Datum: 16.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal (Feuerwehrhaus)
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Mitteilungen
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2 |
Genehmigung des Protokolls vom 11. Juni 2018
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3 |
Bauanträge
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3.1 |
BV Wittelsbacherstr; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 4 Wohnungen incl. Garagen und Stellplätzen im Baugebiet Kirchdorf-Nord, BA III, auf den Grundstücken Flurnummer 1184/Teilfläche und 41/2 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
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3.2 |
BV Bierstr. 14; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-West zur Errichtung eines überdachten Kfz-Stellplatzes in Ritzing Grundstück Fl.Nr. 1179/11 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
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3.3 |
BV Tannenstr. 12; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 517 / 87 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
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3.4 |
BV Gstetten 7; Umbau eines best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
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3.5 |
BV Adam-Opel-Str. 11; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Garten-, Holz- und Gerätelagers (Maße Länge: 14,10 m, Breite 5,10 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 574 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
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3.6 |
BV Kapellenweg 16; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelcarports in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 532/3 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
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3.7 |
BV Robert-Bosch-Ring 11, Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines "Burger King" Restaurants mit "Drive in" , im Gewerbegebiet Atzing (I) Grundstücke Flurnummern 682/22 und 682/23 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
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4 |
Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichen Straßen im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III
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5 |
Straßensanierung mit Einbau von Sedimentationsanlagen in der Schulstraße
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6 |
Anfragen / Anträge
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1. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
- Gemeinderatssitzungen Oktober 2018 bis Januar 2019
Voraussichtliche Sitzungstermine werden sein:
- 22. Oktober 2018
- 19. November 2018
- 17. Dezember 2018
- 21. Januar 2019
- Neue Geschäftsordnung wird verteilt
Aufgrund der Änderung von § 30 (Anfragen der Gemeindebürger) wird eine geänderte Geschäftsordnung an alle Gemeinderäte verteilt.
- Sachstand BRK – Seniorenheim
Am 24.7.2018 wird Hr. Wiedemann vom BRK an einer Dienstbesprechung zur Information der Mitarbeiter teilnehmen. Ein offizieller Vorstandsbeschluss des BRK liegt noch nicht vor. Hr. Wiedemann hat allerding nochmals große Interesse am Standort Kirchdorf bekundet.
- Anfrage von Gemeinderätin Reith – Kosten EDV Program Nupian
Es entstehen jährliche Kosten von 296,31 €. In 2017 – bei Einführung wurde zudem eine
einmalige Pauschale von rd. 300 €erhoben.
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2. Genehmigung des Protokolls vom 11. Juni 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Das Protokoll der Sitzung wurde mit der Ladung zugestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil des Protokolls vom 11. Juni 2018 zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3. Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
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ö
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3 |
zum Seitenanfang
3.1. BV Wittelsbacherstr; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 4 Wohnungen incl. Garagen und Stellplätzen im Baugebiet Kirchdorf-Nord, BA III, auf den Grundstücken Flurnummer 1184/Teilfläche und 41/2 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
|
ö
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3.1 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf-Nord BA III entspricht lt. dem vorgelegten Lageplan wegen Überschreitung der Baugrenze mit Wohnhaus und Garagengebäude nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Baunachbarn wurden vom Bauherrn bereits beteiligt und haben den Lageplan unterzeichnet.
Hinweis:
Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind ab einer Grundstücksgröße über 1000 qm vier Wohneinheiten je Grundstück zulässig.
