Datum: 20.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Vor Eintritt in die Tagesordnung:
zu Top 10.2 – Bauprojekt Piusstraße
Der Top wird abgesetzt.
Der Bauwerber hat am Freitag, den 17.11.2017 mitgeteilt, dass die dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellte neue Planungsvariante 2 – Terrassenreihenhäuser – nicht mehr weiterverfolgt wird. Es soll demnächst eine aktualisierte und veränderte Planung für die Variante 1 – sechs Mehrfamilienhäuser - eingereicht werden.
Eine Behandlung macht insofern zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn.
Mitteilungen
- Informationstermin A94
In der Sitzung am 22. Januar 2018 (Beginn um 18 Uhr) wird Herr Baudirektor Pritscher vom Projektteam A94 im Gemeinderat berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.
2.) Hitzenauer Bach
Letzte Woche haben die Bauarbeiten am Hitzenauer Bach zwischen Waldstraße und Ortsende durch die Firma Pinzl begonnen. Die Wiederherstellung wird durch den Freistaat Bayern im Rahmen des Programms „Wiederherstellung der vom Hochwasser geschädigten Infrastruktur in den Gemeinden des Landkreises Rottal-Inn“ zu 100 % gefördert.
3.) Hangrutsch Stadleck
Im Bau- und Umweltausschuss am 13.11.2017 wurde die Räumen des Wald- und Forstweges vergeben. Diese Maßnahme soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Die Verbaumaßnahme ist noch in der Planung und soll nächstes Jahr stattfinden.
4.) Sanierung PAN 26
Es hat ein Gespräch mit der Tiefbauverwaltung des Landkreises stattgefunden. Die PAN 26 soll zwischen der Brücke Kirchdorf und dem Autohaus Schick im Jahr 2018 saniert werden (vss. Mai – August). Dies führt zu einer längerfristigen Sperrung, da teilweise ein Straßenneubau erforderlich werden wird. Die Gemeinde wird in der Dezembersitzung die aus Gemeindesicht erforderlichen Maßnahmen am Gehweg zur Beschlussfassung vorlegen.
5.) Bürgerversammlungen
Am 5. Dezember 2017 wird in Seibersdorf und am 7. Dezember 2017 wird in Kirchdorf jeweils um 19.30 Uhr eine Bürgerversammlung stattfinden.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 23.10.2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 23. Oktober 2017 mit Einarbeitung des Abstimmungsergebnisses zu TOP 7 zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3. Weiterführung Planungsauftrag Ersatzbau Seniorenheim St. Josef
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.09.2017
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ö
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5 |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Am 27.07.2017 und 25.10.2017 fanden Sitzungen der Projektgruppe „Neubau Seniorenheim St. Josef“ statt. Die Protokolle hierzu wurde den Gemeinderäten in der Zwischenzeit übermittelt.
Innerhalb der Projektgruppe herrscht Einigkeit, dass eine sinnvolle Weiterführung der Planungen nur möglich ist, wenn im Vorfeld zwei Kernfragen geklärt werden:
- Welches Gebäude bzw. Gebäudeteile sollen bestehen bleiben
- Welche Ausrichtung soll der neue Gebäudekomplex erhalten
Der dem Gremium bei der Auswahl des zu beauftragenden Architekturbüros vorgestellte Entwurf der Architekten Entholzner/Kißling ging von einem vollständigen Abriss der Bestandsgebäude und einer parallel zur Kreisstraße verlaufenden Gebäudefront aus.
Die Architekten haben im Rahmen der Projektgruppensitzung die Gründe für diesen Vorschlag ausführlich erläutert. In der zweiten Projektgruppensitzung hat der hiermit beauftragte Architekt Duldinger die notwendigen Maßnahmen für eine Gebäudesanierung erläutert. Eine Amortisationsrechnung hierzu ist im RIS abrufbar.
Nach eingehender Diskussion innerhalb der Projektgruppe kam diese überein dem Gemeinderat zu empfehlen, diesen Planungsansatz unverändert weiter voran zu treiben.
Der Planentwurf ist als Datei im RIS abrufbar.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den in der Sitzung vom 08.05.2017 vorgelegten Planungsansatz unverändert weiter vorantreiben zu wollen. Dies umfasst den Abriss der derzeit bestehenden Gebäude.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4. Bauangelegenheiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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4 |
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4.1. Gewerbegebiet Atzing II, Deckblatt 1 - Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen und Anregungen zum Bebauungsplan wurden vom Architekturbüro Desch, Kirchham, eingearbeitet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das vom Architekturbüro Desch in Kirchham gefertigte Deckblatt Nr. 1, einschließlich Begründung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 20.11.2017 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.2. Außenbereichssatzung Fährweg - Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 29. September 2017 bis 30. Oktober 2017 wurden folgende Stellungnahmen zum Satzungsentwurf vorgebracht:
Landratsamt Rottal-Inn:
Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauverwaltung und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.
