Datum: 19.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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informativ
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1 |
Sachverhalt
- Aufgrund der großen Anzahl von zu behandelnden Themen werde ich auch am 9. April 2018 zu einer Gemeinderatssitzung einladen. Dadurch soll auch die Haushaltssitzung am 23. April entlastet werden.
- Die Erneuerung der Ortspläne und Aushangschaukästen durch die Firma Stadtplan.de steht an. Die Firma wird demnächst die Gewerbetreibenden in der Umgebung aufsuchen, da die Maßnahme wieder über Werbeeinkünfte refinanziert werden soll.
- Die Einladung für die Einweihung des V-Lkw am 15. April 2018 wurde an alle Gemeinderäte verteilt.
- Die Bauarbeiten an der Bypass-Wasserleitung haben begonnen. Dies führt zu folgenden Straßensperrungen:
- Bergstraße: von 22.03.2018 bis 29.04.2018
- Bierstraße: von 29.03.2018 bis 06.04.2018
- Wasserschaden Otto-Steidle-Halle
Aufgrund eines Leitungsschadens im Heizungs- und Technikraum der Otto-Steidle-Halle ist Wasser über einen Revisionsschacht in den Hallenbereich eingedrungen. Holzlager, die den Hallenboden abfedern stehen seitdem unter Wasser. Durch das Aufquellen dieser Lager wurde der Boden beschädigt. Nach Meldung an die Versicherung (Leitungswasserschaden) wurde ein Gutachter mit der Bewertung des Schadens beauftragt. Eine Freigabe zum Neubau des Hallenbodens liegt bereits vor. Angebote für Sanierungsarbeiten werden momentan noch geprüft. Kosten für die Trocknung, Sanierungsarbeiten und den Hallenbodenaustausch werden mit ca. 130.000 EUR bewertet. Der Austausch des Bodens soll im Sommer 2018 erfolgen.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 19. Februar 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Gemeinderat Birneder beantragt folgende Änderung:
Guten Tag Herr Übel,
zum Protokoll vom 19.02.2018 habe ich folgende Anmerkungen.
zu TOP1 Mitteilungen im Diskussionsverlauf:
1. nicht das Gremium hält den Antrag für nicht dringlich. Richtig ist der Bürgermeister hält den Antrag für nicht dringlich!
2. Der Bürgermeister informierte während der Diskussion das Gremium darüber das Herr Rogner es nicht wünscht vor dem Gemeinderat zu sprechen um die Anliegen der Schule vorzutragen.
Diese Information ist für uns Gemeinderäte relvant da sie das Abstimmungsergebnis zu meinem Antrag beeinflusst!
Bitte ergänzen Sie diese Punkte im Protokoll.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Birneder
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 19. Februar 2018 mit der beantragten Änderung von Gemeinderat Birneder und der Ergänzung des Vorsitzenden zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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3.1. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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3.1 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss gem. Art. 102 GO vorgelegt.
Vom Rechnungsprüfungsausschuss wurde die Jahresrechnung 2016 in der Zeit vom 13.09.2017 bis 09.10.2017 geprüft (Art 103 GO) und ein Rechnungsprüfungsbericht mit Datum vom 16.02.2018 erstellt. Der Rechnungsprüfungsbericht ist Teil der Jahresrechnung 2016. Von der Verwaltung wurde zu den einzelnen Feststellungen des Berichtes Stellung genommen. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Rechnungsprüfungsbericht und den Erläuterungen hierzu wurden alle offenen Fragen bzw. Unstimmigkeiten abgeklärt bzw. ausgeräumt.
Der vollständige Prüfungsbericht kann von den Mitgliedern des Gemeinderates als Teil der Jahresrechnung jederzeit in der Verwaltung eingesehen werden. Eine Veröffentlichung im Ratsinformationssystem ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Abschließend kommt der Rechnungsprüfungsausschuss zu folgendem Beschluss:
Nach Prüfung aller Einnahmen- und Auszahlungsanordnungen und der entsprechenden Rechnungen und deren Belegen hat der Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt:
1. der Haushaltsplan des Jahres 2016 wurde eingehalten
2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.
