Datum: 19.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Mitteilungen
2 Genehmigung des Protokolls vom 22. Januar 2018
3 Bauanträge
3.1 Grafen-von-Berchem-Str. 86; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an bestehendes Nebengebäude, Grundstück Fl.Nr. 145/8 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
3.2 Armeding 14a; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage in Armeding, Grundstück Fl.Nr. 818 und 819 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
4 Bebauungsplan "Kirchdorf-Nord BA I" Deckblatt Nr. 2
5 Zuschussantrag des Kath. Pfarramtes Mariä Himmelfahrt für die Sanierung des Mesnerhauses in Kirchdorf a. Inn
6 Fuhrpark Bauhof - Ersatzbeschaffung Unimogs - Grundsatzbeschluss
7 Geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf
8 Umwelt- und Tierfreundliche Bewirtschaftung von Grünflächen im gesamten Gemeindegebiet
9 Anfragen / Anträge

zum Seitenanfang

1. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö informativ 1

Sachverhalt

Vor Eintritt in die Tagesordnung:

Es liegt ein Antrag von Gemeinderat Birneder vor, in welchem dieser fordert Hr. Rektor Rogner einzuladen. Der Antrag wurde in Kopie verteilt.
Der Antrag ist für die Februarsitzung verspätet eingegangen. Gemeinderat Birneder erachtet den Antrag als dringlich.
Sollte der Antrag als dringlich erachtet werden, ist darüber zu entscheiden, ob der Antrag gem. § 24 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung (Nr. 2 scheidet aus, da nicht alle Gemeinderäte anwesend sind) am Ende der öffentlichen Tagesordnung behandelt werden soll.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der nachträglichen Aufnahme des Antrags gem. Art. 24 Abs. 2 Nr. 1 der Geschäftsordnung am Ende der öffentlichen Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis:




Mitteilungen:
30er Zone Kindergarten Machendorf
Auswertung Geschwindigkeitsmessung am Kindergarten Machendorf liegt vor. Das Geschwindigkeitsniveau ist noch über den vorgesehenen 30 km/h. Positiv ist aber: nur 3 % waren mit über 50 km/h unterwegs. Wir werden dort verstärkt weiterhin Messungen durchführen lassen.
Prüfbericht BKPV
Am Donnerstag, den 22. Februar 2018 nimmt der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Einsicht in den BKPV-Bericht. Ab 16.30 Uhr ist hierfür der kleine Sitzungssaal im Rathaus reserviert, falls sich weitere Gemeinderäte anschließen möchten.
 

zum Seitenanfang

2. Genehmigung des Protokolls vom 22. Januar 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 22. Januar 2018 mit der beantragten Änderung von Gemeinderat Birneder zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Grafen-von-Berchem-Str. 86; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an bestehendes Nebengebäude, Grundstück Fl.Nr. 145/8 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben innerhalb des bebauten Ortsteils von Kirchdorf, in einem Gebiet ohne Bebauungsplan fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Es umfasst den Anbau eines Holzlagers  mit 6 qm und eines Gartengerätelagers mit 10 qm an ein bereits bestehendes Gerätelager mit ca. 20 qm Nutzfläche.
Die Eigentümer der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 118/26 und 145/9 haben die Bauvorlagen unterzeichnet, der Eigentümer des südlich angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 145/10 Gmkg. Kirchdorf a.Inn hat die Bauvorlage nicht unterzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3.2. Armeding 14a; Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Garage in Armeding, Grundstück Fl.Nr. 818 und 819 Gmkg. Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits im Rahmen eines Antrags auf Vorbescheid am 22.06.2017 vom Bau- und Umweltausschuss behandelt. Das Vorhaben im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Armeding kann an die bestehenden Ver- und Entsorgungsanlagen angeschlossen werden. Mit dem Bauherrn ist eine Sondervereinbarung gem. § 7 EWS und § 7 WAS abzuschließen, wonach der Bauherr die Kosten für den öffentlichen Teil der Hausanschlüsse für Wasser und Kanal trägt.

