Datum: 23.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Vor Eintritt in die Tagesordnung:
- Antrag von Gemeinderat Birneder zur Geschäftsordnung
„Guten Morgen Hans,
Guten Morgen Herr Übel,
hiermit stelle ich den Antrag den TOP 11.1 Prüfung eines Verkaufs des Schloßes Ritzing in den Öffentlichen Teil der GR-Sitzung zu verschieben!
Denn die Diskussion und die Entscheidung über einen möglichen Verkauf ist von öffentlichen Interesse!
Viele Grüße
Peter Birneder“
Stellungnahme Verwaltung
Gegen den Antrag bestehen keine Einwände, sofern Diskussionen zu einem evtl. Verkaufspreis (Festlegung Mindestpreis) dann im Rahmen des nichtöffentlichen TOP´s geführt werden.
Öffentlich kann aber der Grundsatzbeschluss – falls vom Gremium erwünscht – beschlossen werden.
Zudem liegt ein Schreiben der Bräuhausschützen vor; dieses wurde verteilt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Birneder zu. Der Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Schlosses Ritzing wird in die öffentliche Tagesordnung aufgenommen.
Abstimmungsergebnis: 17 / 16 : 1
- TOP 5 - Erweiterung/Sanierung des Kindergartens Sonnenschein
Der Haushalts- und Finanzausschuß hat Kenntnis vom Planungsentwurf des Architekturbüros Bader-Brantl und hat die Verwaltung beauftragt, die Antragsunterlagen eingabereif vorzubereiten. Von einer Antragstellung zu den bisherigen Förderkonditionen wird abgesehen. Die Entscheidung über einen Anbau wird zurückgestellt.
TOP 5 kann daher von der Tagesordnung derzeit abgesetzt werden.
Mitteilungen
- Wahlhelfer für bevorstehende Wahlen gesucht
Folgende Wahlen finden in den nächsten Jahren statt:
Landtag und Bezirk 2. HJ 2018
Europawahl 1. HJ 2019
Kommunalwahl 1. HJ 2020
Bundestag 2. HJ 2021
Es wird immer schwieriger Wahlhelfer für die bevorstehenden Wahlen zu finden. Die Gemeindeverwaltung bittet die Fraktionen daher um Mitteilung von geeigneten Wahlhelfern.
Hinweis: Gemäß Schreiben des Bayer. Staatsministeriums sind Polizeivollzugsbeamte und Angehörige des IuK-Betriebspersonals der Polizei ausgenommen, da deren Einsatzstärke nicht durch die Übernahme eines Wahlehrenamtes beeinträchtigt werden darf.
- Hinweis auf Sondersitzung am 6. November 2017
Am 6. November 2017 soll eine Sondersitzung zum Thema Städtebauförderung stattfinden. Die Architekten werden sich vorstellen. Im Anschluss daran soll ein Architekt durch den Gemeinderat ausgewählt werden.
- Umrüstung auf LED-Lampen
Am Donnerstag letzter Woche hat die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen begonnen. Die Umrüstung durch die Firma SAG hat in Hitzenau gestartet.
- Kreisverkehr Atzing
Am Donnerstag letzter Woche wurde ein Berg-Ahorn auf dem Kreisverkehr gepflanzt. Demnächst sollen noch Staudenbeete angelegt werden.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 18. September 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 18. September 2017 zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3. Genehmigung des Protokolls vom 6. Oktober 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 6. Oktober 2017 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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4 |
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4.1. BV Ulmenweg 2; Neubau eines EFH mit Garage in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 517/80 Gemarkung Kirchdorf a.Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund der folgenden Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Gelände:
Zulässig sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis 0,5 m geplant sind Aufschüttungen bis 0,90 m
Begründung:
Die Höhenlage des Gebäudes wird im Mittel an die vorhandene Straße angepasst. Talseits ergibt sich daher eine Aufschüttung bis zu 0,90 m
Gebäudeproportionen zulässig 1: 1,33, geplant ist 1 : 1,27
Durch die geringfügige Unterschreitung der Gebäudeproportionen werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Baugrenzen:
Die Baugrenzen werden im Süden mit der Terrasse um ca. 2,6 m² und dem Wohnhaus um 2,12 m² geringfügig überschritten.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Planungsentwurf Sanierung/Erweiterung Kiga Sonnenschein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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19.10.2017
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ö
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3 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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5 |
Sachverhalt
Das Architekturbüro Bader-Brandl hat in Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.04.2017 die Möglichkeiten für die Erweiterung/Sanierung des Kindergartens Sonnenschein im Rahmen des Sonderfinanzierungsprogramms Schaffung KiTa-Plätze geprüft.