Erschließung:
Bei einem Gespräch in der Verwaltung am 07.06.2018, wurde mit dem Bauherrn und dem Grundstückseigentümer vereinbart für die Erweiterung der Erschließungsanlagen eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu. Mit dem Bauherrn ist eine Erschließungsvereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.2. BV Bierstr. 14; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-West zur Errichtung eines überdachten Kfz-Stellplatzes in Ritzing Grundstück Fl.Nr. 1179/11 Gmkg. Kirchdorf a.Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
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ö
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3.2 |
Sachverhalt
Für das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der Bayer. Bauordnung (BayBO) verfahrensfreie Vorhaben ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Kirchdorf-West notwendig, weil der Carport teilweise außerhalb der Baugrenze liegt. Das Gebäude (6,5 m x 6,30
m) wird im Abstand von 1,0 m zum Fahrbahnrand errichtet. Die Zufahrt erfolgt über die bestehende Grundstückszufahrt. Der Lageplan wurde von den Baunachbarn unterzeichnet.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) der BayBO verfahrensfreien Vorhabens zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.3. BV Tannenstr. 12; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 517 / 87 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
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ö
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3.3 |
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der BayBO verfahrensfreie Vorhaben im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III, entspricht aufgrund seiner Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Vorhaben an der Nordostseite des Baugrundstückes wird im Abstand von 1,0 m zum Entwässerungsgraben errichtet. Von einer Nachbarbeteiligung konnte abgesehen werden, da lediglich die Gemeinde angrenzt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.4. BV Gstetten 7; Umbau eines best. Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
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ö
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3.4 |
Sachverhalt
Der Umbau des Wohnhauses umfasst den Einbau einer Einliegerwohnung im Obergeschoß. Das Vorhaben ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Die Bebauung richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB, wonach sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Laut Bauherr wird das Anwesen über Einzelbrunnen bzw. Kleinkläranlage ver- bzw. entsorgt.
Hinweis:
Ein Anschluss an die zentralen Ver- bzw. Entsorgungseinrichtungen ist nicht möglich
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu, ein Anschluss an die zentralen Ver- und Entsorgungseinrichtungen ist nicht möglich.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3.5. BV Adam-Opel-Str. 11; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Garten-, Holz- und Gerätelagers (Maße Länge: 14,10 m, Breite 5,10 m) auf dem Grundstück Fl.Nr. 574 Gmkg. Kirchdorf a. Inn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
|
ö
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3.5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE Atzing II Deckblatt-Nr. 1, entspricht aufgrund einer Überschreitung der Baugrenze um ca. 8,0 m nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
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3.6. BV Kapellenweg 16; Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Doppelcarports in Hitzenau, Grundstück Fl.Nr. 532/3 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
|
ö
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3.6 |
Sachverhalt
Das gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) und b) der Bayer. Bauordnung verfahrensfreie Vorhaben (Carport: 7,0 x 5,50 m; bzw. Abstellraum 1,50 x 2,25 m) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hitzenau-Ost, BA II entspricht aufgrund der Lage außerhalb der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Unterschrift des östlichen Baunachbarn Fl.Nr. 532/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn, liegt vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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3.7. BV Robert-Bosch-Ring 11, Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines "Burger King" Restaurants mit "Drive in" , im Gewerbegebiet Atzing (I) Grundstücke Flurnummern 682/22 und 682/23 Gmkg. Kirchdorf a. Inn;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
|
ö
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3.7 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Gewerbegebietes Atzing (I) entspricht aufgrund der geplanten Dachform (Flachdach statt geneigte Dächer mit 15 – 25 Grad im GE-b 1 nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes (1989 in Kraft getreten).
Hinweis: Der Bereich entlang der Kreisstraße PAN 26 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Mischgebiet (MI) ausgewiesen. In einem Mischgebiet sind lt. Baunutzungsverordnung unter anderem Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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4. Widmung, Umstufung, Einziehung von öffentlichen Straßen im Baugebiet Hitzenau-Ost, BA III
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
|
ö
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4 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Baugebietserschließung in Hitzenau-Ost sind folgende Straßenwidmungen- bzw. Einziehungen vorzunehmen:
Die Fichtenstraße (Flur-Nr. 517/167 Gmkg. Kirchdorf a. Inn) mit einer Länge von 227 m wird zur Ortsstraße wird gewidmet.
Anfangspunkt: Einmündung Innviertler Straße
Endpunkt Einmündung Tannenstraße:
Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges Nr.8 (Flur-Nr. 501/Teilfläche) wird durch die Fichtenstraße ersetzt und auf einer Länge von 237 m eingezogen.
Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr. 8 beginnt nunmehr an der Tannenstraße.