Das gemeindliche Einvernehmen wurde dabei erteilt. Nunmehr wurde der Bauantrag gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu und beauftragt die Verwaltung mit dem Bauherrn eine Sondervereinbarung gem. § 7 WAS und §7 EWS abzuschließen, wonach der Bauherr auch die Hausanschlusskosten für den öffentlichen Teil übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. Bebauungsplan "Kirchdorf-Nord BA I" Deckblatt Nr. 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Während der öffentlichen Auslegung des Änderungsdeckblattes des Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.12.2017 bis 08.01.2018 wurden folgende Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange vorgebracht.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen:

„Das überplante Gebiet grenzt an landwirtschaftlich genutzte Flächen. Eine entsprechende Eingrünung ist vorgesehen.
Die Zufahrt zur Bewirtschaftung der umliegenden landwirtschaftlichen Fläche muss weiterhin uneingeschränkt (Breite, Tragfähigkeit, Kurvenradien) sichergestellt werden.
Aus landwirtschaftlicher Sicht bestehen ansonsten keine weiteren Einwände gegen die vorliegende Planung.“

Bischöfliche Finanzkammer Passau:

„Eine spätere Zufahrt zur Erschließung der genannten Fl.Nr. in baulicher Hinsicht über das im Erbbaurecht vergebene Grundstück der Kirchenstiftung Fl.Nr. 45/26 kommt definitiv nicht in Frage! Dies haben wir ja bereits Herrn G.  mitgeteilt. Es handelt sich hier um eine Zweckänderung des Erbbaurechts (Erschließung eines Hinterliegergrundstückes), die wir als Stiftungsaufsicht nicht genehmigen werden.
Anmerken darf ich, dass im Falle einer späteren Bebauungsplanung durch die Gemeinde natürlich auch überlegt werden sollte, ob nicht das Kirchenstiftungsgrundstück Fl.Nr. 39 einmal mit einbezogen werden könnte. Im Zuge einer solchen Planung ließe sich dann evtl. natürlich eine straßenmäßige Anbindung schaffen.“

Beschluss

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen der Bischöflichen Finanzkammer und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen genommen.


Satzungsbeschluss:

Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 2 zur Änderung des Bebauungsplanes „Kirchdorf-Nord“ BA I einschließlich Begründung in der Fassung vom 02.11.2017 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

5. Zuschussantrag des Kath. Pfarramtes Mariä Himmelfahrt für die Sanierung des Mesnerhauses in Kirchdorf a. Inn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Das Katholische Pfarramt Mariä Himmelfahrt hat mit Schreiben vom 13. Januar 2018 um einen Zuschuss der Gemeinde für die Generalsanierung des alten „Mesnerhauses“ gebeten.

Telefonat mit Hr. Berger:
Hr. Berger erläutert in einem Telefonat am 23. Januar 2018 die geplante Finanzierung des noch offenen Eigenanteils der Pfarrgemeinde von insgesamt rund 200.000 €:
 
Eigenkapital Pfarrgemeinde
80.000 €
Kredit
80.000 €
Eigenleistungen
20.000 €
Spenden (erwartete)
20.000 €
= Eigenanteil Pfarrgemeinde (noch offen)
200.000 €

Die Mieteinnahmen sollen zukünftig vollständig für die Kreditleistungen verwendet werden.

Dem Vernehmen nach wäre eine Beteiligung der Gemeinde von ca. 5 % des Eigenanteils = 10.000 € erwünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Generalsanierung des historischen Schul- und Mesnerhauses in Kirchdorf a. Inn einen Zuschuss in Höhe von einmalig 10.000 € zu gewähren.
Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Zuschuss im Haushalt 2018 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