3. Den mit der Abwicklung der Finanzverwaltung beauftragten Mitarbeitern ist eine gute und gewissenhafte Arbeit zu bescheinigen. Sämtliche durch den Prüfungsausschuss ermittelten Feststellungen bei den einzelnen Belegen konnten im Rahmen der Prüfung von der Verwaltung erläutert bzw. geklärt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt nach Überprüfung, soweit durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss möglich, fest:
1. der Haushaltsplan des Jahres 2016 wurde eingehalten
2. die Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 sind begründet und belegt, sowie die Jahresrechnung ordnungsgemäß aufgestellt.
Der Gemeinderat wünscht, die Erledigung aller Textziffern des BKPV-Prüfberichts zur Kenntnisnahme vorgelegt zu bekommen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3.2. Feststellung der Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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3.2 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2016 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 9.653.639,94 € und im Vermögenshaushalt mit 4.480.133,31 €.
Die vollständigen, gekennzeichneten Unterlagen zur Jahresrechnung wurden im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die wesentlichen Bestandteile (Feststellung des Ergebnisses, Rechenschaftsbericht nach § 77 (2) Nr. 5 KommHV-K, Kassenmäßiger Abschluß nach § 78 KommHV-K und die Zusammenstellung der Haushaltsrechnung § 79 KommHV-K) dem Gemeinderat mit der Ladung übersandt.
Beschluss
Feststellung der Ergebnisse (§ 79 Komm HV):
Die Jahresrechnung 2016 schließt nach Abschlussbuchungen im Verwaltungshaushalt mit 9.653.639,94 € und im Vermögenshaushalt mit 4.480.133,31 € und ist nicht zu beanstanden.
Die Jahresrechnung wurde örtlich geprüft.
Die im Rechnungsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Der Gemeinderat Kirchdorf a.Inn stellt gem. Art. 102 Abs. 3 GO den Jahresabschluss bzw. die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Kirchdorf a.Inn im Verwaltungshaushalt mit 9.653.639,94 € und im Vermögenshaushalt mit 4.480.133,31 € fest.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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3.3. Entlastungsbeschluss zur Jahresrechnung 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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3.3 |
Sachverhalt
Mit Feststellung der Jahresrechnung hat der Gemeinderat auch die Entlastung über die Haushaltsrechnung zu beschließen. Bei der Beratung bzw. Beschlussfassung über die Entlastung gem. Art 102 Abs. 3 GO ist der erste Bürgermeister aber wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossen. (Grundsätzlich ist die Sitzungsleitung auch während dieses Tagesordnungspunktes durch ihn davon nicht betroffen). Über die Entlastung ist ein eigener Beschluss nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO zu treffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 1 GO die Entlastung der Verwaltung und des Bürgermeisters für den Vollzug der Haushaltsführung 2016.
Begründung gegen eine Entlastung sind:
- Es wurden Beschlüsse durch Falschinformationen herbeigeführt.
- Im Jahresabschluss des Seniorenheims wären die Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen. Dies wird auch im Haushalt 2018 nicht beachtet. Hier wird ein neutrales Ergebnis durch Bildung einer Forderung erreicht.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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4. Jahresabschluss 2016 des gemeindlichen Wasserwerks
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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4 |
Sachverhalt
Durch den Kommunalen Prüfungsverband, vertreten durch Herrn Straßer, wurde der Jahresabschluss 2016 des gemeindlichen Wasserwerks erstellt.
Die Unterlagen hierzu wurden dem Gemeinderat mit der Ladung zugestellt.
Die Wasserverluste betragen 2016 4,86 % (Vorjahr: 11,53 %).