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn beschließt folgende Straßenwidmung bzw. Einziehung:
Die Fichtenstraßen (Flur-Nr. 517/167 Gmkg. Kirchdorf a. Inn) mit einer Länge von 227 m wird zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: Einmündung Innviertler Straße
Endpunkt Einmündung Tannenstraße
Einziehung:
Ein Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldwegs Nr.8 (Flur-Nr. 501/Teilfläche) wurde aufgrund der Verwirklichung des Bebauungsplans durch die Fichtenstraße ersetzt
und im Rahmen der Erschließung bereits zurückgebaut. Das Teilstück ist auf einer Länge von 237 m einzuziehen. Der öffentliche Feld- und Waldweg Nr.8 beginnt nunmehr an der Tannenstraße.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. Straßensanierung mit Einbau von Sedimentationsanlagen in der Schulstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
|
ö
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5 |
Sachverhalt
Thema Wasserrecht
Die beschränkte Erlaubnis zum Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Bereich der Schulstraße auf den Grundstücken Flur-Nr. 111/25 und Flur-Nr. 141/11, Gemarkung und Gemeinde Kirchdorf a. Inn, in das Grundwasser endet am 31.12.2019.
Zu diesem Bescheid wurde bereits aufgrund der Sanierung der Schulstraße am 23.04.2013 sowie am 21.09.2016 je eine dreijährige Verlängerung beantragt und letztmalig genehmigt.
Im wasserrechtlichen Bescheid wird die Verwaltung unter dem Punkt der Nachrüstungspflicht darauf hingewiesen, dass mit den Baumaßnahmen zur Sanierung der Versickerungsanlagen nach den geltenden Regeln der Technik bis spätestens 31.03.2019 zu beginnen ist.
Thema Städtebauförderung
Nach mehrmaliger Diskussion mit Hr. Architekten Leidl besteht Einvernehmen, dass die Maßnahme (Fahrbahn und Gehweg / ohne Schulvorplatz) außerhalb einer möglichen Städtebauförderungsmaßnahme erfolgen soll. Zum einen wäre die Umsetzung der Baumaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung zeitlich im Jahr 2019 wohl nicht darstellbar und zum anderen ist davon auszugehen, dass trotz Förderung keine merklichen Einsparungen für die Gemeinde erwartbar wären, da sogar ein VgV-Verfahren für eine Architektenauswahl (zur Straßenplanung) erforderlich wäre und hierdurch h.E. erhebliche Mehrkosten entstehen würden.
Votum Bau- und Umweltausschuss
Der Bau- und Umweltausschuss (Sitzung vom 27.03.2017) empfiehlt dem Gemeinderat die Sanierung der Schulstraße und den Einbau von Sedimentationsanlage zu kombinieren.
Haushaltsmittel
400.000 € sind im Haushalt 2018 enthalten (ca. 2/3 der geschätzten Kosten).
Stellungnahme Verwaltung
Aufgrund des schlechten Allgemeinzustands der Schulstraße ist es zweckmäßig und geboten die Sanierung der Schulstraße mit dem Einbau der Versickerungsanlagen zu kombinieren.
Zudem sollte bei einer derartigen Maßnahme eine Hauptwasserleitung (bisher nicht vorhanden) in der Schulstraße von der Hauptstraße bis zur Grafen- von Berchem- Straße eingebunden werden. Um die Maßnahme zeitlich im Lauf des Jahres 2019 umsetzen zu können, ist ein straffer Zeitplan für Ausschreibung und Vergabe erforderlich. Es wird daher empfohlen mit der Maßnahme umgehend zu beginnen und die Baumaßnahme ohne Städtebauförderung durchzuführen. Hr. Architekt Leidl hat zugesichert die Maßnahmen im Hinblick auf zukünftige städtebauliche Projekte planerisch zu begleiten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der Schulstraße und den Einbau von Sedimentationsanlage zu kombinieren. Die Verwaltung wird beauftragt gemeinsam mit dem IB Xaver Aigner die Planung und die Vergabe der Sanierungsmaßnahme vorzubereiten und die Maßnahme auszuschreiben.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Anfragen / Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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16.07.2018
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ö
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informativ
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6 |
Datenstand vom 09.08.2018 15:29 Uhr