Datum: 18.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
1) Erschließung der Fichtenstraße wird diese Woche beginnen.
2) Auf mehrfachen Wunsch wird im Oktober eine Liegenschaftsbesichtigung durch den Gemeinderat vorgesehen. Hierzu soll eine Sondersitzung am Freitag, den 6. Oktober 2017 ab 13 Uhr ohne weitere Tagesordnungspunkte stattfinden.
Besichtigt werden sollen voraussichtlich: die Schule, beide Kindergärten, der Wohnblock, das Schloss Ritzing, der Bauhof, aktuelle Baustellen der Gemeinde (Fichtenstraße, Königsdobler Str.), geplante Siedlungsprojekte (am Feldberg).
Gerne können noch Wünsche vorgebracht werden.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 24.7.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 24.7.2017 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3 |
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3.1. BV Bergham 16 a Neubau eines EFH mit Carport in Bergham Grundstück Fl.Nr. 1742 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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ö
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3.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt innerhalb des bebauten Ortsteils von Bergham in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Der Bereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Das Grundstück ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.2. BV Tannenstr. 4; Neubau eines Bungalows mit Garage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/91 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hitzenau-Ost, BA III, weicht wie folgt von den Festsetzungen ab:
Höhenlage:
Fußbodenoberkante (FOK) EG talseits 1,0 m geplant 1,65 m
FOK EG bergseits max. 0,30 m geplant ca. 1,00 m
Gelände:
Abgrabungen /Aufschüttungen max. 0,50 m zulässig, geplant ca. 1,00 m
Dachform:
Walmdach statt Sattel- oder Pultdach
Gebäudeproportionen:
Seitenverhältnis Breite / Länge: 1 : 1,33 geplant 1: 1,17
Grenzgarage:
Nur zulässig wenn sie Art. 7 Abs. 4 BayBO entsprechen, Wandhöhe geplant 3,75 m statt 3,0 m
Die vom Planer vorgelegten Begründungen zu den Abweichungen liegen als Anlage bei.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag vorbehaltlich der Zustimmung der Nachbarn zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.3. BV Grafen-von-Berchem-Str. 4; Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung eines EFH auf dem Grundstück Fl.Nr. 33/21 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchdorf-Mitte, BA II, (vom 17.08.1987) entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Geschoßflächenzahl 0,74 (statt 0,45 lt. Bebauungsplan)
Zahl der Vollgeschoße II + D (statt II lt Bebauungsplan)
Wandhöhe 7,45 m (statt 5,70 m lt. Bebauungsplan)
Die Unterschriften der unmittelbar angrenzenden Baunachbarn liegen vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.4. BV Deindorf 10; Neubau eines EFH mit Garage in Deindorf 10, Grundstück Fl.Nr. 2355 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3.4 |
Sachverhalt
Das Vorhaben (Betriebsleiterhaus) wurde vom Bau- und Umweltausschuss im Rahmen eines Antrages auf Vorbescheid am 15.10.2014 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem gem. § 35 Abs. 1 Nr 1 Baugesetzbuch privilegierten Vorhaben, wurde erteilt. Das Grundstück Fl.Nr. 2355 ist an die zentralen Ver- und Entsorgungsanlagen anzuschießen. Entgegen der gemeindlichen Satzung sind die Kosten für den Hausanschluss Wasser / Kanal von der Hauptleitung bis zum Baugrundstück vom Bauherrn zu tragen (Sondervereinbarung §§ 8 WAS und EWS).