Die Bilanzsumme beträgt 923.314,42 € (Vorjahr: 1.064.965,18 €) und weist einen Jahresverlust von 121.610,41 € (Vorjahr: 19.748,23 €) aus.
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5. Antrag auf Entlassung Gemeinderat Johann Kampfl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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5 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 5. März 2018 erklärt Gemeinderat Johann Kampfl von seinem Ehrenamt als Gemeinderat aus gesundheitlichen Gründen zum 31. März 2018 zurücktreten zu wollen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dem Antrag von Herrn Gemeinderat Kampfl auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderat, gem. Art. 19 Absatz 1 Gemeindeordnung mit Wirkung
zum 31. März 2018 stattzugeben.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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6. Entscheidung Listennachfolger für Gemeinderat Kampfl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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6 |
Sachverhalt
Nach Beschlussfassung über den Antrag auf Entlassung rückt der direkt gewählte Listennachfolger in den Gemeinderat nach. Der Listennachfolger wird durch Vereidigung in der nächsten Gemeinderatssitzung in das Ehrenamt berufen und vorher durch den Bürgermeister verständigt. Er muss die Berufung innerhalb einer Woche nach Verständigung schriftlich annehmen. Eine Ablehnung des Ehrenamtes ist möglich. Er muss außerdem die Bereitschaft zur Eidesleistung oder zur Ablegung des Gelöbnisses nach Art. 31 (4) GO erklären.
Bei dem Listennachfolger handelt es sich um Herrn Bernhard Garhammer, Feuerwehrgasse 7, 84375 Kirchdorf a.Inn (gewählt auf Platz Nr. 8 des Listenvorschlags der Christlich Sozialen Union mit 618 Stimmen).
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Bernhard Garhammer, Feuerwehrgasse 7, 84375 Kirchdorf a.Inn der Listennachfolger von Gemeinderat Kampfl
ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Antrag Gemeinderat Birneder - Untersuchung Trinkwasser
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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7 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 15. Februar 2018 beantragt Gemeinderat Birneder die regelmäßige Untersuchung des Trinkwassers auf PFOA, ADONA und Glyphosat.
Begründung: Die Reinhaltung unseres Trinkwassers muss oberste Priorität haben!
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Untersuchungen sind beauftragt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Birneder zu und beauftragt die Verwaltung das Trinkwasser 1 x jährlich
auf PFOA, ADONA und Glyphosat zu untersuchen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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8. Antrag Gemeinderat Birneder - Einladung von Rektor Rogner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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8 |
Sachverhalt
Mit Antrag vom 15. Februar 2018 beantragt Gemeinderat Birneder Hr. Rektor Rogner zur Gemeinderatssitzung im März einzuladen (vgl. hierzu auch Diskussion zur Dringlichkeit in der Februar-Sitzung).
Begründung:
- Es soll Herrn Rogner die Möglichkeit gegeben werden seine Wünsche, Ideen, Visionen und Probleme dem Gemeinderat nahezubringen.
- Es gibt von der Landesregierung Förderprogramme für die Sanierung von Schulen hier wäre eine Einschätzung durch Herrn Rogner, was in Angriff genommen werden soll, sinnvoll.
- Seit 25.10.2017 liegt ein Antrag von mir zur Einführung einer Kurzgruppe für die OGS in der Verwaltung. Die Meinung des Rektors hierzu wäre für die Entscheidungsfindung des Gemeinderats hilfreich.
- Die noch immer im Raum stehende Aussprache zwischen Bürgermeister, Rektor und mir bezüglich des Verbots zum direkten Informationsaustausch zwischen Gemeinderat und Rektor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Notwendigkeit für eine Einladung zu einer Gemeinderatssitzung wird nicht gesehen.