Grundsätzlich waren folgende Maßnahmen angedacht:
-Fassadensanierung
-Erweiterung um max. 10 Kindergartenplätze
-Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Kellerräume für den Kindergartenbetrieb
Nach Bestandsaufnahme des vorhandenen Baukörpers und nach Rücksprache mit einem Brandschutzingenieurbüro empfiehlt das Architekturbüro Bader-Brandl von einem Ausbau/Umbau der Kellerräume abzusehen.
In Absprache mit der Kindergartenleitung/-team wurde das vorliegende Konzept erarbeitet. Mit Verwirklichung dieses Entwurfes könnten folgende erkannte Problempunkte abgestellt werden:
- Schaffung eines separaten und für diese Altersgruppe ausgerichteten U3-Bereiches
- Verbesserte (sicherere) Anfahrtssituation während der Hol- und Bringphase
- Zusätzliche Spielflächen im neuen Innenhof und vor den Gruppenräumen
- Schaffung eines einheitlichen Garderobenbereiches für alle Gruppen
- Bessere Anbindung Personalräume
Die vollständigen Planunterlagen sind im RIS zu diesem Tagesordnungspunkt abrufbar.
Am 05.09.2017 wurden durch das Landratsamt Rottal-Inn die endgültigen Förderrichtlinien an die Träger versandt. Die vollständigen Unterlagen hierzu sind im RIS hinterlegt.
Zur Abklärung der Förderfähigkeit des vorliegenden Entwurfs hat die Verwaltung am 12.10.2017 mit der Regierung von Niederbayern einen Besprechungstermin. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet werden.
Ergebnis der Vorbesprechung Fördermöglichkeit des Projektes bei der Reg. v. Niederbayern (Herr Köllnberger, Herr Königer)
Planung wird grundsätzlich positiv gesehen, einzelne Räume wie z.B. Personal-WC sind doppelt (nicht förderfähig) und sollten überarbeitet werden. Förderung kann nur nach Raumprogramm erfolgen.
Flächenbedarf nach Raumprogramm neu für 90 Plätze: 450 qm
Flächenbedarf nach Raumprogramm Bestand: 370 qm
Ergibt 80 qm förderfähige Neubaufläche x 4.102 Euro Kostenhöchstwert = ca. 330.000 Euro Förderhöchstgrenze
Hiervon würde die Gemeinde 50 % aus FAG-Mitteln und 35 % aus den 4. Sonderinvestitionsprogramm erhalten = 275.000 Euro
Die Kostenschätzung nach DIN 276 des Architekturbüros Bader-Brandl sieht in Summe bei Umsetzung der kompletten Planung Gesamtkosten in Höhe von 1.050.000 € vor:
Selbst bei Streichung von nicht unbedingt notwendigen Teilen (z.B. Dämmung Abdichtung Keller mit 33.604 Euro) ist von einer Bruttokostensumme von mehr als 900.000 Euro auszugehen. Die Gemeinde müsste somit 625.000 Euro für den Ausbau aufbringen.
Grundsätzlich ist der Fördersatz von 85 % sehr positiv zu sehen. Allerdings durch die Begrenzung des damit verbundenen Raumprogrammes würde die tatsächliche Förderquote nur bei 31 % für die Gemeinde liegen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Projekt nicht über das 4. Sonderinvestitionsprogramm abzuwickeln, sondern auf ein späteres Förderprogramm mit anderen Bedingungen zu warten. Die Projektunterlagen sollten eingabereif vorbereitet werden, damit keine weiteren Verzögerungen bei einer späteren Antragstellung eintreten würden.
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6. Änderung des Bebauungsplans GE Atzing II - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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6 |
Sachverhalt
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bzw. Privatpersonen Einwände bzw. Äußerungen vorgetragen (wesentliche Punkte, i.Ü. vgl. Anlagen im RIS):
Regierung von Niederbayern:
„Neben anderen Äußerungen soll die Erweiterung des bestehenden Netto-Marktes mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² ermöglicht werden. Hierfür wird in dem Bebauungsplan ein Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel ausgewiesen. Dies steht im Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung. In dem Umgriff des Sondergebietes befindet sich allerdings auch ein bestehender Elektromarkt. Es wird der Gemeinde empfohlen, diese Nutzung ebenfalls in den textlichen Festsetzungen festzuschreiben (z.B. „zulässig ist ein Elektronikmarkt mit einer zulässigen Verkaufsfläche von max. 800 m²“). Alternativ könnte auch der Umgriff des Sondergebietes verkleinert werden.
Zusammenfassend entspricht die geplante Änderung des Bebauungsplanes „GE Atzing II“ mit Deckblatt Nr. 1 den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, die textlichen Festsetzungen sollten aber gegebenenfalls noch angepasst werden.“
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Stellungnahme eines Grundstückeigentümers im dortigen Bereich eingegangen:
„In den textlichen Festsetzungen ist unter 1.4.2 offene Bauweise, ein Passus mit Längenbeschränkung auf 50 m enthalten.