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu. Entgegen der gemeindlichen Satzung sind die Kosten für den Hausanschluss Wasser / Kanal von der Hauptleitung bis zum Baugrundstück vom Bauherrn zu tragen (Sondervereinbarung §§ 8 WAS und EWS).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3.5. BV Peinkoferstr. 2, Neubau einer Gartengerätehütte in Machendorf Grundstück Fl.Nr. 418/7 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3.5 |
Sachverhalt
Das gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) der Bayerischen Bauordnung „verfahrensfreie Vorhaben“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Machendorf entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze und dem geplanten Pultdach nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der
beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorbehaltlich der Zustimmung der Baunachbarn zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.6. BV Einbeziehungssatzung "Seibersdorf Fährweg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3.6 |
Sachverhalt
Während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes in der Zeit vom 01. Juni bis zum 03. Juli 2017 und der gleichzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen der Regierung von Niederbayern, des Landratsamtes Rottal-Inn (Kreisbauamt, Technischer Umweltschutz), Bayernwerk AG, Bayer. Bauernverband, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der Telekom AG eingegangen. Die Stellungnahmen wurden im RIS veröffentlicht. Die darin enthaltenen Einwände, Hinweise und Anregungen wurden in den Satzungsentwurf eingearbeitet. Bei einer Vorsprache der Verwaltung im Kreisbauamt wurde angeregt, das gesamte Grundstück Fl.Nr. 2310 Gemarkung Kirchdorf a. Inn und die nächstgelegenen Anwesen (Fährweg 4, 6 und 6a) in den Geltungsbereich mit aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn beschließt den Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Seibersdorf Fährweg“ um die Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a. Inn Fl.Nr. 2310, 2311, 2260, 2258, 2259 zu erweitern. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren nach § 3 Baugesetzbuch (erneute Bürgerbeteiligung u. Träger öffentlicher Belange) durchzuführen.
Der Lageplan vom 10.08.2017 und die Begründung wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Satzung zur Änderung der Ortsabrundungsatzung Seibersdorf - Fährweg
vom 13.07.2005
§ 1
Erweiterung des Geltungsbereiches
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Ortsteil Seibersdorf, werden gemäß dem beiliegenden Lageplan M 1 : 1193 ersichtlichen Darstellungen erweitert. Der Lageplan vom 10.08.2017 ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich vom 13.07.2005 wird um die Grundstücke Flurnummern 2310 , 2311, 2258, 2259 und 2260 Gemarkung Kirchdorf a. Inn erweitert.
§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie
- Einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
- Die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
§3
Hinweise
Mit potentiellen landwirtschaftlichen Emissionen und jahreszeitlich bedingten Geruchsbeeinträchtigungen, wie sie üblicherweise im ländlichen Raum vorkommen, ist zu rechnen. Zur Minderung dieser Einwirkungen wird empfohlen, eine Eingrünung (Schutz- und Deckbepflanzung) auf dem jeweiligen Baugrundstück herzustellen. Auf die Einhaltung der Pflanzabstände nach dem AGBGB (4,0 m zu landwirtschaftliche Nutzflächen) wird hingewiesen.
§ 4
Rechtsfolgen
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.
§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.7. Bv Bachstr. 1 Neubau eines EFH mit Doppelgarage in Kirchdor fa.Inn Grundtück Fl.Nr. 85/42 Gemarkung Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3.7 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf – Ost (genehmigt 1984) entspricht aufgrund der folgenden Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Bauweise E + D Kniestockhöhe statt 1,60 statt zulässig 1,10 m, Traufhöhe wird ebenfalls um 0,50 m überschritten
Drehung der Firstrichtung von Nord – Süd auf West – Ost wegen PV Anlage
Dacheindeckung schwarz statt naturrot (PV Anlage)
Baugrenze im Norden und Osten geringfügig überschritten (ca. 2,0 m)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag auf Vorbescheid
zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3.8. BV Bajuwarenstr. 9; Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 42/11 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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3.8 |
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr.1 Buchst. b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord, Bauabschnitt III.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Antrag von Herrn Gemeinderat Dobler auf Erstellung einer Konzeptstudie zur Gestaltung des Ortsbereichs vom Seniorenheim St. Josef bis einschließlich Schulstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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4 |
Sachverhalt
- Antrag
Antrag auf Erstellung einer Konzeptstudie zur Gestaltung des Ortsbereiches vom Seniorenheim St. Josef bis einschließlich Schulstraße
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
hiermit stelle ich einen Antrag zur Gemeinderatssitzung am 24.07.2017 nachfolgenden Tagesordnungspunkt im "Öffentlicher Teil" aufzunehmen:
Antrag auf Erstellung einer Konzeptstudie zur Gestaltung des Ortsbereiches vom Seniorenheim St. Josef bis einschließlich Schulstraße
Begründung
Das bisherige Feuerwehraus ist durch die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses frei geworden und es ist erforderlich die Nutzung des bisherigen Feuerwehrhauses neu zu bestimmen. Ferner wird durch den geplanten Neubau des Seniorenheimes St. Josef der bisherige Bau in einem überschaubaren Zeitraum frei und hier ist es notwendig, rechtzeitig konzeptionelle Überlegungen über die Verwendung dieses Gebäudes anzustellen. Langfristig wird eine Erweiterung oder Neubau des Rathauses aufgrund der begrenzten Raumfläche, erforderlich sein. Auch das Gebäude der Fa. Entholner ist in die Konzeptstudie einzubeziehen. Das Wirtshaus "Wirt`s Kathi" ist ein zentraler Punkt der Gemeinde Kirchdorf und folglich ist dieser Bereich in die Konzeptstudie aufzunehmen. Kurzfristig stehen hier Investitionen wie Erneuerung der Toiletten an. Dies erfordert eine Aussage über den mittelfristigen Erhalt des Wirtshauses. In die Studie ist der Wohnblock der Gemeinde, an der Hauptstr. 21, einzubinden.