Die Verwaltung ist stets in Kontakt mit der Schule. Wünsche des Rektors werden z.B. auch über den Haushalt dem Gemeinderat vorgelegt. Das Förderprogramm der Landesregierung ist bekannt. Anträge für den Sanitärbereich und EDV werden gestellt; Vorsorge im Haushalt hierfür ist getroffen. Die Einrichtung der OGS-Gruppen erfolgt i.d.R. auf Vorschlag der Schule, je nach Bedarf.
Ein Gespräch mit dem Rektor steht selbstverständlich jedem Gemeinderat frei.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt Hr. Rektor Rogner zur nächsten Sitzung einzuladen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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9. Antrag Gemeinderat Unterhuber - Beschlussfassung zum Thema Standesamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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9 |
Sachverhalt
Gemeinderat Unterhuber hat nachfolgenden Antrag gestellt:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,
Sehr geehrte Gemeinderätinnen und Gemeinderäte,
wie der Presse mehrmals zu entnehmen war, plant die Gemeinde Julbach ihr Standesamt und die damit verbundenen Verwaltungsthemen an eine Einrichtung außerhalb der Gemeinde zu vergeben. Die Stadt Simbach hat eine Kooperation hierzu abgelehnt.
Um den Standort des Standesamtes in der Gemeinde Kirchdorf zukunftsfähig zu gestalten, das Standesamt in Kirchdorf zu erhalten und dieses Angebot für unsere Bevölkerung zu sichern, sollen bezgl. einer Zusammenlegung Gespräche mit unserer Nachbargemeinde aufgenommen werden und eine Zusammenlegung thematisiert und wenn möglich geplant werden.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt mit der Gemeinde Julbach Kontakt aufzunehmen und der Gemeinde Julbach mittelfristig eine Zusammenarbeit im Bereich Standesamt anzubieten und die Modalitäten abzustimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag zu.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag wird befürwortet. Er deckt sich mit den Überlegungen der Verwaltung.
- Die Stadt Simbach a. Inn wurde mit Schreiben vom 26.1.2018 nochmals um Stellungnahme gebeten, ob Interesse an eine Zusammenlegung von Standesämtern mittelfristig bestehen würde. Dies hat die Stadt Simbach a. Inn mit Schreiben vom 5.2.2018 verneint (vgl. Anlagen im RIS).
- Mit der Gemeinde Julbach haben bereits im letzten Jahr Gespräche zum Thema Standesamt stattgefunden. Die Gemeinde Julbach hat dabei Interesse an einer Standesamtsabgabe bekundet.
Vor einer Übernahme des Standesamtes Julbach ist aber sowohl die langfristige personelle als auch räumliche Ausstattung des Standesamtes Kirchdorf zu klären. Lt. Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG – im RIS beigefügt) muss ein Standesbeamter / eine Standesbeamtin Beamter in der 3. Qualifikationsebene oder ein vergleichbarer Arbeitnehmer mit Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II sein. Nach Rücksprache mit der Standesamtsaufsicht am Landratsamt Rottal-Inn wird die Gemeinde diese Voraussetzung zukünftig erfüllen müssen.
Die Umsetzung eines Zusammenschlusses wird daher nur mittelfristig umsetzbar sein.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag von Gemeinderat Unterhuber zu. Er beauftragt die Verwaltung mit der Gemeinde Julbach Kontakt aufzunehmen und der Gemeinde Julbach mittelfristig eine Zusammenarbeit im Bereich Standesamt anzubieten und die Modalitäten abzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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10. Antrag Wir für Kirchdorf - Einführung eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes bei den Gemeinderatssitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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ö
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10 |
Sachverhalt
Die Fraktion Wir für Kirchdorf beantragt die Einführung des zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Anfragen von Gemeindebürgern“ bei den Gemeinderatssitzungen.
Der Tagesordnungspunkt soll nach dem TOP Anfragen und Anträge der letzte Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil sein und soll Gemeindebürgern die Möglichkeit geben, dass Sie Ihre Anliegen direkt beim Gemeinderat vortragen können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt ist die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Anfragen von Gemeindebürgern“ im Rahmen der Gemeindeordnung zulässig, wenn dies vom Gremium mehrheitlich gewünscht ist.