6. Fuhrpark Bauhof - Ersatzbeschaffung Unimogs - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 6

Sachverhalt

  1. Ausgangslage
Der Bauhof verfügte bislang über 3 Unimogs.
  1. Unimog U 290 (PAN GK 290) - geleast
  • Leasing über 96 Monate (22.11.2010 –22.11.2018)
  • Nettokaufpreis 85.000 € (101.150 € brutto)
  • Leasingrate brutto = 979,64 €/Monat
  • Kosten über die Laufzeit 979,64 € x 96 = 94.045,44 € (+Bearbeitungsgebühr 200 € netto)
  • Kaufmöglichkeit für 25.500 € netto (= 30.345,00 € brutto)
  • Laufleistung 2.102 Stunden und 33.193 Kilometer

  1. Unimog U 20 (PAN GK 300) - geleast
  • Leasing über 96 Monate (22.11.2010 –22.11.2018)
  • Nettokaufpreis 80.600 € (95.914 € brutto)
  • Leasingrate brutto = 928,94 €/Monat
  • Kosten über die Laufzeit 928,94 € x 96 = 89.178,24 € (+Bearbeitungsgebühr 200 € netto)
  • Kaufmöglichkeit für 24.180 € netto (= 28.774,20 € brutto)
  • Laufleistung 2.066 Stunden und 27.840 Kilometer.

  1. Unimog U 130 (PAN 2027) - im Eigentum der Gemeinde
  • Erstzulassung 9.8.1995
  • 104.725 Kilometer
  • Zustand schlecht.
  • derzeit abgemeldet und zum Verkauf

  1. Handlungsbedarf / weiteres Vorgehen
Da der alte gemeindeeigene Unimog mit Blick auf die sehr hohen Reparaturkosten und den auslaufenden TÜV nicht mehr wirtschaftlich weiterbetrieben werden kann und die Verträge der beiden geleasten Unimog zum 22. November 2018 auslaufen muss über die erforderlichen Ersatzbeschaffungen im Jahr 2018 entschieden werden.
Nach Vorgesprächen mit dem gemeindlichen Bauhof über eine sinnvolle langfristige Fahrzeugauswahl und mit Blick auf die finanziellen Gegebenheiten wird seitens der Verwaltung folgendes Vorgehen vorgeschlagen:
  1. Es werden insgesamt nur 2 Fahrzeuge ersetzt. Der alte Unimog U130 kann ersatzlos wegfallen. Der entsprechende Winterdienst wurde bereits für den Winter 2017/2018 fremdvergeben (Gemeinderatsbeschluss 18.9.2017).
  2. Als Ersatz werden für den Fuhrpark vorgeschlagen ein Unimog und ein Kommunaltraktor.
  3. Als Unimog kann der vorhandene U290 durch Übernahme aus dem Leasingvertrag kostengünstig weiterbetrieben werden. Hierfür fallen Kosten i.H.v. 30.345 € an.
    Mit Blick auf das Alter des Fahrzeugs, die geringe Laufleistung und die erheblichen Anschaffungskosten eines neuen Unimogs erscheint die Übernahme am wirtschaftlichsten.
  4. Zudem soll ein Kommunaltraktor geleast werden. Die Anschaffung eines Kommunaltraktors entspricht auch der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses.
  5. Es wird vorgeschlagen in den Haushalt 2018 insgesamt 60.000 € für Ersatzbeschaffungen einzustellen (30.345 € für Unimog U290 und 29.655 € für Anbaugeräte und evtl. Ausstattung des geleasten Kommunaltraktors).

Auch Sicht der Verwaltung bietet diese Lösung folgende Vorteile:
  • Der Fuhrpark kann um 1 Fahrzeug reduziert werden (alter Unimog).
  • Das zeitlich gleichlaufende Leasing wird reduziert, so dass zukünftig nicht wieder zeitgleich 2 Fahrzeugverträge auslaufen und damit 2 Ersatzbeschaffungen anstehen.
  • Der Kauf von 2 Fahrzeugen würde den Haushalt stark belasten. Dies kann durch ein weiteres Leasing eines Fahrzeugs und den kostengünstigen Ankauf des vorhandenen U290 abgefedert werden.
  • Die derzeit geleisteten Leasingraten i.H.v. insgesamt 1.908,58 €/Monat können aller Voraussicht nach reduziert werden.
  • Die Beschaffung eines Kommunaltraktors wird zudem als günstiger angesehen als die Ersatzbeschaffung eines Unimogs. Preislich liegt ein Unimog in der Nachfolgekategorie des U290 = U318 bei rd. 160.000 € (rd. 1.400 € Leasingrate / Monat).
  • Durch den Erwerb eines Kommunaltraktors soll der Bauhof flexibler einsetzbar werden. Ggf. könnte in Zukunft geprüft werden Mäharbeiten, Schlegelarbeiten o.ä. selbst durchzuführen [Hinweis: im Jahr 2017 wurden fast 9.200 € für Bankettmäharbeiten ausgegeben.]

