Datum: 18.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2017
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Vor Eintritt in die Tagesordnung:
Die Verwaltung bittet in den nichtöffentlichen Teil einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt bei Grundstücksangelegenheiten aufzunehmen. Es geht um den durch die Gemeinde geplanten Kauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks, welcher im Rahmen des Grundstücksverkehrsgesetz geprüft wurde.
Die Verwaltung hält den Tageordnungspunkt für dringlich gem. § 24 der Geschäftsordnung.
Abstimmungsergebnis: 19 / 18 : 1
Mitteilungen
Der Vorsitzende bedankt sich bei allen Beteiligten des Weihnachtsmarktes aber insbesondere bei Gemeinderat Spannbauer für die hervorragende Organisation.
Der Vorsitzende führt zur Anfrage von Gemeinderat Birneder aus der letzten Sitzung aus, dass ein gemeinsamer Termin mit Hr. Rektor Rogner vss. im Januar 2018 vereinbart werden soll.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 6. November 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 6. November 2017 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Genehmigung des Protokolls vom 20. November 2017
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2017
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ö
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3 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 20. November 2017 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes der Gemeinde Kirchdorf a.Inn (Ritzing an der Piusstraße) Biligungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2017
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ö
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4 |
Sachverhalt
Während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Änderungsdeckblattes Nr. 22, in der Zeit vom 25.09.2017 bis 13.10.2017 wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Grobabstimmung gem. § 4 Abs. 1 BauGB) wurden ebenfalls keine Einwendungen vorgebracht.
Die Hinweise der Versorgungsträger (Energienetze Bayern, Telekom und Bayernwerk) auf die Schutzabstände zu den im Baugebiet verlaufenden Kabeltrassen werden im Rahmen der Bauleitplanung beachtet. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnisnahme im RIS eingestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise der Versorgungsträger (Energienetze Bayern, Telekom und Bayernwerk) auf die Schutzabstände zu den im Baugebiet verlaufenden Kabeltrassen zur Kenntnis.
Der Gemeinderat billigt das vom Landschaftsplanungsbüro Klose – Dichtl, Triftern, gefertigte Änderungsdeckblatt-Nr. 22 zur Änderung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes / Landschaftsplanes der Gemeinde Kirchdorf a. Inn, für das Gebiet „Ritzing, An der Piusstraße“, einschließlich Begründung, in der Fassung vom 29.06.2015.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Deckblatt Nr. 22 für die Dauer eines Monats öffentlich auszu
legen (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Zuwendungsantrag der Wildcats
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2017
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ö
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Sachverhalt
Der Präsident der Kirchdorf Wildcats, Hr. Hans-Peter Klein, hat in einem Gespräch in der Verwaltung um eine Zuwendung für den Erstligabetrieb gebeten.
Erhebliche Kostensteigerungen sind z.B. für die Erstligalizenz zu verzeichnen. Die Kosten erhöhen sich allein hierfür von 3.000 € auf 15.490 € (netto). Problematisch ist nach Aussage des Präsidenten, dass gerade im ersten Jahr des Erstligaaufstiegs, die Sponsoren mit Zusagen noch zögerlich sind.
Vorschlag 1. Bürgermeister:
Der Aufstieg in die 1. Bundesliga war der größte Erfolg der Wildcats in der Vereinsgeschichte.
Im Hinblick auf den erheblichen Werbefaktor für Kirchdorf a. Inn und in Anerkennung der herausragenden sportlichen Leistung sowie der großen finanziellen Belastungen und Unwägbarkeiten im ersten Jahr des Erstligaaufstiegs schlage ich vor die Kirchdorf Wildcats im Jahr 2018 einmalig mit 10.000 € zu unterstützen.
Es handelt sich um einen einmaligen Sonderzuschuss für 2018 mit der Begründung, dass die Kirchdorf Wildcats der einzige Verein in der Gemeinde sind, der in der 1. Liga spielt.
Finanzielle Nachteile für andere Vereine ergeben sich daraus nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Kirchdorf Wildcats im Jahr 2018 einmalig mit 10.000 € zu unterstützen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Zuschuss im Haushalt 2018 vorzusehen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zum 01.01.2018 (2. Vorlage)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2017
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Erneute Vorlage der Friedhofsgebührensatzung. Eine geänderte Übersicht zu allen veränderten Preisen wird noch nachgereicht.
Aus den Ergebnissen der Tarifeinigungen im öffentlichen Dienst aus den Jahren 2016-2018 beantragt die Firma Bestattungsdienste Haberstock Altötting eine Anpassung der Gebühren für die übertragenen Dienstleistungen der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn (Zulässigkeit zur Anpassung der Preise ergibt sich aus §6 Abs. 2 Bestattungsvertrag). In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn die Friedhofsgebührensatzung an das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetags (Thimet, BestR) anzupassen.