Der Technische Umweltschutz erhebt ebenfalls keine Einwendungen, hat aber folgende Anmerkung:
Auf die Hinweise des Techn. Umweltschutzes vom 30.05.2017 zum letzten Satzungsentwurf wird verwiesen. (Rücksichtnahme durch ausreichenden Abstand zu den landwirtschaftlichen Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 2244 Gemarkung Kirchdorf a.Inn).
Amt für Ernährung Landwirtschaft u. Forsten Pfarrkirchen:
Das Plangebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Bei deren Bewirtschaftung kann es zu Emissionen kommen. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planung eingearbeitet. Mit der vorliegenden Planung wird der Geltungsbereich der bestehenden Ortsabrundungssatzung erweitert. Dadurch kommt es zu einer Zunahme der Wohnbebauung. Es ist daher vor allem darauf zu achten, dass es nicht zu einer schleichenden Änderung des Gebietscharakters kommt und aus dem Dorfgebiet ein Wohngebiet wird, mit den entsprechenden nachteiligen Auswirkungen auf die Entwicklungsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe im Umgriff.
Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen ansonsten keine weiteren Einwände gegen vorliegende Planung.
Bayernwerk AG Eggenfelden:
Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
Regionaler Planungsverband Landshut:
Aus der Sicht des Regionalen Planungsverbandes Landshut bestehen keine Bedenken gegen die Planung.
Regierung von Niederbayern:
Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem ausgewiesenen Dorfgebiet noch mehrere Bauflächen zur Verfügung stehen welche es bevorzugt zu entwickeln gilt.
Deutsche Telekom AG Regensburg:
Die Deutsche Telekom verweist auf die Stellungnahme vom 06.06.2017, wonach keine Einwendungen gegen die Planung erhoben werden.
Beschluss
LRA Technischer Umweltschutz:
Der Hinweis des Technischen Umweltschutzes im Hinblick auf die Abstände zu den landwirtschaftlichen Nebenanlagen wird zur Kenntnis genommen. Die landwirtschaftlichen Nebenanlagen befinden sich abseits der vorherrschenden Hauptwindrichtung West – Ost. Den zukünftigen Bauherren sind die örtlichen Verhältnisse bekannt.
Amt für Ernährung Landwirtschaft u. Forsten Pfarrkirchen:
Die Befürchtung einer schleichenden Änderung des Gebietscharakters kann aufgrund der Größe des bereits mit Wohnhäusern bebauten Satzungsgebietes nicht geteilt werden. Die Erweiterungsfläche schafft für maximal zwei Bauparzellen Baurecht, wodurch der Gebietscharakter noch nicht verändert wird. Es befinden sich auch keine landwirtschaftlichen Hofstellen in der unmittelbaren Umgebung des Plangebiets, die durch die Ausweisung in der Entwicklung beeinträchtigt werden könnten.
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Aufgrund des § 35 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Okt. 2015 (BGBl. I S. 1722) erlässt die Gemeinde Kirchdorf a. Inn folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Ortsabrundungsatzung Seibersdorf - Fährweg
vom 13.07.2005
§ 1
Erweiterung des Geltungsbereiches
Die Grenzen für den bebauten Bereich im Außenbereich der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, Ortsteil Seibersdorf, werden gemäß dem beiliegenden Lageplan M 1 : 1193 ersichtlichen Darstellungen erweitert. Der Lageplan vom 10.08.2017 ist Bestandteil dieser Satzung. Der Geltungsbereich vom 13.07.2005 wird um die Grundstücke Flurnummern 2310 , 2311, 2258, 2259 und 2260 Gemarkung Kirchdorf a. Inn erweitert.
§ 2
Zulässigkeit von Vorhaben
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen kann zu Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegen gehalten werden, dass sie
- Einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder
- Die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
§3
Hinweise
Mit landwirtschaftlichen Emissionen und jahreszeitlich bedingten Geruchsbeeinträchtigungen, wie sie üblicherweise im ländlichen Raum vorkommen, ist zu rechnen. Zur Minderung dieser Einwirkungen wird empfohlen, eine Eingrünung (Schutz- und Deckbepflanzung) auf dem jeweiligen Baugrundstück herzustellen. Auf die Einhaltung der Pflanzabstände nach dem AGBGB (4,0 m Pflanzabstand zu landwirtschaftlichen Flächen) wird hingewiesen.
§ 4
Rechtsfolgen
Innerhalb der in § 1 festgesetzten Grenzen richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben gem. § 29 BauGB nach § 34 BauGB.