Auch Sicht der Verwaltung bietet diese Lösung folgende Nachteile:
  • Für den Kommunaltraktor muss auch eine neue Streukiste erworben werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
  • Zwei Unimog abzulösen. Der Unimog U 130 wird verkauft.
  • Als Unimog werden der vorhandene U290 und der vorhandene U20 durch Übernahme aus den Leasingverträgen erworben. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die in den  Leasingverträgen vorgesehenen Erwerbe zu vollziehen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Angebote für einen Traktor einzuholen und dem Gemeinderat erneut vorzulegen.
  • In den Haushalt 2018 werden insgesamt 160.000 € für den Erwerb zweier Unimog und für die ggf. erforderliche Anschaffung eines Traktors eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

7. Geplante Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Ausgangslage:
Die Freiwillige Feuerwehr Seibersdorf hat Hr. Architekten Reinhold Entholzner gebeten Überlegungen für die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses vorzulegen. Geplant wurde dabei mit 2 Stellplätzen, da die Feuerwehr es für erforderlich hält, mittelfristig einen Mannschaftstransportwagen (MTW) anzuschaffen.
Mit E-Mail vom 18.01.2018 hat Hr. Entholzner einen Planentwurf, Flächenberechnungen, eine Berechnung des umbauten Raumes und eine Kostenschätzung übermittelt.
Einschätzung der Verwaltung:
Die Verwaltung ist seit Ende des Jahres 2017 mit der Feuerwehr Seibersdorf bezüglich der beabsichtigen Baumaßnahme in Kontakt. Seitdem wurden u.a. die baulichen Anforderungen und die Fördermöglichkeiten mit Hr. Kreisbrandrat Lippeck und der Regierung von Niederbayern vorabgeklärt.
Der Wunsch der Feuerwehr nach einem MTW ist nachvollziehbar. Dies würde zudem das vorhandene Fahrzeug entlasten (Fahrten zu Schulungen, Jugendfeuerwehr etc.). Die Anschaffung binnen eines Zeitraums von 5 Jahren wäre Voraussetzung um die Förderung eines zweiten Stellplatzes genehmigt zu bekommen. Darüber hinaus wäre auch die Anschaffung eines MTW förderfähig nach den geltenden FwZR da die Feuerwehr über ein Löschfahrzeug mit Atemschutz (mindestens vier Pressluftatmer) verfügt.
Kreisbrandrat Lippeck und die Regierung von Niederbayern würden sowohl die Notwendigkeit eines MTW als auch eines Erweiterungsbaus als erforderlich und damit förderfähig ansehen.

Vorteilhaft an der Planung erscheint:
  • Am Feuerwehrhaus in Seibersdorf würden unabhängig von einer Erweiterung große Sanierungsmaßnahmen im Toilettenbereich und bei der Heizung anstehen.
  • Die Erweiterung kann auf dem bisherigen Grundstück erfolgen und das Bestandsgebäude kann sinnvoll und zukunftsorientiert weitergenutzt werden (barrierefreier Schulungsraum, Mannschaftsräume, etc.).
  • Der jetzt vorgelegte Entwurf erscheint mit Blick auf die Kosten als angemessen und einem kompletten Neubau wie z.B. in Julbach oder Ering vorzugswürdig.
  • Mit Blick auf die Mängel in der bestehenden Fahrzeughalle (Problem bei der Torhöhe und Problem bei den Unfallverhütungsvorschriften aufgrund fehlender Entwässerungsrinne) hat die Regierung in Aussicht gestellt die Schaffung von 2 Stellplätzen zu fördern obwohl bereits einer vorhanden ist.

