Datum: 11.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
- Eine Sondersitzung zur Abarbeitung der Textziffern des BKPV-Berichts findet vss. am 9. Juli 2018.
- Das Feuerwehrhaus in Kirchdorf a. Inn wurde von der Regierung von Niederbayern letzte Woche abgenommen. Lt. Regierung ist es eines der schönsten neuen Feuerwehrhäuser im Regierungsbezirk. In diesem Zuge wurde auch das Feuerwehrhaus in Seibersdorf besichtigt.
- Die Erschließungsmaßnahmen in Atzing II durch die Firma Bachmeier haben begonnen
.
- Mit Schreiben vom 17.05.2018 hat die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Rottal-Inn den genehmigungspflichtigen Bestandteilen der Haushaltssatzung 2018 die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt. Die Verwaltung hat daraufhin die Haushaltssatzung amtlich bekannt zu machen und den Haushaltsplan eine Woche öffentlich aufzulegen.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 14. Mai 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll zum öffentlichen Teil der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlic
hen Teil des Protokolls vom 14. Mai 2018 zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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3 |
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3.1. BV Inntalstraße 35 und 37; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Stellplatz und Garagen auf dem Grundstück Flurnummer 151/7 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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3.1 |
Sachverhalt
Das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf Mitte, BA 3, soll lt. Festsetzungen des Bebauungsplanes mit einem Doppelhaus bebaut werden. Nach der vorliegenden Planung soll das Grundstück mit zwei Zweifamilienwohnhäusern mit nordseitigen Garagen- bzw. Stellplätzen bebaut werden. Es ergeben sich folgende Abweichungen:
- Bauweise: E + I mit Wandhöhe 6,30 m (statt E + Dachgeschoß Wandhöhe 5,0 m)
- Überschreitung der Baugrenzen mit Garagenverlegung von der Süd auf die Nordseite des Grundstücks
- Überschreitung der Baugrenzen an der Ost- und Nordseite
Die Änderungen in der Bebauung sind lt. Bauwerber mit dem
Kreisbauamt vorbesprochen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid, vorbehaltlich einer Zustimmung der Baunachbarn zum Vorhaben, zu. Die Baunachbarn sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.2. BV Inntalstr. 7; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Flurnummer 33/1 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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3.2 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA 2, weicht wie folgt von den Festsetzungen ab:
- Überschreitung der Baugrenze mit Wohnhaus und Garage. Dadurch soll eine bessere Wohnqualität für die Bewohner erreicht werden.
- Die Garage wird im Abstand von 3,0 m zur Grundstücksgrenze (statt Grenzbebauung lt. Bebauungsplan) errichtet (=
Verbesserung für Nachbargrundstück).
- Wohnhaus: Lichte Gebäudehöhe 6,79 m (statt 5,70 lt. Bebauungsplan)
- Garage; Flachdach (statt Satteldach lt. Bebauungsplan).
Hinweis zur Ladung: Die Unterschriften der Baunachbarn liegen mittlerweile vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.3. BV Fichtenstr. 2; Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines EFH mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 517/102 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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3.3 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA III entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
- Walmdach statt Sattel- oder Pultdach
- Baulinienüberschreitung mit Terrasse
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Bebauungsplan Bergham "Am Feldberg" - Behandlung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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4 |
Sachverhalt
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit vom 06. Februar 2018 bis zum 07.März 2018 sind von einem Bürger und Trägern öffentlicher Belange folgende Stellungnahmen eingegangen:
Herr P., Bergham;
Herr P. weist auf mögliche Lärm- und Geruchsbelästigungen durch das bestehende Fahrsilo hin, die das Wohnen beeinträchtigen können.
Regierung von Niederbayern, Raumordnung und Landesplanung;
Von der Regierung v. Niederbayern wird zusammenfassend festgestellt, dass
- „das Plangebiet im rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits als Wohnbaufläche dargestellt ist. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
- Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben nicht entgegen, es besteht daher Einverständnis mit dem Vorhaben.“
Regionaler Planungsverband Landshut;
„Keine Einwände, da das Plangebiet aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt wurde.“
Bayernwerk Netz GmbH Eggenfelden;
„Gegen das Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht gefährdet wird.
Es wurden Hinweise zur geplanten Erschließung des Baugebiets und auf die Notwendigkeit einer Trafostation (Flächenbedarf ca. 20 qm) hingewiesen. Hierzu wurde von der Bayernwerk Netz GmbH ein Standortvorschlag unterbreitet.