§ 5
Inkrafttreten
Die Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4.3. Änderung Bebauungsplan Kirchdorf Nord Bauabschnitt I mit Deckblatt-Nr.2;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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4.3 |
Sachverhalt
Der Vorgang wurde vom Gemeinderat am 24.04.2017 im Rahm eines Vorbescheides „Wohnungserweiterung“ auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/26 Gmkg. Kirchdorf a.Inn behandelt. Entsprechend dem damaligen Beschluss wurde nunmehr vom Architekturbüro Desch, Kirchham, am 02.11.2017 ein Änderungsdeckblatt-Nr. 2 angefertigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn beschließt die Änderung, gem. § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch, des
qualifizierten Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord, Bauabschnitt I mit Deckblatt-Nr. 2.
Für das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Nordgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 38 und 37 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Im Osten: durch die Ostgrenze des Grundstücks Fl. Nr. 45/26 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Im Süden: durch den Kirchenweg
Im Westen: durch die Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 45/26 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Das Änderungsdeckblatt betrifft folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Flurnummer: 45/26, 37 und 38 sowie die Teilflächen der Flurnummer 45/19.
Ein Planentwurf einschließlich Begründung in der Fassung vom 02.11.2017 wurde vom Architekturbüro Desch, Kirchham, angefertigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, auf der Grundlage der Planentwürfe durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Aus den Ergebnissen der Tarifeinigungen im öffentlichen Dienst aus den Jahren 2016-2018 beantragt die Firma Bestattungsdienste Haberstock Altötting eine Anpassung der Gebühren für die übertragenen Dienstleistungen der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn (Zulässigkeit zur Anpassung der Preise ergibt sich aus §6 Abs. 2 Bestattungsvertrag). In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn die Friedhofsgebührensatzung an das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags (Thimet, BestR) anzupassen.
Nachfolgend eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Preise:
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6. Breitensportförderung - Erlass Nutzungsgebühren Otto-Steidle-Halle 2016/17
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Vom TSV Kirchdorf a.Inn wurde die Hallenbelegung September 2016 bis Juli 2017 gemeldet (als Anlage zur Ladung beigefügt). Auf dieser Grundlage wurde folgende Abrechnung erstellt:
Verein Nutzungsgebühren
TSV Kirchdorf a.Inn 27.361,00 €
FC Julbach – Kirchdorf a.Inn 16.083,00 €
TSV Simbach, Abt. Handball 567,00 €
Skigymnastik Skiclub Julbach 270,00 €
River Striker 513,00 €
Ministranten Fußball 360,00 €
Reha Sport Gruppe 825,00 €
TSC Boogie Lipsticks 550,00 €
FFW Kirchdorf 360,00 €
Boogieschmiede Kirchdorf e.V. 506,00 €
Die Vereine beantragen wie in den Vorjahren einen Teilerlass in Höhe von 90 v. H. der Nutzungsgebühren als Förderung der Jugendarbeit bzw. des Breitensports.
Auf Grund der Vorschläge des Rechnungsprüfungsausschusses bzw. des letztjährigen Beschlusses zur Breitensportförderung hat die Verwaltung mit den Vorstand des TSV ein Gespräch zur Fördersituation gehalten. Die Stellungnahme des Vereinsvorstandes hierzu ist im RIS abrufbar.
Beschluss
Den Vereinen, die die Otto-Steidle-Halle bzw. den Gymnastikraum der Grund- und Inntalmittelschule Kirchdorf a. Inn benützen, wird eine Förderung in Höhe von 90 % der angefallenen Nutzungsgebühren für die Hallensaison 2016/2017 gewährt.
Im Einzelnen ergeben sich somit folgende Beträge:
Verein Nutzungsgebühren
TSV Kirchdorf a.Inn 27.361,00 € 24.624,90 €
FC Julbach – Kirchdorf a.Inn 16.083,00 € 14.474,70 €
TSV Simbach, Abt. Handball 567,00 € 510,30 €
Skigymnastik Skiclub Julbach 270,00 € 243,00 €
River Striker 513,00 € 461,70 €
Ministranten Fußball 360,00 € 324,00 €
Reha Sport Gruppe 825,00 € 742,50 €
TSC Boogie Lipsticks 550,00 € 495,00 €
FFW Kirchdorf 360,00 € 324,00 €
Boogieschmiede Kirchdorf e.V. 506,00 € 455,40 €
Auch für die Hallensaison 2017/2018 wird eine Förderung in Höhe von 90 % in Aussicht genommen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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20.11.2017
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informativ
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Datenstand vom 21.12.2017 11:17 Uhr