Mögliche Förderung der Baumaßnahme:
Gem. geltenden FwZR bei der Schaffung von notwendigen Stellplätzen durch Anbau an ein bestehendes Feuerwehrgerätehaus: je 28.875 € für den 1. und 2. Stellplatz.

Zeitschiene:
Da das Fahrzeug der Feuerwehr Seibersdorf während der Bauphase anderweitig im Dorf untergestellt werden muss, kann nur in der frostfreien Zeit gebaut werden.
Es wäre daher, falls der Gemeinderat der Maßnahme zustimmt, vorgesehen, die Baumaßnahme vss. im Jahr 2019 durchzuführen. Im Jahr 2018 könnte Bauplanung, Genehmigung, Beantragung der Förderung und Ausschreibung erfolgen.

Kostenrahmen:
Kostenschätzung lt. Architekt
461.590,02 €
Abzüglich Eigenbeteiligung Feuerwehr
30.000,00 €
Abzüglich Förderung (2 x Stellplatz)
57.750,00 €
Kostenanteil Gemeinde
373.840,02 €

Bau- und Umweltausschuss 5.2.2018:
Der Bau- und Umweltausschuss hat den Planentwurf zustimmend zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Gemeinderat sich für eine Umsetzung der Baumaßnahme auszusprechen und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den vorgelegten Planentwurf vom 14.2.2018, die Zeitschiene und den Kostenrahmen vom 14.2.2018 für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Seibersdorf zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Grundlage die weiteren Verfahrensschritte für die Umsetzung der Baumaßnahme einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Umwelt- und Tierfreundliche Bewirtschaftung von Grünflächen im gesamten Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö 8

Sachverhalt

Landrat Michael Fahmüller hat Kreistagsbeschlüsse vom 4. Dezember 2017 übermittelt. In den Beschlüssen werden den Kommunen verschiedene Handlungsempfehlungen zu den Themen „Insektenfreundlicher Landkreis“ und „Glyphosatfreier Landkreis“ gegeben.
Den Beschlussempfehlungen des Landkreises kann aus Sicht der Verwaltung – soweit für die Gemeinde einschlägig – für die gemeindeeigenen Flächen gem. nachfolgendem Beschluss gefolgt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt
  1. Von der Gemeinde bewirtschaftete Flächen sind überlegt zu mähen. Böschungen und Freiflächen sollen zeitlich abgestimmt grundsätzlich nur einmal im Herbst des Jahres gemäht werden. Nur verkehrstechnisch wichtige Böschungsflächen sollen mehrfach gemäht werden. Das Mähgut ist nach Möglichkeit abzutransportieren.

  1. Glyphosathaltige Spritzmittel und andere Pestizide werden auf gemeindlichen Flächen nicht eingesetzt. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Einsatz von chemischen Mitteln nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde erfolgen, beispielsweise beim notwendigen Einsatz von Rodentiziden.

  1. Nach Möglichkeit werden auf den von der Gemeinde bewirtschafteten Flächen insektenfreundliche Stauden und Sträucher gepflanzt sowie artenreiche Blumenwiesen angelegt.

  1. Es wird empfohlen, dass auf privaten und kirchlichen Flächen, insbesondere in Hausgärten, Vorplätzen, Stellflächen, Sportanlagen, Friedhof etc. kein Glyphosat oder andere Pestizide zum Einsatz kommen.

  1. Beim Abschluss neuer oder bei der Verlängerung bestehender Pachtverträge von gemeindlichen Flächen wird vom Pächter die Einhaltung der vorgenannten Punkte (insbesondere Tz. 2) eingefordert.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. Anfragen / Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2018 ö informativ 9
Datenstand vom 28.03.2018 08:48 Uhr