Für die Nutzung der Gebäude und Flächen ist eine Projektgruppe aus Verwaltung und Gemeinderäten einzurichten. Die Gemeindeverwaltung erstellt hierzu einen Vorschlag und der Gemeinderat stimmt in der Gemeinderatssitzung im September darüber ab.
Die Projektgruppe soll sich regelmäßig Treffen und erstellt einen Vorschlag bis zur Gemeinderatssitzung im Januar 2018.
Die Gemeindeverwaltung prüft bis zur Gemeinderatssitzung im Januar 2018 alle Fördermöglichkeiten bzgl. der Gebäudenutzung und der Raumgestaltung bis zur Gemeinderatssitzung im Januar 2018.
In der Gemeinderatssitzung im Februar 2018 entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe eines ersten Entwurfes der räumlichen Gestaltung an einen oder mehrere Architekten auf Vorschlag der Gemeindeverwaltung.
Ziel der Konzeptstudie ist die Schaffung eines attraktiven Ortskern und eines gesellschaftlichen Mittelpunktes.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Dobler
Gemeinderat
- Stellungnahme der Verwaltung
Die Gemeindeverwaltung hat am 20. Juli 2017 einen Beratungstermin bei der Regierung von Niederbayern zum Themenbereich Städtebauförderung wahrgenommen.
Die Vertreter der Regierung von Niederbayern haben dabei grundsätzlich die Möglichkeit gesehen den Ortsbereich Kirchdorf (von der Schulstraße/Schulvorplatz über die Wirts Kathi bis zum Rathaus/altes Feuerwehrhaus) im Rahmen der Städtebauförderung zu überplanen. Fördermöglichkeiten wurden bei mindestens 60 % der zuwendungsfähigen Kosten gesehen.
Beginnen müsste eine städtebauliche Maßnahme im Bereich Schulstraße, da in der Schulstraße im Jahr 2019 neue Sedimentationsanlagen eingebaut werden müssen.
Der Ortsbereich Ritzing kann nicht mehr in die Städtebauförderung aufgenommen werden, da hier bereits eine Dorferneuerung durchgeführt wurde.
Zwingende Voraussetzung für eine Aufnahme in ein Programm der Städtebauförderung ist jedoch eine vorbereitende Untersuchung durch ein Architekturbüro und aller Voraussicht nach die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK).
Die Gemeindeverwaltung hat hierzu bislang Kontakt mit zwei geeigneten Architekturbüros (arc architekten Bad Birnbach, Architekturschmiede Kirchdorf i. Wald) aufgenommen.
Beide Architekturbüros wollten das Gebiet vor Ort besichtigen. Mit den Architekten von der Architekturschmiede Kirchdorf im Wald wurde ein Vorgespräch geführt. Das Architekturbüro hätte grundsätzlich Interesse am Auftrag und würde sich bei einer positive Beschlussfassung gerne in der Oktobersitzung vorstellen. Mit den Architekten aus Bad Birnbach wurde ein Vorort-Termin am 14. September 2017 vereinbart. Die Verwaltung wird in der Sitzung hierzu berichten.
Die von Gemeinderat Dobler vorgeschlagene Projektgruppe könnte die Planungen von Anfang an begleiten und direkter Ansprechpartner für den Architekten sein. Aus Sicht der Verwaltung würde sich die Größe eines Ausschusses anbieten. Vorgeschlagen werden 7 Mitglieder (Vorsitzender, 2 x CSU, 2 x FW, 1 x Grüne/SPD, 1 x Wir für Kirchdorf).