Dieser muss entfallen, da sonst im Freistellungsverfahren keine Hallen länger als 50 m mehr möglich sind.“
Autobahndirektion Südbayern:
„ Das Gewerbegebiet Atzing II liegt in unmittelbarer Nähe zur raumordnerisch positiv beurteilten Variante Simbach B 12. Derzeit ist die zuständige Straßenbaubehörde für die B12 in Kirchdorf a.Inn das Staatliche Bauamt Passau. Wir bitten deren Stellungnahme zu beachten.
Staatliches Bauamt Passau, Servicestelle Pfarrkirchen:
Zufahrten Erschließung:
Der Rückbau der Waldblickstraße einschließlich deren Anbindung an die von Siemens-Straße ist Voraussetzung für die Zustimmung der Straßenbauverwaltung zur geänderten Planung.
Werbeanlagen:
Werbeanlagen die von der B 12 bzw. vom Anschlussast der B 12 sichtbar sind müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Keine Überdimensionierung
- Blendfrei und nicht reflektierend
- Nicht beweglich
- In Sekundenbruchteilen erfassbar
Die Anforderungen sind dann erfüllt, wenn der Firmenname in unaufdringlicher Farbgebung auch von außen oder von innen beleuchtet, am Gebäude angebracht ist und die Größe das übliche Maß eines Firmennamens am Betriebsgebäude nicht übersteigt.
Die Festlegungen zu den Werbeanlagen sind in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Bepflanzung:
Die im Bereich des Anschlussastes durchgehend eingezeichnete Schutz- und Deckbepflanzung auf den für den Umbau erforderlichen Anschlussast sollte aus dem Plan entnommen werden.
Landratsamt Rottal-Inn Immissionsschutz:
„In den textlichen Festsetzungen Teil B Nr. 1.2.4 Immissionsschutzwirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel IFS sind jedoch nachwievor die alte GE – Parzellierung und die alten GE Lärmkontingente vom bisherigen Bebauungsplan dargestellt. Nach Ansicht des technischen Umweltschutzes muss auch hier eine Darstellstellung der neuen Teilflächen und gültigen Lärmkontingente gemäß der neuen Untersuchung erfolgen.
Landratsamt Kreisbauamt:
Im Bereich des Sondergebietes befindet sich neben einem Lebensmittelmarkt derzeit auch ein Elektrofachmarkt. Durch die Festsetzung in Punkt 1.2.3 der textl. Festsetzungen ist hier nur ein Lebensmitteldiscounter zulässig. Somit wäre dieser Elektromarkt in diesem Gebiet nicht möglich und in seiner Entwicklung behindert.
Handwerkskammer Niederbayern Opf.
„Es ist sicherzustellen, dass betroffene und genehmigte Gewerbebetriebe nicht benachteiligt werden. Den Planänderungen kann nur zugestimmt werden, sofern sich die Standortqualität für bestehende Betriebe nicht verschlechtert und sowohl der Bestandsschutz als auch genehmigte Nutzungserlaubnisse für Gewerbebetriebe zukünftige nicht eingeschränkt werden. Dies bedeutet auch, dass bislang für Betriebe geltende Restriktionen im Bereich des Immissionsschutzes durch die neu geplanten Immissionsschutzkontingente nicht weiter verschärft werden dürfen.“
Energienetze Bayern GmbH München / Telekom / Bayernwerk
Eine Gefährdung der bestehenden Anlagen muss vermieden werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Hinweise zu beachten. Darüber hinaus werden folgende Änderungsanliegen beschlossen:
Regierung v. Niederbayern:
Der Planer wird beauftragt, den Umgriff des Sondergebietes auf den Nettomarkt zu beschränken.
Grundstückseigentümer:
Der Planer wird beauftragt den Passus „Längenbeschränkung“ entfallen zu lassen.
Staatliches Bauamt, Servicestelle Pfarrkirchen:
Der Planer wird beauftragt die Hinweise bezüglich der Werbeanlagen in die textlichen Festsetzungen einzuarbeiten.
Die Plan dargestellte Schutz- und Deckbepflanzung befindet sich außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes auf Privatgrund. Eine Umsetzung dieser Bepflanzung ist nur auf freiwilliger Basis möglich.
LRA Technischer Umweltschutz:
Der Planer wird beauftragt, die Einwände des Technischen Umweltschutzes zu beachten und auf die neuen Teilflächen / Lärmkontingente gemäß der neuen Untersuchung abzustellen.
LRA Kreisbauamt:
Der Planer wird beauftragt, das Sondergebiet großflächiger Einzelhandel auf die Flurnummer 663/ 6 (Nettomarkt) zu beschränken. (s. Beschluss zur Stellungnahme Regierung von Niederbayern).
