersiedlung) beeinträchtigt. Dies wird in der vorliegenden Form vss. nicht genehmigungsfähig sein.

Dem Bauherrn wird empfohlen, eine Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung / Ortsabrundungssatzung anzustreben und ggfs. eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1283 zu erwerben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Dem Bauherrn wird dringend empfohlen, eine Bebauung innerhalb des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung / Ortsabrundungssatzung anzustreben. Idealerweise wäre eine Teilfläche  des Grundstücks Fl.Nr. 1283 zu erwerben

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

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22. Anfrage / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 22

Sachverhalt

Gemeinderat Hitzenauer erkundigt sich nach dem Stand des Bauvorhabens in Stölln, Errichtung eines Zaunes/ einer Granitmauer. Die Verwaltung äußerte, dass dieses Vorhaben in einer der letzten Sitzungen genehmigt wurde.

Gemeinderat Kainzelsperger erkundigt sich nach dem Beseitigungsschreiben des Landratsamtes an den Eigentümer des Grundstücks FlNr. 841 Gemarkung Kirchdorf a. Inn. Die Verwaltung entgegnet, dass das Schreiben des Landratsamtes eindeutig sei. Die Verwaltung versucht aktuell zwischen dem Landratsamt und dem Grundstückseigentümer zu vermitteln.

Gemeinderat Kainzelsperger erkundigt sich nach dem geplanten Waldweg in Hitzenau. Dieser ist in Planung.

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23. Genehmigung des Protokolls vom 27.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.06.2017 ö 23

Sachverhalt

Der öffentliche Teil des Protokolls vom 27.03.0217 wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 27.03.2017 zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.10.2017 09:18 Uhr