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, für die Ortsmitte von Kirchdorf eine vorbereitende Untersuchung und die Erstellung eines Integrierten städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellen zu lassen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt die Auswahl eines Architekturbüros voranzutreiben. Über die Vergabe der Planungsleistungen (vorbereitende Untersuchung und Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts) soll in einer der nächsten Sitzungen entschieden werden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Weiterführung Planungsauftrag Ersatzbau Seniorenheim St. Josef
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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5 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Am 27.07.2017 fand die erste Sitzung der Projektgruppe „Neubau Seniorenheim St. Josef“ statt. Das Protokoll hierzu wurde den Gemeinderäten in der Zwischenzeit übermittelt.
Innerhalb der Projektgruppe herrscht Einigkeit, dass eine sinnvolle Weiterführung der Planungen nur möglich ist, wenn im Vorfeld zwei Kernfragen geklärt werden:
- Welches Gebäude bzw. Gebäudeteile sollen bestehen bleiben
- Welche Ausrichtung soll der neue Gebäudekomplex erhalten
Der dem Gremium bei der Auswahl des zu beauftragenden Architekturbüros vorgestellte Entwurf der Architekten Entholzner/Kißling ging von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und einer parallel zur Kreisstraße verlaufenden Gebäudefront aus.
Die Architekten haben im Rahmen der Projektgruppensitzung die Gründe für diesen Vorschlag ausführlich erläutert.
Nach eingehender Diskussion innerhalb der Projektgruppe kam diese überein dem Gemeinderat zu empfehlen, diesen Planungsansatz unverändert weiter voran zu treiben.
Der Planentwurf ist als Datei im RIS abrufbar.
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6. Widmung der Kapelle am Dorfplatz in Ritzing zu einem weiteren Trauraum des Standesamtes Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Nach § 14 (2) Personenstandsgesetz (PStG) und Nr. 14.1.1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV ) ist die Gemeinde Kirchdorf a.Inn als Organisationshoheit befugt, zu den Diensträumen der Standesbeamtin/des Standesbeamten auch Räumlichkeiten außerhalb des Amtsgebäudes zu bestimmen.
Voraussetzung ist u.a., dass die Nutzung des Raumes auf keinen besonderen Personenkreis beschränkt ist und generell genutzt werden kann. Durch die Gemeinde Kirchdorf a.Inn als Eigentümer ist dies sichergestellt. Die Nutzung als Trauraum wird entsprechend dem Anlass für eine Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft so gestaltet, dass eine Abgrenzung zu vorhandenen sakralen Motiven geschaffen wird. Sitzgelegenheit/Bestuhlung für das Brautpaar und Blumendekoration sind vorhanden. Es besteht auch hier die Möglichkeit wie in den bereits gewidmeten Räumen, dass die Beteiligten eigene Dekoration (Blumengesteck, Kerze, Ringkissen) selbst mitbringen.
Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der gewidmeten Räumlichkeit trägt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn. Es kann jedoch für diesen besonderen Trauraum ein sogenannter „darüber hinausgehender Verwaltungsaufwand“ abgerechnet werden. Grundlage ist das Kostengesetz i.V. mit dem Kostenverzeichnis (Rahmengebühr 20 bis 250 Euro).
Eine Trauung ist für ein Paar und mit seinem engsten gewählten Personenkreis eine sehr persönliche und emotionsbezogene Angelegenheit und soll in ganz besonderer Erinnerung bleiben. Der Zugang über den Dorfplatz und die historische Kapelle bilden zusammen ein besonderes Ambiente ( und würde der Gemeinde Kirchdorf a.Inn auch an Image zugutekommen).
Eine Widmung kann auch befristet erfolgen.
Beschluss
Die Kapelle am Dorfplatz in Ritzing wird als Raum zur Vornahme von Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften gewidmet. Die bisher gewidmeten Räumlichkeiten bleiben bestehen. Die Widmung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der unteren Aufsichtsbehörde .
Bewirtschaftungskosten und Unterhaltungskosten der gewidmeten Räumlichkeiten trägt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn. Von einer Berechnung des sogenannten „ darüber hinausgehenden Verwaltungsaufwandes“ wird / wird nicht Gebrauch gemacht.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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7. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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ö
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informativ
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7 |
Datenstand vom 30.11.2017 09:51 Uhr