Erforderlich hierfür wäre eine Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat (§ 36 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf a. Inn vom 5. Mai 2014). § 30 (Anfragen) der Geschäftsordnung müsste wie folgt ergänzt werden (kursiv und unterstrichen):
„1Die Gemeinderatsmitglieder und im Sitzungssaal anwesende Gemeindebürger (Art. 15 Abs. 2 GO) können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen. 2Nach Möglichkeit sollen solche Anfragen sofort durch den Vorsitzenden oder anwesende Gemeindebedienstete beantwortet werden. 3Ist das nicht möglich, so werden sie in der nächsten Sitzung oder schriftlich beantwortet. 4Eine Aussprache über Anfragen findet in der Sitzung grundsätzlich nicht statt.“
Damit wäre geregelt, dass Anfragen möglich sind, eine Diskussion aber – wie auch bei Anfragen aus dem Gemeinderat – ausgeschlossen ist.
Die Stadt Simbach a. Inn praktiziert diese Regelung derzeit. Nach Rücksprache mit dem Geschäftsleitenden Beamten der Stadt Simbach a. Inn, Hr. Schuhbauer, wird von den Bürgern davon wenig Gebrauch gemacht.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Fraktion Wir für Kirchdorf zu.
Der Gemeinderat beschließt § 30 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchdorf a. Inn wie folgt zu fassen:
„1Die Gemeinderatsmitglieder und im Sitzungssaal anwesende Gemeindebürger (Art. 15 Abs. 2 GO) können in jeder Sitzung nach Erledigung der Tagesordnung an den Vorsitzenden Anfragen über solche Gegenstände richten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen und nicht auf der Tagesordnung stehen.“
Die Änderung soll zum 1.4.2018 in Kraft treten.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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11. Antrag Wir für Kirchdorf - Veröffentlichung von Gemeinderatsbeschlüssen im Mitteilungsblatt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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ö
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11 |
Sachverhalt
Die Fraktion Wir für Kirchdorf hat folgenden Antrag gestellt:
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines positiven Votums klar abgestimmt werden muss, was alles veröffentlicht werden soll (Mitteilungen?, Anfragen?). Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass dies u.U. den Umfang des Mitteilungsblattes erheblich vergrößern kann.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass ab sofort alle Tagesordnungspunkte (Sachverhalt und Beschluss; ohne TOP Protokoll) der öffentlichen Sitzung nach Genehmigung des Protokolls der jeweiligen Sitzung im Mitteilungsblatt des Bürgermeisters veröffentlicht werden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
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12. Antrag Gemeinderat Brodschelm - Einladung Fr. Maier von der Kommunalen Jugendarbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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12 |
Sachverhalt
Gemeinderat Brodschelm beantragt, Fr. Isabella Maier von der Kommunalen Jugendarbeit in eine der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen.
Fr. Meier soll dem Gemeinderat die Arbeit des Gemeindejugendpflegers vorstellen.
Der Gemeindejugendpfleger / die Gemeindejugendpflegerin würde vom Landratsamt angestellt, die Kosten hierfür – z.B. eine halbe Stelle in S11 Stufe 2 in Höhe von rund 24.000 € / Jahr – muss die Gemeinde tragen.
Nach Angaben von Fr. Maier wäre hierfür jetzt ein guter Zeitpunkt, da Tann ebenfalls einen Gemeindejugendpfleger beschlossen hat.
Im RIS ist eine Übersicht zu Aufgaben, Ausgestaltung und den Rahmenbedingungen eines Gemeindejugendpflegers enthalten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt Fr. Isabella Maier von der Kommunalen Jugendarbeit in die April-Sitzung des Gemeinderates einzuladen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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13. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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19.03.2018
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ö
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informativ
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13 |
Datenstand vom 18.04.2018 09:34 Uhr