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Antrag Gemeinderat Eichinger - Schülerbeförderung Ecken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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7 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 11. September 2017 stellt Gemeinderat Eichinger nachfolgenden Antrag zur Schülerbeförderung im Ortsteil Ecken.
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
mit diesem Schreiben beantrage ich im öffentlichen Teil, der Gemeinderatssitzung am 18.09.17 den Punkt Schüler Beförderung der Kinder in Ecken mit aufzunehmen.
Laut meiner Information soll die Schülerin E. (Ecken) in Zukunft täglich mit dem Taxi zur Bushaltestelle befördert werden, die Kinder der Familie L. und P. aus Ecken müssen selber zur Bushaltestelle nach Hitzenau gebracht werden.
In vergangener Zeit wurden die Kinder aus Ecken gemeinsam durch den Bauhof (Hausmeister) zur Bushaltestelle oder Schule befördert.
Ich bitte um Einsicht in die Ausschreibung an die Taxiunternehmen und um schriftliche Begründung warum nur das eine Kind mitfahren darf.
Ich beantrage das die 5 Kinder aus Ecken wie gehabt von der Gemeinde (oder Taxiunternehmen) zumindest am Morgen, zur Bushaltestelle nach Hitzenau gefahren werden.
Mit freundlichen Gruß
Gemeinderat Eichinger“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den Gemeinderatsmitgliedern bereits mehrfach berichtet, dass die Abwicklung der Schülerbeförderung ein Thema der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bay. Kom. Prüfungsverband war. Die vom BKPV während der Prüfung vorgeschlagenen Verbesserungen wurden vorab zum Schuljahresbeginn 2017/18 bereits umgesetzt. Ein Schritt war, neben der Einführung von Buskarten, den Transport der Schüler aus dem Gemeindegebiet Ecken nicht mehr durch Bauhofmitarbeiter erledigen zu lassen sondern diese Leistungen extern zu vergeben.
Nach Abfrage bei der Grafen-von-Schaumberg-Grundschule Julbach ist dort derzeit ein Kind aus dem Gemeindegebiet Ecken eingeschult. Dieses Kind wird seit September 2017 mit einem externen Dienstleister befördert. Der Auftrag an diesen Dienstleister erfolgte auf Basis der bereits aus den vorhergehenden Schuljahren erfolgten Vergaben für den Transport zwischen den beiden Inntalmittelschulen Kirchdorf – Simbach. Eine Ausschreibung der vollständigen Schülerbeförderung ist für das Schuljahr 2018/19 angedacht.
Bei den weiteren von Gemeinderat Eichinger angeführten 4 Kindern handelt es sich um zwei Realschüler und um zwei Gymnasiasten. Diese Kinder haben gegenüber der Gemeinde keinen Beförderungsanspruch. Die Verwaltung hat sich beim für diese Kinder zuständigen Landratsamt Rottal-Inn versichert, dass die den Eltern für deren Schulweg zustehende Schülerbeförderung geklärt und gesichert ist.
Einem einzelnen Gemeinderatsmitglied kann die Verwaltung entsprechend Art. 30 (3) GO grundsätzlich kein Einsichtnahmerecht in ihre Unterlagen gewähren. Zur Umsetzung des Antrages von Gemeinderat Eichinger müsste ihm der Gemeinderat ausdrücklich ein Mandat hierfür erteilen.
Mit dem Zugestehen einer freiwilligen Schülerbeförderung für Kinder an weiterführenden Schulen würde die Gemeinde Kirchdorf a. Inn einen Präzedenzfall schaffen. Eine Beförderung von Schülern an weiterführende Schulen wäre dann für alle im Gemeindegebiet gleichgelagerten Fälle in Zukunft nur schwer ablehnbar.
Der Antrag von Gemeinderat Eichinger ist aus Sicht der Verwaltung in beiden Teilen abzulehnen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Gemeinderat Eichinger Einsicht in die Ausschreibung an die Taxiunternehmen erhält und Gemeinderat Eichinger von der Verwaltung eine schriftliche Begründung erhält, warum nur das eine Kind mitfahren darf.
Der Gemeinderat beschließt, dass die 5 Kinder aus Ecken wie gehabt von der Gemeinde (oder Taxiunternehmen) zumindest am Morgen, zur Bushaltestelle nach Hitzenau gefahren werden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
zum Seitenanfang
8. Prüfung eines Verkaufs des Schlosses Ritzing - Grundsatzbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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8 |
Sachverhalt
Auf Antrag von Gemeinderat Birneder wird der Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Schlosses Ritzing (vgl. TOP 12.1) öffentlich gefasst.
Beschluss
Der Gemeinderat spricht sich für einen Verkauf des Schlosses Ritzing aus.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
zum Seitenanfang
9. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.10.2017
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ö
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informativ
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9 |
Datenstand vom 30.11.2017 09:49 Uhr