Nachfolgend eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Preise:
Eine geänderte Übersicht zu allen veränderten Preisen wird noch nachgereicht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
GEBÜHRENSATZUNG
zur Friedhofs- und Bestattungssatzung
der Gemeinde Kirchdorf a.Inn
(Friedhofgebührensatzung)
Vom 01.01.2018
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art.20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Kirchdorf a.Inn folgende Satzung:
§ 1
Gebührenpflicht und Gebührenarten
- Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren.
- Als Friedhofsgebühren werden erhoben:
- Grabnutzungsgebühren
- Bestattungsgebühren
- Sonstige Gebühren
§ 2
Gebührenpflichtiger
- Gebührenpflichtiger ist,
- wer zur Tragung der Bestattungskosten gesetzlich verpflichtet ist,
- wer den Antrag auf Benutzung der Bestattungseinrichtung gestellt hat,
- wer das Nutzungsrecht an einer Grabstätte erwirbt,
- wer den Auftrag zu einer Leistung erteilt hat.
- Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
- Bei Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind die Grabnutzungsgebühren vom Grabnutzungsberechtigten zu tragen.
§ 3
Entstehen und Fälligkeit einer Gebühr
- Die Grabnutzungsgebühr entsteht mit der Zuteilung oder der Verlängerung des Nutzungsrechts eines Grabs, und zwar
- bei der erstmaligen Zuteilung des Nutzungsrechts für die Dauer der Ruhefrist nach § 10 der Friedhofssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn.
- bei der Verlängerung des Nutzungsrechts nach Ablauf der Ruhefrist für den Zeitraum der Verlängerung
- bei Bestattung einer Leiche oder Beisetzung einer Urne in einem Grab, für das die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, für die Zeit vom Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts bis zum Ablauf der neuen Ruhefrist. Die Berechnung erfolgt monatsgenau und beginnt jeweils mit dem 1. des folgenden Monats.
- Die Bestattungsgebühren (§ 5) entstehen mit der Inanspruchnahme der gebührenpflichtigen Leistung.
- Die sonstigen Gebühren (§ 6) entstehen mit der Erbringung der Leistung durch die Friedhofsverwaltung.
- Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig.
§ 4
Grabnutzungsgebühr
- Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion I (alter Friedhof) pro Ruhefrist für
a) Einzelgrab 544,40 €
b) Doppelgrab 1088,80 €
c) Kindergrab 68,05 €
d) Gruft pro qm 272,20 €
e) Mauergräber 1361,00 €
- Die Grabplatzgebühren betragen in Sektion 2 (neuer Friedhof) pro Ruhefrist für
a) Einzelgrab 680,50 €
b) Doppelgrab 1224,90 €
c) Kindergrab 102,08 €
d) Gruft pro qm 272,20 €
e) Urnenerdgrab 680,50 €
f) Urnenwandgrab 680,50 €
- Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre ist möglich. Die Gebühren für eine Verlängerung gelten entsprechend § 4 Abs.1 und Abs.2 der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs.1 c).
§ 5
Bestattungsgebühren
- Die Bestattungsgebühren betragen für
a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 364,39 €
aa) Leichenhausbenutzung bei Urnenbestattung
einschl. Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 75,00 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers 29,30 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes 236,80 €
d) Öffnen und Schließen der Gruft 117,80 €
e) Urnenbestattung 46,90 €
g) Durchführung der Trauerfeier 26,10 €
- Die Bestattungsgebühren betragen bei Kindern unter 10 Jahren für
a) Leichenhausbenutzung einschl.
Mitwirken einer Person bei der Aufbahrung
und Bestattung 190,42 €
b) Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers 29,30 €
c) Öffnen und Schließen des Grabes 84,80 €
d) Öffnen und Schließen der Urnenkammer 46,90 €
e) Durchführung der Trauerfeier 26,10 €
§ 6
Sonstige Gebühren
- Es werden folgende sonstige Gebühren erhoben:
- Leichenumbettungen, pro Stunde 30,90 €
- Befahren des Friedhofs mit Fahrzeugen aller Art,
außer Leichenfahrzeugen 15,30 €
Aufbahrung im Leichenhaus, pro Tag 43,20 €
- Für die Erlaubnis, ein Grabmal oder eine sonstige
bauliche Anlage errichten oder verändern zu dürfen 17,90 €
- Beschriftung der Urnenkammer wird nach Aufwand berechnet
- Nicht im Gebührentarif aufgeführte Bestattungsleistungen werden entsprechend dem Aufwand berechnet.
§ 7
In-Kraft-Treten
- Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
- Zum gleichen Zeitpunkt tritt Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn vom 23.11.2015, veröffentlicht im Mitteilungsblatt außer Kraft.
Kirchdorf a.Inn, den 20.11.2017
Gemeinde Kirchdorf a.Inn
Johann Springer
1. Bürgermeister
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Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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7. Anfragen / Anträge
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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18.12.2017
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Datenstand vom 01.02.2018 15:16 Uhr