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen;
Bereich Landwirtschaft:
„Durch diese Planung werden die landwirtschaftlichen Betriebe in Ihrer Entwicklungsfähigkeit immer mehr eingeschränkt. Zudem liegt im nördlichen Bereich des Mischgebietes ein Fahrsilo, dass nur durch eine Straße vom neu geplanten Wohngebiet getrennt ist. Bei der Siloentnahme können sich Emissionen entwickeln, die nach Auffassung des Amtes direkt auf die gegenüber liegenden Wohnhäuser (Parzellen Nr. 11 – 13) zu Konflikten führen können. Das Amt schlägt zur Abschirmung des Fahrsilos eine Eingrünung zwischen Wohnbebauung und dem Fahrsilo vor. Die im Norden vorgesehene Eingrünung soll nach Ansicht des Amtes in Richtung Osten weiter geführt werden.
Bereich Forsten:
Aus forstlicher Sicht bestehen keine Einwände gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes, es wird jedoch angeraten, die Bebauung an der westlichen Seite des Planungsgebietes im Abstand von 25 Meter, gemessen vom westlichen Fahrbahnrand der nach Norden verlaufenden Straße einzuhalten und Bebauungen, die zum dauernden Aufenthalt von Personen dienen, auszuschließen.
Gem. Punkt 2.5 sollte der Bau von Gartenhäuschen im möglichen Fallbereich von Bäumen ebenfalls unterbleiben.
Hierzu fand am Mittwoch, den 09.05.2018 ein Ortstermin mit Herrn Forstdirektor Huber vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bergham statt. Ergebnis: Die Stellungnahme im Hinblick auf die geforderten 25 Meter - Abstände (Bäume stehen am Steilhang) entfällt, bzw. wird auf 10,0 Meter reduziert.
Hinweise:
Bei den öffentlichen Grünflächen wird eine Bepflanzung mit gebietseigenen Gehölzen (Wildobstarten wie z.B. Wildapfel oder Wildbirne) vorgeschlagen.
WWA Deggendorf
Seites des WWA Deggendorf bestehen keine Einwände wenn das Niederschlagswasser versickert wird und notwendige Wasserrechtsverfahren durchgeführt werden.
Telekom Deutschland GmbH, Regensburg
Die Telekom macht darauf aufmerksam, dass aus wirtschaftlichen Gründen eine unterirdische Versorgung durch die Telekom Deutschland GmbH nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung möglich ist. „Es wird unter anderem beantragt dass
- für den Ausbau der Telekommunikationsnetze im Erschließungsgebiet die ungehinderte, unentgeltliche und kostenfreie Nutzung gewidmeter Verkehrswege möglich ist,
- auf Privatwegen / Eigentümerwegen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH zur belastenden Fläche festgesetzt und entsprechend § 9 Abs. 1 Ziffer 1 BauGB eingeräumt wird.“
Landratsamt Rottal-Inn
Seitens der Technischen Abteilung, der Tiefbauverwaltung, und des Fachreferenten für Naturschutz werden keine Einwendungen erhoben.
Der Technische Umweltschutz hat ebenfalls keine Einwendungen, verweist aber auf die Stellungnahme des Technischen Umweltschutzes vom 13.09.2016 zur diesbezüglichen Flächennutzungsplanänderung „Bergham“ im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Landwirtschaftliche Emissionen der best. Betriebe bzw. Fahrsilos)
.
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4.1. Bebauungsplan Bergham - Abwägung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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ö
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4.1 |
Sachverhalt
Es wird vorgeschlagen die Einwände wie folgt abzuwägen:
Beschluss
Beschlussvorschlag zum Einwand von Herrn P. (Emissionen und Immissionen durch landwirtschaftlichen Betrieb und Fahrsilo)
Der Gemeinderat weist auf den Punkt Nr. 6.4 der textlichen Festsetzungen hin. Darin wird darauf hingewiesen, dass mit „Immissionen in der unmittelbaren Umgebung des Planungsgebietes wie z.B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen, auch über das übliche Maß hinaus, gerechnet werden muss.“ Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Bauwerber auf die Immissionsproblematik hinzuweisen und einen entsprechenden Passus in der Notarurkunde aufzunehmen.
Beschlussvorschlag zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH Eggenfelden
Der Planer wird beauftragt, einen Trafostandort im Bereich einer öffentlichen Fläche vorzusehen, Der von der Netz GmbH vorgeschlagene „ideale“ Standort auf Privatgrund bzw. im Einmündungsbereich der Ortsstraße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.
Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen, sowie des Landratsamtes Technischer Umweltschutz
Wie bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung für Bergham festgestellt wurde, soll durch die Baugebietsausweisung im Ortsteil Bergham die Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfes über einen längeren Zeitraum gesichert werden. Zur Abschirmung der Bauparzellen vom Fahrsilo wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass auf den Parzellen 11, 12 und 13 auf Privatgrund eine Hecke zu pflanzen ist. Im Hinblick auf alle übrigen möglichen Emissionskonflikte (Landwirtschaft und Wohnbebauung) wird ein entsprechender Hinweis in den textlichen Festsetzungen aufgenommen. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, sämtliche Bauwerber auf die Immissionsproblematik hinzuweisen und einen entsprechenden Passus in der Notarurkunde bei Veräußerung der Bauparzellen aus dem Grundstück Fl.Nr. 1863 Gmkg. Kirchdorf a. Inn aufzunehmen.
Eine Fortführung der nördlichen Eingrünung nach Osten ist bereits aufgrund der erforderlichen Sichtdreiecke nicht umsetzbar.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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4.2. Bebauungsplan Bergham - Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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ö
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4.2 |
Sachverhalt
Es wird folgender Satzungsbeschluss vorgeschlagen:
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den vom Architekturbüro Reinhold Entholzner, Kirchdorf a.Inn und vom Landschaftsplanungsbüro Ursula Klose-Dichtl, Triftern, gefertigten Bebauungsplan „Bergham Am Feldberg“ einschließlich der Begründung, in der Fassung vom 11.06.2018 als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Mobilfunkversorgung - möglicher Standort Kapellenfeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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ö
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5 |
Sachverhalt
Die Dt. Telekom plant derzeit die Schließung von 100 sogenannter „weißer Flecken“ in der Mobilfunkversorgung in Bayern. Auch Kirchdorf a. Inn soll zu diesen Standorten gehören. Ein entsprechender Suchkreis wurde auch der Gemeinde übermittelt.
Die Firma Deutsche Funkturm GmbH hat Interesse an einem Standort im Kapellenfeld geäußert. Auf der gemeindeeigenen Flurnummer 197 (8.739 Quadratmeter, derzeit verpachtet) könnte ein solches Projekt umgesetzt werden.
Errichtet werden soll eine Funkübertragungsstelle mit einem freistehenden Antennenträger bis zu einer Höhe von maximal 41 Meter.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Projekt ausdrücklich zu begrüßen.
- Der Standort würde eine hervorragende Mobilfunkabdeckung für Kirchdorf, Machendorf, Hitzenau und auch Julbach bieten.
- Am Standort sind keine direkten Anwohner betroffen.
- Für die Gemeinde entstehen keinerlei Kosten, im Gegenteil es würde eine durchaus gute Pacht erzielt (vgl. Vertrag im nichtöffentlichen Teil).
- Der Mobilfunkpakt II empfiehlt die Zurverfügungstellung komm. Liegenschaften. Dieser wurde auch vom Bayer. Gemeindetag unterzeichnet.
Beschlussempfehlung Bau- und Umweltausschuss:
Der Bau- und Umweltausschuss hat das Projekt nach Ortsbesichtigung am 7.5.2018 zustimmend zu Kenntnis genommen und empfiehlt dem Gemeinderat dem Projekt zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Planungen für eine Funkübertragungsstelle auf dem gemeindeeigenen Standort im Kapellenfeld zustimmend zur Kenntnis und stimmt dem Projekt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Antrag GR Birneder - Einrichtung einer Kurzgruppe an der OGTS
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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ö
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6 |
Sachverhalt
Gemeinderat Birneder stellt mit Schreiben vom 25.10.2017 folgenden Antrag:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
hiermit beantrage ich für die Grundschule Kirchdorf die Einrichtung einer Kurzgruppe (bis 14:00 Uhr) in der Offenen Ganztagesschule für das Schuljahr 2018/19.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Birneder
Stellungnahme Verwaltung:
Mit Beschluss vom 30.01.2017 hat der Gemeinderat grundsätzlich der Förderung von zwei offenen Ganztagesklassen an der Grundschule Kirchdorf a. Inn zugestimmt. Die Klassenbildung liegt grundsätzlich in den Händen der Schulleitung. Für das Schuljahr 2017/18 wurde eine offene Ganztagesklasse an der Grundschule beantragt. Für das Schuljahr 2018/19 hat die Schulleitung nun zwei offene Ganztagesklassen, eine davon als „Kurzgruppe“ bei der Regierung von Niederbayern beantragt. Die Gemeinde als Sachaufwandsträger hat hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Zusätzlich besteht für die Mittelschule seit Jahren eine weitere offene Ganztagesklasse.
Der Gemeinderat sollte den Sachstand zur Kenntnis nehmen. Der Antrag ist damit erledigt und kann zurückgenommen werden.
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7. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.06.2018
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ö
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informativ
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7 |
Datenstand vom 23.07.2018 15:47 Uhr