Datum: 19.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großes Besprechungszimmer im alten Feuerwehrhaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 17:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 04.05.2017
3 Planungsentwurf Sanierung/Erweiterung Kiga Sonnenschein
4 Anfragen / Anträge

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1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.10.2017 ö informativ 1
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2. Genehmigung des Protokolls vom 04.05.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss hat Kenntnis vom Inhalt des Protokolles und stimmt diesem zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Planungsentwurf Sanierung/Erweiterung Kiga Sonnenschein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.10.2017 ö 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2017 ö 5

Sachverhalt

Das Architekturbüro Bader-Brandl hat in Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 24.04.2017 die Möglichkeiten für die Erweiterung/Sanierung des Kindergartens Sonnenschein im Rahmen des Sonderfinanzierungsprogramms Schaffung KiTa-Plätze geprüft.

Grundsätzlich waren folgende Maßnahmen angedacht:
-Fassadensanierung
-Erweiterung um max. 10 Kindergartenplätze
-Schaffung von Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Kellerräume für den Kindergartenbetrieb

Nach Bestandsaufnahme des vorhandenen Baukörpers und nach Rücksprache mit einem Brandschutzingenieurbüro empfiehlt das Architekturbüro Bader-Brandl von einem Ausbau/Umbau der Kellerräume abzusehen.

In Absprache mit der Kindergartenleitung/-team wurde das vorliegende Konzept erarbeitet. Mit Verwirklichung dieses Entwurfes könnten folgende erkannte Problempunkte abgestellt werden:

  • Schaffung eines separaten und für diese Altersgruppe ausgerichteten U3-Bereiches
  • Verbesserte (sicherere) Anfahrtssituation während der Hol- und Bringphase
  • Zusätzliche Spielflächen im neuen Innenhof und vor den Gruppenräumen
  • Schaffung eines einheitlichen Garderobenbereiches für alle Gruppen
  • Bessere Anbindung Personalräume

Die vollständigen Planunterlagen sind im RIS zu diesem Tagesordnungspunkt abrufbar.
Am 05.09.2017 wurden durch das Landratsamt Rottal-Inn die endgültigen Förderrichtlinien an die Träger versandt. Die vollständigen Unterlagen hierzu sind im RIS hinterlegt.

Zur Abklärung der Förderfähigkeit des vorliegenden Entwurfs hat die Verwaltung am 12.10.2017 mit der Regierung von Niederbayern einen Besprechungstermin. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet werden.

Ergebnis der Vorbesprechung Fördermöglichkeit des Projektes bei der Reg. v. Niederbayern (Herr Köllnberger, Herr Königer)
Planung wird grundsätzlich positiv gesehen, einzelne Räume wie z.B. Personal-WC sind doppelt (nicht förderfähig) und sollten überarbeitet werden. Förderung kann nur nach Raumprogramm erfolgen.
Flächenbedarf nach Raumprogramm neu für 90 Plätze: 450 qm
Flächenbedarf nach Raumprogramm Bestand: 370 qm
Ergibt 80 qm förderfähige Neubaufläche x 4.102 Euro Kostenhöchstwert = ca. 330.000 Euro Förderhöchstgrenze
Hiervon würde die Gemeinde 50 % aus FAG-Mitteln und 35 % aus den 4. Sonderinvestitionsprogramm erhalten = 275.000 Euro
Die Kostenschätzung nach DIN 276 des Architekturbüros Bader-Brandl sieht in Summe bei Umsetzung der kompletten Planung Gesamtkosten in Höhe von 1.050.000 € vor:

Selbst bei Streichung von nicht unbedingt notwendigen Teilen (z.B. Dämmung Abdichtung Keller mit 33.604 Euro) ist von einer Bruttokostensumme von mehr als 900.000 Euro auszugehen. Die Gemeinde müsste somit 625.000 Euro für den Ausbau aufbringen.
Grundsätzlich ist der Fördersatz von 85 % sehr positiv zu sehen. Allerdings durch die Begrenzung des damit verbundenen Raumprogrammes würde die tatsächliche Förderquote nur bei 31 % für die Gemeinde liegen.
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, das Projekt nicht über das 4. Sonderinvestitionsprogramm abzuwickeln, sondern auf ein späteres Förderprogramm mit anderen Bedingungen zu warten. Die Projektunterlagen sollten eingabereif vorbereitet werden, damit keine weiteren Verzögerungen bei einer späteren Antragstellung eintreten würden.

Beschluss

Der Haushalts- und Finanzausschuß hat Kenntnis vom Planungsentwurf des Architekturbüros Bader-Brandl und empfiehlt dem Gemeinderat das Projekt vorläufig nicht zur Antragsstellung bei der Reg.v.Niederbayern vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsunterlagen eingabereif vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.10.2017 ö informativ 4
Datenstand vom 05.03.2018 09:01 Uhr